{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183890,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183890,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3890","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Freisetzungsversuch mit GVO-Maniok der ETH in Nigeria. Internationale entwicklungspolitische Verpflichtung der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Eidgen\u00f6ssische Technische Hochschule (ETH) testet aktuell gemeinsam mit dem International Institute of Tropical Agriculture einen gentechnisch ver\u00e4nderten Maniok in Nigeria in einem Freilandversuch. Maniok ist ein wichtiges Grundnahrungsmittel. Mit Gentechnik wird versucht, den St\u00e4rkeabbau der Wurzel zu verlangsamen. Ein verlangsamter St\u00e4rkeabbau ist in erster Linie f\u00fcr die Industrie interessant, welche diese als Lebensmittelzusatz verwendet. </p><p>Das im September 2017 in Nigeria von den Beh\u00f6rden bewilligte Gesuch w\u00fcrde in der Schweiz als ungen\u00fcgend zur\u00fcckgewiesen. Es fehlen Informationen zu Umwelt- und Gesundheitssicherheit und zu den verwendeten Antibiotika. Insgesamt gelten in Nigeria tiefere Anforderungen als in der Schweiz, und die ETH profitiert von tieferen Standards. </p><p>Der Versuch stiess in Nigeria auf grosse Kritik. Mehr als 80 Organisationen nahmen an der \u00f6ffentlichen Konsultation teil. Doch die Einsprachen wurden nicht ernsthaft ber\u00fccksichtigt. Zwei Tage nachdem die Beh\u00f6rde Nigerias deren Eingang best\u00e4tigte, wurde der Versuch bewilligt.</p><p>Zwar wurden die Vorschriften des von beiden L\u00e4ndern unterzeichneten Cartagena-Protokolls eingehalten, besorgniserregend ist aber, dass das Zusatzprotokoll Nagoya/Kuala Lumpur, welches Haftpflicht und Wiedergutmachung bei Biodiversit\u00e4tssch\u00e4den regelt, von Nigeria noch nicht ratifiziert wurde. </p><p>Fragen an den Bundesrat: </p><p>1. Welche Ziele verfolgt die ETH mit der risikoreichen Forschung in Nigeria? F\u00fcr welchen Zweck wird der gentechnisch ver\u00e4nderte Maniok entwickelt?</p><p>2. Findet er es legitim, dass die ETH je nachdem, ob ein Versuch im In- oder Ausland bewilligt werden soll, mit unterschiedlichen Standards arbeitet? Wie stellt er sich zur Tatsache, dass die ETH die Risikoforschung bei diesem Freisetzungsversuch vernachl\u00e4ssigt?</p><p>3. Wie beurteilt er die Verantwortung, die der ETH zukommt bez\u00fcglich der Mitsprache der nigerianischen Bev\u00f6lkerung sowie der fehlenden Regelung im Bereich Haftpflicht und Wiedergutmachung, wie sie das Zusatzprotokoll Nagoya/Kuala Lumpur vorschreibt?</p><p>4. Sollte er nicht eine unabh\u00e4ngige Kommission ernennen, welche entsprechende Vorhaben von \u00f6ffentlichen Schweizer Institutionen in Entwicklungsl\u00e4ndern beurteilt und begleitet?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Forschungsziel der begrenzten Freilandversuche sind grundlegende biologische Erkenntnisse \u00fcber die Maniokpflanze, die als Wurzelgem\u00fcse eines der Hauptnahrungsmittel f\u00fcr etwa 1 Milliarde Menschen ist. Der Freilandversuch der Eidgen\u00f6ssischen Technischen Hochschule (ETH) Z\u00fcrich ist Teil eines Projektes, bei dem es um das bisher ungel\u00f6ste Problem des Verderbens der Wurzeln und der Abnahme des St\u00e4rkegehaltes nach der Ernte der Pflanzen geht. Die Verhinderung des Verderbens der Wurzeln k\u00f6nnte die Ern\u00e4hrungssicherheit und -qualit\u00e4t verbessern und den \u00f6konomischen Wert steigern, zum Nutzen der Maniok-Bauern und -Konsumenten. Der vorliegende Freilandversuch ist klein und forschungsbezogen. Er umfasst 70 gentechnisch ver\u00e4nderte und 52 nicht gentechnisch ver\u00e4nderte Pflanzen in einem rund um die Uhr gesicherten Areal von 132 Quadratmeter. Wie nachfolgend noch ausgef\u00fchrt, wurden die Umweltrisiken durch geeignete Massnahmen auf ein Minimum reduziert und der Versuch so konzipiert, dass entsprechend dem Vorsorgeprinzip unvorhergesehene Risiken abgefangen werden k\u00f6nnen. Im Freilandversuch wird eine Manioksorte verwendet, die nicht kommerziell zum Einsatz kommt. Es ist zu begr\u00fcssen, dass sich Forschungseinrichtungen auch mit Kulturpflanzen befassen, die global und \u00f6konomisch gesehen wenig relevant, aber lokal von grosser Bedeutung sind. Die Erkenntnisse sind f\u00fcr konventionelle Pflanzenz\u00fcchter und Biotechnologen von Interesse.