{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183921,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183921,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3921","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die SNB soll Mitverantwortung f\u00fcr den Klimaschutz \u00fcbernehmen und f\u00fcr die diesbez\u00fcgliche Finanzmarktstabilit\u00e4t sorgen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat ist aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) eine Finanzsystem-Stabilit\u00e4tspolitik und Anlagepolitik verfolgt, die koh\u00e4rent ist mit den Zielen des Pariser Klimaschutz-Abkommens.</p>","ReasonText":"<p>Die Umlenkung der Finanzfl\u00fcsse ist einer der zentralen Pfeiler des Pariser Abkommens zum Klimaschutz mit dem Ziel, die globale Erw\u00e4rmung deutlich unter zwei Grad Celsius zu halten. Die Anlagepolitik der SNB unterst\u00fctzt jedoch entgegen den Zielen des Pariser Abkommens faktisch eine globale Temperaturerh\u00f6hung von vier bis sechs Grad Celsius. Neben den \u00f6kologischen Folgen bedroht diese Politik das Finanzsystem. Die SNB als Verwalterin eines im weltweiten Vergleich sehr grossen Verm\u00f6gens kann und muss im Einsatz gegen die Klimaerw\u00e4rmung ihre eigene Anlagestrategie und ihre Vorgaben anpassen. Nur so kann sie ihre Aufgabe, zur Stabilit\u00e4t des Finanzsystems beizutragen, wahrnehmen. Zu diesem Zweck soll die SNB Grundlagen erarbeiten, welche die Beherrschung der Klimarisiken erm\u00f6glichen. Sie soll Klima-Stresstests sowie Szenarioanalysen f\u00fcr den Schweizer Finanzsektor erarbeiten und ihre Anlagerichtlinien so erweitern, dass Investitionen in Unternehmen ausgeschlossen sind, die systematisch gravierende Klimasch\u00e4den verursachen. </p><p>Die SNB w\u00fcrde mit einem solchen Vorgehen alles andere als eine Pionierrolle einnehmen. Die f\u00fcr die Finanzstabilit\u00e4t zust\u00e4ndigen Expertinnen und Experten der G-20 warnen vor den Klimarisiken f\u00fcr das globale Finanzsystem. Die Europ\u00e4ische Zentralbank sowie Zentralbanken und Aufsichtsbeh\u00f6rden verschiedener L\u00e4nder wie England, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden, China, Singapur oder Mexiko haben erkl\u00e4rt, dass sie ihre Rolle beim Klimaschutz wahrnehmen wollen, und haben damit begonnen, Finanzfl\u00fcsse im Kampf gegen die Klimaerhitzung umzuleiten. Auch die Weltbankgruppe will sich aus der \u00d6l- und Gasf\u00f6rderung zur\u00fcckziehen. Ab 2019 will sie, abgesehen von wenigen Ausnahmen, keine Projekte in diesem Bereich mehr finanzieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Anlageverwaltung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) untersteht dem Primat der Geld- und W\u00e4hrungspolitik. Dank ihrer Aktiven (Anlagen in Fremdw\u00e4hrungen, Gold usw.) verf\u00fcgt die SNB jederzeit \u00fcber den n\u00f6tigen Handlungsspielraum, um die Geldpolitik umzusetzen. Mit ihrer Anlagepolitik strebt die SNB keine besonderen politischen oder strategischen Ziele an. Es geh\u00f6rt auch nicht zu ihrem Mandat, mit ihren Anlagen andere wirtschaftspolitische Ziele als die stabilit\u00e4tspolitischen zu verfolgen. Die SNB agiert mit ihren Aktienanlagen neutral. Das heisst, sie bildet mit ihrer Anlagepolitik die einzelnen M\u00e4rkte in ihrer Gesamtheit ab. Damit bewahrt sie ihren Handlungsspielraum und vermeidet Marktverzerrungen und die Diskriminierung von bestimmten Unternehmen oder Sektoren. Vor diesem Hintergrund sieht die SNB grunds\u00e4tzlich von einer positiven oder negativen Titel- und Sektorselektion ab, von zwei Ausnahmen abgesehen. Zum einen verzichtet sie auf Investitionen in Aktien von internationalen mittel- und grosskapitalisierten Banken und bank\u00e4hnlichen Instituten, um m\u00f6gliche Interessenkonflikte auszuschliessen. Zum andern beschloss sie 2013, nicht in Aktien von Unternehmen zu investieren, die international ge\u00e4chtete Waffen produzieren, grundlegende Menschenrechte massiv verletzen oder systematisch gravierende Umweltsch\u00e4den verursachen. Nach Ansicht des Bundesrates zeigen die von der SNB festgelegten Ausnahmekriterien bei der Anlagepolitik, dass diese ihre Verantwortung als institutionelle Investorin ernst nimmt.</p><p>Die SNB hat den Verfassungsauftrag, eine Geld- und W\u00e4hrungspolitik zu betreiben, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Dieser verfassungsrechtliche Auftrag wird auf Gesetzesstufe weiter konkretisiert, indem das Nationalbankgesetz (NBG) festh\u00e4lt, dass die SNB Preisstabilit\u00e4t gew\u00e4hrleistet und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tr\u00e4gt (Art. 5 NBG). Es obliegt der Politik, Massnahmen zur Umsetzung des Klima\u00fcbereinkommens von Paris zu treffen, welche den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegen\u00fcber vorindustrieller Zeit stabilisieren. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich auch zum Ziel gesetzt, die Finanzfl\u00fcsse klimavertr\u00e4glich auszurichten. In der Schweiz wird das Abkommen in erster Linie durch die Totalrevision des CO2-Gesetzes umgesetzt. </p><p>Das Pariser Abkommen sieht keine Rolle f\u00fcr die Zentralbanken vor. Seit Ende 2017 haben sich jedoch verschiedene Zentralbanken und Aufsichtsbeh\u00f6rden zum Network for Greening the Financial System (NGFS) zusammengeschlossen. Die SNB ist derzeit nicht Mitglied im NGFS. Ziel des Netzwerks ist es, auf freiwilliger Basis Erfahrungen auszutauschen und zur Entwicklung des klimabezogenen Risikomanagements im Finanzsektor beizutragen. Neben den im Fokus stehenden Fragen zum Einfluss des Klimawandels auf den Finanzsektor und die Aufsichtst\u00e4tigkeit befasst sich eine der drei Arbeitsgruppen (Work Stream 3, WS3) mit Fragen zur Offenlegung und zur Terminologie von \"gr\u00fcnen Anlagen\", mit der Erleichterung der Finanzierung \"gr\u00fcner Anlagen\" und mit der Beobachtung der Marktentwicklung von \"gr\u00fcnen Anlagen\". Am Rande befasst sich die WS3 auch mit den M\u00f6glichkeiten, die Zentralbanken mit ihren eigenen Investitionst\u00e4tigkeiten haben. Dabei steht die Anlage von eigenen Mitteln (\"own funds\"), nicht von Devisenreserven, im Vordergrund. Eine erste Bestandesaufnahme aller drei Arbeitsgruppen wird im April 2019 erwartet. Der Bundesrat ist dar\u00fcber informiert, dass die SNB in regelm\u00e4ssigem Austausch mit anderen Zentralbanken steht und diese internationalen Arbeiten mitverfolgt.</p><p>Aufgrund dieser Ausf\u00fchrungen erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr die Anlagepolitik der SNB im Hinblick auf die klimapolitischen Ziele des Pariser Klimaschutz-Abkommens anzupassen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542758400000)\/","SubmittedBy":"Badran Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|24|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513789373)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Finanzwesen|Umwelt"}}