{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184313,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184313,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4313","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Transparenz bei \u00f6ffentlichen \u00dcbernahmen durch Staatsunternehmen und staatsnahe Betriebe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnungsbestimmungen \u00fcber den Inhalt \u00f6ffentlicher Kaufangebote (Art. 19ff. der \u00dcbernahmeverordnung [UEV]) mit folgenden Zielsetzungen zu erg\u00e4nzen:</p><p>1. bei den Angaben \u00fcber den Anbieter, seine Aktion\u00e4re oder die mit ihm in gemeinsamer Absprache handelnden Personen (siehe Art. 19 UEV): Angaben \u00fcber massgebliche Beteiligungen, \u00fcber vertragliche oder vertrags\u00e4hnliche Beziehungen, die einen massgeblichen Einfluss auf die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung vermitteln (ob rechtlich durchsetzbar oder nicht), oder \u00fcber gesetzliche Mitwirkungs- oder sonstige Rechte, die, direkt oder indirekt, einer staatlichen K\u00f6rperschaft oder Vertretern staatlicher K\u00f6rperschaften oder juristischen Organisationen unter der Kontrolle staatlicher K\u00f6rperschaften zustehen bzw. mit solchen bestehen, alles ungeachtet davon, ob der staatliche Einfluss bzw. die staatliche Kontrolle ausge\u00fcbt wird oder nicht (im Folgenden kurz: \"massgeblicher staatlicher Einfluss\");</p><p>2. bei den Angaben \u00fcber die Finanzierung des Angebotes (siehe Art. 20 UEV): Angaben dazu, ob die Finanzierung des Angebotes durch massgeblichen staatlichen Einfluss erbracht oder sichergestellt wird;</p><p>3. bei den Angaben \u00fcber die Zielgesellschaft (siehe Art. 23 UEV): Angaben zu den allf\u00e4lligen Absichten des Anbieters, die Zielgesellschaft massgeblichem staatlichem Einfluss zu unterstellen bzw. solchen Einfluss zu vergr\u00f6ssern;</p><p>4. bei den zus\u00e4tzlichen Angaben im Fall \u00f6ffentlicher Tauschangebote (siehe Art. 24 UEV): Angaben dazu, ob zum Tausch angebotene Effekten sich auf Unternehmen unter massgeblichem staatlichem Einfluss beziehen.</p>","ReasonText":"<p>Die Verstaatlichung privater Unternehmen, die eine privatwirtschaftliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcben, ist aus wirtschaftspolitischer Sicht problematisch. Das gilt im Prinzip ungeachtet davon, ob ein Unternehmen von einem schweizerischen oder einem ausl\u00e4ndischen Staat bzw. Staatsbetrieb \u00fcbernommen bzw. kontrolliert wird. Ob solche \u00dcbernahmen durch staatliche Vorschriften zu pr\u00fcfen oder gar zu genehmigen sind, ist eine Frage, die nicht Gegenstand dieser Motion ist. In jedem Fall aber soll im Fall von \u00f6ffentlichen Kauf- oder Tauschangeboten f\u00fcr die Angebotsempf\u00e4nger und damit auch f\u00fcr den Markt und die \u00d6ffentlichkeit transparent und klar sein, dass die \u00dcbernahme zu einer Verstaatlichung eines vormals privaten Unternehmens f\u00fchren wird. Die heute geltenden Bestimmungen sind diesbez\u00fcglich zu wenig deutlich.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass eine \u00c4nderung der \u00dcbernahmeverordnung (UEV; SR 954.195.1) nicht in der Kompetenz des Bundesrates liegen w\u00fcrde, sondern in derjenigen der \u00dcbernahmekommission. Auch eine bundesr\u00e4tliche Anpassung der Finanzmarktinfrastrukturverordnung im Sinne der Motion w\u00e4re nicht m\u00f6glich, da das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG; SR 958.1) den Erlass von konkreten Bestimmungen \u00fcber den Inhalt des Angebotsprospekts ausdr\u00fccklich an die \u00dcbernahmekommission delegiert (Art. 131 FinfraG). Die Motion m\u00fcsste daher bereits aus formellen Gr\u00fcnden abgelehnt werden. </p><p>In der Sache bezwecken die Bestimmungen \u00fcber \u00f6ffentliche Kaufangebote nicht, \u00dcbernahmen zu f\u00f6rdern oder zu verhindern oder die \u00d6ffentlichkeit dar\u00fcber zu informieren, ob eine \u00dcbernahme allenfalls zu einer Verstaatlichung eines vormals privaten Unternehmens f\u00fchren wird. Die Bestimmungen dienen vielmehr dem Schutz der Minderheitsaktion\u00e4re. Diese sollen im Fall ver\u00e4nderter Kontrollverh\u00e4ltnisse eine Ausstiegsm\u00f6glichkeit zu einem angemessenen Preis erhalten (so auch das Bundesgericht in BGE 133 II 81, E. 4.3.2).</p><p>Zu diesem Zweck m\u00fcssen der Anbieter und alle, die mit ihm in gemeinsamer Absprache handeln, im Prospekt das Angebot mit wahren und vollst\u00e4ndigen Informationen ver\u00f6ffentlichen (Art. 127 Abs. 1 FinfraG). Dieser Angebotsprospekt hat alle Informationen zu enthalten, die notwendig sind, damit die Empf\u00e4nger des Angebots ihre Entscheidung in Kenntnis der Sachlage treffen k\u00f6nnen (Art. 17 UEV). Anzugeben sind nicht nur die Firma, der Sitz, das Kapital und die haupts\u00e4chliche Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Anbieters, sondern auch die Identit\u00e4t der Aktion\u00e4re, die \u00fcber mehr als drei Prozent der Stimmrechte verf\u00fcgen, und es sind Angaben zu machen \u00fcber Aktion\u00e4re, die den Anbieter direkt oder indirekt beherrschen (vgl. Art. 19 Abs. 1 Bst. a-c).</p><p>Weiter hat der Angebotsprospekt unter anderem die wesentlichen Angaben \u00fcber die Finanzierung des Angebots und Angaben \u00fcber die grunds\u00e4tzlichen Absichten des Anbieters betreffend die Zielgesellschaft zu enthalten (Art. 20 Abs. 1 und 23 Abs. 1 Bst. a UEV). Die \u00dcbernahmekommission ist berechtigt, die Offenlegung von weiteren Informationen zu verlangen. </p><p>Die von der Motion geforderten Informationen sind f\u00fcr das Angebot in der Regel wesentlich und m\u00fcssen von daher bereits nach geltendem Recht und auch nach der Praxis der \u00dcbernahmekommission offengelegt werden. Insofern besteht heute kein Handlungsbedarf im Sinne der Motion.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550620800000)\/","SubmittedBy":"Vogt Hans-Ueli","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553212800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514252673)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft"}}