{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184182,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184182,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4182","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Geldw\u00e4scherei im Zusammenhang mit der Finanzierung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Wie wirksam ist das Dispositiv?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie viele Verdachtsmeldungen betreffend die Finanzierung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen hat die Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei (MROS) in den letzten zehn Jahren erhalten?</p><p>2. Wie viele Strafverfahren wurden in den letzten zehn Jahren in Zusammenhang mit Geldw\u00e4scherei im Bereich Finanzierung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen er\u00f6ffnet? In wie vielen Verfahren kam es zur Einfrierung von Verm\u00f6genswerten? Und zu wie vielen Verurteilungen?</p><p>3. Wird der Bundesrat die Finanzintermedi\u00e4re mit Blick auf die Geldw\u00e4scherei im Bereich Finanzierung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen verst\u00e4rkt sensibilisieren?</p><p>4. Welche zus\u00e4tzlichen Massnahmen ergreift er, damit Geldfl\u00fcsse in Zusammenhang mit der Finanzierung von Massenvernichtungswaffen und deren Weiterverbreitung erkannt und gesetzeskonform verfolgt werden?</p>","ReasonText":"<p>In \u00dcbereinstimmung mit zahlreichen Resolutionen des Uno-Sicherheitsrates hat die Arbeitsgruppe f\u00fcr finanzielle Massnahmen gegen Geldw\u00e4sche (Gafi) an der Plenarversammlung im Februar 2012 die Empfehlung 7 verabschiedet und seither pr\u00e4zisiert, es seien in den Geldw\u00e4schereigesetzen die Voraussetzungen zu verankern, um Verm\u00f6genswerte einfrieren zu k\u00f6nnen, die der Finanzierung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen dienen k\u00f6nnten.</p><p>In seinem umfangreichen \"Bericht \u00fcber die nationale Beurteilung der Geldw\u00e4scherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz\" ging der Bundesrat jedoch mit keinem Wort auf die Geldw\u00e4schereirisiken in Bezug auf die Finanzierung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen ein, ebenso wenig in seinem Vernehmlassungsentwurf vom 1. Juni 2018 zur Revision des Geldw\u00e4schereigesetzes. </p><p>Die Schweiz hat ein fundamentales Sicherheitsinteresse, eine Welt ohne atomare, biologische und chemische Waffen anzustreben. Dieses Ziel hat der Bundesrat in zahlreichen Berichten immer wieder bekr\u00e4ftigt, das Verbot von ABC-Waffen sowie von deren direkter und indirekter Finanzierung im Kriegsmaterialgesetz, Artikel\u00a07, 8b und 8c, verankert und sich als Mitglied entsprechender multilateraler Abkommen und internationaler Organisationen auch v\u00f6lkerrechtlich verpflichtet. Das Finanzierungsverbot im Kriegsmaterialgesetz bleibt aber l\u00fcckenhaft, solange die Schweiz die Empfehlung 7 der Arbeitsgruppe f\u00fcr finanzielle Massnahmen gegen Geldw\u00e4sche (Gafi) sowie des Uno-Sicherheitsrates nicht wirksam umsetzt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat engagiert sich daf\u00fcr, die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern. Er teilt die Meinung, dass der Finanzplatz Schweiz f\u00fcr deren Verbreitung nicht missbraucht werden darf.</p><p>Mit der 2012 verabschiedeten Gafi-Empfehlung 7 zu den finanziellen Sanktionen in Bezug auf die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen soll die systematische und effiziente Umsetzung der vom Uno-Sicherheitsrat geforderten finanziellen Sanktionen gew\u00e4hrleistet werden. Der Schwerpunkt dieser Empfehlung liegt auf den vom Uno-Sicherheitsrat geforderten spezifischen Pr\u00e4ventivmassnahmen, mit denen verhindert wird, dass Geld und andere G\u00fcter in den Besitz von Akteuren gelangen, die Proliferation betreiben, oder f\u00fcr Proliferationszwecke verwendet werden. Abgesehen von F\u00e4llen, in denen eine Verdachtsmeldung sich auf eine Person bezieht, die auf der Liste der Uno im Sinn der Empfehlung 7 aufgef\u00fchrt ist, besteht zwischen den von Finanzintermedi\u00e4ren erstatteten Verdachtsmeldungen und dieser Empfehlung kein unmittelbarer Zusammenhang.</p><p>Die Finanzierung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen ist keine eigenst\u00e4ndige Vortat zur Geldw\u00e4scherei. Die Bestimmungen, welche Verhalten unter Strafe stellen, die mit Handlungen zur Finanzierung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen vergleichbar sind, finden sich in unterschiedlichen Gesetzestexten. Die Straftaten, die in Betracht kommen, sind Verbrechen oder aber Straftaten, die in ihrer schwersten Form mit Verbrechen gleichzusetzen sind. Es handelt sich somit um Vortaten zur Geldw\u00e4scherei im Sinne von Artikel\u00a0305bis des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0).