{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184021,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184021,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4021","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Medizinisch unterst\u00fctzte Fortpflanzung. Ein Luxus, den sich nur Reiche leisten k\u00f6nnen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im internationalen Vergleich ist der Zugang zur medizinisch unterst\u00fctzten Fortpflanzung in der Schweiz offensichtlich sehr stark eingeschr\u00e4nkt: </p><p>- Ab einem Alter von 40 Jahren haben Frauen bei der Krankenkasse keinen Anspruch mehr auf Entsch\u00e4digung von Untersuchungen, welche die Fertilit\u00e4t betreffen (obwohl das Alter von Frauen, die Mutter werden, stark gestiegen ist und eine Frau heute im Alter von 40 Jahren noch durchaus fortpflanzungsf\u00e4hig ist und daher bei Komplikationen die M\u00f6glichkeit haben sollte, medizinische Hilfe und Unterst\u00fctzung in Anspruch zu nehmen).</p><p>- Es werden nur drei k\u00fcnstliche Inseminationen verg\u00fctet (statt f\u00fcnf wie z. B. in Frankreich [vor ein paar Jahren waren es, Irrtum vorbehalten, noch zw\u00f6lf] und obwohl bestimmte Fachleute der Meinung sind, dass es f\u00fcr eine erfolgreiche Schwangerschaft durchschnittlich f\u00fcnf Versuche braucht).</p><p>- Die Kosten einer In-vitro-Fertilisation (IVF) betragen in der Schweiz rund 8000 Franken, w\u00e4hrend in Frankreich die Kosten f\u00fcr die erste IVF vollst\u00e4ndig \u00fcbernommen werden (was dazu f\u00fchrt, dass viele Schweizer Frauen ins Ausland ziehen, um den rigiden Schweizer Verh\u00e4ltnissen zu entkommen).</p><p>- Die Schweizer Krankenkassen \u00fcbernehmen die Kosten f\u00fcr Untersuchungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft erst ab der 12. Woche (d. h., eine fr\u00fchere Fehlgeburt wird als Krankheit behandelt ...).</p><p>Aufgrund bestimmter Entwicklungen unserer Gesellschaft (Zugang von Frauen zum Studium und zu anderen langen Ausbildungen, Erwerbsleben der Frauen, Stress, Ern\u00e4hrung usw.) haben jedoch immer mehr Frauen M\u00fche, schwanger zu werden. Dies ist f\u00fcr die Frauen und die betroffenen Paare allgemein mit viel Leiden und Frustration verbunden. Das Thema wirft zwar ethische Fragen auf, muss aber auch im Zusammenhang mit dem R\u00fcckgang der Geburtenraten in den Industriel\u00e4ndern betrachtet werden: Dieser f\u00fchrt nicht nur zu einer \u00dcberalterung der Bev\u00f6lkerung, sondern auch zu einem R\u00fcckgang der Anzahl versicherter Personen, die die obligatorische Krankenversicherung finanzieren.</p><p>1. Sind die Auflagen, denen die medizinisch unterst\u00fctzte Fortpflanzung in der Schweiz unterliegt, insbesondere was die von der obligatorischen Krankenversicherung verg\u00fcteten Leistungen betrifft, nicht zu streng? Sind sie der Art der Intervention angemessen und der Entwicklung unserer Gesellschaft angepasst?</p><p>2. Mit welchen Massnahmen k\u00f6nnte man diese Situation ins Lot bringen? Mit welchen Kosten und Auswirkungen auf die Krankenkassenpr\u00e4mien m\u00fcsste man rechnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. In der Schweiz besteht grunds\u00e4tzlich eine hochstehende medizinische Versorgung zur Behandlung von Krankheiten und weiteren Umst\u00e4nden, die eine Zeugung und Geburt von Kindern beeintr\u00e4chtigen. Die Anzahl Geburten - entsprechend der Bev\u00f6lkerungsentwicklung - ist steigend. Gem\u00e4ss geltendem Recht werden die Kosten f\u00fcr In-vitro-Fertilisationen und