{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184282,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184282,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4282","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die Kartellgesetzrevision muss sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien ber\u00fccksichtigen, um die Unzul\u00e4ssigkeit einer Wettbewerbsabrede zu beurteilen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Um die Gesetzgebung im Wettbewerbsbereich wirksamer zu gestalten und die Unsicherheiten in Bezug auf ihre Anwendung zu verringern, wird der Bundesrat aufgefordert, Artikel\u00a05 des Kartellgesetzes zu pr\u00e4zisieren. Diese \u00c4nderung soll es erm\u00f6glichen, den Tatbestand der unzul\u00e4ssigen Wettbewerbsabrede unter Ber\u00fccksichtigung sowohl qualitativer als auch quantitativer Kriterien zu bestimmen.</p>","ReasonText":"<p>Artikel\u00a05 des Kartellgesetzes (KG) legt insbesondere in den Abs\u00e4tzen 3 und 4 fest, was eine unzul\u00e4ssige Abrede im Sinne einer Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung ist.</p><p>Seit dem Inkrafttreten des KG waren die praktische Auslegung dieses Tatbestands und namentlich die Art und Weise, wie die Auswirkung einer Abrede als erheblich beurteilt wird, Gegenstand mehrerer Mitteilungen und Merkbl\u00e4tter der Wettbewerbskommission (Weko). Die Entscheide und Mitteilungen der Weko haben regelm\u00e4ssig best\u00e4tigt, dass sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien in die Beurteilung der Erheblichkeit einer Abrede aus Wettbewerbssicht einfliessen m\u00fcssen. Die Ber\u00fccksichtigung solcher Kriterien erm\u00f6glicht es, in voller Kenntnis der Sachlage, d. h. unter Ber\u00fccksichtigung der nachgewiesenen Auswirkungen, zu beurteilen, ob eine Wettbewerbsbeeintr\u00e4chtigung auf einem Markt und somit eine zul\u00e4ssige oder unzul\u00e4ssige Abrede vorliegt.</p><p>K\u00fcrzlich hat die Weko infolge eines einzigen Entscheids des Bundesgerichtes (BGE Gaba/Elmex 2C_180/2014 - 28. Juni 2016) ihre Praxis ge\u00e4ndert. Fortan geht sie davon aus, dass die Abreden nach Artikel\u00a05 Abs\u00e4tze 3 und 4 KG per se eine erhebliche Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung darstellen. Die zur Beurteilung der tats\u00e4chlichen Tragweite einer Wettbewerbsabrede notwendigen Elemente werden nicht mehr ber\u00fccksichtigt. Die Abrede muss also nicht mehr gelten oder eine wie auch immer geartete Auswirkung auf dem Markt haben, um als unzul\u00e4ssig angesehen zu werden, da sie den Wettbewerb erheblich beeintr\u00e4chtigt.</p><p>Statt zur Kl\u00e4rung der Situation beizutragen, bringt diese v\u00f6llige Umkehrung der Beurteilung einer Abrede zwischen Parteien bedeutende Unsicherheiten f\u00fcr die Unternehmen mit sich. Gegenw\u00e4rtig kann die Weko potenziell gegen jegliche Form der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit der Begr\u00fcndung vorgehen, dass dies potenziell den Wettbewerb beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnte. Ebenso k\u00f6nnten nun Abreden und Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die bis heute als vollkommen legal angesehen werden, als unzul\u00e4ssig beurteilt werden. Wichtige quantitative Elemente wie die tats\u00e4chliche Tragweite der Zusammenarbeit (beispielsweise bez\u00fcglich eines Marktanteils), ihre Verbindlichkeit oder ihre zeitliche Tragweite werden nicht mehr ber\u00fccksichtigt.</p><p>Dies hat bedeutende Folgen f\u00fcr die Unternehmen. Die durch diese Praxis\u00e4nderung verursachte Rechtsunsicherheit erschwert die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen, die jedoch f\u00fcr das reibungslose Funktionieren der Wirtschaft notwendig ist.