{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183861,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183861,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3861","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Obligatorische Sozialversicherungen. \u00dcberbordende Kosten, ungen\u00fcgende Koordination","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Findet er es noch vertretbar, wenn die Unfallversicherung nach UVG - insbesondere in den Spit\u00e4lern - durchschnittlich deutlich h\u00f6here Tarife f\u00fcr die medizinischen Heilungskosten bezahlt als die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)?</p><p>2. Findet er es richtig, wenn auch die IV und MV h\u00f6here Heilungskostentarife bezahlen?</p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass bei optimaler Koordination bzw. Harmonisierung einerseits \u00fcberh\u00f6hte Heilungskosten, andererseits erhebliche Administrationskosten wegen teurer und unn\u00f6tiger Parallelstrukturen eingespart werden k\u00f6nnten?</p><p>4. Ist f\u00fcr ihn der Umstand, dass beim UVG das Verhindern von Renten im Vordergrund steht, eine Rechtfertigung daf\u00fcr, dass im Vergleich zur OKP \u00fcberh\u00f6hte Heilungskosten bezahlt werden?</p><p>5. Ist er bereit, zwecks Kostend\u00e4mpfung von sich aus ein Konzept zur besseren Koordination bzw. Harmonisierung der Sozialversicherungen vorzulegen?</p>","ReasonText":"<p>In seiner Antwort auf die Motion Wehrli 08.3521 hat der Bundesrat 2008 festgehalten, dass die Koordination der Sozialversicherungen ein wichtiges Anliegen sei, welches periodisch \u00fcberpr\u00fcft werden soll. Mit Blick auf die \u00fcberbordenden Kosten im Bereich der Sozialversicherungen, die letztlich immer von den Pr\u00e4mien- und Steuerzahlern berappt werden m\u00fcssen, sollte im Rahmen der Kostend\u00e4mpfungspakete jetzt diese \u00dcberpr\u00fcfung wieder stattfinden. Dass in der kleinen Schweiz bei der Verg\u00fctung der medizinischen Heilungskosten derart unterschiedliche Systeme und Parallelstrukturen f\u00fcr grunds\u00e4tzlich dieselben Leistungen bezahlt werden und ganz andere Datenaustauschsysteme zwischen den Tarifpartnern bestehen oder neu aufgebaut werden, kann kaum der Weisheit letzter Schluss sein. Im UVG-Bereich sollten grunds\u00e4tzlich die g\u00fcnstigeren Strukturen und Tarife der Krankenversicherer, die f\u00fcr rund 95 Prozent aller Heilungskosten aufkommen, herangezogen werden statt die hohen UVG-Tarife. Auch hier ist Handlungsbedarf angezeigt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten vom 20. Februar 2012 auf die Interpellation Stahl 12.4225 und vom 25. Mai 2013 auf die Interpellation Schwaller 13.3117 dargelegt hat, ist das schweizerische Sozialversicherungssystem punktuell auf- und ausgebaut worden, und so weisen die einzelnen Sozialversicherungszweige systemische Unterschiede auf. Die nachtr\u00e4gliche Vereinheitlichung und Harmonisierung des unkoordiniert gewachsenen Rechts erweist sich als \u00e4usserst komplex, da mitunter fundamentale Gegens\u00e4tze in der Struktur, Durchf\u00fchrung und Finanzierung bestehen.</p><p>Im Gegensatz zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sind die Tarifvertr\u00e4ge in der Unfall-, Invaliden- und Milit\u00e4rversicherung (UV/IV/MV) gesamtschweizerisch ausgerichtet. So werden beispielsweise im ambulanten Bereich schweizweit einheitliche Taxpunktwerte ausgehandelt. Nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) werden die von den Leistungserbringern und den Versicherern vereinbarten Tarifvertr\u00e4ge je nach Geltungsbereich vom Bundesrat oder von den Kantonsregierungen genehmigt. Bei Einf\u00fchrung eines \u00fcber alle Sozialversicherungszweige einheitlichen Preises w\u00fcrde nicht nur das Vertragsprimat der eidgen\u00f6ssischen Sozialversicherer, sondern auch die bisherige Konzeption vertraglicher Vereinbarungen zwischen Versicherern und Leistungserbringern im KVG mit jeweiliger Genehmigung durch die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde infrage gestellt.