</p><p>2. Es ist aus klimatischen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich, diesen Freilandversuch mit Maniok, der ein tropisches Gew\u00e4chs ist, in Europa durchzuf\u00fchren. Die Vorschriften f\u00fcr die Umwelttests und die Freisetzung von gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen sind in Nigeria durch die Nigerian National Biosafety Management Agency (NBMA) festgelegt. Das International Institute of Tropical Agriculture (IITA), der professionelle und sehr erfahrene lokale Versuchspartner, und die ETH Z\u00fcrich erf\u00fcllen diese Standards, die dem Vorsorgeprinzip gegen unvorhersehbare Umwelteffekte, analog den Vorschriften in der Schweiz, folgen. Das Design des Freilandversuchs vermindert Risiken durch unvorhergesehene Umwelteffekte, indem man insbesondere Gen\u00fcbertragung auf andere Maniokpflanzen unterbindet. Es werden keine Antibiotika verwendet. Die gentechnisch ver\u00e4nderten Maniokpflanzen enthalten ein hptII-Antibiotika-Resistenz-Gen, das sie f\u00fcr die vorangehende Selektion im Labor, bei der standardm\u00e4ssig Antibiotika f\u00fcr einen erfolgreichen Erzeugungsprozess verwendet werden, ben\u00f6tigen.</p><p>3. Entsprechend den Vorschriften der NBMA, die den Vorschriften des Cartagena-Protokolls entsprechen, haben die ETH Z\u00fcrich und das IITA Mitteilungen \u00fcber die Antr\u00e4ge f\u00fcr die Freilandversuche in drei nationalen Zeitungen in Nigeria ver\u00f6ffentlicht sowie auf die Internetseite des Cartagena-Protokolls (National Biosafety Clearing House) geladen. </p><p>Soweit der ETH Z\u00fcrich bekannt ist, gab es nur einen Einspruch von der Health of Mother Earth Foundation, die Freilandversuche mit gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen grunds\u00e4tzlich ablehnt. Die ETH Z\u00fcrich geht davon aus, dass die NBMA diesen Einspruch entsprechend den Vorschriften behandelt hat, da nach Ablauf der Frist das IITA und die ETH Z\u00fcrich zu einer Befragung dazu eingeladen wurden. Die Schweiz hat sowohl das Cartagena-Protokoll (SR 0.451.431) als auch das Zusatzprotokoll Nagoya/Kuala Lumpur (SR 0.451.431.1) ratifiziert. Nigeria hat dagegen nur das Cartagena-Protokoll unterzeichnet, nicht aber das Zusatzprotokoll im Bereich Haftpflicht/Wiedergutmachung. Die ETH Z\u00fcrich orientiert sich aber an den weiter gehenden internationalen Standards, welche die Schweiz ratifiziert hat. Gem\u00e4ss den vorgenommenen Risikoeinsch\u00e4tzungen gibt es auf dem Gel\u00e4nde, auf welchem der Freilandversuch durchgef\u00fchrt wird, keine Organismen oder Lebensr\u00e4ume mit einem Schutzbed\u00fcrfnis.</p><p>4. Angesichts der in der Schweiz und international bereits existierenden Vorschriften zum Umgang mit gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen w\u00e4ren die einer unabh\u00e4ngigen Kommission gegebene Kompetenz und ihr Entscheidungsspielraum eher als gering einzustufen. Zudem verf\u00fcgt die Schweiz auch nicht \u00fcber die Befugnis, Kontrollen im Ausland anzuordnen. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat die Einsetzung einer solchen Kommission als nicht erforderlich an.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542758400000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|36|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513178767)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wissenschaft und Forschung|Landwirtschaft"}}