{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184173,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184173,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4173","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Besteuerung der Ausland\u00fcberweisungen von Migrantinnen und Migranten?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Jedes Jahr \u00fcberweisen in der Schweiz ans\u00e4ssige ausl\u00e4ndische Personen mehrere Milliarden Franken ins Ausland. Es liegt diesbez\u00fcglich keine einheitliche Sch\u00e4tzung vor. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Postulat 17.3066 festgehalten, dass der Betrag der R\u00fcck\u00fcberweisungen von in der Schweiz ans\u00e4ssigen Migrantinnen und Migranten in ihre Herkunftsl\u00e4nder f\u00fcr das Jahr 2015 auf 7 bis 8,6 Milliarden Franken gesch\u00e4tzt wird. Die Sch\u00e4tzungen basieren auf der Anzahl von ausl\u00e4ndischen Personen, die in unserem Land wohnen. Es wird davon ausgegangen, dass mehr als ein Viertel dieser Summe, also mehr als 2 Milliarden Franken, nicht in OECD-L\u00e4nder \u00fcberwiesen wird.</p><p>Allf\u00e4llige \u00dcberweisungen ausl\u00e4ndischer Personen, die nicht als arbeitend registriert sind - und insbesondere solcher, die Sozialhilfe beziehen - werden in dieser Sch\u00e4tzung nicht ber\u00fccksichtigt. Der Verdacht ist naheliegend, dass auch ein Teil dieser Sozialhilfe ins Ausland \u00fcberwiesen wird: Das w\u00e4re ein Schlag ins Gesicht der beitragszahlenden Schweizerinnen und Schweizer und w\u00fcrde eine Senkung ihrer Beitr\u00e4ge zur Pflicht machen. Der Bundesrat war nicht gewillt, dieses Thema im Detail zu untersuchen. Als Gr\u00fcnde nannte er fehlende Daten und die Schwierigkeit der Durchf\u00fchrung einer solchen Untersuchung. </p><p>Vor Kurzem hat die italienische Regierung ihrerseits den Betrag von Ausland\u00fcberweisungen auf 5,5 Milliarden Euro pro Jahr gesch\u00e4tzt. 80 Prozent dieser Gelder fl\u00f6ssen in nichteurop\u00e4ische L\u00e4nder. Das Ziel der italienischen Regierung ist es, 1,5 Prozent von diesen 80 Prozent abzusch\u00f6pfen. Dies w\u00fcrde dem italienischen Staat 62 Millionen Euro pro Jahr einbringen. </p><p>Eine \u00e4hnliche L\u00f6sung w\u00e4re auch f\u00fcr die Schweiz interessant: Die daraus entstehenden Einnahmen k\u00f6nnten f\u00fcr die Finanzierung von Massnahmen zur Unterst\u00fctzung der Besch\u00e4ftigung von Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern genutzt werden. Dies insbesondere in den Regionen mit den ung\u00fcnstigsten Arbeitsbedingungen - angefangen mit den Grenzregionen, deren Arbeitsmarkt unter der Personenfreiz\u00fcgigkeit leidet.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Gedenkt er, die neue Vorlage der italienischen Regierung zur Besteuerung der Ausland\u00fcberweisungen von Migrantinnen und Migranten darauf hin zu pr\u00fcfen, ob diese Idee auch in der Schweiz umsetzbar w\u00e4re?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bei der hier zur Diskussion stehenden Abgabe handelt es sich um eine Rechtsverkehrssteuer. Solche Steuern kn\u00fcpfen an ein Rechtsgesch\u00e4ft bzw. an einen Vorgang des Wirtschaftsverkehrs an. Vorliegend w\u00e4re dies die \u00dcberweisung von Geldbetr\u00e4gen ins Ausland durch (bestimmte) ausl\u00e4ndische Personen. Die Einf\u00fchrung einer solchen neuen Steuer bed\u00fcrfte einer Verfassungs\u00e4nderung.</p><p>Rechtsverkehrssteuern gibt es heute beim Bund (z. B. Emissions- oder Umsatzabgabe) und in den Kantonen (z. B. Hand\u00e4nderungssteuer). Sie lassen die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit der betroffenen Personen ausser Acht und f\u00fchren regelm\u00e4ssig zu unerw\u00fcnschten Verhaltensanpassungen.</p><p>Das Steuersystem sollte in erster Linie aus allgemeinen Steuern bestehen, welche der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit der Betroffenen Rechnung tragen. Hierzu geh\u00f6ren namentlich die Einkommens- und die Mehrwertsteuer, wobei bei letzterer die Auffassungen divergieren, ob sie im Einklang mit dem Leistungsf\u00e4higkeitsprinzip steht.</p><p>Erg\u00e4nzend k\u00f6nnen Steuern und Abgaben auch nach dem \u00c4quivalenz- oder dem Verursacherprinzip erhoben werden. Im Rahmen des \u00c4quivalenzprinzips tragen einzelne Personen mittels Kausalabgaben bzw. abgrenzbare Personengruppen mittels Kostenanlastungssteuern gem\u00e4ss dem empfangenen Nutzen oder den verursachten Kosten zur Finanzierung des Gemeinwesens bei. Bei Lenkungsabgaben soll das Verhalten der Betroffenen in eine bestimmte, einem \u00f6ffentlichen Interesse dienende Richtung gelenkt werden. Dies geschieht, indem externe Kosten, die nicht von den sie verursachenden Wirtschaftssubjekten getragen, sondern der Gesellschaft oder Dritten aufgeb\u00fcrdet werden, durch die Lenkungsabgabe begrenzt oder internalisiert werden.</p><p>Eine Konzeption als Lenkungsabgabe ist vorliegend aber ausgeschlossen. Abgesehen davon, dass auch hierf\u00fcr eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden m\u00fcsste, geht von Ausland\u00fcberweisungen von Migrantinnen und Migranten kein negativer externer Effekt aus. Ein \u00f6ffentliches Interesse an der Lenkung solcher Transaktionen fehlt somit.</p><p>Die vorgeschlagene Besteuerung der Ausland\u00fcberweisung l\u00e4sst sich auch nicht als eine Form der Kausalabgabe oder der Kostenanlastungssteuer konzipieren, da Migrantinnen und Migranten, die Ausland\u00fcberweisungen t\u00e4tigen, dadurch weder der \u00f6ffentlichen Hand Kosten aufb\u00fcrden noch in den Genuss staatlicher Leistungen kommen, die ihnen zugerechnet werden k\u00f6nnten.</p><p>Die Steuer m\u00fcsste bei jenen Stellen (Banken, Post, Geldtransferunternehmen, Online-Zahlungssysteme) erhoben werden, welche die Zahlungen ausf\u00fchren. Diese m\u00fcssten die von der Steuer zu erfassenden von den \u00fcbrigen Zahlungen trennen. Die daraus entstehenden Erhebungs- und Entrichtungskosten w\u00e4ren im Vergleich zum gesch\u00e4tzten j\u00e4hrlichen Steuerertrag von 30 Millionen Franken bei einem Satz von 1,5 Prozent auf einem steuerbaren Zahlungsvolumen in Nicht-OECD-L\u00e4nder von 2 Milliarden Franken (bzw. 120 Millionen Franken bei einem steuerbaren Zahlungsvolumen von 8 Milliarden Franken in alle ausl\u00e4ndischen Staaten) wohl sehr hoch. Somit schneidet die Steuer auch in Bezug auf ihre Vollzugskosten schlecht ab, zumal noch mit Ausweichreaktionen der Betroffenen zu rechnen w\u00e4re.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550620800000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553212800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2446|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513621870)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544486400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Steuer|Migration"}}