{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184306,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184306,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4306","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Staatssekretariat f\u00fcr Migration sch\u00fctzte Gef\u00e4hrder. Aktueller Stand?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a053 des Asylgesetzes (SR 142.31) wird Fl\u00fcchtlingen kein Asyl gew\u00e4hrt, wenn sie die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz verletzt haben oder gef\u00e4hrden. Ebenso erhalten Personen, die eine Gef\u00e4hrdung der inneren oder \u00e4usseren Sicherheit darstellen, kein Schweizer B\u00fcrgerrecht (Art. 11 des Bundesgesetzes \u00fcber das Schweizer B\u00fcrgerrecht; SR 141.0).</p><p>Der Nachrichtendienst des Bundes empfahl 2017 38 Asyldossiers und sieben Einb\u00fcrgerungsgesuche zur Ablehnung aufgrund von relevanten Sicherheitsbedenken.</p><p>1. Gem\u00e4ss Antwort auf meine Interpellation 18.3252, \"Empfehlungen des Nachrichtendienstes des Bundes zur Ablehnung von Asylgesuchen und Terrorismusgefahr\", vom 15. M\u00e4rz 2018 hatten bis zum 23. Mai 2018 nur zwei dieser Gef\u00e4hrder die Schweiz verlassen. Wie viele dieser 38 Gef\u00e4hrder befinden sich auch heute noch in der Schweiz, und wo in der Schweiz befinden sie sich?</p><p>2. F\u00fcnf dieser Gef\u00e4hrder wurden offenbar nicht ausgewiesen, sondern - im Gegenteil! - sogar \"vorl\u00e4ufig aufgenommen\". Mit welcher Begr\u00fcndung hat sich das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) \u00fcber die klare Empfehlung des Nachrichtendienstes des Bundes hinweggesetzt, diese Personen sogar noch bevorzugt behandelt und dabei in Kauf genommen, dass die eigene Bev\u00f6lkerung gef\u00e4hrdet wird?</p><p>3. Sieben dieser Gef\u00e4hrder befanden sich zu diesem Zeitpunkt in einem Einb\u00fcrgerungsverfahren. Was waren die Ergebnisse dieser Verfahren? Wurden einzelne dieser Gef\u00e4hrder tats\u00e4chlich eingeb\u00fcrgert? Falls ja, wie viele, in welchen Kantonen und mit welchen Begr\u00fcndungen?</p><p>4. Wer genau tr\u00e4gt die Verantwortung, wenn ein offensichtlich bekannter, aber vom SEM gesch\u00fctzter Gef\u00e4hrder Menschen in der Schweiz t\u00f6tet, beispielsweise an einem Weihnachtsmarkt?</p><p>5. Wie kann es sein, dass sich das SEM bei einer G\u00fcterabw\u00e4gung f\u00fcr die gef\u00e4hrlichen Einwanderer entscheidet und gegen die eigene Bev\u00f6lkerung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Von den in der Interpellation genannten 38 Personen befinden sich aktuell noch 34 in der Schweiz. Die Mehrheit dieser Personen befindet sich noch in einem erstinstanzlichen Asylverfahren, in einem laufenden Beschwerdeverfahren oder im Vollzugsprozess. Den Sicherheitsbeh\u00f6rden sind diese Personen und deren Aufenthaltsorte bekannt. F\u00e4lle mit Bezug zur inneren Sicherheit entscheidet das SEM priorit\u00e4r und in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeh\u00f6rden.</p><p>2./5. Das SEM ber\u00fccksichtigt in seinem Entscheid die Einsch\u00e4tzung des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) und leistet den Empfehlungen in der Regel Folge. In einzelnen F\u00e4llen kann es vorkommen, dass trotz entsprechenden Empfehlungen des NDB aufgrund der geltenden landes- und v\u00f6lkerrechtlichen Bestimmungen kein Vollzug der Weg- oder Ausweisung erfolgen kann. Sofern eine gesuchstellende Person die innere oder die \u00e4ussere Sicherheit gef\u00e4hrdet, wird ihr Asylgesuch abgelehnt. Die Person hat die Schweiz grunds\u00e4tzlich zu verlassen. Vorbehalten bleiben jedoch F\u00e4lle, in denen der Vollzug der Wegweisung unzul\u00e4ssig ist, namentlich aufgrund des verfassungs- und v\u00f6lkerrechtlich garantierten Non-Refoulement-Gebots (vgl. insb. Art. 25 Abs. 3 der Bundesverfassung (BV, SR 101) und Art. 3 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK, SR 0.101)). Nach diesen Bestimmungen, die zum v\u00f6lkerrechtlichen Ius cogens z\u00e4hlen, darf keine Person in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihr Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.