{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184293,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184293,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4293","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ausmass und Wirkung von Steuersubventionen f\u00fcr energetische Geb\u00e4udesanierungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit der Volksabstimmung \u00fcber die Energiestrategie wurde beschlossen, dass gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer, Artikel\u00a032 Absatz\u00a02 zweiter und dritter Satz und Absatz\u00a02bis (sowie Art. 9 Abs. 3bis des Bundesgesetzes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, StHG), das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement bestimmt, welche Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den Unterhaltskosten gleichgestellt werden k\u00f6nnen. Den Unterhaltskosten gleichgestellt sind auch die R\u00fcckbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau. Die R\u00fcckbaukosten f\u00fcr einen Ersatzneubau sind in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit sie in der laufenden Steuerperiode, in welcher die Aufwendungen angefallen sind, steuerlich nicht vollst\u00e4ndig ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen.</p><p>Diese Bestimmungen treten per 1. Januar 2020 in Kraft. </p><p>Nun ist es bereits so, dass Investitionen in energetische Sanierungen von Liegenschaften, anders als andere Erneuerungs- oder Unterhaltskosten, sowohl steuerlich absetzbar sind und gleichzeitig den Mieterinnen und Mietern \u00fcberw\u00e4lzt werden k\u00f6nnen, auch wenn sie wertvermehrend sind. Neu soll dies nun \u00fcber mehrere Steuerperioden abzugsf\u00e4hig sein und ebenso f\u00fcr R\u00fcckbau- und Ersatzneubaukosten gelten. </p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: </p><p>1. Wie hoch sch\u00e4tzt der Bund die Steuerausf\u00e4lle f\u00fcr Bund, Kantone und Gemeinden durch die steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit von wertvermehrenden Investitionen in energetische Sanierungen bisher?</p><p>2. Wie stellt der Bund sicher, dass tats\u00e4chlich nur wertvermehrende energetische Sanierungen abzugsf\u00e4hig sind und nicht etwa normale wertvermehrende Investitionen wie beispielsweise neue Fenster oder Fassadenrenovationen, die ohnehin get\u00e4tigt werden m\u00fcssten?</p><p>3. Mit welchen Steuerausf\u00e4llen rechnet der Bund f\u00fcr sich und die Kantone und Gemeinden f\u00fcr die k\u00fcnftigen ausgeweiteten Steuerprivilegien bei energetischen Sanierungen, wenn die Kosten \u00fcber mehrere Steuerperioden abzugsf\u00e4hig sind und erst noch f\u00fcr R\u00fcckbaukosten f\u00fcr Ersatzneubauten m\u00f6glich sind?</p><p>4. Wie hoch sch\u00e4tzt der Bund die Mitnahmeeffekte, wie gedenkt er diese einzud\u00e4mmen, und wie beurteilt er die Wirkung? </p><p>5. Wie gedenkt der Bund zu verhindern, dass Investitionen, die mit direkten Subventionen aus dem Geb\u00e4udeprogramm finanziert wurden, nicht auch noch steuerlich abgezogen werden k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat kennt das Volumen energetischer Sanierungen nicht, da in der Steuererkl\u00e4rung kein gesonderter Ausweis f\u00fcr Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen erfolgt. \u00c4ltere Sch\u00e4tzungen des Forschungs- und Beratungsunternehmens Econcept (1997) kommen zum Ergebnis, dass energetische Massnahmen etwa 20 bis 30 Prozent des Liegenschaftsunterhaltsaufwands ausmachen. Seitdem k\u00f6nnte der Anteil weiter gestiegen sein, da die F\u00f6rdermittel f\u00fcr energetische Sanierungen ausgeweitet wurden. Wie hoch wiederum der Anteil ist, der sich allein auf wertvermehrende energetische Investitionen zur\u00fcckf\u00fchren l\u00e4sst, ist ebenfalls unklar. In einer 2009 ver\u00f6ffentlichten Studie \u00fcber steuerliche Anreize f\u00fcr energetische Sanierungen von Geb\u00e4uden sch\u00e4tzte eine interdepartementale Arbeitsgruppe die gesamtstaatlichen Mindereinnahmen (Bund, Kantone, Gemeinden) unter Zuhilfenahme von Daten f\u00fcr die Steuerperiode 2005 auf j\u00e4hrlich 1,1 bis 1,7 Milliarden Franken. Diese Sch\u00e4tzung ist jedoch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.