{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184142,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184142,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4142","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie beurteilt der Bundesrat die volkswirtschaftlichen Konsequenzen der SNB-Billiggeldpolitik?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat ihre Devisenreserven seit Einf\u00fchrung des Mindestkurses im September 2011 von 305 Milliarden Schweizerfranken bis September 2018 auf 763 Milliarden Schweizerfranken mehr als verdoppelt, obwohl seit Januar 2015 offiziell kein Mindestkurs mehr durchgesetzt wird. Kurt Schiltknecht, ehemaliger SNB-Chef\u00f6konom, schreibt in der \"NZZ\" vom 16. November 2018 Folgendes: \"Die Notenbanken (reissen) immer mehr Aufgaben an sich und (ergreifen) Massnahmen, die bei der Formulierung der Notenbankgesetze als unm\u00f6glich erachtet und deshalb nicht explizit geregelt worden sind. Niemand konnte sich damals vorstellen, dass Notenbanken Negativzinsen einf\u00fchren. Oder wer h\u00e4tte gedacht, dass die SNB zu einem der gr\u00f6ssten Gl\u00e4ubiger der Euro-L\u00e4nder oder zu einem der gr\u00f6ssten Aktion\u00e4re von Gesellschaften wie Apple, Google oder Nokia w\u00fcrde?\"</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Umgehung des Verbots der Defizitfinanzierung durch die EZB mit einem fast unlimitierten Kauf von Euro-Staatsanleihen?</p><p>2. Mit dem Aufbl\u00e4hen ihrer Bilanzen haben die Notenbanken bedrohliche Risiken akkumuliert. Wie beurteilt er den Erwerb riesiger Aktienportfolios und den damit einhergehenden Eingriff in die freie Marktwirtschaft durch die SNB, eine Rolle, die vom Gesetzgeber nie vorgesehen war?</p><p>3. Weshalb hat es die SNB seit der Bankenkrise (2008) vers\u00e4umt, die Liquidit\u00e4t wieder abzubauen, und zus\u00e4tzlich Negativzinsen eingef\u00fchrt?</p><p>4. Ist er mit der Einsch\u00e4tzung einverstanden, dass, je l\u00e4nger die SNB mit der Normalisierung wartet, der Spielraum bei einer k\u00fcnftigen Krise desto geringer ist?</p><p>5. Was sind die volkswirtschaftlichen Konsequenzen der Billiggeldpolitik der SNB? Teilt er die Einsch\u00e4tzung, dass die Sparer die grossen Leidtragenden der SNB-Billiggeldpolitik sind?</p><p>6. Teilt er die Einsch\u00e4tzung, dass der grosse Leerstand an B\u00fcrofl\u00e4chen und Wohnungen sowie die exzessiven Immobilienpreise - trotz Massenzuwanderung - der SNB-Billiggeldpolitik geschuldet sind?</p><p>7. Wie hoch beziffert er den Schaden bei den Vorsorgeverm\u00f6gen, welcher den Sparern durch die SNB-Billiggeldpolitik bisher entstanden ist?</p><p>8. Was sind die finanziellen Konsequenzen, falls die SNB-Billiggeldpolitik noch l\u00e4nger andauern wird?</p><p>9. Ist er bereit, das Nationalbankgesetz (NBG) vom 3. Oktober 2003 zu revidieren, um die T\u00e4tigkeiten der SNB eindeutiger im Gesetz zu definieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht vom 21. Dezember 2016 zur Geldpolitik in Erf\u00fcllung der Postulate 15.3091, 15.3367, 15.4053, 15.3208 ausf\u00fchrlich mit den volkswirtschaftlichen Konsequenzen der Negativzinspolitik und der unkonventionellen expansiven Massnahmen der SNB auseinandergesetzt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schlussfolgerungen des Berichtes weiterhin G\u00fcltigkeit besitzen. Zu den Fragen im Einzelnen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung.</p><p>1. Zu den Staatsanleihek\u00e4ufen der EZB gibt der Bundesrat keine Beurteilung ab. Er verweist diesbez\u00fcglich aber auf den j\u00fcngsten Entscheid des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11. Dezember 2018, demzufolge die Anleihek\u00e4ufe der EZB im Einklang mit ihrem geldpolitischen Mandat stehen und nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung verstossen.</p><p>2. Die Ausweitung der SNB-Bilanz seit der Finanzkrise ist eine Folge der geldpolitisch begr\u00fcndeten Devisenk\u00e4ufe zur Verhinderung einer weiter gehenden \u00dcberbewertung des Frankens. Damit ging eine starke Erh\u00f6hung der SNB-Bilanz bzw. ihrer W\u00e4hrungsreserven einher. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags zur Verwaltung der W\u00e4hrungsreserven hat sie diese in Anleihen und Aktien angelegt. Die SNB strebt mit ihren Aktienanlagen keine strategischen Ziele an. Sie verwaltet ihr Aktienportfolio passiv und regelgebunden, indem sie repr\u00e4sentative Marktindizes repliziert und dadurch die M\u00e4rkte in ihrer Gesamtheit abbildet. Dadurch vermeidet sie Marktverzerrungen und Diskriminierungen von bestimmten Unternehmen oder Sektoren.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Beurteilung der SNB, dass die Liquidit\u00e4tsausweitung der SNB nach 2008 eine notwendige geldpolitische Massnahme zur Stabilisierung der Wirtschaft und der Finanzm\u00e4rkte sowie zur Verhinderung von Deflation war. Einem Abbau der Liquidit\u00e4t stand in den letzten Jahren entgegen, dass dies das Frankenangebot verkleinert h\u00e4tte. Dadurch w\u00e4re der Franken noch st\u00e4rker unter Aufwertungsdruck geraten, mit negativen Folgen f\u00fcr die Preisstabilit\u00e4t und die konjunkturelle Entwicklung. Zur Begrenzung des Aufwertungsdrucks auf den Franken hat die SNB zudem im Januar 2015 Negativzinsen eingef\u00fchrt. Wegen des seit Jahren international sehr tiefen Zinsniveaus kann beim Franken nur so eine tiefere Verzinsung als in ausl\u00e4ndischen W\u00e4hrungen gesichert werden. Damit wird er als Anlagew\u00e4hrung weniger attraktiv. Ohne Negativzinsen w\u00fcrde sich der Franken deutlich aufwerten. Eine solche Entwicklung w\u00fcrde aber den Bedarf an Devisenmarktinterventionen und damit die Liquidit\u00e4t erh\u00f6hen.</p><p>4. Der Handlungsspielraum f\u00fcr k\u00fcnftige Krisen wird am besten gesichert, wenn die zinspolitische Normalisierung im Einklang mit den geldpolitischen Erfordernissen erfolgt. Im derzeitigen Umfeld liegt die Schwierigkeit darin, dass eine Zinserh\u00f6hung durch die SNB ohne entsprechende Zinsschritte der EZB den Franken als Anlagew\u00e4hrung attraktiver machen und damit wieder st\u00e4rken d\u00fcrfte.</p><p>5. Der wichtigste Effekt der Negativzinspolitik der SNB besteht in der Verhinderung einer weiteren Aufwertung des Frankens. Dadurch tragen die Negativzinsen zur Preisstabilit\u00e4t bei und st\u00fctzen die Konjunktur und den Arbeitsmarkt. Der Franken ist noch immer hoch bewertet. Im Vergleich zum letzten Jahrzehnt ist die Schweiz nach Abzug der unterschiedlichen Teuerung bis Ende 2018 gegen\u00fcber ihren Handelspartnern um fast 10 Prozent teurer geworden, gegen\u00fcber Deutschland sogar um fast 17 Prozent. In Anbetracht des international tiefen Zinsniveaus und der Rolle des Frankens als sicherer Hafen ist der Negativzins notwendig, um den Zins tiefer als im Ausland zu halten und