</p><p>3./5. Die erw\u00e4hnte Liste von Einb\u00fcrgerungsf\u00e4llen ist das Resultat einer l\u00fcckenlosen \u00dcberpr\u00fcfung s\u00e4mtlicher gesuchstellenden Personen durch den NDB. Allerdings enth\u00e4lt sie keineswegs nur Personen, die pauschal als \"Gef\u00e4hrder\" bezeichnet werden k\u00f6nnen. Vielmehr handelt es sich um Einb\u00fcrgerungswillige, deren Vergangenheit und Umfeld eine besonders sorgf\u00e4ltige Pr\u00fcfung auf ein m\u00f6gliches Risiko f\u00fcr die innere oder \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz erfordern. Selbst wenn sich die entsprechenden Bedenken des NDB im Verlaufe der Pr\u00fcfung durch die Einb\u00fcrgerungsbeh\u00f6rden nicht erh\u00e4rten, kann die Einb\u00fcrgerungsbewilligung wie auch die Einb\u00fcrgerung nur erteilt werden, wenn die zus\u00e4tzlich erforderlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung des Schweizer B\u00fcrgerrechts erf\u00fcllt sind.</p><p>Bez\u00fcglich der sieben erw\u00e4hnten Dossiers l\u00e4sst sich Folgendes festhalten: Im Einklang mit den massgebenden Rechtsgrundlagen hat die zust\u00e4ndige Bundesbeh\u00f6rde das Einb\u00fcrgerungsgesuch in zwei F\u00e4llen abgelehnt. Ein Ablehnungsentscheid wurde unterdessen rechtskr\u00e4ftig, w\u00e4hrend der andere als Beschwerdefall weiterhin vor dem Bundesverwaltungsgericht h\u00e4ngig ist. In einem Fall hat die betroffene Person ihr Gesuch zur\u00fcckgezogen. Zwei weitere F\u00e4lle befinden sich noch beim NDB zur erg\u00e4nzenden Abkl\u00e4rung. In den beiden \u00fcbrigen F\u00e4llen haben sich die anf\u00e4nglichen Bedenken des NDB nicht best\u00e4tigt. Da bei den betreffenden Personen s\u00e4mtliche Einb\u00fcrgerungsvoraussetzungen vorlagen, hat das SEM einen positiven Einb\u00fcrgerungsentscheid ausgesprochen. Die Wohnkantone Bern und Z\u00fcrich haben die Gutheissung des Einb\u00fcrgerungsgesuchs unterst\u00fctzt.</p><p>4. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden (Fedpol, NDB, SEM, betroffene Kantonspolizei) ergreifen die notwendigen und ad\u00e4quaten Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung jeglicher Bedrohung der inneren oder \u00e4usseren Sicherheit der Schweiz. Sie erf\u00fcllen ihre Aufgaben im Rahmen der f\u00fcr sie geltenden gesetzlichen Vorgaben und ihrer internationalen Verpflichtungen. Sie tragen entsprechend Verantwortung in ihrem Kompetenzbereich. Ausl\u00e4ndische Gef\u00e4hrder werden mit einem Einreiseverbot belegt und im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. Verf\u00fcgen sie \u00fcber Aufenthaltsrechte in der Schweiz, werden sie aus der Schweiz ausgewiesen und ebenfalls mit einem Einreiseverbot (vgl. Art. 67 Abs. 4 des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (AIG, SR 142.20)) belegt. Diese Personen d\u00fcrfen f\u00fcr einen von Fall zu Fall festgesetzten Zeitraum nicht mehr in die Schweiz oder gar in den Schengen-Raum einreisen. Fedpol hat im Jahr 2018 78 Gef\u00e4hrder mit einem Einreiseverbot belegt (2017: 140) und f\u00fcnf Personen ausgewiesen (2017: 13). Ist der Vollzug der Ausweisung eines Gef\u00e4hrders aufgrund des Non-Refoulement-Gebots unzul\u00e4ssig, so verbleibt er in der Schweiz. Um das fortbestehende Sicherheitsrisiko erfolgreich zu kontrollieren und terroristische Aktivit\u00e4ten zu verhindern, arbeiten die zust\u00e4ndigen Stellen des Bundes und der Kantone eng und auf verschiedenen Ebenen zusammen. Dazu wurde mit der operativen Koordination Terrorismus (Tetra) ein Gremium geschaffen, das allen Akteuren im Kampf gegen Terrorismus eine Koordinationsplattform bietet und deren Zusammenarbeit f\u00f6rdert. Der Nationale Aktionsplan vom Dezember 2017 zur Verhinderung und Bek\u00e4mpfung von Radikalisierung und gewaltt\u00e4tigem Extremismus (NAP) tr\u00e4gt zur Verbesserung der interdisziplin\u00e4ren Zusammenarbeit der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden bei. Er enth\u00e4lt 26 Massnahmen, die auf Bestehendem aufbauen, und erg\u00e4nzt die laufenden Gesetzgebungsprojekte, mit denen der Kampf gegen den Terrorismus verst\u00e4rkt wird. Die im vorgesehenen Bundesgesetz \u00fcber polizeiliche Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Terrorismus (PMT) vorgeschlagenen Pr\u00e4ventivmassnahmen sollen die im NAP vorgesehenen Massnahmen sowie das bestehende polizeiliche Instrumentarium ausserhalb eines Strafverfahrens erg\u00e4nzen. Obwohl die Schweizer Sicherheitsbeh\u00f6rden alles daransetzen, auch mit geringem logistischem Aufwand operierende radikalisierte Einzelpersonen oder Kleingruppen daran zu hindern, einen Anschlag zu ver\u00fcben, wird immer ein Restrisiko bestehen bleiben.</p><p>5. Siehe Antworten auf die Fragen 2 und 3.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550620800000)\/","SubmittedBy":"Keller-Inhelder Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553212800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513164790)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Migration"}}