{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184086,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184086,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4086","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Politik der Risikominderung in Gef\u00e4ngnissen. Die kantonalen Unterschiede bestehen fort","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich beauftrage den Bundesrat, die folgenden Massnahmen zu treffen:</p><p>1. Den Kantonen eine Unterst\u00fctzung bieten, indem Empfehlungen ausgearbeitet werden, wie im Sinne einer Qualit\u00e4tssicherung die Risiken in Gef\u00e4ngnissen reduziert werden k\u00f6nnen.</p><p>2. Ein Instrument der \u00dcberwachung dar\u00fcber aufstellen, wie die Kantone das Epidemiengesetz umsetzen.</p><p>3. Ein Monitoring vorsehen \u00fcber die von den Strafanstalten ergriffenen Massnahmen und \u00fcber die Qualit\u00e4t ihrer Angebote.</p>","ReasonText":"<p>In seiner Antwort auf meine Interpellation vom Dezember 2016 hat der Bundesrat best\u00e4tigt, dass alle Personen, die eine Freiheitsstrafe verb\u00fcssen, Zugang zu geeigneten Massnahmen der Pr\u00e4vention und der Risikoreduktion haben sollten. Er hat auch eingestanden, dass es betr\u00e4chtliche Unterschiede zwischen den Kantonen gibt, was den Zugang der Strafgefangenen zu den Massnahmen der Risikoreduktion betrifft. Tats\u00e4chlich bietet von insgesamt 110 Strafanstalten nur etwa ein Dutzend ihren bet\u00e4ubungsmittelabh\u00e4ngigen Insassen steriles Injektionsmaterial an.</p><p>Hinzu kommt, dass die zur Verf\u00fcgung stehenden Daten \u00fcber die Qualit\u00e4t der Angebote ungen\u00fcgend sind. </p><p>Dennoch ging der Bundesrat 2016 davon aus, dass die Kantone rasch die geeigneten Massnahmen treffen w\u00fcrden, um den Anforderungen in den neuen Bestimmungen des Epidemiengesetzes und der dazugeh\u00f6rigen Verordnung zu entsprechen. </p><p>Leider m\u00fcssen wir aber feststellen, dass sich die Situation seither nicht zum Besseren ver\u00e4ndert hat und dass es noch immer die gleichen Kantone sind, die Anstrengungen in diese Richtung unternehmen.</p><p>Studien zur Situation sowohl in der Schweiz wie im Ausland haben jedoch wiederholt belegt, dass Personen, die Freiheitsstrafen verb\u00fcssen, Infektionskrankheiten st\u00e4rker ausgesetzt sind als der Rest der Bev\u00f6lkerung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Bestimmungen der Epidemienverordnung (SR 818.101.1) sehen vor, dass Institutionen des Freiheitsentzugs allen Personen in ihrer Obhut den Zugang zu geeigneten Massnahmen zur Verh\u00fctung von Infektionskrankheiten gew\u00e4hrleisten m\u00fcssen, namentlich Zugang zu ad\u00e4quaten Massnahmen der Schadenminderung. Der Bundesrat teilt die Zielsetzung der Motion und geht davon aus, dass letztlich alle Institutionen des Freiheitsentzugs diesen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen werden. Der Vollzug von Massnahmen des Freiheitsentzugs sowie der Betrieb der entsprechenden Anstalten fallen grunds\u00e4tzlich in den Kompetenzbereich der Kantone. Der Bund kann den Kantonen Massnahmen f\u00fcr einen einheitlichen Vollzug des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) vorschreiben (Art. 77 Abs. 3 Bst. a EpG) und sie verpflichten, den Bund \u00fcber Vollzugsmassnahmen im Rahmen dieses Gesetzes zu informieren (Art. 77 Abs. 3 Bst. c EpG).