{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183898,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183898,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3898","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Effektiver Vollzug des Kartellgesetzes beim Kraftfahrzeughandel","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch eine auf Artikel\u00a06 KG beruhende, verbindliche Regelung (Verordnung) sicherzustellen, dass die Regeln zum Schutz von Konsumenten und KMU vor wettbewerbsverzerrenden Praktiken in der Bekanntmachung vom 21. Oktober 2002 \u00fcber die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel (KFZ-Bekanntmachung) effektiv vollzogen werden.</p>","ReasonText":"<p>Die Wettbewerbskommission (Weko) hat gest\u00fctzt auf Artikel\u00a06 KG die KFZ-Bekanntmachung erlassen. Damit sollen Konsumenten und KMU vor wettbewerbsverzerrenden und gebietsabschottenden Praktiken gesch\u00fctzt werden.</p><p>Zahlreiche internationale Hersteller versuchen indes, Garagisten in der Schweiz durch Knebelvertr\u00e4ge an sich zu binden, und beschr\u00e4nken diese im freien Wettbewerb. Die KFZ-Bekanntmachung tritt dem entgegen, indem sie dem Garagisten u. a. die M\u00f6glichkeit gibt, mehrere Automarken zu f\u00fchren, Zweigstellen zu er\u00f6ffnen, Millionen-Investitionen \u00fcber eine minimale Vertragslaufzeit abzuschreiben oder Bezugsquellen f\u00fcr Neuwagen, Ersatzteile und Zubeh\u00f6r frei zu w\u00e4hlen. Die KFZ-Bekanntmachung verbietet den ausl\u00e4ndischen Herstellern zudem, die Einl\u00f6sung von Garantien und andere Gratisdienstleistungen davon abh\u00e4ngig zu machen, ob das Auto bei einem Schweizer Importeur gekauft wurde. </p><p>In der Praxis ist der Vollzug der KFZ-Bekanntmachung jedoch ungen\u00fcgend bis inexistent. Die Weko kann die KFZ-Bekanntmachung mangels Ressourcen bei den \u00fcber 5000 Unternehmen im KFZ-Gewerbe nicht durchsetzen. Deswegen verweist die Weko mit einem kurzen Schreiben alle Anzeigen an das Zivilgericht. Die Zivilgerichte sind ihrerseits aber nicht an die KFZ-Bekanntmachung gebunden und ignorieren diese. Dies f\u00fchrt dazu, dass Konsumenten und Garagen, welche die Regeln der KFZ-Bekanntmachung gegen\u00fcber internationalen Herstellern durchsetzen wollen, vor Gericht scheitern.</p><p>Dadurch wird der Rechtsschutz f\u00fcr Autok\u00e4ufer unterlaufen. Von der fehlenden Verbindlichkeit der KFZ-Bekanntmachung profitieren einzig die Hersteller im Ausland, welche zulasten der Schweizer KMU und Konsumenten den Wettbewerb aushebeln. Der Bundesrat kann aufgrund seiner in Artikel\u00a06 KG verankerten Befugnis diesem Missstand einfach, zeitnah und effizient entgegentreten. Er wird deshalb aufgefordert, die KFZ-Bekanntmachung in eine Verordnung fliessen zu lassen. Da die KFZ-Bekanntmachung ersetzt wird, entsteht keine neue Regulierung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie der Bundesrat in seinen Stellungnahmen zu den Interpellationen F\u00e4ssler Daniel 17.3035, \"Vollzug des Kartellgesetzes beim Kraftfahrzeughandel\", sowie Pfister Gerhard 17.4151, \"Missbr\u00e4uchliche Abschottung des Schweizer KFZ-Marktes\", ausgef\u00fchrt hat, liegt es im Ermessen der Wettbewerbskommission (Weko), Priorit\u00e4ten zu setzen und im Rahmen des Opportunit\u00e4tsgrundsatzes Untersuchungen und Vorabkl\u00e4rungen zu er\u00f6ffnen. Sachverhalte, die