</p><p>Im UV/IV/MV-Bereich gilt das Naturalleistungsprinzip. Entsprechend ist der Versicherer der Schuldner des Leistungserbringers, und die Heilbehandlung selbst - und nicht allein die Kosten\u00fcbernahme - stellt eine Versicherungsleistung dar. Der Versicherer kann unter angemessener R\u00fccksichtnahme auf den Versicherten und seine Angeh\u00f6rigen die n\u00f6tigen Anordnungen zur zweckm\u00e4ssigen Behandlung des Versicherten treffen. In der OKP werden die Kosten nachtr\u00e4glich zur\u00fcckerstattet (Kostenverg\u00fctungsprinzip). Gest\u00fctzt auf das Naturalleistungsprinzip k\u00f6nnen die eidgen\u00f6ssischen Sozialversicherer steuernd auf die Behandlung der Versicherten einwirken.</p><p>Aufgrund dieser systemischen Unterschiede erachtet der Bundesrat die aktuell geringf\u00fcgig differierenden Preise in den verschiedenen Sozialversicherungszweigen grunds\u00e4tzlich als vertretbar.</p><p>3. Dem Harmonisierungsgedanken wurde in der per 1. Januar 2017 revidierten Verordnung \u00fcber die Unfallversicherung (UVV; SR 832.202) Rechnung getragen. Neben der Pr\u00e4zisierung von Grunds\u00e4tzen der Versorgung wurde definiert, dass gewisse in den Artikeln 43 und 49 KVG verankerte Tarifbestimmungsgrunds\u00e4tze in der obligatorischen Unfallversicherung sinngem\u00e4ss Anwendung finden sollen.</p><p>Gegenw\u00e4rtig wenden die eidgen\u00f6ssischen Sozialversicherer sowie die Krankenversicherer im station\u00e4ren Bereich mit Swiss DRG dieselbe Tarifstruktur an. Im ambulanten Bereich gilt im Moment f\u00fcr die eidgen\u00f6ssischen Sozialversicherer die Tarmed-Version 1.08 und f\u00fcr die Krankenversicherer die vom Bundesrat auf den 1. Januar 2018 verordnete Tarmed-Version 1.09. Der Bundesrat bedauert die unterschiedliche Tarifierung und hat die Tarifpartner mehrfach aufgefordert, die Situation wieder zu vereinheitlichen, so wie dies bis Ende 2017 der Fall war. Grunds\u00e4tzlich besteht eine Koordination der Tarifstrukturen, bez\u00fcglich der Preise m\u00fcssen aus den dargelegten systemischen Gr\u00fcnden jedoch gewisse Differenzen in Kauf genommen werden.</p><p>4. Die Abgeltung der Heilungskosten in der Unfallversicherung ist auch mit der Absicht verbunden, Renten- bzw. Taggeldleistungen zu vermeiden. Im Krankenversicherungsbereich ist f\u00fcr R\u00fcckf\u00e4lle immer der aktuelle Krankenversicherer zust\u00e4ndig, w\u00e4hrend in der Unfallversicherung der gleiche Versicherer auch f\u00fcr R\u00fcckf\u00e4lle und Sp\u00e4tfolgen aus dem urspr\u00fcnglichen Unfall haftet. Wegen der unbeschr\u00e4nkten R\u00fcckfallmeldem\u00f6glichkeit verfolgt die Unfallversicherung eine Hochqualit\u00e4tsstrategie. Diese unterschiedliche Leistungspflicht der Versicherer rechtfertigt nach Auffassung des Bundesrates geringf\u00fcgig h\u00f6here Heilungskosten.</p><p>5. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. September 2018 ein erstes Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt, um das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu d\u00e4mpfen. Die vorgeschlagenen Massnahmen richten sich an alle verantwortlichen Akteure des Gesundheitswesens. L\u00e4ngerfristige Einsparungen von mehreren Hundert Millionen Franken pro Jahr sind m\u00f6glich. Der Bundesrat fordert Tarifpartner, Kantone, Pharmaindustrie und die Versicherten dazu auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und so zur D\u00e4mpfung der Kosten beizutragen. Dieses Massnahmenpaket sieht auch Massnahmen zur Koordination und Harmonisierung zwischen den Sozialversicherungszweigen vor.</p><p>In der Botschaft zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV; BBl 2017 2535) hat der Bundesrat zudem vorgeschlagen, dass er die Kompetenz erh\u00e4lt, die Grunds\u00e4tze f\u00fcr eine wirtschaftliche Bemessung und eine sachgerechte Struktur sowie f\u00fcr die Anpassung der Tarife festzulegen. Ausserdem soll er f\u00fcr die Koordination mit den Tarifordnungen der anderen Sozialversicherungen sorgen. Soweit kein Vertrag besteht oder die Tarifstruktur nicht sachgerecht ist, soll er zudem einen H\u00f6chstbetrag festlegen, respektive die Tarifstruktur anpassen k\u00f6nnen (Art. 27 Abs\u00e4tze 2ff. E-IVG).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1543536000000)\/","SubmittedBy":"Frehner Sebastian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544745600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513685050)\/","SubmissionDate":"\/Date(1537920000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz|Gesundheit"}}