{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184285,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184285,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4285","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"St\u00e4rker auf die Funktionen bezogene Perimeter f\u00fcr die Mitfinanzierung von Agglomerationsprogrammen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Anhang 4 der Verordnung vom 7. November 2007 \u00fcber die Verwendung der zweckgebundenen Mineral\u00f6lsteuer und weiterer f\u00fcr den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (MinVV) zu \u00e4ndern, wenn Kantone dies aus guten Gr\u00fcnden verlangen.</p><p>Die Agglomerationen sind in der Schweiz h\u00e4ufig Teil eines komplexen Kontexts und weisen ganz spezifische r\u00e4umliche Bed\u00fcrfnisse auf. Damit sie reibungslos funktionieren k\u00f6nnen, m\u00fcssen sie aus einem Raumkonzept Schweiz hervorgehen. Darum m\u00fcssen die Kantone, gest\u00fctzt auf gute Gr\u00fcnde, die Perimeter ihrer Agglomerationsprogramme anpassen k\u00f6nnen, ohne dadurch auf die Mitfinanzierung durch den Bund verzichten zu m\u00fcssen.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat bezeichnet die Agglomerationen aufgrund veralteter statistischer Daten und damit aufgrund eines \u00fcberholten Zustands. Diese nicht aktuelle Grundlage wirft Fragen auf, da die Agglomerationsprogramme k\u00fcnftige Entwicklungen vorwegnehmen und die erforderlichen Infrastrukturen planen sollten. Die Bundesgesetzgebung verlangt vom Bundesrat, dass er sich bei der Festlegung der beitragsberechtigten Agglomerationen an der Definition des BFS orientiert, und \u00fcberl\u00e4sst ihm damit einen gewissen Spielraum (Art. 17b Abs. 2 des Bundesgesetzes \u00fcber die Verwendung der zweckgebundenen Mineral\u00f6lsteuer und weiterer f\u00fcr den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel; MinVG). Die \"mathematischen\" Perimeter des ARE, eine gegl\u00e4ttete und sichere Basis auf nationaler Ebene, m\u00fcssen kontextualisiert werden k\u00f6nnen, damit dem regionalen Umfeld Rechnung getragen werden kann. Die Kantone m\u00fcssen die M\u00f6glichkeit haben nachzuweisen, dass die berechneten Perimeter nicht passen, dem Kontext angepasste Vorschl\u00e4ge mit dem ARE zu diskutieren und \u00fcber die kantonalen Richtpl\u00e4ne, diesem gesetzlichen Instrument des Dialogs mit dem Bund, offiziell einzuf\u00fchren. Erst die Arbeit in einem bestimmten Gebiet erm\u00f6glicht es, dessen Realit\u00e4t deutlich zu machen, eine Realit\u00e4t, die h\u00e4ufig komplexer ist als die zu schematische Darstellung, die die nackten Zahlen liefern. Die Einhaltung der kantonalen Richtpl\u00e4ne ist im \u00dcbrigen eine Voraussetzung f\u00fcr die Beitr\u00e4ge (Art. 17c Bst. a und b MinVG). Es ist offensichtlich, dass ein besser auf den Kontext abgestimmter Perimeter zweifelsfrei das Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis verbessern w\u00fcrde. Zum Schluss noch dies: Es geht nicht darum, die Festlegung des idealen Perimeters einzig dem Ermessen der Agglomerationen zu \u00fcberlassen, sondern darum, das Instrument der Planung und des territorialen Dialogs zwischen Bund und Kantonen, den kantonalen Richtplan also, zu nutzen, um den Perimeter, auf den die Massnahmen wirken, und damit deren Finanzierung festzulegen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bei den ersten drei Generationen von Agglomerationsprogrammen hatte sich der Bundesrat noch vollumf\u00e4nglich auf die Agglomerationsdefinition des Bundesamtes f\u00fcr Statistik (BFS) aus dem Jahr 2000 abgest\u00fctzt.</p><p>Bei der letzten \u00dcberarbeitung des Anhangs 4 der MinVV wurde die vom BFS 2012 ver\u00f6ffentlichte neue Agglomerationsdefinition unter Beachtung sachgerechter Kriterien angepasst. So konnte dem von Bundesrat gew\u00fcnschten Grundsatz der Gleichbehandlung aller Agglomerationen entsprochen werden. Die dabei angewendeten Kriterien f\u00fcr die Bezeichnung der beitragsberechtigten St\u00e4dte und Agglomerationen (Besa) entsprechen dem von der Motion\u00e4rin gew\u00fcnschten Raumkonzept Schweiz. Zudem hatten alle Kantone im Rahmen der durchgef\u00fchrten Vernehmlassung zwischen dem 22. M\u00e4rz 2017 und dem 30. Juni 2017 die M\u00f6glichkeit, begr\u00fcndete Antr\u00e4ge f\u00fcr Anpassungen zu stellen. Diese wurden gepr\u00fcft, und die Liste der Besa wurde daraufhin noch erg\u00e4nzt. Die \u00c4nderungen traten am 1. Januar 2018 in Kraft.</p><p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass nach geltendem Recht f\u00fcr die Kantone und Agglomerationen bereits heute die M\u00f6glichkeit besteht, den Bearbeitungsperimeter frei zu w\u00e4hlen und so das Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis zu beeinflussen. Zudem k\u00f6nnen gewisse Kleinmassnahmen ausserhalb der Besa mitfinanziert werden. Schliesslich sind Massnahmen, deren Hauptnutzen innerhalb der Besa nachgewiesen wird, ebenfalls mitfinanzierbar.</p><p>Das Anliegen der Motion\u00e4rin, die Besa nach Massgabe des kantonalen Richtplans zu bezeichnen, um den funktionalen, kantonalen und regionalen Bed\u00fcrfnissen besser zu entsprechen, ist teilweise nachvollziehbar. Bei kantons- oder landes\u00fcbergreifenden Agglomerationen w\u00e4re der kantonale Richtplan nicht das geeignete Planungsinstrument. Bei Richtpl\u00e4nen ist \u00fcberdies zu ber\u00fccksichtigen, dass diese grosse kantonsspezifische Unterschiede in der Bezeichnung einer Agglomeration aufweisen. Ein einheitliches Vorgehen bei der Bezeichnung der Besa und eine rechtsgleiche Handhabung k\u00f6nnten so nicht sichergestellt werden. Zus\u00e4tzlich w\u00e4re nicht gew\u00e4hrleistet, dass die definitive Bezeichnung der Besa aufgrund der zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgef\u00fchrten Richtplananpassungen f\u00fcr die Bundespr\u00fcfung vorliegen w\u00fcrde. Damit w\u00fcrde aber die Grundlage fehlen, die zur Berechnung der H\u00f6he der Bundesbeitr\u00e4ge notwendig ist und eine rechtsgleiche Behandlung der Agglomerationsprogramme erm\u00f6glicht.</p><p>Der Bundesrat erachtet den von der Motion\u00e4rin verbindlich vorgegebenen L\u00f6sungsweg nicht als sachgerecht. Er ist jedoch bereit, bei der n\u00e4chsten Revision des MinVG und der MinVV Vereinfachungen zu pr\u00fcfen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1551225600000)\/","SubmittedBy":"Marchand-Balet G\u00e9raldine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1575504000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513559237)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}