{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183926,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183926,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3926","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Praxisvertr\u00e4gliche Regelung der Stallhaltung w\u00e4hrend der S\u00f6mmerung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Anpassungen bei der Tierschutzgesetzgebung betreffend die Anforderungen an die Masse der Liegepl\u00e4tze in den St\u00e4llen haben bei vielen Betrieben zu grossen Investitionen gef\u00fchrt. Das System der Mehrstufigkeit mit St\u00e4llen auf allen drei Stufen als Basis der S\u00f6mmerung und damit der Offenhaltung des Berggebietes ist hier besonders mit Investitionen konfrontiert. Um die in der Ratsdebatte geforderte wirtschaftliche Vertr\u00e4glichkeit der Versch\u00e4rfungen zu sichern, wurde eine Ausnahmeregelung eingef\u00fchrt, wonach St\u00e4lle, in denen Tiere weniger als acht Stunden gehalten werden, nicht die gleich strengen Anforderungen erf\u00fcllen m\u00fcssen. Diese Sonderregelung ist aber in der Praxis schwer umsetzbar, da sie mit den Abl\u00e4ufen auf den S\u00f6mmerungsbetrieben nicht kompatibel ist. In der Realit\u00e4t wird somit der mit der Ausnahmeregelung erw\u00fcnschte Effekt nicht erreicht. Eine reine Haltung im Freien ist aus Gr\u00fcnden des Tierschutzes oft nicht m\u00f6glich (Hitze, Witterung, Insekten usw). Eine Anpassung ist zu pr\u00fcfen.</p><p>Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Grundsatz, dass die Anpassungen im Bereich Gr\u00f6sse der Liegepl\u00e4tze wirtschaftlich verkraftbar sein m\u00fcssen, noch g\u00fcltig?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass ein Verzicht auf eine Stallhaltung am Tag wegen des starken Insektendrucks sehr negative Auswirkungen auf das Tierwohl hat?</p><p>3. Welche negativen Auswirkungen auf die Botanik sind beim v\u00f6lligen Verzicht auf die Stallhaltung zu beobachten, weil die anfallenden N\u00e4hrstoffe vor allem auf den Lagerstellen eingetragen werden?</p><p>4. Ist er bereit, die Ausnahmeregelung mit der Branche zu diskutieren und so anzupassen, dass die urspr\u00fcnglich damit angestrebten Ziele erreicht werden k\u00f6nnen?</p><p>Soll die Attraktivit\u00e4t des Alpenraumes auch weiterhin aufrechterhalten werden, ist eine angemessene Bewirtschaftung unverzichtbar. Die Forderung nach wirtschaftlicher Produktion ist aber nur m\u00f6glich, wenn die Betriebe nicht mit Kosten und Auflagen belastet werden, die diesem Streben entgegenwirken.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Gr\u00f6ssenvorgaben der Tierschutzverordnung (SR 455.1; Anhang 1) f\u00fcr die Standpl\u00e4tze von K\u00fchen bezwecken, die tiergerechte Haltung sicherzustellen und den Tieren insbesondere artgerechtes Abliegen und Aufstehen zu erm\u00f6glichen. Anbindest\u00e4lle f\u00fcr Milchk\u00fche im S\u00f6mmerungsgebiet, die vor der Inkraftsetzung der revidierten Tierschutzverordnung (1. September 2008) bestanden haben und in denen die Standpl\u00e4tze den Mindestanforderungen nicht gen\u00fcgen, profitieren von einer Ausnahmeregelung. Diese erlaubt, Milchk\u00fche weiterhin in solchen St\u00e4llen zu halten, in der Regel jedoch nicht l\u00e4nger als acht Stunden t\u00e4glich. Eine entsprechende Ausnahmeregelung gilt bereits seit 1991.</p><p>1. Artikel\u00a08 des Tierschutzgesetzes (SR 455) legt fest, dass Bauten und Einrichtungen f\u00fcr Nutztiere nach der Errichtung mindestens w\u00e4hrend der ordentlichen Abschreibungsdauer benutzt werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat wird auch in Zukunft sicherstellen, dass dieser Investitionsschutz gew\u00e4hrt wird.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass starker Insektendruck das Tierwohl negativ beeinflussen kann. Die maximal acht Stunden pro Tag, in denen die Tiere auf zu klein bemessenen Standpl\u00e4tzen eingestallt werden d\u00fcrfen, k\u00f6nnen und sollen in die Tageszeit gelegt werden, in welcher der Insektendruck gross ist.</p><p>3. Generell sollen die \u00dcber- und Unternutzung von Teilfl\u00e4chen vermieden werden. Beide haben potenziell negative Auswirkungen auf Pflanzenbest\u00e4nde, Biodiversit\u00e4t und die damit verbundenen \u00d6kosystemleistungen. \u00dcber- und Unternutzung k\u00f6nnen insbesondere durch eine gute Weideplanung inklusive Z\u00e4une vermieden werden.</p><p>4. Die Acht-Stunden-Regelung soll den wirtschaftlichen Interessen der Besitzerinnen und Besitzer von Alpst\u00e4llen Rechnung tragen. Sie erm\u00f6glicht ihnen, von den Vorgaben der Tierschutzverordnung abzuweichen; dies, obschon mit dem Aufenthalt der Milchk\u00fche auf zu klein bemessenen Standpl\u00e4tzen eine Beeintr\u00e4chtigung des Tierwohls verbunden ist. Dabei ist auch zu bedenken, dass Milchk\u00fche infolge der Zuchtentwicklung seit 1991 deutlich gr\u00f6sser geworden sind. Das zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen ist aber bereit, mit der Branche die Probleme zu diskutieren, die nach deren Sicht mit der Ausnahmeregelung einhergehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542153600000)\/","SubmittedBy":"von Siebenthal Erich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544745600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513732147)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}