{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184245,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184245,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4245","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wartefristen von maximal drei Monaten f\u00fcr die Auszahlung von Einmalverg\u00fctungen bei Fotovoltaik-Kleinanlagen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Wartefristen f\u00fcr Einmalverg\u00fctungen von Fotovoltaik-Kleinanlagen (Kleiv) sind auf h\u00f6chstens drei Monate zu verk\u00fcrzen, solange die im Netzzuschlagsfonds ausreichende Liquidit\u00e4t im Laufe des Kalenderjahres den Betrag von 100 Millionen Franken dauerhaft \u00fcberschreitet.</p>","ReasonText":"<p>Bis heute fehlt den mit der Energiestrategie beschlossenen F\u00f6rderungen der Fotovoltaik der dringend notwendige Schub. Hauptgrund daf\u00fcr sind die langen Wartezeiten f\u00fcr die Auszahlung der Einmalverg\u00fctungen. F\u00fcr das Jahr 2019 hat nun das Bundesamt f\u00fcr Energie die F\u00f6rderkontingente f\u00fcr Fotovoltaik deutlich erh\u00f6ht. Aber auch dann sollen Neuanmeldungen von Kleinanlagen rund zwei Jahre (Grossanlagen immer noch sechs Jahre) bis zur Auszahlung warten m\u00fcssen. Durch die Einmalverg\u00fctung wird rund ein Viertel der Kosten einer Solaranlage gedeckt. Mit der rascheren Auszahlung werden insbesondere auch kleinere Solaranlagen f\u00fcr den Eigengebrauch wirtschaftlich attraktiv. </p><p>Der Schritt zur Verk\u00fcrzung der Auszahlungsdauer von Einmalverg\u00fctungen hat sich bereits abgezeichnet, liegt doch im Netzzuschlagsfonds f\u00fcr die Finanzierung von Elektrizit\u00e4t aus erneuerbaren Energien eine Reserve von mehr als 500 Millionen Franken. Mit der von den Stimmberechtigten am 21. Mai 2017 angenommenen Erh\u00f6hung der zweckbestimmten Einnahmen des Netzzuschlags um rund 400 Millionen Franken pro Jahr wird auch weiterhin Geld zur Verf\u00fcgung stehen. Es gibt deshalb keinen Grund und auch keine Rechtsgrundlage, warum die Auszahlung von Einmalverg\u00fctungen f\u00fcr Kleinanlagen bei ausreichender Liquidit\u00e4t verz\u00f6gert werden soll. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Wartezeiten bis zur Auszahlung der F\u00f6rderbeitr\u00e4ge sind darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass die Nachfrage seit Jahren weit h\u00f6her ist als die zur Verf\u00fcgung stehenden F\u00f6rdermittel. Seit 2009 hat sich eine Warteliste gebildet, die nun dank mehr Mitteln im Netzzuschlagsfonds und der Einf\u00fchrung der Einmalverg\u00fctung rascher abgebaut werden soll.</p><p>Eine Anpassung der Wartefristen f\u00fcr kleine Fotovoltaikanlagen w\u00e4re nur m\u00f6glich, indem das Budget erneut massiv erh\u00f6ht w\u00fcrde. Dies ist jedoch aufgrund der finanziellen Situation des Netzzuschlagsfonds aktuell nicht m\u00f6glich, denn gem\u00e4ss Artikel\u00a037 Absatz\u00a04 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) darf sich der Netzzuschlagsfonds nicht verschulden. Aus diesem Grund ist nicht nur die kurzfristige, sondern auch die langfristige Fondsliquidit\u00e4t sicherzustellen. Die Mehrzahl der F\u00f6rderinstrumente geht mehrj\u00e4hrige Verpflichtungen ein, welche erst in ein paar Jahren zu einem Finanzabfluss f\u00fchren. Insbesondere in den n\u00e4chsten zwei bis drei Jahren ist mit einem erh\u00f6hten Mittelabfluss zu rechnen, f\u00fcr welche bereits heute die n\u00f6tigen Reserven aufgebaut werden m\u00fcssen.</p><p>F\u00fcr das Jahr 2019 hat das Bundesamt f\u00fcr Energie die finanziellen Mittel f\u00fcr die Einmalverg\u00fctungen auf 250 Millionen Franken erh\u00f6ht. Somit k\u00f6nnen rund 13 500 kleine Fotovoltaikanlagen durch eine Einmalverg\u00fctung gef\u00f6rdert werden. Dies entspricht einer Verdoppelung gegen\u00fcber dem Vorjahr und einer Reduktion der Wartezeit von drei auf rund eineinhalb Jahre. Bei der Einmalverg\u00fctung von grossen Fotovoltaikanlagen werden n\u00e4chstes Jahr rund 1600 Projekte gef\u00f6rdert. Die Wartefrist kann damit deutlich von sechs auf voraussichtlich zwei bis drei Jahre reduziert werden.</p><p>Das Budget f\u00fcr die F\u00f6rderung von Fotovoltaikanlagen ist im Vergleich zu den anderen F\u00f6rderinstrumenten deutlich h\u00f6her. So stehen zum Beispiel den Investitionsbeitr\u00e4gen f\u00fcr Grosswasserkraftanlagen pro Jahr rund 50 Millionen Franken, f\u00fcr Geothermie-Erkundungsbeitr\u00e4ge und -Garantien rund 40 Millionen Franken und f\u00fcr Biomasseanlagen rund 8 Millionen Franken zur Verf\u00fcgung.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Energie \u00fcberwacht laufend die finanzielle Situation des Netzzuschlagsfonds und passt die Budgets - unter Ber\u00fccksichtigung der langfristigen Liquidit\u00e4t - j\u00e4hrlich bedarfsgerecht an. Die Wartezeiten f\u00fcr die Einmalverg\u00fctungen sollen dabei weiter deutlich reduziert werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550016000000)\/","SubmittedBy":"Friedl Claudia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|66|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1763103949223)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544659200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Energie|Raumplanung und Wohnungswesen"}}