{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184153,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184153,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4153","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bewilligungen und Ethik beim Handeln und Ausstellen von plastinierten Leichen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Vom 5. bis zum 14. Oktober 2018 wurde im Tramdepot Burgernziel in Bern die Ausstellung \"Exposition Bodies\" gezeigt. In den Medien wurde die Ausstellung oft auch als \"Real Human Bodies\" bezeichnet. Die Ausstellung zeigte plastinierte Leichen und Leichenteile. Es ist nicht die erste Ausstellung dieser Art und wohl auch nicht die letzte. Bereits vor einigen Jahren erregte die Ausstellung \"K\u00f6rperwelten\" von Gunther von Hagens viel Aufsehen.</p><p>Plastinierte Leichen und Leichenteile k\u00f6nnen in China bestellt werden. Der gr\u00f6sste chinesische Produzent und Exporteur von plastinierten Leichen ist Dailan Hoffen Bio-technique Co. Das Angebot an plastinierten K\u00f6rperteilen ist auf der Website des Unternehmens f\u00fcr jedermann zug\u00e4nglich: <a href=\"http://en.hoffen.com.cn/suhuabiaoben/guixiangjiaobiaoben/\">http://en.hoffen.com.cn/suhuabiaoben/guixiangjiaobiaoben/</a></p><p>Bei der Ausstellung \"Exposition Bodies\" wurden keine Nachweise f\u00fcr Freiwilligkeit der Spende der Leichen erbracht. Der Veranstalter sah sich nicht in der Pflicht, entsprechende Nachweise zu erbringen, von Beh\u00f6rden und Zoll wurden keine entsprechenden Dokumente verlangt. Es gibt Hinweise, dass die Identit\u00e4t der Leichen nicht gekl\u00e4rt ist. Die \"Spenderinnen\" und \"Spender\" k\u00f6nnten deshalb auch Opfer eines Verbrechens geworden sein.</p><p>Die Bewilligung f\u00fcr entsprechende Ausstellungen wird je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Die Stadt Lausanne verlangte vom Veranstalter der Ausstellung einen Nachweis der Freiwilligkeit der Spende. Dieser Nachweis wurde nicht erbracht. Die Durchf\u00fchrung der Veranstaltung wurde in der Folge nicht bewilligt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat im Zusammenhang mit dieser Ausstellung, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie sind Einfuhr, Handel, Besitz und Ausstellen von Leichen und Leichenteilen in der Schweiz geregelt? Gibt es eine Bewilligungspflicht? Sind Nachweise bez\u00fcglich Identit\u00e4t der Leichen und Freiwilligkeit der Spende zu erbringen? Gibt es ethische Richtlinien f\u00fcr die Ausstellung von Leichen und Leichenteilen?</p><p>2. Die Schweiz hat das \u00dcbereinkommen \u00fcber Menschenrechte und Biomedizin ratifiziert. Das \u00dcbereinkommen verbietet die Verwendung des menschlichen K\u00f6rpers an sich oder von Teilen davon zur Erzielung eines finanziellen Gewinns. Die Ausstellung war jedoch ganz offensichtlich gewinnorientiert. Hat die Schweiz mit dieser Ausstellung ggen das \u00dcbereinkommen verstossen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Bundesrecht enth\u00e4lt zur Einfuhr von und zum Umgang mit Leichen und Leichenteilen nur bereichsspezifische Vorgaben. So regelt etwa die Epidemiengesetzgebung (SR 818.1) aus Gr\u00fcnden des Infektionsschutzes den internationalen Transport und damit auch die Einfuhr von Leichen oder die Transplantationsgesetzgebung (SR 810.2) die Spende und die Verwendung von Organen und Geweben verstorbener Personen im Hinblick auf Transplantationen. Ebenfalls auf Bundesebene, in der Humanforschungsgesetzgebung (SR 810.3), ist der Umgang mit verstorbenen Personen und deren K\u00f6rpersubstanzen zu Forschungszwecken geregelt. Die aufgef\u00fchrten Regelungen sind aber auf den Umgang mit plastinierten Leichen und Leichenteilen zu Ausstellungszwecken, wie sie von der Interpellantin umschrieben werden, nicht anwendbar. Dementsprechend ergeben sich aus dem Bundesrecht keine diesbez\u00fcglichen Nachweis- oder Bewilligungspflichten.</p><p>Kantonale Bestimmungen, die f\u00fcr den Umgang mit Leichen von Relevanz sind, finden sich etwa im Bereich des Bestattungswesens; es ist jedoch davon auszugehen, dass sich darunter kaum Vorgaben befinden, welche auf die hier zur Diskussion stehenden Aktivit\u00e4ten anwendbar sind.</p><p>Zu beachten sind sodann die ethischen Richtlinien f\u00fcr Museen des Internationalen Museumsrates (ICOM; Ziff. 4.3). Diese sehen f\u00fcr Ausstellungen von menschlichen \u00dcberresten insbesondere vor, dass diese unter Einhaltung professioneller Standards erfolgen m\u00fcssen und die menschlichen \u00dcberreste mit Taktgef\u00fchl und Achtung vor den Gef\u00fchlen der Menschenw\u00fcrde zu pr\u00e4sentieren sind.</p><p>Ausserdem sind die allgemeinen zivil- und strafrechtlichen Regelungen einzuhalten; diesbez\u00fcglich stellt sich allenfalls die Frage, ob mit der Ausstellung der Straftatbestand der Verletzung des Totenfriedens (Art. 262 StGB) erf\u00fcllt ist. Von einem Teil der rechtswissenschaftlichen Lehre wird die Meinung vertreten, dass derartige Ausstellungen nicht mit dem Schutz des Totenfriedens vereinbar sind und eine Person in die Verwendung ihres K\u00f6rpers im Rahmen einer solchen Ausstellung nicht rechtsg\u00fcltig einwilligen kann. Im Zusammenhang mit der von der Interpellantin genannten Ausstellung in Bern wurde denn auch eine Strafanzeige eingereicht. Es ist Aufgabe der zust\u00e4ndigen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden abzukl\u00e4ren, ob dieser oder allenfalls weitere Straftatbest\u00e4nde erf\u00fcllt sind. Soweit ersichtlich ist bislang in der Schweiz aber noch kein einschl\u00e4giges Gerichtsurteil ergangen.</p><p>2. Das \u00dcbereinkommen \u00fcber Menschenrechte und Biomedizin (SR 0.810.2) formuliert im Kontext von Anwendungen in der Medizin und Biologie ein Kommerzialisierungsverbot f\u00fcr den menschlichen K\u00f6rper. Im medizinischen Kontext verbietet dieses, f\u00fcr den menschlichen K\u00f6rper oder f\u00fcr seine Teile einen finanziellen Gewinn zu erzielen oder diese als Handelsware zu verwenden; die Abgeltung von erbrachten Leistungen oder Aufwendungen z. B. f\u00fcr die Aufbereitung oder Aufbewahrung von Exponaten ist demgegen\u00fcber zul\u00e4ssig.</p><p>Da dem Bund diesbez\u00fcglich keine Vollzugsaufgaben zukommen, verf\u00fcgt der Bundesrat \u00fcber keine Informationen, ob die f\u00fcr die Plastinate verwendeten K\u00f6rper oder K\u00f6rperteile der genannten Ausstellung im biomedizinischen Umfeld erlangt worden sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550620800000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553212800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|2831|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514233683)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544400000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Kultur|Gesundheit"}}