{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183952,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183952,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3952","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Waffenexporte. Endabnehmer m\u00fcssen bekannt sein, wenn Baugruppen von Kriegsmaterial in Drittl\u00e4nder exportiert werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Ausfuhr von Kriegsmaterial-Baugruppen Transparenz zu schaffen und die Ausfuhr gesetzlich besser zu regeln; es ist in der Tat wichtig, dass der Bundesrat die Endabnehmer kennt, um die M\u00f6glichkeit auszuschliessen, dass Kriegsmaterial an unerw\u00fcnschte ausl\u00e4ndische Abnehmer wiederausgef\u00fchrt wird.</p>","ReasonText":"<p>Liegen die Herstellungskosten der Einzelteile unter 50 Prozent der Gesamtkosten f\u00fcr das fertige Kriegsmaterial, kann das urspr\u00fcngliche K\u00e4uferland dieser Einzelteile, falls es keine Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung unterzeichnet hat, das Endprodukt an einen Staat verkaufen, f\u00fcr den die Schweiz basierend auf den in der einschl\u00e4gigen Verordnung genannten Kriterien unter keinen Umst\u00e4nden eine Ausfuhrbewilligung erteilt h\u00e4tte. Und tats\u00e4chlich wird in der Praxis generell keine Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung verlangt.</p><p>Es herrscht also eine absurde Situation; Kriegsmaterial, das zu einem grossen Teil aus Schweizer Einzelteilen besteht, kann an L\u00e4nder gelangen, f\u00fcr die die Schweiz ein Exportverbot erlassen hat. Dieser Umstand wurde bereits 2013 von unseren Kolleginnen Chantal Gallad\u00e9 und Maja Ingold thematisiert.</p><p>Folgende zwei Ereignisse lassen die Frage erneut in den Vordergrund r\u00fccken: die Ver\u00f6ffentlichung des Berichtes der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle und das Exportvorhaben f\u00fcr wehrtechnische Baugruppen in ein skandinavisches Land, das darin h\u00e4tte enden k\u00f6nnen, dass Minenwerfer nach Katar exportiert worden w\u00e4ren. Das ist st\u00f6rend. </p><p>Eine klare Gesetzgebung, die Transparenz \u00fcber den Endabnehmer von Kriegsmaterial verlangt, ist mehr denn je n\u00f6tig. Artikel\u00a018 Absatz\u00a02 des Kriegsmaterialgesetzes muss revidiert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die schweizerische R\u00fcstungsindustrie ist in \u00e4hnlichem Ausmass wie andere Industriebranchen international verflochten und zunehmend auf die Zusammenarbeit mit ausl\u00e4ndischen Partnern angewiesen. Die sog. Baugruppenregelung in Artikel\u00a018 Absatz\u00a02 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG; SR 514.51) erm\u00f6glicht eine Integration von Schweizer Industrieunternehmen in diese internationalisierten Wertsch\u00f6pfungsprozesse, indem bei der Ausfuhr von Einzelteilen und Baugruppen auf eine Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung verzichtet werden kann. </p><p>Dabei muss aber feststehen, dass die Baugruppen und Einzelteile im Ausland in ein Produkt eingebaut und nicht unver\u00e4ndert wiederausgef\u00fchrt werden. Auf eine Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung kann also nicht verzichtet werden, wenn die aus der Schweiz ausgef\u00fchrten Einzelteile und Baugruppen tel quel an ein Drittland weitergegeben werden sollen. </p><p>Der Bundesrat hat die Praxis der Bundesbeh\u00f6rden in seiner Stellungnahme zur Motion Gallad\u00e9 13.3123, \"Export von Baugruppen von Kriegsmaterial. Endverbraucher kennen\", die dasselbe Anliegen vorbringt, ausf\u00fchrlich erkl\u00e4rt. Die Motion wurde im M\u00e4rz 2015 im Nationalrat behandelt und abgelehnt. </p><p>Die Baugruppenregelung soll aber nicht dazu missbraucht werden k\u00f6nnen, um Exporte zu erm\u00f6glichen, die direkt aus der