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Elektronische Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung. Wurden die Probleme behoben?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ab dem 1. Januar 2020 ist es f\u00fcr in der Schweiz t\u00e4tige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 000 Franken Pflicht, die Mehrwertsteuerabrechnung in elektronischer Form einzureichen. Dies gilt auch f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen, deren weltweiter Jahresumsatz einem Gegenwert von mehr als 100 000 Schweizerfranken entspricht. F\u00fcr die Einf\u00fchrung dieser Neuerung war es notwendig, die Verwaltungssoftware der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) zu aktualisieren. Dabei gab es allerdings technische Probleme. Ausl\u00e4ndische Unternehmen brauchen f\u00fcr die Mehrwertsteuer (MWST) eine Steuervertretung in der Schweiz. Wenn sich MWST-pflichtige Unternehmen im Portal ESTV Suisse Tax registrieren und ihrem Treuh\u00e4nder oder ihrer Treuh\u00e4nderin eine Vollmacht f\u00fcr das Erstellen und Einreichen der elektronischen MWST-Abrechnung ausstellen wollen, m\u00fcssen sie darauf warten, dass ihnen die entsprechenden Dokumente in Papierform von der ESTV zugeschickt werden, und die Dokumente danach unterzeichnet zur\u00fccksenden. Dadurch entstehen ihnen zus\u00e4tzliche, unn\u00f6tige Kosten (Reisekosten, um sich mit ihrem Treuh\u00e4nder oder ihrer Treuh\u00e4nderin zu treffen, sowie Kosten f\u00fcr die Versendung der Papierdokumente). Ausserdem m\u00fcssen MWST-pflichtige Personen mit einer Einzelfirma sich selbst eine Vollmacht ausstellen und dort gegebenenfalls ihren Treuh\u00e4nder oder ihre Treuh\u00e4nderin angeben. Dadurch wird das Verfahren kompliziert und langwierig und verursacht zus\u00e4tzliche Kosten zu ihren Lasten. Einigen Treuh\u00e4ndern und Treuh\u00e4nderinnen zufolge sind die f\u00fcr die Registrierung im ESTV-Portal zust\u00e4ndigen Dienste nicht immer in der Lage, die Nutzerinnen und Nutzer effektiv zu unterst\u00fctzen. F\u00fcr Handwerker und Handwerkerinnen, die kaum an b\u00fcrokratische Abl\u00e4ufe gew\u00f6hnt sind, ist die Prozedur kaum verst\u00e4ndlich. Der Zwang, auf das Eintreffen der Papierdokumente der ESTV warten zu m\u00fcssen, ist nur schwer mit der Digitalisierung des Abrechnungsverfahrens vereinbar. In einigen F\u00e4llen mussten Treuhandb\u00fcros aus dem Tessin - nachdem sie f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen, die sie in der Schweiz steuerlich vertreten, einen Antrag auf Anmeldung bei der MWST gestellt hatten - monatelang auf eine Reaktion der ESTV warten. Sie sahen sich gezwungen, den Unternehmen zu empfehlen, Schweizer Kundinnen und Kunden Rechnungen mit der Anmerkung auszustellen, dass die MWST erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt berechnet werde. N\u00e4mlich erst dann, wenn die Registrierung als MWST-pflichtige Person best\u00e4tigt wurde.</p><p>Angesichts dessen frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er sich dieser Schwierigkeiten in Bezug auf die Digitalisierung der MWST-Abrechnung bewusst?</p><p>2. Sind bei der Aktualisierung der Verwaltungssoftware der ESTV technische Probleme aufgetreten? Wenn ja, welche?</p><p>3. Wurden die Probleme mittlerweile behoben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bei ESTV Suisse Tax handelt es sich um ein Online-Portal, das Dienstleistungen zur Abwicklung von Steuergesch\u00e4ften im Verkehr mit der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung anbietet. Um die Leistungen nutzen zu k\u00f6nnen, ist ein pers\u00f6nliches \"ESTV Suisse Tax\"-Benutzerkonto notwendig. ESTV Suisse Tax ist bewusst sehr flexibel konzipiert: Auch ein Dritter, beispielsweise ein Treuh\u00e4nder, kann in seinem Benutzerkonto seine mehrwertsteuerpflichtigen Klienten registrieren lassen und f\u00fcr seine Klienten die Mehrwertsteuerabrechnungen online einreichen.</p><p>Das mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen muss angesichts dieser Flexibilit\u00e4t die Nutzung von ESTV Suisse Tax und die Rollenverteilung bzw. die Berechtigungen autorisieren. Bei der erstmaligen Anmeldung eines Unternehmens muss die anmeldende Person deshalb das Online-Formular \"Vollmachtsantrag f\u00fcr ESTV Suisse Tax\" ausf\u00fcllen. Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung schickt den Vollmachtsantrag per Post an das Unternehmen. Dieses unterzeichnet das Formular und retourniert es an die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung.</p><p>Der Ablauf in Papierform, der auf der letzten Stufe des Registrierungsprozesses geschieht, beruht auf Datenschutz- und Sicherheits\u00fcberlegungen. Zudem muss gew\u00e4hrleistet sein, dass das Steuergeheimnis (Art. 74 MWSTG) nicht verletzt wird. Aus diesem Grund m\u00fcssen auch Einzelunternehmer, welche ein Benutzerkonto in ESTV Suisse Tax er\u00f6ffnen und ESTV Suisse Tax pers\u00f6nlich nutzen werden, einen unterzeichneten Vollmachtsantrag einreichen, selbst wenn dies dahingehend interpretiert werden k\u00f6nnte, dass Einzelunternehmer sich selber bevollm\u00e4chtigen m\u00fcssten. Die Darstellung auf dem Online-Portal und auf den Formularen wird gegenw\u00e4rtig darauf hin \u00fcberpr\u00fcft, ob sie zu Missverst\u00e4ndnissen Anlass gibt.</p><p>Abgesehen von der Stufe, auf welcher das mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen die Nutzung von ESTV Suisse Tax und die Berechtigungen autorisiert, verl\u00e4uft der Registrierungsprozess elektronisch. Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung baut ihre elektronischen Angebote jedoch weiterhin laufend aus. Allf\u00e4llige Optimierungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige elektronische Abwicklung des gesamten Anmeldeprozesses werden im Zuge dieser Entwicklung ebenfalls gepr\u00fcft werden.</p><p>2./3. In den Jahren 2017 und 2018 hat die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung ihre IT-Applikationen vollst\u00e4ndig erneuert. Die Umstellung f\u00fchrte im Sommer 2018 bei der Mehrwertsteuer zu l\u00e4ngeren Bearbeitungszeiten und Verz\u00f6gerungen, und es mussten Schnittstellen bereinigt werden. In der Zwischenzeit hat die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung Vorkehrungen getroffen und die technisch bedingten Probleme gel\u00f6st. Die Registrierung von in- und ausl\u00e4ndischen Unternehmen kann nun wieder zeitnah vorgenommen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550620800000)\/","SubmittedBy":"Merlini Giovanni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553212800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513674537)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544486400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Steuer"}}