</p><p>Folglich muss das Gesetz ge\u00e4ndert werden, um den Begriff der Erheblichkeit einer Abrede im Sinne von Artikel\u00a05 KG zu pr\u00e4zisieren. Auch m\u00fcssen die Elemente, die auf die Ausschaltung eines wirksamen Wettbewerbs schliessen lassen, sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien umfassen, um die tats\u00e4chliche Auswirkung einer Abrede oder einer Form der Zusammenarbeit zwischen Parteien zu bestimmen. Ein solches Vorgehen kann die Rechtsunsicherheit, die bei der Anwendung des KG besteht, verringern und so einen zugleich gesunden, wirksamen, fairen und realistischen Wettbewerb zwischen Unternehmen f\u00f6rdern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Frage der erheblichen Beeintr\u00e4chtigung des wirksamen Wettbewerbs durch eine Abrede im Sinne von Artikel\u00a05 Absatz\u00a01 des Kartellgesetzes (KG; SR 251) war lange Zeit umstritten. Die Unternehmen, Beh\u00f6rden und Gerichte haben mit grossem Ressourcenaufwand versucht, eine Antwort zu finden. In der Praxis ist eine solche Rechtsunsicherheit f\u00fcr die Unternehmen problematisch. Der Bundesgerichtsentscheid in Sachen Gaba/Elmex (BGE 143 II 297) hat bez\u00fcglich der Anwendung der Bestimmungen \u00fcber unzul\u00e4ssige Wettbewerbsabreden insofern Klarheit gebracht, als eine erhebliche Wettbewerbsbeeintr\u00e4chtigung grunds\u00e4tzlich bei den f\u00fcnf Typen von harten Abreden gegeben ist, die in Artikel\u00a05 Abs\u00e4tze 3 und 4 KG aufgef\u00fchrt sind. Diese f\u00fcnf Arten hat der Gesetzgeber selbst als besonders sch\u00e4dlich bezeichnet. Wenn diese f\u00fcnf Arten von harten Abreden im Einzelfall nicht durch Gr\u00fcnde der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt sind (Art. 5 Abs. 2 KG), sind sie grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig. Die aus dem oben zitierten Bundesgerichtsentscheid hervorgehende Auslegung wurde in der Folge insbesondere durch die Entscheide in Sachen BMW (BGE 144 II 194) und Altimum (BGE 144 II 246) best\u00e4tigt. Um die praktische Umsetzung des Entscheids Gaba/Elmex zu pr\u00e4zisieren, hat die Wettbewerbskommission (Weko) ihre Bekanntmachung \u00fcber die wettbewerbsrechtliche Behandlung vertikaler Abreden vom 28. Juni 2010 (Vertbek) im Mai 2017 angepasst. Damit wurde die Rechtssicherheit deutlich verbessert.</p><p>Die Ber\u00fccksichtigung quantitativer Kriterien ist im aktuellen KG bereits vorgesehen, n\u00e4mlich um die Widerlegung der Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung, die Rechtfertigung und die Berechnung der Sanktionsbetr\u00e4ge zu beurteilen. Des Weiteren steht diese Rechtsprechung im Einklang mit dem EU-Recht und demjenigen unserer Nachbarl\u00e4nder. Eine \u00c4nderung von Artikel\u00a05 KG h\u00e4tte eine erneute Praxis\u00e4nderung zur Folge und somit auch einen Verlust an Rechtssicherheit f\u00fcr die Unternehmen, die kaum vorg\u00e4ngig \u00fcber das Ausmass der Sch\u00e4dlichkeit einer harten Abrede auf dem Markt urteilen k\u00f6nnen. Zudem k\u00f6nnen sie schlecht absch\u00e4tzen, wie die Beh\u00f6rden den Markt im Einzelfall genau definieren werden. F\u00fcr die f\u00fcnf vom Gesetzgeber als harte Abreden bezeichneten Arten von Abreden wissen die Unternehmen unterdessen, dass diese grunds\u00e4tzlich zu vermeiden sind, ausser sie f\u00fchren zu mehr wirtschaftlicher Effizienz. Auf jeden Fall ist eine genaue Pr\u00fcfung jedes Einzelfalls garantiert. Was die Unzul\u00e4ssigkeit von Verhaltensweisen der Unternehmen betrifft, liegt die Beweislast bei den Wettbewerbsbeh\u00f6rden. Die Rechtsprechung Gaba/Elmex f\u00fchrt zudem zu einer Vereinfachung der Verfahren, da eine m\u00fchsame Beurteilung der Erheblichkeit, deren Ausgang KMU besonders schlecht im Voraus absch\u00e4tzen k\u00f6nnen, grunds\u00e4tzlich nicht n\u00f6tig ist. Ausserdem lassen sich zahlreiche F\u00e4lle rasch durch eine einvernehmliche Regelung l\u00f6sen.</p><p>Eine \u00c4nderung von Artikel\u00a05 KG w\u00fcrde die Instrumente, die der Weko zur Bek\u00e4mpfung der Hochpreisinsel zur Verf\u00fcgung stehen, sowie die pr\u00e4ventive Wirkung des KG schw\u00e4chen. Die Folge w\u00e4re eine hohe Rechtsunsicherheit verbunden mit langen, komplexen und kostspieligen Verfahren, was sowohl den Unternehmen als auch dem Wettbewerb und der Wirtschaft insgesamt schaden w\u00fcrde.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1551225600000)\/","SubmittedBy":"Fran\u00e7ais Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1749032040000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":"IV","Modified":"\/Date(1750799608350)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544659200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}