{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184162,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184162,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4162","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Netzentgelt. Hypothetische Netzertr\u00e4ge bringen Monopolrenditen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Scheinbar gibt es nach wie vor eine massive Ungerechtigkeit bei den Entgelten, die Stromversorger f\u00fcr ihre Stromnetze erhalten. So verlangt die BKW 520 Franken pro Bez\u00fcger und Jahr, w\u00e4hrend in Z\u00fcrich nur 270 Franken verlangt werden (s. \"Tages-Anzeiger\" vom 5. November 2018). Wie hoch sind die effektiven Kosten, wenn man eine historische Bewertung der Netze zugrunde legt, im Vergleich zu den hypothetischen Netzkosten, die angewendet werden? Wie viel ist diese Differenz pro Jahr auf nationaler Ebene?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Netzkosten bestehen aus Kapitalkosten, Betriebskosten sowie aus Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen. Mit Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes vom 23. M\u00e4rz 2007 (StromVG; SR 734.7) wurde die Berechnung der Netzkosten und Netzentgelte einheitlich geregelt. Die Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) m\u00fcssen auf der Basis der urspr\u00fcnglichen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten ermittelt werden. Sie machen jeweils rund die H\u00e4lfte der Netzkosten aus (ohne Abgaben und Leistungen).</p><p>Unterschiedliche Netzkosten der Stromversorger ergeben sich vor allem aufgrund von Unterschieden in der Topografie des Netzgebietes, der Siedlungsstruktur, den Lastprofilen (bspw. hohe Spitzenlast in Skigebieten) sowie der Effizienz der einzelnen Netzbetreiber. Bewertungsans\u00e4tze bei den Netzkosten k\u00f6nnen die Netzkosten ebenfalls beeinflussen.</p><p>Bei der Einf\u00fchrung des StromVG erfolgte eine sogenannte \"synthetische Bewertung\" jener Anlagen, deren urspr\u00fcngliche Anschaffungs- bzw. Herstellkosten (historische Kosten) nicht mehr festgestellt werden konnten. Dabei wurden ersatzweise Werte verwendet, welche die historischen Kosten m\u00f6glichst gut abbilden sollten. Um Anreize zu einem \u00fcberh\u00f6hten Kostenansatz zu entgegnen, werden synthetisch angesetzte Kosten nach Artikel\u00a013 Absatz\u00a04 der Stromversorgungsverordnung vom 14. M\u00e4rz 2008 (StromVV; SR 734.71) um 20 Prozent gek\u00fcrzt, sofern nicht der Nachweis erbracht wurde, dass der Wert einer vergleichbaren Anlage nicht \u00fcberschritten wurde. \u00dcbergangsm\u00e4ssig f\u00fcr f\u00fcnf Jahre (von 2009 bis 2013) wurde auch die Verzinsung dieser Kapitalanlagen um einen Prozentpunkt reduziert. Ebenfalls konnten viele Netzbetreiber, die ihre Kosten degressiv abgeschrieben oder \u00fcber die Betriebskosten finanziert hatten, Aufwertungen auf eine lineare Abschreibung durchf\u00fchren.</p><p>Nach Angaben der Eidgen\u00f6ssischen Elektrizit\u00e4tskommission (Elcom) sind von den rund 18,3 Milliarden Franken Restwerten im Schweizer Verteilnetz rund 1,6 Milliarden Franken oder 9 Prozent synthetisch hergeleitet. Entsprechend sind auch bei den Zinskosten aktuell 9 Prozent synthetisch hergeleitet, n\u00e4herungsweise gilt das auch f\u00fcr die Abschreibungen. Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass der Anteil synthetisch bewerteter Netzteile je nach Netzbetreiber stark variieren kann. Die H\u00e4lfte der Netzbetreiber kommt ohne synthetische Bewertung aus, je ein Viertel der Netzbetreiber bewertet bis zu 33 Prozent oder mehr als 33 Prozent seines Netzes synthetisch. Da die historischen Kosten in F\u00e4llen der synthetischen Bewertung nicht bekannt sind, kann keine Aussage dar\u00fcber getroffen werden, wie hoch diese genau w\u00e4ren. Auch \u00fcber den aktuellen Effekt auf nationaler Ebene kann keine genaue Aussage getroffen werden.</p><p>Die unerw\u00fcnschten Effekte zu hoher synthetischer Bewertungen sowie der weiteren Aufwertungen beim Inkrafttreten der Stromversorgungsgesetzgebung werden zunehmend auslaufen, da sich die Kapitalbasis ver\u00e4ndert: Neue Investitionen kommen hinzu, und alte Anlagen werden vollkommen abgeschrieben. Anreize zur Netzkostensenkung werden bei der weiteren Ausgestaltung der Netzregulierung im Rahmen der laufenden Revision des StromVG verst\u00e4rkt. So wird durch die Einf\u00fchrung einer Sunshine-Regulierung die Transparenz bez\u00fcglich der Netzkosten erh\u00f6ht, um \u00fcber die \u00d6ffentlichkeit auch Effizienzanreize zu setzen. Kommt es mit diesem Ansatz nicht zu gen\u00fcgenden Effizienzanreizen mit Auswirkungen auf die Netzkosten, so wird der Bundesrat dem Parlament gem\u00e4ss der Revisionsvorlage einen Entwurf zu einer Anreizregulierung vorlegen. Diese soll explizite Effizienzanreize setzen, die zu Kostenoptimierungen f\u00fchren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550620800000)\/","SubmittedBy":"Frehner Sebastian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553212800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513879427)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544400000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}