{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184055,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184055,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4055","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Stromspeicher bez\u00fcglich Netznutzung technologieneutral und somit gleichbehandeln","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum beabsichtigt der Bundesrat, Stromspeicher hinsichtlich der Verrechnung von Netznutzungsentgelten f\u00fcr den Bezug von Elektrizit\u00e4t aus dem Netz gegen\u00fcber Pumpspeicherkraftwerken zu diskriminieren - Regulierungsvorgaben sollten technologieneutral sein -?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass Stromspeicher beim Umbau des Energiesystems zuk\u00fcnftig eine wichtige Rolle f\u00fcr den Ausgleich zwischen stark fluktuierender und wetterabh\u00e4ngiger erneuerbarer Energie und dem Verbrauch \u00fcbernehmen m\u00fcssen?</p><p>3. Ist er nicht der Ansicht, dass mit der Belastung von Speichern mit Netznutzungsentgelten auch die Ausnahmeregelung f\u00fcr Pumpspeicherkraftwerke hinterfragt werden muss und gef\u00e4hrdet ist?</p><p>4. Ist er sich bewusst, dass er mit dem neuen Artikel\u00a02 Absatz\u00a03 der Stromversorgungsverordnung (StromVV; Speicher gelten f\u00fcr den Bezug als Endverbraucher) einen Widerspruch zu Artikel\u00a04 Absatz\u00a01 Litera b schafft, worin ein Endverbraucher definiert ist als Kunde, der Elektrizit\u00e4t f\u00fcr den eigenen Verbrauch kauft, und somit eine Rechtsunsicherheit?</p>","ReasonText":"<p>In der Vernehmlassungsvorlage zu den Verordnungen der Strategie Stromnetze ist vorgesehen, dass, wer Elektrizit\u00e4t zwecks Speicherung aus dem Netz bezieht, f\u00fcr diesen Bezug als Endverbraucher gilt, soweit er die Elektrizit\u00e4t nicht f\u00fcr den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken verwendet. Stromspeicher m\u00fcssten damit zuk\u00fcnftig f\u00fcr den Bezug aus dem Netz Netznutzungsentgelt zahlen. Die Rentabilit\u00e4t von Stromspeichern verschlechtert sich damit erheblich und diese Regelung stellt eine technologieabh\u00e4ngige Ungleichstellung im Vergleich zu Pumpspeicherkraftwerken dar. Zus\u00e4tzlich ergibt sich dadurch f\u00fcr Stromspeicher in der Schweiz ein Wettbewerbsnachteil zu Deutschland, wo Stromspeicher f\u00fcr die Dauer von 20 Jahren ab der Inbetriebnahme netznutzungsentgeltbefreit sind.</p><p>Im zuk\u00fcnftig auf dezentraler Erzeugung basierten Energiesystem werden vermehrt Stromspeicher ben\u00f6tigt, um einen Ausgleich zwischen stark schwankender und damit nicht so gut steuerbarer Produktion auf Basis neuer erneuerbarer Energie (Fotovoltaik, Wind) und dem Verbrauch zu erm\u00f6glichen. Stromspeicher werden grunds\u00e4tzlich gleich betrieben wie Pumpspeicherkraftwerke. Es ist im Interesse aller, dass alle Stromspeicher technologieunabh\u00e4ngig netznutzungsentgeltbefreit sind.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3. Grunds\u00e4tzlich strebt der Bundesrat eine verursachergerechte Regelung an. Eine Befreiung von Netznutzungsentgelten f\u00fcr weitere Speichertechnologien k\u00f6nnte deshalb nur in Betracht gezogen werden, wenn ihr Einsatz netzdienlich ist und dadurch Netzkosten eingespart werden k\u00f6nnen. Hingegen soll keine Befreiung stattfinden, wenn durch den Einsatz die Netzkosten erh\u00f6ht w\u00fcrden. Netzdienliches Verhalten ist aber nicht immer offensichtlich und m\u00fcsste aufw\u00e4ndig nachgewiesen werden k\u00f6nnen. Nicht sachgerechte Befreiungen von Netznutzungsentgelten f\u00fchren zu h\u00f6heren Netzkosten, welche wiederum alle