</p><p>1. Angesichts der Vielzahl m\u00f6glicher Straftatbest\u00e4nde ist es nicht leicht, unter den Verdachtsmeldungen, die der MROS erstattet worden sind, jene herauszufiltern, die m\u00f6glicherweise einen Bezug zur Finanzierung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen aufweisen. Die Vortat zur Geldw\u00e4scherei wird jeweils nach der Qualifikation und Massgabe des meldenden Finanzintermedi\u00e4rs erfasst. Infrage kommen der illegale Waffenhandel (Art. 33 Abs. 3 des Waffengesetzes, WG, SR 514.54), Widerhandlungen gegen die Bewilligungs- und Meldepflichten (Art. 33 des Kriegsmaterialgesetzes, KMG, SR 514.51), der Einsatz verbotener Waffen (Art. 264h StGB), Widerhandlungen gegen das Verbot von Kernwaffen, biologischen und chemischen Waffen (Art. 34 Abs. 1 KMG), der Verstoss gegen Artikel\u00a09 Absatz\u00a02 des Embargogesetzes (EmbG, SR 946.231), die Terrorismusfinanzierung (Art. 260quinquies StGB) oder andere Vortaten.</p><p>Generell sind Verdachtsmeldungen, die einen Bezug zur Finanzierung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen aufweisen, selten. In der Zeit von 2008 bis 2017 erhielt Fedpol (die MROS) insgesamt 19 240 Verdachtsmeldungen. Lediglich bei 46 Meldungen wurde zum Beispiel Waffenhandel vermutet und nur ein Bruchteil dieser Meldungen k\u00f6nnte somit im Zusammenhang mit der Finanzierung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen stehen. Bei Verdachtsmeldungen, die einen m\u00f6glichen Bezug zur Finanzierung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen erkennen lassen, arbeiten die zust\u00e4ndigen Schweizer Beh\u00f6rden (NDB, Seco) gest\u00fctzt auf die Amtshilfe eng zusammen.</p><p>2. Bei komplexen Angelegenheiten mit einem Bezug zur Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen sind mehrere Strafbestimmungen anwendbar. Es ist deshalb praktisch unm\u00f6glich, einschl\u00e4giges Zahlenmaterial vorzulegen. Die Bundesanwaltschaft hat keine Statistiken \u00fcber die verschiedenen Aspekte der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Auch Fedpol hat keine sachbezogenen, von kantonalen Straf- oder Strafverfolgungsbeh\u00f6rden gef\u00fchrten Statistiken. Seit dem 1. Februar 2013 sieht Artikel\u00a035b des Kriegsmaterialgesetzes eine Strafnorm vor, die den Verstoss gegen die in den Artikeln 8b und 8c genannten Finanzierungsverbote unter Strafe stellt. Die strafrechtliche Verfolgung eines solchen Verstosses liegt in der Zust\u00e4ndigkeit des Bundes. Bislang ist jedoch kein Strafverfahren verzeichnet worden, das in einem Bezug zu dieser Strafnorm steht.</p><p>3. Die MROS macht die Finanzintermedi\u00e4re regelm\u00e4ssig auf deren Sorgfaltspflicht aufmerksam. In den Jahren 2017 und 2018 hat die MROS zu diesem Thema mehr als 40 Konferenzen gehalten. Die Finanzintermedi\u00e4re werden dabei auf die Gafi-Empfehlungen und speziell auf die Empfehlung 7 hingewiesen. Das Seco sensibilisiert die betroffenen Akteure (Hersteller von strategischen G\u00fctern, Versicherungen, Banken, Transportunternehmen) f\u00fcr die Risiken der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Finanzierung. Mit dem Pr\u00e4ventionsprogramm \"Prophylax\" leistet der NDB gemeinsam mit den Fachdiensten der kantonalen Polizeikorps Sensibilisierungsarbeit zum Thema.</p><p>4. Bei der j\u00fcngsten Gafi-Evaluation ist der Schweiz bescheinigt worden, dass sie der Empfehlung 7 nachkommt. Die Gafi erachtet es als beachtlich, mit welcher Effizienz die Schweiz gezielte Finanzsanktionen gegen die Proliferationsfinanzierung umgesetzt hat. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die bislang getroffenen Massnahmen ausreichend und wirksam sind und die Anforderungen der Gafi in angemessener Weise umgesetzt wurden. Die Gafi bem\u00e4ngelt indessen die beschr\u00e4nkten M\u00f6glichkeiten der MROS, mit ausl\u00e4ndischen Meldestellen (FIU) zusammenzuarbeiten, ein Umstand, der auch bei der Bek\u00e4mpfung der Finanzierung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen hinderlich ist. Der Bundesrat hat deshalb vorgeschlagen, das Geldw\u00e4schereigesetz (GwG) zu \u00e4ndern. Die Sicherheitspolitische Kommission des St\u00e4nderates ber\u00e4t \u00fcber diesen Vorschlag.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550620800000)\/","SubmittedBy":"Molina Fabian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553212800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|24|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513363450)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544572800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Finanzwesen|Strafrecht"}}