{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184112,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184112,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4112","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Mitwirkungsrechte des Parlamentes bei Soft Law. Wo bleibt die klare Linie des Bundesrates?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nachdem der Bundesrat zuerst angek\u00fcndigt hatte, den Uno-Migrationspakt zu unterzeichnen, hat er sich nach viel Kritik entschieden, nun doch das Parlament zu konsultieren. Das Vorgehen des Bundesrates ist nicht koh\u00e4rent.</p><p>Das Parlamentsgesetz (ParlG) h\u00e4lt fest, dass der Bundesrat die f\u00fcr die Aussenpolitik zust\u00e4ndigen Kommissionen zu \"wesentlichen Vorhaben\" konsultiert. Im Juli 2016 hat der Bundesrat mit einer \u00c4nderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) n\u00e4her definiert, wann Vorhaben wesentlich sind. Dennoch haben die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates und der Nationalrat am 21. September 2016 der parlamentarischen Initiative Romano 14.474 Folge gegeben. Diese verlangte, dass der Bundesrat das Parlament auch bei Soft Law zu konsultieren habe, und dies, bevor der Bundesrat in internationalen Gremien zu Richtlinien Stellung nimmt, f\u00fcr deren Umsetzung das Schweizer Recht anzupassen w\u00e4re.</p><p>Aufgrund der Zusicherung des Bundesrates, dass die \u00c4nderung der RVOV vom Juli 2016 gen\u00fcge und er k\u00fcnftig das Parlament regelm\u00e4ssig konsultieren werde, hat der St\u00e4nderat der parlamentarischen Initiative 14.474 am 9. M\u00e4rz 2017 keine Folge gegeben. Der Bundesrat hat nun diese Zusicherung beim Migrationspakt nicht erf\u00fcllt und das Parlament vorg\u00e4ngig nicht konsultiert.</p><p>Der Bundesrat wird darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum hat er trotz dieser Zusicherung die zust\u00e4ndigen parlamentarischen Kommissionen nicht rechtzeitig, das heisst direkt nach Abschluss der Verhandlungen im Juli 2018, informiert und konsultiert?</p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass das Parlament auch zu nichtverbindlichen \u00dcbereink\u00fcnften betreffend \"wesentliche Vorhaben\" in der Regel zu konsultieren ist?</p><p>3. Ist er auch der Auffassung, dass es nicht seine Aufgabe sein kann, die Kompetenzen des Parlamentes mittels Verordnungen festzulegen?</p><p>4. Wie soll sichergestellt werden, dass das Parlament k\u00fcnftig an der Gestaltung und Willensbildung zu sogenanntem Soft Law bei \"wesentlichen Vorhaben\" mitwirken kann?</p><p>5. Wie sichert er den aussenpolitischen Einbezug der Kantone gem\u00e4ss den Artikeln 54 und 55 BV?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Am Uno-Gipfeltreffen vom September 2016 wurde einstimmig entschieden, einen Migrationspakt zu erarbeiten. Die entsprechenden Verhandlungen dauerten bis am 13. Juli 2018. In dieser Zeit wurde das Parlament mehrmals \u00fcber den Verlauf der Verhandlungen informiert. Dies geschah unter anderem \u00fcber den Aussenpolitischen Bericht 2017 (BBl 2018 1791) sowie die Berichte 2016 und 2017 des Bundesrates zur Schweizer Migrationsaussenpolitik (BBl 2017 4829 bzw. BBl 2018 2787). Zudem wurden die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) formell zu den Priorit\u00e4ten der Schweiz in der 72. Uno-Generalversammlung vom September 2017 konsultiert, zu denen auch der Uno-Migrationspakt geh\u00f6rte.