das \u00f6ffentliche Interesse an einem funktionierenden Wettbewerb beeintr\u00e4chtigen (z. B. Behinderung von Parallelimporten infolge der Verweigerung von Garantien oder des Zugangs zu technischen Informationen f\u00fcr freie Werkst\u00e4tten), werden von der Weko in jedem Einzelfall aufgegriffen und beurteilt. Liegt hingegen ein Fall vor, in dem in erster Linie private Interessen (z. B. Verweigerung von vertraglichen Garantieanspr\u00fcchen) zur Diskussion stehen, hat der Betroffene den zivilrechtlichen Weg zu beschreiten (siehe hierzu auch ausdr\u00fccklich BGE 130 II 149 E. 2.4, Sellita Watch Co SA/ETA SA Manufacture Horlog\u00e8re Suisse, Weko und Reko). </p><p>Um den Marktteilnehmern eine gewisse Sicherheit bei Fragen der Auslegung des Kartellgesetzes (KG, SR 251) zu bieten, kann die Weko Bekanntmachungen erlassen. Diese beschreiben die aktuelle Praxis der Weko bei der Anwendung des KG im Sinne einer Orientierung, jedoch ohne rechtlich f\u00fcr die Verwaltungs- und Zivilgerichte eine bindende Wirkung zu entfalten. Dennoch werden die Bekanntmachungen der Weko von den Zivilgerichten durchaus beachtet (siehe hierzu RPW 2018/2, 2015/3, 2014/4, 2010/3). Dar\u00fcber hinaus sind diese nach Artikel\u00a015 KG verpflichtet, bei Unklarheiten \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit einer Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung den Sachverhalt der Weko zur Begutachtung vorzulegen. </p><p>Die Bekanntmachungen der Weko haben gegen\u00fcber Verordnungen des Bundesrates insbesondere den Vorteil, dass die Weko aufgrund ihrer T\u00e4tigkeit nahe an der Praxis ist und dadurch rasch, zielgerichtet und flexibel auf die Rechtsprechung reagieren kann. Hierbei ist zu beachten, dass das KG grunds\u00e4tzlich nicht die Schaffung branchenspezifischer kartellrechtlicher Regulierungen bezweckt. </p><p>Die vom Motion\u00e4r genannte Bekanntmachung \u00fcber die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor vom 21. Oktober 2002 wurde am 29. Juni 2015 (KFZ-Bek) von der Weko ersetzt. Mit der KFZ-Bek soll den betroffenen Unternehmen transparent aufgezeigt werden, welche Formen vertikaler Wettbewerbsabreden im Automobilmarkt von der Weko regelm\u00e4ssig als unzul\u00e4ssig im Sinne von Artikel\u00a05 KG betrachtet werden. Dadurch bezweckt die KFZ-Bek, wettbewerbssch\u00e4dliche vertikale Abreden zu verhindern und eine Isolierung des schweizerischen Automobilmarktes zu vermeiden. Festzuhalten ist allerdings, dass die KFZ-Bek f\u00fcr die Marktteilnehmer keinen Kontrahierungszwang vorsieht. </p><p>Eine spezifische kartellrechtliche KFZ-Verordnung w\u00fcrde nach Ansicht des Bundesrates daher keinen Zusatznutzen zur heutigen Situation bringen. Eine solche Regulierung w\u00fcrde lediglich darlegen, wie der Bundesrat - anstelle der Weko - Fragen der Erheblichkeit sowie der wirtschaftlichen Effizienz von vertikalen Wettbewerbsabreden im Automobilmarkt bewertet. Schliesslich w\u00fcrde der Bundesrat mit einer Verordnung einen weniger flexiblen und praxisferneren Weg beschreiten. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542758400000)\/","SubmittedBy":"Pfister Gerhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1718114606000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1718201032733)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Verkehr"}}