anderen Endverbraucher zus\u00e4tzlich zu tragen h\u00e4tten. </p><p>Die Ausnahme f\u00fcr Pumpspeicherkraftwerke ist darin begr\u00fcndet, dass diese aufgrund der hohen Korrelation zwischen der von ihnen gedeckten Nachfrage und Grosshandelspreisen automatisch einen Anreiz haben, sich system- und netzdienlich zu verhalten. Sie beziehen mit hoher Wahrscheinlichkeit dann aus dem \u00dcbertragungsnetz, wenn die zu versorgende Last tief ist und speisen eher dann Strom ins Netz ein, wenn diese Last hoch ist. In diesem Punkt unterscheiden sie sich von den neuen Speichertechnologien. Bei dezentralen Speichern ist der Grosshandelspreis kein geeigneter Indikator f\u00fcr die Situation im Verteilnetz. </p><p>2. Im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 und dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird die Nutzung von Flexibilit\u00e4ten eine wichtige Rolle spielen; dazu geh\u00f6ren insbesondere Speichertechnologien. Zur besseren wirtschaftlichen Nutzung von Flexibilit\u00e4ten bedarf es auch geeigneter regulatorischer Rahmenbedingungen, damit Flexibilit\u00e4ten kurz- bis mittelfristig besser im Markt integriert werden k\u00f6nnen. Mit der laufenden Revision des Stromversorgungsgesetzes vom 23. M\u00e4rz 2007 (StromVG; SR 734.7), welche sich noch bis zum 31. Januar 2019 in Vernehmlassung befindet, ist vorgesehen, die Rahmenbedingungen zur Flexibilit\u00e4tsnutzung zu verbessern: Verteilnetzbetreiber, welche Flexibilit\u00e4ten als Mittel gegen Engp\u00e4sse im Netz in Anspruch nehmen, sollen gem\u00e4ss dem Vorschlag des Bundesrats die Flexibilit\u00e4tsanbieter wie zum Beispiel Speicherbetreiber verg\u00fcten m\u00fcssen. So bezahlen Flexibilit\u00e4tsquellen, welche Strom aus dem Verteilnetz ausspeisen - und dazu geh\u00f6ren dezentrale Speicher -, Netzentgelte. Sie erhalten jedoch unter der Bedingung, dass sie einen Beitrag f\u00fcrs Netz leisten (Netzdienlichkeit), eine Entsch\u00e4digung.</p><p>4. Gem\u00e4ss Artikel\u00a04 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b StromVG gilt als Endverbraucher, wer Elektrizit\u00e4t f\u00fcr den eigenen Verbrauch kauft. Ausgenommen hiervon ist der Elektrizit\u00e4tsbezug f\u00fcr den Eigenbedarf von Kraftwerken sowie f\u00fcr den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken. Nach Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 StromVG kann der Bundesrat die Begriffe, die im StromVG definiert oder verwendet werden, n\u00e4her ausf\u00fchren und ver\u00e4nderten technischen Voraussetzungen anpassen. Von dieser Kompetenz hat der Bundesrat mit seinem Vorschlag f\u00fcr einen Artikel\u00a02 Absatz\u00a03 der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) Gebrauch gemacht, da der Gesetzgeber im Rahmen der Strategie Stromnetze den Begriff des Speichers neu explizit ins Gesetz aufgenommen hat (vgl. Art 17a und 17b StromVG in der Fassung vom 15. Dezember 2017, BBl 2017 7909). Nach Auffassung des Bundesrates schreibt die vorgeschlagene Pr\u00e4zisierung fest, was sich bereits bei einer Auslegung des geltenden Rechts ergibt. Das Ausspeiseprinzip besagt, dass f\u00fcr die Netznutzung zu bezahlen hat, wer aus dem Netz ausspeist, nicht jedoch, wer in das Netz einspeist. Der Vorschlag steht somit nicht im Widerspruch zur gesetzlichen Definition und schafft Rechtssicherheit. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1542758400000)\/","SubmittedBy":"B\u00e4umle Martin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513393397)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538092800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}