{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184287,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184287,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4287","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die rechtlich geforderte Beschaffungsreife bei R\u00fcstungsg\u00fctern endlich einhalten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, daf\u00fcr zu sorgen, dass vor der Erteilung eines Beschaffungskredites die Entwicklung des zu beschaffenden R\u00fcstungsmaterials abgeschlossen ist.</p>","ReasonText":"<p>Seit dem Mirage-Skandal besteht bei der Beschaffung von R\u00fcstungsmaterial der Grundsatz, \"dass vor der Erteilung eines Beschaffungskredites die Entwicklung des zu beschaffenden Materials abgeschlossen ist\", wie es im Bericht der Mirage-Kommission von 1964 heisst. Der Grundsatz der \"Beschaffungsreife\" wird heute in Artikel\u00a09 der Armeematerialverordnung (Vamat; SR 514.20) anhand acht Kriterien konkretisiert.</p><p>Diese sind freilich zu wenig pr\u00e4zis. So behauptete der Bundesrat in der Botschaft 12.085 zum Gripen: \"Das Vorhaben wird als beschaffungsreif beurteilt.\" Und: \"Die Lieferung wird in den Jahren 2018 bis 2021 erfolgen.\" Heute ist klar: Beides traf schlicht nicht zu. Der Gripen E ist nicht fertig entwickelt, er ist bis heute ein Papierflieger, die vom Bundesrat ab 2018 versprochene Lieferung w\u00e4re erst Jahre sp\u00e4ter erfolgt. Der Jungfernflug des ersten Prototyps erfolgte am 15. Juni 2017, am 18. Oktober 2017 durchbrach er erstmals die Schallmauer, das Flugverhalten eines zweiten Prototyps wurde im November 2018 erprobt, ein dritter Prototyp ist erst noch in Entwicklung, Abnahme und Zertifizierung in weiter Ferne. Beim Gripen C/D verstrichen zwischen Erstflug und Serienproduktion sieben Jahre (von 1988 bis 1995). Die bundesr\u00e4tlichen Versprechen von 2012 waren v\u00f6llig illusion\u00e4r, Parlament und Volk wurden get\u00e4uscht.</p><p>\u00c4hnliches gilt f\u00fcr die Drohne Hermes 900 HFE. Die Botschaft 15.017 verschwieg, dass der Flugk\u00f6rper der Drohne bisher allein mit Benzinmotor zugelassen war, nicht aber mit dem deutlich schwereren Dieselmotor. Damit verschob sich der Schwerpunkt um fast 90 cm, es brauchte gr\u00f6ssere Fl\u00fcgel, eine komplett neue Konfiguration und umfangreiche Tests im Windkanal. Es ist ein R\u00e4tsel, wie der R\u00fcstungschef 2015 die Beschaffungsreife erkl\u00e4rte, obschon es keinen zertifizierten Flugk\u00f6rper gab. Entsprechend unbefriedigend sind die Antworten des Bundesrates auf die Interpellation 18.3999. Obschon er best\u00e4tigt, \"dass der Entwicklungsprozess bis und mit Zertifizierung aufwendiger als urspr\u00fcnglich geplant werden k\u00f6nnte\" und erste Testfl\u00fcge erst \"seit Juni 2018\" starteten, beharrt er auf der Behauptung, es habe sich 2015 \"nicht um eine Papierdrohne\" gehandelt.</p><p>Hier braucht es endlich mehr Klarheit.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Es ist ein Grundsatz der R\u00fcstungspolitik des Bundesrates, dass wenn immer m\u00f6glich internationale Standards anzuwenden sind sowie handels\u00fcbliches und interoperables Material zu beschaffen ist. Gleichzeitig f\u00fchrt der rasche technologische Fortschritt dazu, dass R\u00fcstungsg\u00fcter st\u00e4ndig weiterentwickelt und optimiert werden. Zwischen dem Zeitpunkt der Evaluation, der Bestellung und der Ablieferung von insbesondere komplexeren R\u00fcstungsg\u00fctern liegen je nach zu beschaffendem Gut oder System allenfalls Jahre. Es gibt deshalb insbesondere bei Systemen mit Softwareanteil in der Regel Weiterentwicklungen, die ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen, wenn ein System zum Zeitpunkt der Einf\u00fchrung dem aktuellen Stand der Technik entsprechen soll.