so die Attraktivit\u00e4t von Frankenanlagen zu reduzieren. Unbestreitbar gibt es auch unerw\u00fcnschte Folgen der Negativzinspolitik. Der Bundesrat teilt die Einsch\u00e4tzung, dass Sparer wegen der gesunkenen nominalen Verzinsung ihrer Anlagen tendenziell negativ betroffen sind. Diesbez\u00fcglich ist allerdings auf zwei Punkte hinzuweisen: Erstens war die Inflation in den letzten Jahren tief und in den Jahren 2015 und 2016 gar negativ. Dies hat die Kaufkrafteinbusse der Ersparnisse gemildert. Zweitens h\u00e4tte sich der Franken ohne den Negativzins stark aufgewertet, die Konjunktur h\u00e4tte sich deutlich verlangsamt, und die Arbeitslosigkeit w\u00e4re gestiegen, wovon auch die Sparer negativ betroffen worden w\u00e4ren.</p><p>6. Das langj\u00e4hrige Tiefzinsumfeld f\u00f6rdert unerw\u00fcnschte Ungleichgewichte und \u00dcberhitzungstendenzen am Immobilienmarkt, wie sie sich aktuell besonders im Bereich der Wohnrenditeliegenschaften manifestieren. Solange jedoch die SNB die Negativzinsen als geldpolitisch notwendig erachtet, m\u00fcssen allf\u00e4llige vom Immobilienmarkt ausgehende Risiken f\u00fcr die Finanzstabilit\u00e4t mittels anderer Massnahmen, insbesondere makroprudenzieller Instrumente, angegangen werden. Ein wichtiges Instrument ist hierbei der antizyklische Kapitalpuffer (AZP), den der Bundesrat auf Antrag der SNB im Jahr 2013 aktivierte und 2014 erh\u00f6hte. Die f\u00fcr die Finanzstabilit\u00e4t zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden (SNB, Finma, SIF, EFV) beobachten die Entwicklungen am Hypothekar- und Immobilienmarkt weiterhin aufmerksam und pr\u00fcfen regelm\u00e4ssig den Handlungsbedarf f\u00fcr weitere Massnahmen.</p><p>7. Die Vorsorgeeinrichtungen z\u00e4hlen zu den Hauptbetroffenen des Tiefzinsumfelds und der Negativverzinsung, weil ihre Verm\u00f6gen in erheblichem Masse in festverzinslichen Werten angelegt sind. Zudem sind sie gezwungen, bei der Anlageverwaltung gr\u00f6ssere Risiken einzugehen, um ausreichende Renditen erzielen zu k\u00f6nnen, um die versicherten Leistungen zu finanzieren. Gleichwohl w\u00e4re es falsch, die Negativzinsen der SNB als die Hauptursache f\u00fcr die gesunkenen Anlageertr\u00e4ge der Vorsorgewerke anzusehen. Die Negativzinsen der SNB sind eine Reaktion auf das internationale Tiefzinsumfeld.</p><p>8. Sollte das ausgepr\u00e4gte Tiefzinsumfeld noch l\u00e4nger andauern, k\u00f6nnten die negativen Auswirkungen (tiefe Anlagerenditen, \u00dcberhitzungsrisiken am Immobilienmarkt) weiter zunehmen. Diesen Nachteilen sind jedoch die hohen volkswirtschaftlichen Kosten gegen\u00fcberzustellen, die sich bei einer verfr\u00fchten geldpolitischen Normalisierung einstellen w\u00fcrden. In einem solchen Szenario w\u00e4re mit einem deutlichen Aufwertungsdruck auf den Franken zu rechnen, mit entsprechenden negativen Konsequenzen f\u00fcr die Entwicklung der Preise und der Konjunktur in der Schweiz.</p><p>9. Nein. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der bestehende gesetzliche Rahmen das geldpolitische Mandat der SNB klar und eindeutig definiert und somit kein Anpassungsbedarf besteht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550016000000)\/","SubmittedBy":"Reimann Lukas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513223073)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544054400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Finanzwesen"}}