{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184056,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184056,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4056","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ausbildungszulagen f\u00fcr alle Jugendlichen bis 18 Jahre bringt Erleichterungen f\u00fcr Familien und Firmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz \u00fcber die Familienzulagen (SR 836.2) derart anzupassen, dass f\u00fcr alle Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren automatisch Ausbildungszulagen ausgerichtet werden.</p>","ReasonText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Familienzulagen unterscheidet zwischen Kinder- und Ausbildungszulagen. Die finanzielle Abstufung zwischen den beiden Mindestzulagenh\u00f6hen (heute 200 bzw. 250 Franken im Monat) hat sich bew\u00e4hrt. </p><p>Das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises f\u00fcr Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren hingegen ist ein unn\u00f6tiger b\u00fcrokratischer Aufwand f\u00fcr Jugendliche, Eltern, Ausbildungsst\u00e4tten, Arbeitgeber und die Familienausgleichskassen. In diesem Lebensabschnitt sind heute praktisch alle Jugendlichen in irgendeiner Ausbildung. Deshalb entstehen bei einer Aufhebung dieser Verpflichtung nur geringe Mehrkosten bei den Familienausgleichskassen, es gibt jedoch deutlich weniger B\u00fcrokratieaufwand - insbesondere bei den Arbeitgebern, \u00fcber die das ganze Meldeverfahren abgewickelt wird.</p><p>Wenn f\u00fcr alle Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren die Ausbildungszulagen ohne Ausbildungsnachweis ausgerichtet werden, ist dies eine administrative Entlastung: Der Verwaltungsaufwand sinkt auf allen Stufen. Zudem gilt dann wie bei den anderen Sozialversicherungszweigen AHV, IV, Krankenversicherung und wie beim M\u00fcndigkeitsalter des ZGB der gleiche bew\u00e4hrte Schwellenwert von 18 Jahren. F\u00fcr junge Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre kann das heutige System weitergef\u00fchrt werden. </p><p>Es handelt sich um einen einfachen, aber f\u00fcr alle betroffenen Familien und Firmen wirksamen Schritt zur Verbesserung und Vereinfachung der Familienpolitik sowie eine administrative Entlastung der Wirtschaft. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Heute wird f\u00fcr Kinder ab dem vollendeten 16. Altersjahr, die eine Ausbildung absolvieren, h\u00f6chstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres eine Ausbildungszulage ausgerichtet. Damit \u00fcberpr\u00fcft werden kann, ob sich das Kind in einer Ausbildung befindet, muss die bezugsberechtigte Person der zust\u00e4ndigen Familienausgleichskasse regelm\u00e4ssig einen Ausbildungsnachweis vorlegen.</p><p>Der Bundesrat hat am 30. November 2018 die Botschaft zur Revision des Familienzulagengesetzes vom 24. M\u00e4rz 2006 (FamZG; SR 836.2) verabschiedet. Mit dieser Gesetzesrevision sollen auch die Voraussetzungen f\u00fcr den Bezug von Familienzulagen angepasst werden. So sollen den Eltern bereits ab dem Zeitpunkt Ausbildungszulagen gew\u00e4hrt werden, in dem ihre Kinder das 15. Altersjahr vollendet haben und sich in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden. Diese Neuerung ber\u00fccksichtigt, dass heute die j\u00fcngsten Kinder eines Jahrgangs in der Mehrzahl der Kantone 15 Jahre und 1 Monat alt sind, wenn sie mit der nachobligatorischen Ausbildung beginnen. Weil auf den effektiven Beginn einer nachobligatorischen Ausbildung abgestellt wird, ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Die Gesetzesrevision steht deshalb im Widerspruch zur vorliegenden Motion, die eine Gesetzesanpassung verlangt, wonach Ausbildungszulagen f\u00fcr Kinder zwischen dem vollendeten 16. und 18. Altersjahr ohne Pr\u00fcfung des Ausbildungsnachweises ausgerichtet werden sollen.</p><p>Der Bundesrat hat im Rahmen eines Programms zur administrativen Entlastung von Unternehmen in verschiedenen Bereichen Regulierungs-Checkups durchgef\u00fchrt, so auch im Bereich der Familienzulagen (vgl. Regulierungs-Checkup im Bereich der Familienzulagen, Forschungsbericht Nr. 2/17, BSV, abrufbar unter: www.bsv.admin.ch &gt; Publikationen &amp; Services &gt; Publikationen &gt; Forschungspublikationen). Im Rahmen dieses Check-ups wurde auch gepr\u00fcft, wie hoch die Kostenersparnis ausfallen w\u00fcrde, wenn der Nachweis einer Ausbildung erst ab dem 18. Altersjahr zu erbringen w\u00e4re. Diese wurde auf 800 000 Franken pro Jahr gesch\u00e4tzt (vgl. S. 51). Gleichzeitig w\u00fcrde die Umsetzung dieser Massnahme deutlich h\u00f6here Kosten auf der Leistungsseite ausl\u00f6sen, weil auch f\u00fcr Kinder, die nicht in einer Ausbildung sind, Ausbildungszulagen ausgerichtet w\u00fcrden. Diese Mehrkosten d\u00fcrften bei rund 30 Millionen Franken pro Jahr liegen. Dadurch w\u00fcrden die Arbeitgeber mit h\u00f6heren Abgaben belastet.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1543536000000)\/","SubmittedBy":"Candinas Martin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|32|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513419150)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538092800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Bildung|Sozialer Schutz"}}