</p><p>Nach Abschluss der Verhandlungen wurden die APK an ihrer ersten darauf folgenden Sitzung informiert und formell zu den Priorit\u00e4ten der 73. Uno-Generalversammlung konsultiert. Zu diesen Priorit\u00e4ten geh\u00f6rte, dass sich die Schweiz im Dezember 2018 in Marokko f\u00fcr die Verabschiedung des Migrationspakts einsetzen sollte. Gest\u00fctzt auf eine vertiefte Analyse der innen- und aussenpolitischen Auswirkungen beschloss der Bundesrat am 10. Oktober 2018 schliesslich, im Einklang mit der ihm zustehenden Kompetenz gem\u00e4ss Artikel\u00a0184 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung (BV) und unter Wahrung der Konsultationsrechte der zust\u00e4ndigen parlamentarischen Kommissionen, dem Migrationspakt zuzustimmen und diesen Entscheid den Kommissionen zur Konsultation zu unterbreiten. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Regelung in Artikel\u00a0152 ParlG.</p><p>Die parlamentarische Initiative Romano 14.474 hatte verlangt, dass der Bundesrat \"das Parlament in den Entscheidungsprozess und in das Genehmigungsverfahren einbeziehen muss, falls die Umsetzung (von Soft Law) Anpassungen unseres innerstaatlichen Rechts erfordert\". Die Umsetzung des Migrationspakts bedarf in der Schweiz keiner Anpassung von Gesetzen. Die 23 Ziele sind mit unserer Migrationspolitik kompatibel. Der Bundesrat hat einzig im Bereich der Administrativhaft f\u00fcr Minderj\u00e4hrige ab 15 Jahren eine Divergenz identifiziert. Diese Divergenz k\u00f6nnte bei einer Unterzeichnung des Migrationspakts in einer Erkl\u00e4rung festgehalten werden und erfordert ebenfalls keine Anpassung des innerstaatlichen Rechts. Das Vorgehen des Bundesrates in Bezug auf den Uno-Migrationspakt steht somit im Einklang mit dem durch die parlamentarische Initiative Romano 14.474 verfolgten Zweck.</p><p>2./4. Das Parlament ist grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die Genehmigung von v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4gen zust\u00e4ndig. Bei rechtlich nicht verbindlichen Vereinbarungen (z. B. Soft Law) liegt die Abschlusskompetenz beim Bundesrat. Doch auch bei diesen kann dem Parlament eine gewisse Rolle zukommen. Der Bundesrat wird dies in seinem Bericht er\u00f6rtern, den er in Erf\u00fcllung des Postulates der APK des St\u00e4nderates 18.4104, \"Konsultation und Mitwirkung des Parlamentes im Bereich von Soft Law\", vom 12. November 2018 erarbeiten wird.</p><p>3. Durch den Erlass von Artikel\u00a05b der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung hat der Bundesrat einzig Artikel\u00a0152 Abs\u00e4tze 2 und 3 des Parlamentsgesetzes pr\u00e4zisiert, ohne damit in irgendeiner Weise die Informations- und Konsultationsrechte der zust\u00e4ndigen parlamentarischen Kommissionen einzuschr\u00e4nken.</p><p>5. Nach Artikel\u00a054 Absatz\u00a01 BV sind die ausw\u00e4rtigen Angelegenheiten Sache des Bundes. Dieser muss dabei aber gem\u00e4ss Artikel\u00a054 Absatz\u00a03 BV auf die Zust\u00e4ndigkeiten der Kantone R\u00fccksicht nehmen und ihre Interessen wahren. Gem\u00e4ss Artikel\u00a055 BV haben die Kantone das Recht, an aussenpolitischen Entscheiden mitzuwirken. Gem\u00e4ss dem ausf\u00fchrenden Bundesgesetz \u00fcber die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (BGMK, SR 138.1) sollen unter anderem die Interessen der Kantone bei der Vorbereitung und Umsetzung aussenpolitischer Entscheide des Bundes ber\u00fccksichtigt und die Aussenpolitik des Bundes innenpolitisch abgest\u00fctzt werden. Der Bund sorgt daf\u00fcr, dass die Kantone rechtzeitig informiert und konsultiert werden (Art. 55 Abs. 2 BV und Art. 3f. BGMK). Betrifft ein aussenpolitischer Entscheid die Zust\u00e4ndigkeiten der Kantone, kommt ihren Stellungnahmen besonderes Gewicht zu (Art. 55 Abs. 3 BV und Art. 4f. BGMK).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1551225600000)\/","SubmittedBy":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|421|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514092210)\/","SubmissionDate":"\/Date(1543363200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Parlament|Migration"}}