{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184061,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184061,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4061","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bezahlte Stillpausen sollen durch die Erwerbsersatzordnung finanziert werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Erwerbsersatzordnung dahingehend anzupassen, dass die heute durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bezahlten Stillpausen neu durch die Erwerbsersatzordnung finanziert werden.</p>","ReasonText":"<p>Das schweizerische Arbeitsgesetz sowie die dazugeh\u00f6renden Verordnungen enthalten explizite Vorschriften zum Schutz von stillenden M\u00fcttern am Arbeitsplatz (Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Art. 60, \"Arbeitszeit und Stillzeit bei Schwangerschaft und Mutterschaft\").</p><p>Die bezahlte Stillzeit geht momentan vollst\u00e4ndig zulasten des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. Nebst organisatorischen Herausforderungen sind daher auch finanzielle Einbussen bei den Arbeitgebenden oft ein Hindernis, die bezahlten Stillpausen zu erm\u00f6glichen. Vor allem bei kleinen und mittleren Betrieben w\u00e4re daher bei einer \u00dcbernahme der Kosten durch die EO eine positivere Einstellung der Arbeitgebenden gegen\u00fcber bezahlten Stillpausen zu erwarten.</p><p>Nur in wenigen Betrieben wird die werdende Mutter proaktiv auf die M\u00f6glichkeit, nach Wiederaufnahme der Arbeit weiter stillen zu k\u00f6nnen, und auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam gemacht. Viele M\u00fctter z\u00f6gern, ihr Recht auf bezahlte Stillzeiten einzufordern und auf Kosten der Arbeitgebenden w\u00e4hrend der Arbeitszeit zu stillen. Viele Arbeitgebende sind auch nicht entsprechend informiert oder m\u00f6chten die Verantwortung nicht \u00fcbernehmen. Die heutige Situation ist daher unbefriedigend und nicht im Sinne der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers und der stillenden M\u00fctter im Arbeitsprozess.</p><p>Der Bundesrat wird aus all diesen Gr\u00fcnden beauftragt, die Erwerbsersatzordnung dahingehend anzupassen, dass die heute durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bezahlten Stillpausen neu durch die Erwerbsersatzordnung finanziert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Nutzen von Stillen und dessen F\u00f6rderung sind anerkannt. Stillen hat einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit und die Entwicklung des Kindes. Aus diesem Grund wird den erwerbst\u00e4tigen M\u00fcttern nach dem Mutterschaftsurlaub das Stillen am Arbeitsplatz erm\u00f6glicht.</p><p>Die arbeitsrechtlichen Regelungen der Artikel\u00a035 und 35a des Arbeitsgesetzes (ArG; SR 822.11) mit den dazugeh\u00f6rigen Ausf\u00fchrungsbestimmungen tragen der besonderen Situation stillender M\u00fctter Rechnung: Der stillenden Mutter ist die erforderliche Zeit zum Stillen freizugeben und ein geeigneter Raum zur Verf\u00fcgung zu stellen. Zudem hat sie seit dem 1. Juni 2014 Anspruch auf entl\u00f6hnte Zeiten f\u00fcr das Stillen (oder Abpumpen der Milch) w\u00e4hrend des ersten Lebensjahres des Kindes. Abh\u00e4ngig von der t\u00e4glichen Arbeitszeit ist ihr f\u00fcr 30, 60 oder 90 Minuten pro Tag, welche sie f\u00fcr das Stillen oder Abpumpen ben\u00f6tigt, der normale Lohn zu bezahlen (Art. 60 Abs. 2 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz [ArGV 1; SR 822.111]). Diese Regelung konkretisiert den Inhalt des von der Schweiz ratifizierten \u00dcbereinkommens Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) \u00fcber den Mutterschutz, insbesondere Artikel\u00a010 des \u00dcbereinkommens, der bezahlte Stillzeiten f\u00fcr stillende M\u00fctter vorsieht.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die heutige Kostentragung f\u00fcr Stillzeiten im Rahmen des arbeitsrechtlichen Sonderschutzes und der generellen F\u00fcrsorgepflicht der Arbeitgebenden f\u00fcr ihre Angestellten liegt und nicht zu den Aufgaben der Erwerbsersatzordnung (EO) geh\u00f6rt, welche den entgangenen Verdienst bei l\u00e4ngeren Ausf\u00e4llen wegen Dienstleistung oder Mutterschaft kompensiert. Eine Erwerbsersatzregelung w\u00fcrde zu Kostenfolgen f\u00fcr die EO von j\u00e4hrlich rund 60 Millionen Franken f\u00fchren. Diese Kostensch\u00e4tzung basiert auf der Statistik des EO-Registers 2017 (M\u00fctter mit Mutterschaftsentsch\u00e4digung) unter Ber\u00fccksichtigung der reduzierten Erwerbsquote von M\u00fcttern nach der Geburt. Aufgrund der kurzen Arbeitsunterbr\u00fcche f\u00fcr das Stillen w\u00e4re die Durchf\u00fchrung der EO zudem nur unter absolut unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Aufwand in der Lage, die Anspruchsberechtigung zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1543536000000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513198450)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538092800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Sozialer Schutz"}}