{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183962,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183962,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3962","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Umsetzung des Parlamentsauftrages. Abschaffung der Doppelbesteuerung von Neuwagen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das CO2-Gesetz bzw. Artikel\u00a017 der CO2-Verordnung dahingehend anzupassen, dass als erstmals in Verkehr gesetzt Fahrzeuge gelten, die erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassen werden, und von der Regelung Fahrzeuge ausgenommen sind, die vor der Zollanmeldung in der Schweiz im Ausland zugelassen worden sind. Durch die Anpassung werden Neuwagen neu nur bei der erstmaligen Inverkehrsetzung CO2-besteuert und nicht wie bisher doppelt. </p>","ReasonText":"<p>Damit wird dem Willen des Parlamentes (gem\u00e4ss Art. 10 des Bundesgesetzes betreffend Reduktion der CO2-Emissionen vom 23. Dezember 2011) Rechnung getragen und die bisherige Doppelbesteuerung und Marktverzerrung korrigiert.</p><p>In der EU werden Neufahrzeuge wie folgt besteuert: </p><p>i. CO2-Steuer in dem Land, in dem die erstmalige Inverkehrsetzung stattfand.</p><p>ii. Bei einem Weiterexport in ein anderes EU-Land wird keine Steuer mehr erhoben. Wird der Wagen demgegen\u00fcber nicht in ein EU-Land, sondern in die Schweiz exportiert, wird die CO2-Steuer ein zweites Mal erhoben. Die Schweiz macht erst dann eine Ausnahme von der Doppelbesteuerung, wenn der Wagen mehr als sechs Monate vor der Zollanmeldung in der Schweiz im Ausland zugelassen wurde. </p><p>Damit unterliegen alle Neuwagen und Occasionen einer Doppelbesteuerung, wenn sie bei der Einfuhr in die Schweiz j\u00fcnger als sechs Monate sind. </p><p>Die Absicht der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te war, dass die CO2-Abgabe ausschliesslich auf Neuwagen erhoben wird - analog der Regelung auf EU-Ebene. Es wurde entsprechend in Artikel\u00a010 des Gesetzes explizit festgehalten, dass Fahrzeuge, die das erste Mal in Verkehr gebracht werden, besteuert werden. De facto bringt die Abgabe aber klare Nachteile beim Parallel-/Direktimport von Neuwagen und jungen Gebrauchtwagen. Grund sind die weitreichenden Auswirkungen der CO2-Verordnung. Mit der Regelung, dass beim Import in die Schweiz auch junge Occasionen (bis zu sechs Monate) als Neuautos gelten, kam der Parallelimport in die Schweiz faktisch zum Erliegen, ebenso der Direktimport von Autos aus der EU durch private K\u00e4ufer. Die Sechsmonatsfrist zementiert f\u00fcr den Kraftfahrzeugmarkt die Hochpreisinsel Schweiz.</p><p>Die vorliegende Motion verlangt die notwendige Anpassung des CO2-Gesetzes bzw. der Verordnung. Die Beseitigung der Doppelbesteuerung f\u00f6rdert den Wettbewerb und f\u00fchrt zu tieferen Preisen. Das Umweltschutzziel wird unver\u00e4ndert erreicht, da die CO2-Steuer bei der erstmaligen Inverkehrsetzung bereits abgerechnet wurde. </p><p>\u00dcberdies ist zu bemerken, dass gerade Neuwagen und neuste Occasionen (bis sechs Monate) die \u00f6kologisch besten und effizientesten Autos sind. Es gibt \u00fcberhaupt keinen Grund, gerade diese doppelt zu besteuern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat die Frist von mindestens sechs Monaten, die zwischen Erstzulassung im Ausland und Zollanmeldung in der Schweiz liegen muss, damit Personenwagen in der Schweiz von den CO2-Vorschriften ausgenommen werden, eingef\u00fchrt, um die Umgehung dieser Vorschriften zu verhindern.</p><p>Ohne diese Frist k\u00f6nnten Fahrzeuge f\u00fcr einen Tag im Ausland zugelassen werden, um sie danach zu importieren, ohne dass sie dann den CO2-Emissionsvorschriften der Schweiz unterstehen w\u00fcrden. In der EU werden faktisch keine Sanktionen erhoben, da die durchschnittlichen CO2-Emissionen von neuen Personenwagen deutlich unter dem Zielwert von 130 Gramm CO2 per Kilometer liegen. </p><p>Eine Aufhebung der Frist w\u00fcrde die CO2-Emissionsvorschriften komplett unterlaufen. Zudem hat das Monitoring der CO2-Emissionsvorschriften des Bundesamtes f\u00fcr Energie gezeigt, dass aktuell nur wenige Fahrzeuge von dieser Frist betroffen sind und damit theoretisch sowohl in der EU als auch in der Schweiz in den Geltungsbereich der CO2-Emissionsvorschriften fallen w\u00fcrden. Anders als vom Motion\u00e4r ge\u00e4ussert ist der Anteil des Parallel- und Direktimports bei Neuwagen in den Jahren nach der Einf\u00fchrung der CO2-Emissionsvorschriften stabil geblieben. Er ist vor dem Hintergrund ung\u00fcnstigerer Rahmenbedingungen seit Anfang 2018 r\u00fcckl\u00e4ufig, liegt jedoch nach wie vor auf einem vergleichbaren Niveau wie vor Einf\u00fchrung der CO2-Emissionsvorschriften.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542758400000)\/","SubmittedBy":"Reimann Lukas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|48|52|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514016100)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Verkehr|Umwelt|Steuer"}}