{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183934,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183934,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3934","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"St\u00e4rkung der Sozialpartnerschaft bei allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Landes-Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Bundesgesetz \u00fcber die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (Aveg; SR 221.215.311) wie folgt zu \u00e4ndern:</p><p>Artikel\u00a01 Aveg, neuer Absatz\u00a04</p><p>Die Bestimmungen des allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertrages gehen s\u00e4mtlichen Bestimmungen der Kantone vor.</p><p>Artikel\u00a02 Ziffer 4 Aveg, \u00c4nderung</p><p>Der Gesamtarbeitsvertrag darf die Rechtsgleichheit nicht verletzen und dem zwingenden Recht des Bundes nicht widersprechen. Jedoch k\u00f6nnen zugunsten der Arbeitnehmer abweichende Bestimmungen aufgestellt werden, wenn sich aus dem zwingenden Recht nichts anderes ergibt.</p>","ReasonText":"<p>Die Sozialpartnerschaft ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Wirtschaftskultur. Insbesondere die vom Bundesrat allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Landes-Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge sind ein Garant des schweizerischen Erfolgsmodells. Durch das umstrittene Bundesgerichtsurteil vom 21. Juli 2017 betreffend den Mindestlohn im Kanton Neuenburg wurden die Sozialpartnerschaft sowie die allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Landes-Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge unn\u00f6tig geschw\u00e4cht.</p><p>Es besteht nunmehr der Missstand, dass von den Sozialpartnern vereinbarte Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge zwar vom Bundesrat f\u00fcr die ganze Schweiz als allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt werden, diese gesamtschweizerische L\u00f6sung jedoch durch kantonale Bestimmungen wieder ausgehebelt werden kann. </p><p>Die Kollision von Normen f\u00fchrt zudem generell zu Unsicherheiten. Im Weiteren ist nicht auszuschliessen, dass ein Kanton f\u00fcr Mitarbeitende auch schlechtere Bedingungen durchsetzen k\u00f6nnte, als in einem allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertrag festgehalten sind. Ferner gilt es zu bedenken, dass insbesondere ein allgemeinverbindlich erkl\u00e4rter Gesamtarbeitsvertrag ein \u00e4usserst filigranes, perfekt ausgewogenes Gesamtpaket ist, welches nicht ins Ungleichgewicht gebracht werden darf, indem einseitig einzelne Bereiche angetastet und \u00fcbersteuert werden.</p><p>Es liegt auf der Hand, dass die vorliegende Situation zu Spannungen in der Sozialpartnerschaft f\u00fchrt und diese nachhaltig geschw\u00e4cht wird. Letztlich besteht die Tendenz, dass einzelne Sozialpartner gar nicht mehr gewillt sind, einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen.</p><p>Somit ist wieder der angemessene und sachgerechte Zustand herzustellen, wonach eine Einigung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, welche der Bundesrat per Beschluss respektive Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung f\u00fcr die ganze Schweiz verankert, abweichenden kantonalen Bestimmungen vorgeht.</p><p>Durch die vorgeschlagene minimale Anpassung des Aveg kann die Sache auf elegante Weise wieder ins Lot gebracht werden. Es ist im \u00dcbrigen auch keine \u00c4nderung von Artikel\u00a0358 OR notwendig, da die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen respektive das Aveg gegen\u00fcber Artikel\u00a0358 OR eine Lex specialis darstellt.</p><p>Wenn das Aveg-System des Bundesgesetzgebers nicht mehr untergraben werden kann, sorgt dies insbesondere f\u00fcr mehr Rechtssicherheit - sowohl f\u00fcr die Arbeitgeber als auch f\u00fcr die Mitarbeitenden. Dies ist ganz im Sinne der Sicherung des Arbeitsfriedens in der Schweiz, von welchem Mitarbeitende und Arbeitgeber sowie generell der Wirtschaftsstandort Schweiz gleichermassen profitieren.</p><p>Gerade in Zeiten, in denen Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge vermehrt von verschiedener Seite angegriffen werden, ist es umso wichtiger, die Akzeptanz dieses bew\u00e4hrten Instruments zu st\u00e4rken oder zumindest aufrechtzuerhalten. Die vorgeschlagene Anpassung des Aveg ist daf\u00fcr ein geeignetes Mittel.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Sozialpartnerschaft ein wichtiger Pfeiler des schweizerischen Erfolgsmodells ist, der sowohl im direkten Ausgleich zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden als auch im politischen Prozess zum Tragen kommt. Die Landes-Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge sind ein wesentliches Element der Sozialpartnerschaft, und ihre wirtschaftspolitische Bedeutung wird vom Bundesrat durch deren Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung anerkannt. In diesem Sinne ist das mit der Motion verfolgte Anliegen f\u00fcr den Bundesrat nachvollziehbar. </p><p>Die St\u00e4rke der Schweiz liegt aber auch im Willen, ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, wie er im F\u00f6deralismus zum Ausdruck kommt. Die Kantone sind kompetent, sozialpolitisch t\u00e4tig zu werden, soweit sie darin durch die Bundesverfassung nicht eingeschr\u00e4nkt werden. Im vorliegenden Fall ist das Bundesgericht in seiner Beurteilung der \u00c4nderung des Gesetzes \u00fcber die Besch\u00e4ftigung und die Arbeitslosenversicherung vom 28. Mai 2014 des Kantons Neuenburg zum Schluss gekommen, dass die Einf\u00fchrung eines Mindestlohnes f\u00fcr alle auf dem Kantonsgebiet besch\u00e4ftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine sozialpolitische Massnahme darstellt. </p><p>Ein kantonaler Mindestlohn kann demgem\u00e4ss nur dann als zul\u00e4ssige sozialpolitische Massnahme gelten, wenn dessen H\u00f6he sich am Existenzbedarf orientiert und nicht \u00fcber das hinausgeht, was zur Sicherung menschenw\u00fcrdiger Lebensbedingungen unbedingt notwendig ist. Damit verbleibt den Sozialpartnern in aller Regel ein gen\u00fcgender Spielraum bei der Festlegung der L\u00f6hne in Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen.</p><p>Der Bundesrat anerkennt aber, dass die Einf\u00fchrung eines kantonalen Mindestlohnes zu Spannungen in einzelnen Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen f\u00fchren k\u00f6nnte. Er ist jedoch der Auffassung, dass diese blosse M\u00f6glichkeit im jetzigen Zeitpunkt nicht gen\u00fcgt, um einen m\u00f6glicherweise weitreichenden Eingriff, wie vom Motion\u00e4r verlangt, zu rechtfertigen.</p><p>Sollte der St\u00e4nderat der vorliegenden Motion dennoch zustimmen, wird der Bundesrat im Nationalrat deren Umwandlung in einen Pr\u00fcfauftrag beantragen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542758400000)\/","SubmittedBy":"Baumann Isidor","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576713600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|44|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1771607781023)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538006400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Zivilrecht"}}