{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183929,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183929,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3929","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Klimaschutz. Der fortschreitenden Erhitzung insbesondere der Fliessgew\u00e4sser entgegenwirken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Anbetracht der Klimaerhitzung und der damit einhergehenden Erw\u00e4rmung der Fliessgew\u00e4sser, im Gew\u00e4sserschutzgesetz und in dessen Verordnung ein Management der anthropogenen W\u00e4rmeeinleitung vorzuschlagen. Grunds\u00e4tzlich soll bei Temperaturen \u00fcber 25 Grad Celsius zum Schutze der standorttypischen Lebensgemeinschaften kein anthropogener W\u00e4rmeeintrag mehr zul\u00e4ssig sein. Einzeln zu bewilligende Ausnahmen sollen nur bei akuten Sicherheitsproblemen eines Unternehmens erteilt werden k\u00f6nnen. Die Regelung muss eine allf\u00e4llige Ungleichbehandlung von Oberliegern (d\u00fcrfen einleiten) und Unterliegern (d\u00fcrfen nicht mehr einleiten) verhindern.</p>","ReasonText":"<p>Durch die fortschreitende Klimaerw\u00e4rmung erh\u00f6hen sich die nat\u00fcrliche W\u00e4rmebelastung der Gew\u00e4sser und damit der w\u00e4rmebedingte Druck auf k\u00e4lteliebende Gew\u00e4sserorganismen, wie z. B. Forelle, \u00c4sche oder Flusskrebs. Monotone Gew\u00e4sserstrukturen, das Fehlen von Beschattung durch Ufervegetation sowie ein Mangel in der Durchwanderbarkeit der Gew\u00e4sser versch\u00e4rfen die Situation f\u00fcr die Tiere zus\u00e4tzlich. Bereits heute werden Temperaturen von 25 Grad Celsius und mehr erreicht. Gem\u00e4ss der bestehenden Gew\u00e4sserschutzverordnung d\u00fcrften ab dieser Grenze keine anthropogenen W\u00e4rmeeintr\u00e4ge mehr stattfinden. Das bedeutet, dass Unternehmen, hierzu geh\u00f6ren auch die Atomkraftwerke M\u00fchleberg, Beznau I und II, ihre Abw\u00e4rme bei \u00dcberschreiten des Grenzwerts nicht mehr in die Gew\u00e4sser ableiten d\u00fcrfen und ihren Betrieb drosseln oder einstellen m\u00fcssen. Es bestehen heute aber viele Ausnahmen, sodass auch bei 25 Grad Celsius noch W\u00e4rme eingeleitet wird. </p><p>Um die Biodiversit\u00e4t zu erhalten, m\u00fcssen die Einleitbestimmungen so angepasst werden, dass beim Erreichen von 25 Grad Celsius wirklich keine zus\u00e4tzlichen W\u00e4rmeeinleitungen mehr zul\u00e4ssig sind. Die Unternehmen m\u00fcssen f\u00fcr ihren Betrieb angepasste L\u00f6sungen entwickeln. Eine Ausnahmem\u00f6glichkeit f\u00fcr kurzfristige K\u00fchlwasserr\u00fcckgabe nach \u00dcberschreitung der 25 Grad Celsius muss absolute Seltenheit haben und darf nicht so ausgelegt sein, dass sie fast j\u00e4hrlich erreicht wird.</p><p>Um den Bed\u00fcrfnissen aller Unternehmen entlang eines Gew\u00e4ssers Rechnung zu tragen, muss die W\u00e4rmeeinleitung gebietsm\u00e4ssig gemanagt werden, damit die Oberlieger nicht das gesamte W\u00e4rmeeinleitpotenzial aussch\u00f6pfen und f\u00fcr die Unterlieger nichts mehr drin liegt. </p><p>Ziel der Neuregelung muss sein, dass die standorttypische Lebensgemeinschaft erhalten werden kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Wassertemperatur ist ein entscheidender Parameter f\u00fcr das Gedeihen der Wasserlebewesen (insbesondere Fische) in den oberirdischen Gew\u00e4ssern. Deshalb enth\u00e4lt die Gew\u00e4sserschutzverordnung (GSchV, SR 814.201) u. a. die Anforderung, dass durch W\u00e4rmeeintr\u00e4ge und -entnahmen die standorttypischen Lebensgemeinschaften nicht beeintr\u00e4chtigt werden d\u00fcrfen (Anhang 2 Ziff. 12 Abs. 3). Alle weiteren Regelungen (z. B. kein W\u00e4rmeeintrag in ein Gew\u00e4sser, das w\u00e4rmer als 25 Grad Celsius ist) stehen unter diesem Vorbehalt.</p><p>Die Erw\u00e4rmung der Gew\u00e4sser in den Sommermonaten findet haupts\u00e4chlich in den Seen durch die lange Aufenthaltszeit des Wassers im See statt. Weil warmes Wasser leichter ist als kaltes, fliesst aus den Seen v. a. dieses warme Wasser in die darunterliegenden Fliessgew\u00e4sser ab. Der direkte Einfluss durch einzelne K\u00fchlwassernutzungen wie z. B. Geb\u00e4udek\u00fchlungen auf diese grossen Fliessgew\u00e4sser ist daher gering - mit Ausnahme der Kernkraftwerke (KKW). Die K\u00fchlungen der KKW M\u00fchleberg und Beznau tragen signifikant zur Erw\u00e4rmung der Aare und auch des Rheins unterhalb des Zusammenflusses mit der Aare bei. Das KKW M\u00fchleberg stellt seinen Betrieb auf Ende 2019 ein. Betreffend das KKW Beznau pr\u00fcfen das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) und das Bundesamt f\u00fcr Umwelt (Bafu) zurzeit, ob die Bewilligung des Bundesrates vom 15. Dezember 1997 f\u00fcr die Einleitung von K\u00fchlwasser angepasst werden muss. </p><p>Bei kleineren Fliessgew\u00e4ssern k\u00f6nnen lokal einzelne industrielle K\u00fchlungen von Bedeutung sein; dort ist die Anwendung der Ausnahmem\u00f6glichkeit gem\u00e4ss GSchV bei einer \u00dcberschreitung der 25-Grad-Celsius-Grenze in jedem Fall unzul\u00e4ssig. Entsprechend m\u00fcssen die K\u00fchlnutzungen nicht weiter koordiniert werden.</p><p>Der Bundesrat betrachtet die bestehenden Anforderungen an W\u00e4rmeeinleitungen als ausreichend. Zielf\u00fchrender ist die rasche Wiederherstellung naturnaher Gew\u00e4sser. Sie bieten den Gew\u00e4sserorganismen den besten Schutz gegen\u00fcber Herausforderungen wie dem Klimawandel. Besonders wichtig ist daher, dass die Sanierung der Gew\u00e4sser (Restwasserbestimmungen, \u00f6kologische Sanierung Wasserkraft, Revitalisierung und Verbesserung der chemischen Wasserqualit\u00e4t) rasch und ungeschm\u00e4lert umgesetzt wird und die noch naturnahen Gew\u00e4sser m\u00f6glichst vor Beeintr\u00e4chtigungen gesch\u00fctzt werden. Massnahmen wie die Vernetzung gr\u00f6sserer Gew\u00e4sser mit ihren Zufl\u00fcssen oder die F\u00f6rderung der Beschattung kleiner und mittlerer Fliessgew\u00e4sser sind f\u00fcr den Schutz der k\u00e4lteliebenden Arten besonders wichtig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542758400000)\/","SubmittedBy":"Friedl Claudia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513647710)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}