Embryotransfers von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht \u00fcbernommen, und f\u00fcr die Kosten\u00fcbernahme der k\u00fcnstlichen Insemination gelten einschr\u00e4nkende Bestimmungen (vgl. Ziff. 3 von Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV; SR 832.112.31). Weiter \u00fcbernimmt die OKP nur die Kosten f\u00fcr Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Die Fertilit\u00e4t, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau auf nat\u00fcrlichem Wege ein Kind empfangen und geb\u00e4ren kann, nimmt mit zunehmendem Alter ab, um bis zum Zeitpunkt der Menopause ganz zu verschwinden. Altersbedingte Infertilit\u00e4t stellt keine Krankheit dar, sondern ist Ausdruck der nat\u00fcrlichen Alterung. Massnahmen bei einer altersbedingten Infertilit\u00e4t fallen somit nicht in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10).</p><p>Vor der 12. Woche werden die Kosten f\u00fcr die Kontrollen in der normalen Schwangerschaft, wie auch die Kosten in Zusammenhang mit einem Abort, von der OKP \u00fcbernommen (ein Abort gilt als Schwangerschaftskomplikation und mithin als Krankheit). Die Befreiung von Leistungen von der Kostenbeteiligung w\u00e4hrend der Schwangerschaft ist auf Gesetzesstufe geregelt. Nach Artikel\u00a064 Absatz\u00a07 KVG in Verbindung mit Artikel\u00a029 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a KVG sind die Kontrollen in der Schwangerschaft bereits vor der 12. Woche von der Kostenbeteiligung befreit, nicht jedoch die Kosten in Zusammenhang mit einer Krankheitsbehandlung und damit beim Abort vor der 12. Woche.</p><p>2. Alle interessierten Kreise k\u00f6nnen Antr\u00e4ge zur Kosten\u00fcbernahme zulasten der OKP stellen oder Anpassungen bestehender einschr\u00e4nkender Bestimmungen beantragen. Die zust\u00e4ndige beratende Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) pr\u00fcft in der Folge die Leistungen auf die Erf\u00fcllung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) nach KVG und gibt eine Empfehlung an das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) ab. Letzteres entscheidet abschliessend \u00fcber die Leistungspflicht.</p><p>Bis anhin liegen noch keine entsprechenden Antr\u00e4ge vor, und vor erfolgter Evaluation k\u00f6nnen hinsichtlich Massnahmen und deren Auswirkungen keine verl\u00e4sslichen Aussagen gemacht werden. Allf\u00e4llige Kostenfolgen h\u00e4ngen auch von der Ausgestaltung einer Regelung zur Leistungspflicht (z. B. Anzahl Zyklen, Alter) ab. Ausgehend von den letzten verf\u00fcgbaren Zahlen liessen 2016 rund 6000 Frauen rund 11 000 IVF-Behandlungszyklen durchf\u00fchren. Bei Kosten von 5000 bis 7600 Schweizerfranken pro Behandlungszyklus w\u00e4re mit mindestens 60 bis 80 Millionen Schweizerfranken Mehrkosten f\u00fcr die Pr\u00e4mienzahlenden zu rechnen. Diese Sch\u00e4tzung ber\u00fccksichtigt nicht, dass wohl nicht alle der heute durchgef\u00fchrten IVF unter eine k\u00fcnftige Leistungspflicht fallen w\u00fcrden (z. B. Alter der Frau jenseits des physiologischen Reproduktionsalters), dass bei Wegfall der finanziellen H\u00fcrde mit einer Zunahme zu rechnen ist und die bisher aus finanziellen Gr\u00fcnden im Ausland durchgef\u00fchrten Behandlungen in der Schweiz durchgef\u00fchrt w\u00fcrden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1543536000000)\/","SubmittedBy":"Addor Jean-Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514032260)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538092800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}