{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183956,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183956,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3956","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Waffenausfuhr. Priorit\u00e4t der Aussenpolitik vor nicht mehr sachgem\u00e4sser Industriepolitik","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den internationalen Verpflichtungen der Schweiz sowie der Wahrung ihrer aussenpolitischen Grunds\u00e4tze bei der Kontrolle, der Herstellung und des Transfers von Kriegsmaterial und der entsprechenden Technologie Priorit\u00e4t einzur\u00e4umen und auf die Ber\u00fccksichtigung nicht mehr sachgem\u00e4sser industriepolitischer Zweckbestimmungen zu verzichten.</p>","ReasonText":"<p>Der Zweckartikel des Kriegsmaterialgesetzes (KMG; SR 514.51) ruft die internationalen Verpflichtungen der Schweiz und die Pflicht an, ihre aussenpolitischen Grunds\u00e4tze zu wahren. Gleichzeitig soll aber die Kontrolle der Herstellung und des Transfers von Kriegsmaterial und der entsprechenden Technologie auch dazu beitragen, dass \"in der Schweiz eine an die Bed\u00fcrfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazit\u00e4t aufrechterhalten werden\" kann. Dieser Nachsatz ist ersatzlos zu streichen. </p><p>Denn eine an die Bed\u00fcrfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazit\u00e4t gibt es in der Schweiz seit Jahrzehnten nicht mehr. S\u00e4mtliche R\u00fcstungsg\u00fcter, die halbwegs von einer gr\u00f6sseren milit\u00e4rstrategischen Bedeutung sind, bezieht die Schweiz ohnehin aus dem Ausland. Die fast totale Auslandabh\u00e4ngigkeit kann mit einer industriepolitischen Zweckbestimmung des KMG nicht abgebaut werden. Das KMG w\u00e4re damit masslos \u00fcberfordert. Selbst die totale Missachtung der aussenpolitischen Ziele der Schweiz und entsprechende Lockerung der Waffenausfuhr k\u00f6nnte an der weitgehenden Auslandabh\u00e4ngigkeit der Schweizer Armee bei der Beschaffung wichtiger Waffensysteme nichts \u00e4ndern.</p><p>Wer Munition, Radpanzer und Systeme zur Niederflugabwehr herstellt und exportiert, erwirbt damit noch lange nicht die F\u00e4higkeit, Kampfflugzeuge technisch zu unterhalten oder Systeme zur elektronischen F\u00fchrungsunterst\u00fctzung zu bauen. Der Zweckartikel des KMG gaukelt vor, technologische F\u00e4higkeiten k\u00f6nnten \u00fcber die ganze Breite der r\u00fcstungsindustriellen Kapazit\u00e4ten \u00fcbertragen werden. Dies trifft nicht zu.</p><p>Umso wichtiger ist es, beim Vollzug des KMG den in Artikel\u00a054 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung vorgegebenen Zielen der schweizerischen Aussenpolitik Rechnung zu tragen, namentlich der Friedensf\u00f6rderung und der St\u00e4rkung der Menschenrechte.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die in Artikel\u00a054 der Bundesverfassung (BV; SR 101) verankerten Grunds\u00e4tze der Linderung von Not und Armut, die Achtung der Menschenrechte und F\u00f6rderung der Demokratie sowie das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker finden sich auch in Artikel\u00a05 Abs\u00e4tze 1 und 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV; SR 514.511) wieder. Diesen \u00fcbergeordneten Grunds\u00e4tzen muss bei der Auslegung von Artikel\u00a05 KMV in jedem Fall Rechnung getragen werden. </p><p>Artikel\u00a054 BV besagt jedoch auch, dass sich der Bund f\u00fcr die Wahrung der Unabh\u00e4ngigkeit der Schweiz und f\u00fcr ihre Wohlfahrt einzusetzen hat. Dies findet sich auch in Artikel\u00a02 BV wieder, welcher neben dem Schutz der Freiheit und der Rechte des Volkes insbesondere die Wahrung der Unabh\u00e4ngigkeit und der Sicherheit des Landes als Zweck der Eidgenossenschaft definiert. Nur aus einer Position staatlicher Souver\u00e4nit\u00e4t sowie Stabilit\u00e4t und St\u00e4rke in den Bereichen Sicherheit, Wirtschaft und Gesellschaft kann die Schweiz ihre internationale Rolle und internationalen Aufgaben wahrnehmen, wie beispielsweise auch die von der Motion\u00e4rin erw\u00e4hnte Friedensf\u00f6rderung und St\u00e4rkung der Menschenrechte. </p><p>Offene, globale M\u00e4rkte sind f\u00fcr unser Land und dessen Wohlstand essenziell, weshalb die Schweiz weltweit stark vernetzt ist. Die Abh\u00e4ngigkeit der Schweizer Wirtschaft von einem ungest\u00f6rten Import von Rohstoffen, G\u00fctern und Dienstleistungen bedeutet jedoch eine anhaltende Verwundbarkeit von Staat und Wirtschaft f\u00fcr Versorgungsst\u00f6rungen. Aus diesem Grund sind