{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183906,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183906,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3906","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die Prekarisierung der Studierenden wegen verl\u00e4ngerter Studiendauer bremsen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) ermittelte 2017 das Durchschnittsalter von Schweizer Studierenden bei Studieneintritt auf Stufe Master; der Mittelwert liegt bei 25,8 Jahren. Die einzelnen Fachbereichsgruppen weisen teils h\u00f6here Mittelwerte aus: Geistes- und Sozialwissenschaften 27,2 Jahre, interdisziplin\u00e4re Studienrichtungen 25,9 Jahre und Recht ebenfalls 25,9 Jahre. Einige Hochschultypen verzeichneten in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg des Durchschnittsalters ihrer Studierenden. Bei den p\u00e4dagogischen Hochschulen beispielsweise stieg das Durchschnittsalter, von 2004 bis 2012, von 26,8 auf 28,7 Jahre an. </p><p>Gleichzeitig beobachtete das BFS in der 2017 ver\u00f6ffentlichten Erhebung, dass der Anteil der Studierenden mit Schulden nach einer bestimmten Altersgrenze stark ansteigt. 18 Prozent der Schweizer Studierenden zwischen 26 und 30 Jahren sind verschuldet, im Gegensatz zu 8 Prozent der j\u00fcngeren Studierenden (21 bis 25 Jahre).</p><p>Der Bund richtet eine Ausbildungszulage an Familien aus, deren Kinder \u00fcber 16 Jahre sind und einer Ausbildung nachgehen. Sobald das Kind das 25. Altersjahr vollendet hat, erlischt die Subvention, ob es die Ausbildung abgeschlossen hat oder nicht. </p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Im Rahmen der vom BFS durchgef\u00fchrten Befragung gaben 22 Prozent der 26- bis 30-j\u00e4hrigen Schweizerinnen und Schweizer an, finanzielle Schwierigkeiten zu haben. Bei den 21- bis 25-J\u00e4hrigen liegt dieser Anteil mit 14 Prozent tiefer. Wie hoch ist der Anteil an Studierenden, die an Hochschulen oder Universit\u00e4ten immatrikuliert sind, in diesen von Prekarit\u00e4t betroffenen Kategorien?</p><p>2. Wie erkl\u00e4rt sich der Bundesrat die Verl\u00e4ngerung der Studiendauer, und wie will er diese Entwicklung bremsen?</p><p>3. Welche Massnahmen werden zurzeit umgesetzt, um der Verschuldung und der \u00dcberschuldung von jungen Menschen, vor allem von Studierenden, zu begegnen?</p><p>4. Wie hoch w\u00fcrden die Kosten f\u00fcr den Bund und die Kantone ausfallen, falls die Bezugsdauer der Ausbildungszulage um ein Jahr, das heisst bis zum 26. Altersjahr, verl\u00e4ngert w\u00fcrde (Anpassung von Art. 3 Abs. 1 Bst. b des Familienzulagengesetzes)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Von den Studierenden in den Altersklassen der 21- bis 25-J\u00e4hrigen und der 26- bis 30-J\u00e4hrigen sind, unabh\u00e4ngig von der Staatsangeh\u00f6rigkeit, 14 Prozent beziehungsweise 22 Prozent mit finanziellen Problemen konfrontiert (BFS, Hauptbericht der Erhebung 2016 zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden; www.bfs.admin.ch &gt; Statistiken finden &gt; Kataloge und Datenbanken &gt; Publikationen). An universit\u00e4ren Hochschulen beklagen 12 Prozent der 21- bis 25-j\u00e4hrigen Studierenden (sehr) grosse finanzielle Probleme gegen\u00fcber 19 Prozent bei den 26- bis 30-j\u00e4hrigen Studierenden. An Fachhochschulen liegt der Anteil bei 17 Prozent beziehungsweise 26 Prozent und an p\u00e4dagogischen Hochschulen bei 12 Prozent beziehungsweise 21 Prozent.