</p><p>In seinen Antworten auf die Interpellationen Fehlmann Rielle 16.3986, \"Politik der Schadenminderung im Gef\u00e4ngnis. Antrag auf Standortbestimmung\", sowie Mazzone 18.3129, \"Gesundheit im Gef\u00e4ngnis. Wie kann die notwendige Versorgung nichtversicherter Personen garantiert werden?\", hat der Bundesrat auf bestehende Informationsprodukte und Empfehlungen zur Verh\u00fctung von Infektionskrankheiten und zur Schadenminderung hingewiesen. Damit verf\u00fcgen die Kantone \u00fcber wesentliche Grundlagen, um die Massnahmen zur Risikominderung des EpG ad\u00e4quat umzusetzen. In den erw\u00e4hnten Antworten des Bundesrates wurde auch auf bestehende Organisationen, deren Aktivit\u00e4ten auf eine einwandfreie Gesundheitsversorgung f\u00fcr alle Inhaftierten in der Schweiz abzielen, hingewiesen. Erinnert sei an die Nationale Kommission zur Verh\u00fctung von Folter (NKVF). Sie \u00fcberpr\u00fcft gegenw\u00e4rtig im Rahmen eines Pilotprojektes die Gesundheitsversorgung im Freiheitsentzug, namentlich die Umsetzung der Bestimmungen des EpG. Ein entsprechender Bericht mit Empfehlungen der NKVF wird f\u00fcr das Jahr 2019 erwartet.</p><p>Die Organisation Sant\u00e9 Prison Suisse (SPS) wiederum hat eine \"Datenerhebung zur Gesundheitsversorgung in den Einrichtungen des Freiheitsentzugs\" begonnen. Dabei hat SPS auch Daten zur Schadenminderung und zur Infektionsbek\u00e4mpfung erhoben. Die Ergebnisse wurden von SPS in einem Newsletter am 19. September 2017 ver\u00f6ffentlicht, sind jedoch inzwischen nicht mehr \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. Sie weisen darauf hin, dass die einschl\u00e4gigen Bestimmungen der Epidemienverordnung im Freiheitsentzug weder umfassend noch einheitlich umgesetzt werden. Seit dem 18. August 2018 besteht in Nachfolge von SPS mit dem Schweizerischen Kompetenzzentrum f\u00fcr den Justizvollzug (SKJV) ein neuer nationaler Akteur im Bereich der Gesundheitsversorgung im Freiheitsentzug. Finanziert durch die Kantone und den Bund hat das SKJV unter anderem den Auftrag, die Qualit\u00e4tsentwicklung der Gesundheitsversorgung im Justizvollzug zu f\u00f6rdern und hierzu Empfehlungen und Standards sowie Hilfestellungen zu deren Umsetzung in den Kantonen zu erarbeiten. Der Bundesrat geht davon aus, dass das SKJV die von Sant\u00e9 Prison Suisse begonnene Arbeit fortsetzen und insbesondere die Evidenzbasis im Bereich der Krankheitsbek\u00e4mpfung und Schadenminderung weiter ausbauen sowie die Qualit\u00e4t der entsprechenden Angebote \u00fcberwachen wird. Der Bund kann das SKJV dabei mit fachlicher Expertise im Bereich der \u00f6ffentlichen Gesundheit unterst\u00fctzen.</p><p>Mit Blick auf die bestehenden Massnahmen und Strukturen f\u00fcr eine ad\u00e4quate Gesundheitsversorgung im Freiheitsentzug erachtet der Bundesrat zus\u00e4tzliche Massnahmen durch den Bund, wie sie in der Motion vorgeschlagen werden, gegenw\u00e4rtig nicht als vordringlich. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit pr\u00fcfen, ob im Rahmen einer Gesamtevaluation des Epidemiengesetzes auch der Vollzug der Institutionen im Freiheitsentzug evaluiert werden soll.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1543536000000)\/","SubmittedBy":"Fehlmann Rielle Laurence","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102972320)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538092800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht|Gesundheit"}}