die Armee und andere Institutionen staatlicher Sicherheit auf das Vorhandensein von insbesondere Technologiewissen und industriellen Kernf\u00e4higkeiten und Kapazit\u00e4ten im sicherheits- und wehrtechnischen Bereich in der Schweiz angewiesen, um insbesondere im Fall schwerwiegender politisch-milit\u00e4rischer Krisen r\u00fcstungstechnisch nicht vollst\u00e4ndig und einseitig vom Ausland abh\u00e4ngig zu sein. Ausl\u00e4ndische R\u00fcstungsindustrien m\u00fcssten in einer Krisensituation in erster Priorit\u00e4t die Bed\u00fcrfnisse ihres Heimstaates und von dessen Verb\u00fcndeten erf\u00fcllen. Den Bed\u00fcrfnissen eines anderen Staates w\u00fcrde aus nachvollziehbaren Gr\u00fcnden weniger Bedeutung zugemessen. Zudem geh\u00f6rt die Schweiz als neutraler Staat keiner Verteidigungsallianz an und hat keinen Anspruch auf milit\u00e4rische Unterst\u00fctzung durch andere Staaten. Deshalb ist eine leistungsf\u00e4hige technologische und industrielle Basis wichtig. </p><p>Mittlerweile ist wehrtechnische Autarkie f\u00fcr fast alle Staaten unerreichbar geworden. Aber auch ohne Autarkie anzustreben, st\u00e4rkt eine einheimische R\u00fcstungsindustrie die nationale Sicherheit. Erstens sinkt mit zunehmendem Ausmass an Selbstversorgung der Grad, zu dem die Schweiz im Krisenfall auf andere Staaten und ausl\u00e4ndische Unternehmen angewiesen w\u00e4re. Zweitens st\u00e4rkt eine einheimische wehrtechnische Industrie die Handlungsfreiheit der Schweiz dadurch, dass sie zu einem gewissen Grad eine einseitige Abh\u00e4ngigkeit durch gegenseitige Abh\u00e4ngigkeiten ersetzt. Diese \u00dcberlegungen stehen hinter dem Passus in Artikel\u00a01 KMG, wonach die Schweiz eine an die Bed\u00fcrfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazit\u00e4t aufrechterhalten k\u00f6nnen soll, soweit die internationalen Verpflichtungen der Schweiz erf\u00fcllt und ihre aussenpolitischen Grunds\u00e4tze gewahrt sind. Anders als die Motion behauptet, suggeriert Artikel\u00a01 KMG aber keine wehrtechnische Autarkie. </p><p>Weil eine v\u00f6llige r\u00fcstungstechnische Unabh\u00e4ngigkeit vom Ausland f\u00fcr die Schweiz kein realistisches Ziel ist, steht die Beherrschung ausgew\u00e4hlter Technologien im Vordergrund, die f\u00fcr die nationale Sicherheit zentral sind. </p><p>Ebenso m\u00fcssen in der Schweiz zur Unterst\u00fctzung einer einsatzf\u00e4higen Armee industrielle Kernf\u00e4higkeiten und Kapazit\u00e4ten vorhanden sein, damit die Industrie wesentliche Leistungen in Form von Betrieb, Instandhaltung, Werterhalt und Wertsteigerung f\u00fcr die Einsatz- und Durchhaltef\u00e4higkeit der Armeesysteme erbringen kann. Die F\u00f6rderung dieser heimischen sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis und speziell der sicherheitsrelevanten Schwerpunkttechnologien l\u00e4sst sich abgesehen von der Exportkontrollpolitik \u00fcber weitere Instrumente beeinflussen: Beschaffung im Inland, Offsetgesch\u00e4fte, internationale Kooperation, anwendungsorientierte Forschung, Innovationsf\u00f6rderung und Informationsaustausch mit der Industrie.</p><p>Die Schweiz betreibt aber grunds\u00e4tzlich keine Industriepolitik, wie dies der Titel der Motion f\u00e4lschlicherweise unterstellt. Die Bundesverfassung h\u00e4lt mit dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit (Art. 94 BV) fest, dass mittels g\u00fcnstiger Rahmenbedingungen die private Wirtschaft gest\u00e4rkt und durch diese die Wohlfahrt und die wirtschaftliche Sicherheit der Bev\u00f6lkerung sichergestellt werden sollen. Aus den verfassungsrechtlichen Grundlagen folgt, dass die Wirtschaftspolitik der Schweiz eine spezifische F\u00f6rderung einzelner Unternehmen, Branchen oder Technologien nicht vorsieht (gewisse Ausnahmen sind in der Verfassung vorgesehen) und somit dem Konzept einer Industriepolitik widerspricht. Die obenerw\u00e4hnten F\u00f6rderinstrumente sind im Verfassungs- und Gesetzesrahmen vorgesehen und marktvertr\u00e4glich. Eine leistungsf\u00e4hige technologische und industrielle Basis ist in vielen Staaten eine Komponente der R\u00fcstungspolitik und damit auch der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. </p><p>Im \u00dcbrigen besitzt die Schweiz auch heute noch ausgewiesene F\u00e4higkeiten, Kampfflugzeuge technisch zu unterhalten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542758400000)\/","SubmittedBy":"Seiler Graf Priska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514205353)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft"}}