{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184292,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184292,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4292","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit wahren. Schikanen im Vollzug beim Meldeverfahren zur Verrechnungssteuer stoppen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Weisungen zu erlassen, die das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip wiederherstellen, dies aus folgenden Gr\u00fcnden:</p><p>Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung hat keine M\u00f6glichkeit, Verzugszinsen bei versp\u00e4teter Einreichung des Formulars 106 (Meldeverfahren Verrechnungssteuer) in der Deklaration der Verrechnungssteuer zu verrechnen. Sie kann jedoch Bussen f\u00fcr den Verzug aussprechen. Diese werden vermehrt in unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Weise ausgesprochen.</p><p>Es kommt etwa vor, dass f\u00fcr eine kleine Versp\u00e4tung in der Einreichung der Dokumente (Formular 106) von rund zehn Tagen eine Busse von bis zu 5000 Franken anf\u00e4llt. Vor dem folgenden Hintergrund ist das erst recht schikan\u00f6s: Die Steuerverwaltung selber arbeitet mit einem 8-monatigen Verzug bei der Verarbeitung der Eing\u00e4nge in ihr IT-System. Zudem legt sie das Nachweismass f\u00fcr die zeitgerechte Einreichung der Dokumente (Formular 106) derart hoch, dass sie nicht einmal einen eingeschriebenen Brief als Nachweis f\u00fcr die Einreichung akzeptiert. (Sie stellt sich auf den Standpunkt, Einschreiben weise nur den Erhalt eines Briefs nach, nicht aber den richtigen Inhalt.) </p><p>Dieses Verhalten der ESTV ist unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Sie kann nicht Verzugszinsen durch Bussen ersetzen; das widerspricht eindeutig dem Willen des Gesetzgebers. Auch darf sie nicht formalistisch in der Bearbeitung der Vorg\u00e4nge, namentlich im Nachweismass f\u00fcr die termingerechte Einreichung des Formulars 106, sein.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ziel der Verrechnungssteuer ist insbesondere die Sicherstellung der korrekten Deklaration der Ertr\u00e4ge aus beweglichem Kapitalverm\u00f6gen. Der Bund erhebt hierf\u00fcr in der Regel eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent (Art. 1 und 13 VStG; SR 642.21). Im Konzernverh\u00e4ltnis kann die Bezahlung der Steuer durch ein Meldeverfahren ersetzt werden (Art. 20 VStG). Der Sicherungszweck wird dabei einzig durch eine Ordnungsbusse bis h\u00f6chstens 5000 Franken bei nicht rechtzeitiger Meldung erreicht (Art. 64 VStG). Die Ordnungsbussenregelung, vom Parlament am 30. September 2016 so beschlossen, hat das fr\u00fchere Verzugszinsverfahren abgel\u00f6st. Ihr kommt damit f\u00fcr die Sicherung eine zentrale Bedeutung zu.</p><p>Bei der Bemessung der Busse kommen dieselben Kriterien zur Anwendung wie in anderen Strafverfahren. Dabei sind alle Umst\u00e4nde des einzelnen Falles einzubeziehen. Begr\u00fcndungen f\u00fcr individuelle Bussenzumessungen k\u00f6nnen hier aus naheliegenden Gr\u00fcnden nicht dargelegt werden. Die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit der Busse muss gewahrt und kann auch gerichtlich \u00fcberpr\u00fcft werden. Im \u00dcbrigen ist darauf hinzuweisen, dass im Jahr 2018 lediglich in 6 Prozent der F\u00e4lle Bussen von 5000 Franken ausgesprochen wurden. Diese betrafen Meldungen f\u00fcr mehrere Jahre oder mehrere Aktion\u00e4re. Bei Einzelmeldungen werden Versp\u00e4tungen von weniger als einem Monat nie mit solchen Bussenbetr\u00e4gen belegt.</p><p>F\u00fcr die ESTV gilt das Einschreiben einer Sendung grunds\u00e4tzlich als Nachweisvermutung f\u00fcr die Zustellung. In Einzelf\u00e4llen musste die ESTV nachweisen, dass eine eingeschriebene Sendung nicht die geltend gemachten Formulare enthalten hatte. In solchen F\u00e4llen greift die Nachweisvermutung nicht.</p><p>Die weitere Bearbeitung von eingegangenen Antr\u00e4gen und Meldungen hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Einreichungspflicht. Insbesondere kann die Steuerbeh\u00f6rde eine Busse, deren Verh\u00e4ngung angezeigt ist, nicht reduzieren, weil die weitere Bearbeitung der Antr\u00e4ge in Verzug geraten ist, auch wenn Letzteres sehr zu bedauern ist. Die ESTV ist intensiv an der Arbeit, alle bestehenden R\u00fcckst\u00e4nde in der Verarbeitung aufzuholen und insk\u00fcnftig eine z\u00fcgige Erledigung sicherzustellen.</p><p>Vor diesem Hintergrund kann der Bundesrat keinen Handlungsbedarf im Sinne der Motion erkennen. Im \u00dcbrigen liesse sich mit dem Instrument der bundesr\u00e4tlichen Weisung das Anliegen der Motion\u00e4rin ohnehin nicht umsetzen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1551225600000)\/","SubmittedBy":"Schneeberger Daniela","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647388800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1763101570480)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Steuer"}}