Schweiz nicht bewilligungsf\u00e4hig w\u00e4ren. Deshalb muss eine Ausfuhr im Zusammenhang mit einer plausiblen internationalen Wertsch\u00f6pfungskette stehen und die Parameter erf\u00fcllen, die in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Gallad\u00e9 genannt werden. So ist eine Erkl\u00e4rung des ausl\u00e4ndischen K\u00e4ufers vorzulegen, die best\u00e4tigt, dass die aus der Schweiz gelieferten Teile f\u00fcr die Verwendung in der eigenen Produktion bestimmt sind und nicht unver\u00e4ndert wieder ausgef\u00fchrt werden. Ausserdem ist eine Einfuhrbewilligung des Empf\u00e4ngerstaates notwendig, um sicherzustellen, dass die eingef\u00fchrten Teile unter der Kontrolle des Empf\u00e4ngerstaates stehen.</p><p>Exporte von Baugruppen sollen in erster Linie in L\u00e4nder erm\u00f6glicht werden, welche im Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV; SR 514.511) aufgef\u00fchrt sind. Bei diesen wird nach der vom Bundesrat festgelegten Praxis grunds\u00e4tzlich auf die Einholung einer Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung verzichtet. Dies tr\u00e4gt dem Umstand Rechnung, dass die aufgef\u00fchrten Staaten wie die Schweiz Mitglied aller vier internationalen Exportkontrollregimes f\u00fcr die Kontrolle strategisch sensibler G\u00fcter sind. Aus der Sicht des Bundesrates bieten diese deshalb in der Regel gen\u00fcgend Garantie f\u00fcr eine zuverl\u00e4ssige Exportkontrolle und insbesondere die Einhaltung internationaler Embargos. Trotzdem kann dies, beispielsweise wegen gewisser anderer aussenpolitischer Interessen oder Gewichtungen, nicht immer zu denselben Resultaten f\u00fchren, wie wenn die Schweiz selber ein Ausfuhrgesuch in dasselbe Endbestimmungsland zu beurteilen h\u00e4tte. Der Bundesrat wird aber nicht daran gehindert, im Einzelfall derartigen unterschiedlichen Interessen und Gewichtungen Rechnung zu tragen. So werden Gesch\u00e4fte von politischer Tragweite denn auch vom Bundesrat beurteilt.</p><p>\u00dcber seine Beschl\u00fcsse legt der Bundesrat jedes Jahr gegen\u00fcber den Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen (GPK) Rechenschaft ab.</p><p>Der Motion\u00e4r bezieht sich in seiner Begr\u00fcndung der Motion auf ein Gesch\u00e4ft, das im Bericht der EFK Erw\u00e4hnung findet. Dieses Gesch\u00e4ft ist dem Seco und den zust\u00e4ndigen Stellen des EDA in Form einer informellen Voranfrage zur Kenntnis gebracht worden. Seco und EDA stellten fest, dass dieses Gesch\u00e4ft aufgrund seiner aussen- und sicherheitspolitischen Tragweite dem Bundesrat vorzulegen w\u00e4re und dass die antragstellende Firma hierf\u00fcr ein formelles Gesuch einzureichen habe. Das formelle Gesuch ist bis heute nicht eingereicht worden, und der Bundesrat hatte keine Gelegenheit, sich mit dem Gesch\u00e4ft zu befassen. Es zeigt jedoch, dass das Kontrollsystem in diesem Fall funktioniert h\u00e4tte.</p><p>Die Ausfuhr von Baugruppen und Einzelteilen - und die Frage, ob auf eine Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung verzichtet werden kann - wird nicht unbesehen bewilligt, sondern umfassend gepr\u00fcft und wenn notwendig dem Bundesrat vorgelegt.</p><p>Die Abschaffung der Ausnahmeklausel w\u00fcrde Schweizer Unternehmen im Wettbewerb benachteiligen und von internationalen R\u00fcstungsprojekten ausschliessen und k\u00e4me einer Versch\u00e4rfung der Schweizer Bewilligungspraxis von Kriegsmaterialexporten gleich.</p>  Das B\u00fcro beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":37,"FederalCouncilProposalText":"Das B\u00fcro beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542758400000)\/","SubmittedBy":"Fridez Pierre-Alain","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514292500)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Wirtschaft"}}