</p><p>2. Das geltende Recht unterscheidet zwischen den abzugsberechtigten Aufwendungen mit energetischem wertvermehrendem Charakter und den \u00fcbrigen, nicht zum Abzug berechtigten wertvermehrenden Aufwendungen. Gem\u00e4ss der Liegenschaftskostenverordnung des Bundesrates (SR 642.116) gelten Aufwendungen f\u00fcr Massnahmen an bestehenden Geb\u00e4uden, die zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen, als abzugsf\u00e4hige Kosten. Die darunter fallenden Massnahmen werden in der Verordnung des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes (SR 642.116.1) nicht abschliessend aufgez\u00e4hlt. Zu den abzugsf\u00e4higen Massnahmen zur Verminderung der Energieverluste der Geb\u00e4udeh\u00fclle z\u00e4hlt auch der Ersatz von Fenstern durch energetisch bessere Fenster. Ebenfalls unter den Titel der abzugsf\u00e4higen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen fallen bauliche Massnahmen wie die W\u00e4rmed\u00e4mmung der Geb\u00e4udeh\u00fclle.</p><p>3. Im Zuge der Energiestrategie 2050 hat der Gesetzgeber zus\u00e4tzliche steuerliche Abz\u00fcge im Geb\u00e4udebereich verabschiedet. Bez\u00fcglich der R\u00fcckbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau hat die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) die gesamtstaatlichen Mindereinnahmen auf etwa 35 Millionen Franken (AB 2016 S 683) gesch\u00e4tzt. F\u00fcr die \u00dcbertragsm\u00f6glichkeit energiesparender und umweltschonender Investitionskosten einschliesslich der vorher genannten R\u00fcckbaukosten auf die zwei nachfolgenden Steuerperioden gingen die Sch\u00e4tzungen der ESTV von gesamtstaatlichen Mindereinnahmen in der Gr\u00f6ssenordnung von j\u00e4hrlich 120 bis 240 Millionen Franken aus. Die Sch\u00e4tzungen basieren auf einer d\u00fcnnen Datenlage und sind daher mit Unsicherheiten behaftet.</p><p>4. Es ist davon auszugehen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen auch ohne steuerliche F\u00f6rderung get\u00e4tigt w\u00fcrde und somit hohe Mitnahmeeffekte bestehen. Je h\u00f6her der Mitnahmeeffekt, desto geringer die Wirksamkeit der steuerlichen F\u00f6rderung. Die unter Ziffer 1 erw\u00e4hnte Studie \u00fcber steuerliche Anreize f\u00fcr energetische Sanierungen von Geb\u00e4uden listet zahlreiche Massnahmen auf, wie Mitnahmeeffekte m\u00f6glichst tief gehalten werden k\u00f6nnen. Eine Eind\u00e4mmung der Mitnahmeeffekte w\u00e4re zum Beispiel mittels Verankerung eines energetischen Mindeststandards m\u00f6glich. Allerdings h\u00e4tten die Festlegung h\u00f6herer Anforderungen und damit die Eingrenzung der Abzugsf\u00e4higkeit energiesparender Investitionen bei den kantonalen Veranlagungsbeh\u00f6rden erh\u00f6hten Kontrollaufwand zur Folge.</p><p>5. Seit 2017 sind die Kantone vollumf\u00e4nglich f\u00fcr das Geb\u00e4udeprogramm zust\u00e4ndig. Dies betrifft die F\u00f6rderung der energetischen Modernisierung der Geb\u00e4udeh\u00fclle wie auch die F\u00f6rderung der erneuerbaren Energien im Geb\u00e4ude, der Geb\u00e4udetechnik und der Abw\u00e4rmenutzung. Die Praxis sieht vor, dass die kantonalen Energiefachstellen die entrichteten F\u00f6rderbeitr\u00e4ge auf einer Subventionsempf\u00e4ngerliste zusammenstellen. Die zust\u00e4ndigen kantonalen Steuerverwaltungen werden hiervon in Kenntnis gesetzt. Eine andere gel\u00e4ufige Vorgehensweise ist die Zustellung der Auszahlungsverf\u00fcgung zuhanden des zust\u00e4ndigen Steueramtes. Darin wird der Hinweis angebracht, dass der ausbezahlte F\u00f6rderbeitrag in der Steuererkl\u00e4rung deklariert werden muss. Zus\u00e4tzlich enthalten die Steuererkl\u00e4rungen beziehungsweise die dazugeh\u00f6rigen Wegleitungen den Hinweis, dass Leistungen Dritter wie die genannten F\u00f6rderbeitr\u00e4ge an der entsprechenden Stelle zu deklarieren sind, damit nur die selbst getragenen Kosten zum Abzug gebracht werden k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550016000000)\/","SubmittedBy":"Badran Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66|2446|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513381233)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie|Steuer|Raumplanung und Wohnungswesen"}}