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Minderj\u00e4hrige effektiv vor Strahlung sch\u00fctzen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird demn\u00e4chst die Verordnung zum Bundesgesetz \u00fcber den Schutz vor Gef\u00e4hrdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) verabschieden. </p><p>Fachkreise haben sich vor den Beratungen im Parlament ausgiebig dazu ge\u00e4ussert: Die FMH st\u00fctzte sich unter anderem auch auf die Stellungnahmen der in der \u00c4rztekammer vertretenen Organisationen, es \u00e4usserten sich ebenso die Schweizerische Gesellschaft f\u00fcr Nuklearmedizin (SGNM) sowie die Schweizerische Gesellschaft f\u00fcr Dermatologie und Venerologie (SGDV). </p><p>Die SGDV als Fachverband der in der Schweiz praktizierenden Dermatologen betonte in ihrer Stellungnahme, die seitens des Bundesrates vorgeschlagene Verbesserung der Gesetzgebung sei wichtig: \"Wir raten generell von der Benutzung von Solarien ab. Insbesondere f\u00fcr Jugendliche unter 18 Jahren ist ein Verbot sehr zu begr\u00fcssen.\" </p><p>Im September hat nun die SGK-N dem Bundesrat unter anderem empfohlen, \"vom Solariumsverbot f\u00fcr Minderj\u00e4hrige abzusehen\" und generell von strengerer Regulierung abzusehen. Diese Empfehlung ist mitunter auf Druck der Solarium-Anbieter entstanden, und sie mag aus Sicht der ger\u00e4teproduzierenden Industrie sowie der entsprechenden Dienstleistungsbranche nachvollziehbar sein. Indes ist eine Verbesserung des Strahlenschutzes in diesem Bereich \u00fcberf\u00e4llig, da die UV-Therapie auch nicht zur besseren Versorgung mit Vitamin D beitr\u00e4gt. Dies kann nur nat\u00fcrliches Sonnenlicht. </p><p>Folgt nun der Bundesrat dieser Empfehlung, w\u00fcrde er die einhelligen und gleichlautenden Einsch\u00e4tzungen der Fachmediziner unterlaufen, welche in der Schweiz grosse Bem\u00fchungen unternehmen m\u00fcssen, um die zunehmenden Hautkrebs-Erkrankungen einzud\u00e4mmen. Folgt der Bundesrat hier dem Ruf der Industrie, dann stellt er unverst\u00e4ndlicherweise ein wirtschaftliches Interesse \u00fcber die Vernunft und mehrere unabh\u00e4ngige Gesundheitsempfehlungen. Dies w\u00e4re fahrl\u00e4ssig. </p><p>Ich gelange deshalb mit den folgenden Fragen an den Bundesrat: </p><p>1. Wie stellt er im Rahmen der V-NISSG sicher, dass Minderj\u00e4hrige, also Jugendliche und Kinder, tats\u00e4chlich wirksam vor den sch\u00e4dlichen Strahlungsauswirkungen gesch\u00fctzt werden?</p><p>2. Falls er nicht willens ist, den Minderj\u00e4hrigenschutz wie geplant in der Verordnung zu verankern: Was kehrt er alternativ und mit gleicher Wirkung vor?</p><p>3. Weshalb wird den Fachmedizinern bei diesem Thema zu wenig Beachtung geschenkt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Der Bundesrat ist sich des Risikos bewusst, welches von k\u00fcnstlicher UV-Strahlung von Solarien ausgeht. Mit der vom Bundesrat am 27. Februar 2019 verabschiedeten Verordnung \u00fcber den Schutz vor Gef\u00e4hrdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) wird daher der Schutz von Minderj\u00e4hrigen verbessert.</p><p>Die V-NISSG nimmt den Betreiber oder die Betreiberin in die Pflicht, das Solarium so einzurichten und zu betreiben, dass keine Minderj\u00e4hrigen das Solarium besuchen k\u00f6nnen. Diese Pflicht wurde in der Vernehmlassung zum Entwurf der V-NISSG (www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; abgeschlossene Vernehmlassungen &gt; 2018 &gt; EDI) insbesondere von den Kantonen, von Gesundheitsorganisationen sowie von medizinischen Fachgesellschaften sehr begr\u00fcsst. Aufgrund der Bedenken der Solariumbranche und der Gewerbeverb\u00e4nde sowie der Empfehlung der SGK-N bez\u00fcglich dieser Regelung hat das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit das Gespr\u00e4ch mit der Solariumbranche gesucht und konnte sich mit ihr auf eine \u00dcbergangsfrist von 2,5 Jahren anstelle von einem Jahr f\u00fcr die Einf\u00fchrung der Alterskontrollen in Solarien einigen. Somit hat die Solariumbranche gen\u00fcgend Zeit, die technischen L\u00f6sungen f\u00fcr diese Eingangskontrollen zu implementieren.</p><p>3. Mit der V-NISSG verbessert der Bundesrat den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Solarien und tr\u00e4gt damit den Forderungen der medizinischen Fachgesellschaften Rechnung. Die V-NISSG setzt die wichtigsten Aspekte zur Verwendung von Solarien der heute geltenden europ\u00e4ischen Produktenorm verbindlich um. Wird ein Solarium gem\u00e4ss den Vorgaben dieser Norm betrieben und verwendet, so k\u00f6nnen die gesundheitlichen Gefahren ausgehend von Solarien auf ein Minimum reduziert werden. Insbesondere das Zurverf\u00fcgungstellen eines Bestrahlungsplans, die Aufkl\u00e4rung \u00fcber die Risikogruppen sowie die Sicherstellung, dass keine Minderj\u00e4hrigen ein Solarium besuchen, sind wichtige Massnahmen, um den Gesundheitsschutz zu verbessern und das Hautkrebsrisiko zu minimieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1551225600000)\/","SubmittedBy":"Lohr Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553212800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|34|52|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513382937)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544659200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Medien und Kommunikation|Umwelt|Gesundheit"}}