</p><p>2. Gem\u00e4ss Statistiken des BFS ist die Studiendauer in den letzten Jahren praktisch gleich geblieben. Das Hochschulf\u00f6rderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG; SR 414.20) h\u00e4lt fest, dass die Bundesbeitr\u00e4ge an die Hochschulen insbesondere von der durchschnittlichen Studiendauer abh\u00e4ngen. Die Schweizerische Hochschulkonferenz hat die maximale Studiendauer an Universit\u00e4ten auf Bachelor-Stufe bei sieben Semestern und auf Master-Stufe bei f\u00fcnf Semestern festgelegt (Medizinstudium: sieben Semester). An Fachhochschulen liegen die Vorgaben bei 210 ECTS-Credits f\u00fcr einen Bachelor-Abschluss und bei 150 ECTS-Credits f\u00fcr einen Master. Studierende an Hochschulen, die diese maximale Studiendauer \u00fcberschreiten, k\u00f6nnen nicht in die Anzahl der Studierenden eingerechnet werden, die f\u00fcr die Zuweisung der Bundesmittel an die jeweilige Hochschuleinrichtung massgebend ist. Der interkantonale Finanzausgleich geht ebenfalls von der maximalen Studiendauer aus. Dieses Prinzip motiviert die selbstverantwortlich organisierten Hochschulen, Massnahmen zu ergreifen, damit die Studierenden diese Dauer einhalten k\u00f6nnen. Es bestehen also bereits Anreizmechanismen, und der Bundesrat sieht keine Veranlassung, weitere Massnahmen zu treffen.</p><p>3. Der Grund f\u00fcr eine Verschuldung k\u00f6nnen sowohl die Lebensumst\u00e4nde als auch individuelles Verhalten sein. Entsprechend vielf\u00e4ltig sind die Pr\u00e4ventionsmassnahmen. Im Zentrum der Verhaltenspr\u00e4vention stehen die Verbrauchererziehung sowie Budget- und Finanzfragen. Die vor allem im schulischen Setting und an Berufsschulen durchgef\u00fchrte Pr\u00e4vention richtet sich in erster Linie an junge Menschen. Weitere Pr\u00e4ventionsmassnahmen sind der Schutz vor Risiken im Zusammenhang mit Konsumkrediten und das Verbot aggressiver Werbung f\u00fcr diese Kredite. Eine weitere Ursache f\u00fcr die Verschuldung junger Erwachsener sind die fehlenden Ressourcen f\u00fcr den Unterhalt w\u00e4hrend des Studiums, insbesondere um die beiden h\u00e4ufigsten Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nde zu begleichen, namentlich Steuern und Krankenkassenpr\u00e4mien (Mattes Ch., Fabian C., 2018, Armut und Schulden in der Schweiz, Bern: BSV; S. 14). In diesem Fall kommen den zur Existenzsicherung beitragenden Leistungen, wie etwa Stipendien, sowie den ausgabensenkenden Massnahmen eine wichtige Rolle zu. Die Zust\u00e4ndigkeit liegt hier haupts\u00e4chlich bei den Kantonen. Der Bund f\u00f6rdert \u00fcber das Ausbildungsbeitragsgesetz (SR 416.0) die interkantonale Harmonisierung bei der Vergabe von Stipendien. Nur die Kantone, die wichtige Kriterien des Konkordates erf\u00fcllen, werden mit Bundessubventionen f\u00fcr ihre Aufwendungen entsch\u00e4digt.</p><p>4. In seinem Bericht \"Altersgrenze bei Ausbildungszulagen und Familienleistungen von internationalen Organisationen\" vom 15. Februar 2017 sch\u00e4tzt der Bundesrat die zus\u00e4tzlichen Kosten einer Erh\u00f6hung der Altersgrenze f\u00fcr Ausbildungszulagen auf 70 Millionen Franken pro Jahr (www.bsv.admin.ch &gt; Publikationen &amp; Service &gt; Medienmitteilungen &gt; Ausbildungszulagen: Erh\u00f6hung der Altersgrenze nicht erforderlich). Die Familienzulagen werden ausschliesslich von den Arbeitgebern und Selbstst\u00e4ndigerwerbenden finanziert, mit Ausnahme der Zulagen f\u00fcr die Nichterwerbst\u00e4tigen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542153600000)\/","SubmittedBy":"Bulliard-Marbach Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544745600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28|32","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514017253)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen|Bildung"}}