{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183908,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183908,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3908","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie reagiert der Bundesrat auf Tricksereien deutscher Beh\u00f6rden in der Asylpolitik?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss dem Dublin-Abkommen darf die Schweiz Asylsuchende an ein Land zur\u00fcckschicken, wenn diese dort bereits registriert sind, was auch umgekehrt gilt. Vorgesehen ist ein vereinfachtes Verfahren mit kurzen Fristen. Die deutschen Beh\u00f6rden wenden jedoch offenbar die Taktik an, R\u00fcck\u00fcbernahmen \"vorl\u00e4ufig\" abzulehnen. Als Grund wird angegeben, dass Abkl\u00e4rungen zur Zust\u00e4ndigkeit vorgenommen werden m\u00fcssen. Doch ohne je einen Grund f\u00fcr die Abkl\u00e4rungen zu liefern, lassen sie dann s\u00e4mtliche vom Dublin-Abkommen vorgesehenen Fristen verstreichen. Erst Monate sp\u00e4ter teile man dann mit, dass man die Person nun doch zur\u00fccknehme. Die Betroffenen haben dann ein leichtes Spiel: Man kann geltend machen, dass ab sechs Monaten eine R\u00fcckf\u00fchrung nicht mehr zumutbar sei.</p><p>1. Ist es korrekt, dass die Schweiz etliche Asylsuchende nicht zur\u00fcckschicken darf, f\u00fcr welche eigentlich Deutschland zust\u00e4ndig w\u00e4re? Von wie vielen F\u00e4llen geht das Staatssekretariat f\u00fcr Migration aus?</p><p>2. Wenden auch andere L\u00e4nder solche Taktiken an?</p><p>3. Wie verschafft die Schweiz dem Umstand Geltung, dass es bei Zust\u00e4ndigkeitsabkl\u00e4rungen den Begriff der \"vorl\u00e4ufigen Ablehnung\" rechtlich gar nicht gibt?</p><p>4. Wie geht der Bundesrat gegen diese offensichtlich unrechtm\u00e4ssigen Verz\u00f6gerungen vor?</p><p>5. Weshalb ist eine R\u00fcckf\u00fchrung in ein Nachbarland mit gleicher Sprache und gleichen Lebensstandards nach sechs Monaten nicht mehr zumutbar? Gem\u00e4ss welchen rechtlichen Grundlagen wird diese Zumutbarkeit bestimmt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Schweiz musste in den vergangenen eineinhalb Jahren bei rund 40 Personen, f\u00fcr die Deutschland zust\u00e4ndig gewesen w\u00e4re, das Dublin-Verfahren beenden und das nationale Asylverfahren durchf\u00fchren.</p><p>2. Es kommt vor, dass einzelne Dublin-Staaten zeitweise die Regeln der Dublin-Zusammenarbeit nicht umfassend befolgen. Sobald das zust\u00e4ndige Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) solche Vorf\u00e4lle registriert, wird auf entsprechender Ebene beim betreffenden Dublin-Staat interveniert. Solche Vorf\u00e4lle gr\u00fcnden regelm\u00e4ssig darin, dass sich der Dublin-Partnerstaat in einer Ausnahmesituation befindet (z. B. rascher und starker Anstieg von Asylgesuchen). Zudem ist es bei vertieften Abkl\u00e4rungen m\u00f6glich, dass die in der Dublin-III-Verordnung vorgesehenen Fristen nicht in jedem Fall eingehalten werden k\u00f6nnen; dann beispielsweise, wenn zuerst Angeh\u00f6rige im ersuchten Dublin-Staat ausfindig gemacht werden m\u00fcssen.</p><p>3. Der Begriff der \"vorl\u00e4ufigen Ablehnung\" wurde von den deutschen Beh\u00f6rden im Zuge des starken Anstiegs der Asylgesuche verwendet, da die deutschen Beh\u00f6rden zeitweise nicht mehr in der Lage waren, s\u00e4mtliche Ersuchen fristgerecht zu beantworten. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat im Urteil E-853/2017 vom 7. Juni 2018 die von den deutschen Beh\u00f6rden als \"vorl\u00e4ufig\" bezeichnete Ablehnung als \"normale\" (ordentliche) Ablehnung qualifiziert und in diesem Sinne rechtlich gew\u00fcrdigt.</p><p>4. Die Schweiz hat nach Auftreten der ver\u00e4nderten Sachlage bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden Deutschlands interveniert. Nach der Intervention der Schweiz sind keine weiteren Verz\u00f6gerungen aufgetreten. Das SEM steht zudem in st\u00e4ndigem Kontakt mit den deutschen Beh\u00f6rden. Es hat sich gezeigt, dass die Verz\u00f6gerungen seitens Deutschland nicht mutwillig herbeigef\u00fchrt wurden, sondern auf die aussergew\u00f6hnliche Migrationssituation in Deutschland in den Jahren 2015/16 zur\u00fcckzuf\u00fchren waren. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass sich die Rechtsprechung des BVGer im Urteil E-853/2017 auf einen Einzelfall aus dem Jahr 2016 bezieht.</p><p>5. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil E-853/2017 nicht die pers\u00f6nliche Zumutbarkeit f\u00fcr den Asylsuchenden f\u00fcr eine \u00dcberstellung nach Deutschland gepr\u00fcft, sondern die Zust\u00e4ndigkeit der Schweiz. Die Interpretation, wonach eine \u00dcberstellung bei besagtem Sachverhalt nach sechs Monaten nicht mehr erlaubt sei, hat das BVGer gest\u00fctzt auf die Fristenvorgaben in Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 der Dublin-Durchf\u00fchrungsverordnung f\u00fcr eine erneute Pr\u00fcfung der Wiederaufnahme (sog. Remonstrationsverfahren) vorgenommen. Der Bundesrat \u00e4ussert sich mit R\u00fccksicht auf den Grundsatz der Gewaltenteilung nicht inhaltlich zu Urteilen des BVGer.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542153600000)\/","SubmittedBy":"Burgherr Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|10|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514055863)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Europapolitik|Migration"}}