{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184010,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184010,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4010","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sollten die Banken das Recht haben, die Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde \u00fcber eine allf\u00e4llig n\u00f6tig werdende Schutzmassnahme zu informieren?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. W\u00e4re es nicht angebracht, wenn die Kontenf\u00fchrenden oder am Schalter T\u00e4tigen das Recht h\u00e4tten, im Interesse der Kundin oder des Kunden die Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde \u00fcber eine allf\u00e4llig n\u00f6tig werdende Schutzmassnahme zu informieren? Denn oft erfolgen die Schutzmassnahmen zu sp\u00e4t, und der Staat greift nicht unterst\u00fctzend ein und bezieht das abhandengekommene Verm\u00f6gen der betroffenen Person ein, insbesondere bei einem Antrag auf Erg\u00e4nzungsleistungen. </p><p>2. Erwachsenenschutzmassnahmen wie die umfassende Beistandschaft oder die Beschr\u00e4nkung der Handlungsf\u00e4higkeit werden nicht mehr amtlich ver\u00f6ffentlicht, was es f\u00fcr den Beistand oder die Beist\u00e4ndin sehr schwer macht, eine get\u00e4tigte Leistung zur\u00fcckzufordern oder gegen einen gutgl\u00e4ubigen Schuldner vorzugehen, obwohl die verbeist\u00e4ndete Person nicht ausreichend urteilsf\u00e4hig war, um einen Vertrag zu schliessen. W\u00e4re es nicht ratsam, die Praxis zu \u00e4ndern?</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a019b ZGB kann jeder Teil die vollzogenen Leistungen zur\u00fcckfordern, wenn die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters nicht erfolgt, und gem\u00e4ss Artikel\u00a0452 Absatz\u00a01 kann eine Massnahme des Erwachsenenschutzes Dritten entgegengehalten werden, auch wenn sie gutgl\u00e4ubig sind. In Artikel\u00a0452 Absatz\u00a02 steht: \"Schr\u00e4nkt die Beistandschaft die Handlungsf\u00e4higkeit der betroffenen Person ein, so ist den Schuldnern mitzuteilen, dass ihre Leistung nur befreiende Wirkung hat, wenn sie diese dem Beistand oder der Beist\u00e4ndin erbringen. Vorher kann die Beistandschaft gutgl\u00e4ubigen Schuldnern nicht entgegengehalten werden.\" </p><p>Beispiel: Eine Person unter umfassender Beistandschaft hat eines ihrer Bankkonten leerger\u00e4umt, von dem der Beistand oder die Beist\u00e4ndin keine Kenntnis hatte. Die Bank verweigert jegliche R\u00fcckerstattung unter Berufung auf ihre Gutgl\u00e4ubigkeit, mit der Begr\u00fcndung, sie habe von der Erwachsenenschutzmassnahme, die ja nicht mehr bekanntgemacht wird, nichts gewusst. </p><p>Es ist offensichtlich: Das Geld ging verloren, weil die betroffene Person nicht mehr handlungsf\u00e4hig war.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Artikel\u00a0443 Absatz\u00a01 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) kann jede Person der Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbed\u00fcrftig erscheint. Allerdings wird im Gesetz das Berufsgeheimnis ausdr\u00fccklich vorbehalten. Die \u00fcberwiegende Meinung subsumiert auch das Bankgeheimnis nach Artikel\u00a047 des Bankengesetzes (SR 952.0) unter das Berufsgeheimnis im Sinne dieser Bestimmung. Ein Melderecht gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0443 Absatz\u00a01 ZGB scheidet damit f\u00fcr Bankangestellte aus. </p><p>Dagegen handelt es sich bei Bankgesch\u00e4ften regelm\u00e4ssig um Auftr\u00e4ge im Sinne der Artikel\u00a0394ff. des Obligationenrechts (OR; SR 220). Gem\u00e4ss Artikel\u00a0397a OR muss der Beauftragte die Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde benachrichtigen, wenn der Auftraggeber voraussichtlich dauernd urteilsunf\u00e4hig wird und eine solche Meldung zur Interessenwahrung angezeigt erscheint. Die Bankangestellten haben damit nicht nur das Recht, sondern sogar die gesetzliche Pflicht, unter den genannten Voraussetzungen eine Meldung an die Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde zu erstatten. Es besteht damit kein Handlungsbedarf. </p><p>2. Das Parlament hat sich im Rahmen der Arbeiten an der parlamentarischen Initiative Joder 11.449, \"Publikation von Erwachsenenschutzmassnahmen\", intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie der Gesetzgeber auf den Verzicht der Publikation der Erwachsenenschutzmassnahmen reagieren soll. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 17. Juni 2016 (BBl 2016 5175) die vorgeschlagene und vom Parlament am 16. Dezember 2016 verabschiedete L\u00f6sung, n\u00e4mlich die Auskunft gem\u00e4ss Artikel\u00a0452 Absatz\u00a02 ZGB bei den zust\u00e4ndigen Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden zu belassen und Vorgaben f\u00fcr ein einfaches, rasches und einheitliches Verfahren auf Verordnungsebene festzulegen, mit eingehender Begr\u00fcndung ausdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Er erachtet diese weiterhin als sinnvoll und die damals vorgebrachten Gr\u00fcnde als stichhaltig. Auch hier besteht deshalb zurzeit kein weiterer Handlungsbedarf. </p><p>Im \u00dcbrigen ist auf den in der Interpellation genannten Artikel\u00a0452 Absatz\u00a02 ZGB zu verweisen, der die Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde verpflichtet, eine Beschr\u00e4nkung der Handlungsf\u00e4higkeit den bekannten Schuldnern der betroffenen Person mitzuteilen. Hierzu geh\u00f6ren namentlich auch die Banken, die auf diese Weise vor dem Risiko einer Doppelzahlung gesch\u00fctzt werden. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542758400000)\/","SubmittedBy":"Hiltpold Hugues","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544745600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514285453)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538092800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Zivilrecht"}}