</p><p>Damit das zu beschaffende R\u00fcstungsgut von der Schweizer Armee betrieben und genutzt werden kann, m\u00fcssen im Rahmen der Beschaffung die entsprechenden Voraussetzungen zum Beispiel in der Logistik oder den F\u00fchrungssystemen geschaffen werden. Die Integration in die bestehende Systemlandschaft der Schweizer Armee ist nicht zu untersch\u00e4tzen. Ein, wie von der Motion gefordert, zeitliches Vorziehen dieser Entwicklungen vor die Genehmigung des Beschaffungskredites w\u00e4re unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Es w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass ein Grossteil der im Beschaffungsprozess anfallenden finanziellen und personellen Ressourcen noch vor der Beurteilung des R\u00fcstungsvorhabens durch Bundesrat und Parlament aufgewendet werden m\u00fcsste. Bei einer Ablehnung des Vorhabens w\u00fcrden so im Vergleich zu heute deutlich mehr finanzielle und personelle Ressourcen vergeblich eingesetzt.</p><p>Damit die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te eine gute Grundlage f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber Verpflichtungskredite f\u00fcr R\u00fcstungsvorhaben haben, muss gem\u00e4ss Artikel\u00a022 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG; SR 611.0) die mit der Vorbereitung des Kreditbegehrens betraute Verwaltungseinheit die Berechnungsgrundlage und die Unsicherheitsfaktoren darlegen sowie die n\u00f6tigen Reserven einplanen. Die Verantwortung f\u00fcr die Ermittlung des Finanzbedarfs tr\u00e4gt der Bundesrat. Im Prozess der R\u00fcstungsbeschaffung muss die sogenannte Beschaffungsreife vorliegen. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Erkl\u00e4rung der Beschaffungsreife sind in der Materialverordnung (MatV; SR 514.20) eindeutig dargelegt.</p><p>Im Verlaufe des Beschaffungsprozesses werden zudem durch die Gruppe Verteidigung und Armasuisse komplement\u00e4re Risikobetrachtungen vorgenommen. Das zu beschaffende R\u00fcstungsgut wird damit sowohl auf technische als auch auf kommerzielle Risiken \u00fcberpr\u00fcft. Diese Risiken werden laufend und systematisch beurteilt und die notwendigen Massnahmen getroffen. Das Risiko wird in der Armeebotschaft ausgewiesen, in die beantragten Verpflichtungskredite einkalkuliert und entsprechend von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten behandelt.</p><p>Ebenfalls werden Beschaffungsvertr\u00e4ge in der Regel so ausgestaltet, dass der Grossteil der technischen und somit auch finanziellen Risiken in der anschliessenden Realisierungsphase von den jeweiligen Industriepartnern getragen wird. Der Bund tr\u00e4gt die innerhalb des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport anfallenden Kosten allf\u00e4lliger Zeitverz\u00f6gerungen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Nachtragskredite f\u00fcr R\u00fcstungsbeschaffungen die Ausnahme sind.</p><p>Im \u00dcbrigen treffen die in der Motionsbegr\u00fcndung vorgebrachten Umst\u00e4nde bez\u00fcglich der Beschaffung sowohl des Kampfflugzeugs Gripen als auch des Aufkl\u00e4rungsdrohnensystems 15 (ADS 15) nicht zu. F\u00fcr die gemeinsame Beschaffung mit der Schweiz h\u00e4tte Schweden den Zeitplan f\u00fcr die Entwicklung des Gripen E angepasst und um rund ein Jahr vorgezogen. Die Lieferung der Flugzeuge wurde der Schweiz von der schwedischen Regierung vertraglich zugesichert. Nach der Ablehnung des Gripen-Fonds-Gesetzes durch die Schweizer Stimmbev\u00f6lkerung am 18. Mai 2014 hat Schweden den Zeitplan dann wieder angepasst. Die Erstauslieferung an die schwedische Luftwaffe ist f\u00fcr Ende 2019 vorgesehen.</p><p>Bei der Drohne Hermes 900 HFE handelt es sich um eine vom Hersteller so angebotene Variante der Hermes-900-Produktelinie, die dem internationalen Trend hin zu einer Umstellung auf Dieselmotoren f\u00fcr diese Kategorie von Drohnen folgt. Allgemein sind allf\u00e4llige technische Anpassungen Bestandteil des Vertrags und somit im Systempreis enthalten. Dem Bund entstehen dabei keine Mehrkosten. Die Motorisierung der ADS 15 entspricht zudem den in der R\u00fcstungsbotschaft 2015 gemachten Angaben.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550620800000)\/","SubmittedBy":"Fridez Pierre-Alain","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1560470400000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513600630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik"}}