{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183981,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183981,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3981","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Auswirkungen des Entscheids des Uno-Ausschusses gegen Folter f\u00fcr zuk\u00fcnftige Dublin-Verfahren von besonders verletzlichen Personen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Uno-Ausschuss gegen Folter (CAT) hat gegen die Ausschaffung eines Asylsuchenden nach Italien unter der Dublin-Verordnung interveniert. Die Ausweisung w\u00fcrde das \u00dcbereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verletzen, da ihm in Italien als Folter\u00fcberlebender die n\u00f6tigen Bedingungen zur Rehabilitation nicht gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nnten. Im Weiteren wird klargemacht, dass je nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls eine Ausweisung unmenschlich sein kann und daher in jedem Fall eine Einzelfallpr\u00fcfung notwendig ist. Mit diesem Entscheid anerkennt der Uno-Ausschuss, dass sich die Bedingungen f\u00fcr Asylsuchende in Europa stark unterscheiden, insbesondere auch in Bezug auf medizinische Bed\u00fcrfnisse schwer traumatisierter Menschen. In vorliegendem Fall hat der Ausschuss festgehalten, dass Opfer schwerer Traumata ein Recht auf Rehabilitation gem\u00e4ss Artikel\u00a014 des \u00dcbereinkommens haben und Ausweisungen, die dieses Recht verletzen, illegal seien.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Konsequenzen zieht er nach dem Entscheid des Uno-Ausschusses gegen Folter in Bezug auf Ausschaffungen von schwer traumatisierten Asylsuchenden nach Italien und anderen Dublin-Staaten, in welchen sie keinen Zugang zur spezialisierten medizinischen Hilfe haben? </p><p>2. Wie stellt er sicher, dass alle h\u00e4ngigen (inkl. der aktuell vor dem CAT h\u00e4ngigen) und k\u00fcnftigen F\u00e4lle von besonders verletzlichen Asylsuchenden in \u00dcbereinstimmung mit diesem Entscheid des Uno-Ausschusses entschieden werden?</p><p>3. Wie stellt er sich zur Kritik des Uno-Ausschusses, dass es die Schweiz unterlassen habe, die individuelle Situation des Folteropfers im Dublin-Verfahren gen\u00fcgend zu untersuchen? </p><p>4. Wie gew\u00e4hrleistet er, dass bei Asylverfahren den speziellen Bed\u00fcrfnissen von Folteropfern und anderen vulnerablen Personen, namentlich Opfern von Menschenhandel und physisch sowie psychisch beeintr\u00e4chtigten Menschen, gen\u00fcgend Rechnung getragen wird? </p><p>5. Wie garantiert er, dass vulnerable Personen im Asylverfahren und im Dublin-Verfahren identifiziert werden? </p><p>6. Sieht er Bedarf, auch in der Schweiz die vorhandenen Rehabilitationsbehandlungen von Folteropfern und anderen verletzlichen Asylsuchenden auszuweiten und zu verbessern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-3. Beim genannten Entscheid des Uno-Ausschusses gegen Folter (CAT) handelt es sich um einen Entscheid im Einzelfall. Weder der CAT noch der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) erachten \u00dcberstellungen von verletzlichen Personen nach Italien als generell unzul\u00e4ssig. Der EGMR hat wiederholt entschieden, dass im italienischen Aufnahmesystem keine systemischen Schwachstellen bestehen. Das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) pr\u00fcft bereits heute jedes Asylgesuch individuell und sorgf\u00e4ltig nach den konkreten Umst\u00e4nden im Einzelfall und wird dies auch in Zukunft so handhaben (vgl. dazu die Antwort auf die Interpellation Maury Pasquier 16.4093, \"Dublin-F\u00e4lle und Selbsteintrittsrecht. Welche humanit\u00e4ren Gr\u00fcnde werden von der Schweiz ber\u00fccksichtigt?\"). Den Argumenten, die der CAT in seinem Entscheid vorgetragen hat, wird vom SEM in der zuk\u00fcnftigen Entscheidfindung Rechnung getragen. Falls die \u00dcberstellung in den zust\u00e4ndigen Dublin-Staat unter Ber\u00fccksichtigung s\u00e4mtlicher gesundheitlicher und individueller Faktoren eine Gef\u00e4hrdung darstellt, wird das Asylverfahren in der Schweiz durchgef\u00fchrt.</p><p>4. Bestehen Hinweise darauf, dass asylsuchende Personen Opfer von Folter geworden sind oder physisch bzw. psychisch angeschlagen sind, fliesst dies in die Einzelfallbeurteilung mit ein und kann dazu f\u00fchren, dass das SEM auf ein Dublin-Verfahren verzichtet (vgl. Art. 17 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung und Art. 29a Abs. 3 AsylV 1). Das Asylverfahren wird dann in der Schweiz durchgef\u00fchrt. Im nationalen Asylverfahren k\u00f6nnen Foltervorf\u00e4lle bei der Beurteilung der Asylgr\u00fcnde einen Einfluss haben, abh\u00e4ngig davon, in welchem Kontext sie stattgefunden haben. Die Pr\u00fcfung der Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs erfolgt f\u00fcr Angeh\u00f6rige einer vulnerablen Gruppe jeweils vor dem l\u00e4nderspezifischen Hintergrund und unter Ber\u00fccksichtigung der individuellen Umst\u00e4nde der betreffenden Person.</p><p>5./6. Der asylsuchenden Person wird im Rahmen einer ersten Befragung die M\u00f6glichkeit gegeben, ihre Asylgr\u00fcnde darzulegen; ausserdem stellen Mitarbeitende des SEM auch Fragen nach dem Gesundheitszustand und dem pers\u00f6nlichen Kontext. Jede asylsuchende Person kann medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Ergeben sich beispielsweise Hinweise darauf, dass eine Person ein mutmassliches Opfer von Menschenhandel ist, werden entsprechende Massnahmen in die Wege geleitet. Dies beinhaltet u. a. die Information an die hierf\u00fcr vorgesehenen Stellen innerhalb des SEM und von Fedpol (vgl. dazu die Antwort auf die Interpellation Marti 17.3310, \"Ist der rechtliche Schutz f\u00fcr Opfer von Menschenhandel im Asylverfahren ausreichend?\"). Die Mitarbeitenden des SEM werden bereits in ihrer Grundausbildung ein erstes Mal auf die Schwierigkeiten und Eigenheiten bei der Bearbeitung von Gesuchen vulnerabler Personen sensibilisiert und entsprechend geschult. Mit den neuen beschleunigten Asylverfahren ab M\u00e4rz 2019 und dem unentgeltlichen Rechtsschutz k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich die Rechtsvertreter das SEM zu einem fr\u00fchen Zeitpunkt auf besondere Umst\u00e4nde hinweisen (insbesondere auf besondere Verletzlichkeit, gesundheitliche Probleme, geschlechtsspezifische Verfolgung und Menschenhandel). Somit k\u00f6nnen vulnerable Personen k\u00fcnftig noch besser identifiziert werden. Einen dar\u00fcber hinausgehenden Handlungsbedarf sieht der Bundesrat derzeit nicht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542758400000)\/","SubmittedBy":"Meyer Mattea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|1236|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513614950)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Menschenrechte|Migration"}}