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F\u00fcr mehr demokratische Gerechtigkeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Zahl der Menschen, die neben dem Schweizer Pass noch eine zweite Staatsb\u00fcrgerschaft haben, ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Vom urspr\u00fcnglichen Hauptgedanken der doppelten Staatsb\u00fcrgerschaft, dass Leute in die Schweiz kommen, um zu arbeiten, und dann wieder vereinfacht in ihren Heimatstaat zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen, ist nicht viel geblieben. Heute werden P\u00e4sse \"geheiratet\" und \"vererbt\" oder r\u00fcckwirkend beantragt, weil die Grossmutter aus Italien eingewandert ist. </p><p>Neben diesen Ausw\u00fcchsen gibt es auch eine demokratiepolitische Dimension der doppelten Staatsb\u00fcrgerschaft: \"One man, one vote\" ist ein uraltes demokratisches Prinzip und Recht. Jeder B\u00fcrger, jede B\u00fcrgerin hat eine Stimme, unabh\u00e4ngig von Geschlecht oder Einkommen. Das sollte auch gelten f\u00fcr Leute mit Doppelpass. Schweizer mit Doppelpass sollen sich entscheiden, wo und wie sie ihr Abstimmungs- und Wahlrecht wahrnehmen wollen. Das gilt f\u00fcr Schweizer mit Doppelpass, die hier ihren Wohnsitz haben, aber auch f\u00fcr Auslandschweizer mit zwei P\u00e4ssen: Auch sie sollen nur ein Stimmrecht haben. Sie m\u00fcssten sich dann halt entscheiden, ob ihnen das spanische oder thail\u00e4ndische oder franz\u00f6sische oder welches Stimmrecht auch immer wichtiger ist als die politische Mitbestimmung in der Schweiz. </p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Ansicht, dass \"one man, one vote\" auch f\u00fcr Doppelb\u00fcrger gelten m\u00fcsste?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass sich mit der doppelten Staatsb\u00fcrgerschaft eine demokratische Schere ge\u00f6ffnet hat, dass wir eine Zweiklassengesellschaft schaffen, eine F\u00fcnfer-und-Weggli-Mentalit\u00e4t (ich bin Schweizer plus), die noch belohnt wird mit doppeltem Stimmrecht?</p><p>3. Stellt er nicht auch Tendenzen fest, dass eine doppelte Staatsb\u00fcrgerschaft zu Integrationsproblemen f\u00fchrt, weil sich die Neub\u00fcrger kulturell und politisch nicht von ihrem Herkunftsstaat (oder dem Herkunftsstaat ihrer Eltern) l\u00f6sen, was sich besonders bei Staaten mit undemokratischen oder islamistischen Strukturen als problematisch erweist?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Alle Schweizerinnen und Schweizer haben die gleichen politischen Rechte (Art. 136 Abs. 1 in fine der Bundesverfassung, BV; SR 101). Die politische Partizipation ist ein wichtiger Pfeiler f\u00fcr das gute Funktionieren unserer Demokratie. Er w\u00fcrde infrage gestellt, wenn Doppelb\u00fcrgerinnen und Doppelb\u00fcrger wegen einer Optionspflicht auf die politische Partizipation verzichten m\u00fcssten. Eine solche Optionspflicht w\u00fcrde eine Kluft zwischen Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern mit Partizipationsm\u00f6glichkeiten und solchen ohne schaffen. Die M\u00f6glichkeit, politische Rechte in der Schweiz auszu\u00fcben, st\u00f6sst auch bei Auslandschweizerinnen und -schweizern auf reges Interesse. Gegenw\u00e4rtig haben sich \u00fcber 170 000 von ihnen \u00fcber eine Schweizer Vertretung f\u00fcr die Wahrnehmung ihrer politischen Rechte angemeldet. Drei Viertel der Auslandschweizerinnen und -schweizer verf\u00fcgen \u00fcber eine oder mehrere zus\u00e4tzliche Staatsb\u00fcrgerschaften.</p><p>3. Seit dem 1. Januar 1992 ist in der Schweiz das Doppelb\u00fcrgerrecht ohne Einschr\u00e4nkungen zul\u00e4ssig. Dem Bundesrat sind keine besonderen Integrationsprobleme bei Personen mit mehrfacher Staatsangeh\u00f6rigkeit bekannt (vgl. auch Antwort des Bundesrates zur Motion Reimann Lukas 16.3240, \"Optionsmodell statt automatisches Doppelb\u00fcrgerrecht f\u00fcr zuk\u00fcnftige Einb\u00fcrgerungen von Staatsangeh\u00f6rigen aus Staaten, welche ihrerseits den Schweizern kein Doppelb\u00fcrgerrecht gew\u00e4hren\"). Ein Grossteil der Personen, die neben der schweizerischen eine zus\u00e4tzliche Staatsb\u00fcrgerschaft besitzen, hat das Schweizer B\u00fcrgerrecht durch Einb\u00fcrgerung erlangt (64,4 Prozent). Das B\u00fcrgerrechtsgesetz verlangt diverse Voraussetzungen f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung, unter anderem eine erfolgreiche Integration, die von den Kantonen, den Gemeinden und dem Bund \u00fcberpr\u00fcft werden muss. Der Erwerb des Schweizer B\u00fcrgerrechts ist der letzte Integrationsschritt, weshalb die h\u00f6chsten Anforderungen an die Integration der gesuchstellenden Personen gestellt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542153600000)\/","SubmittedBy":"Keller Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544745600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513159053)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538092800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Migration"}}