{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184321,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184321,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4321","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Beerdigung des EU-Anbindungsvertrags vom 7. Dezember 2018. Neustart mit Verhandlungen \u00fcber ein modernes Freihandelsabkommen inklusive Mutual Recognition Agreements, aber ohne institutionelle Fesseln","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat h\u00e4lt an einem Anbindungsvertrag mit der EU fest, obwohl dieser z. B. in Zuwanderungsfragen und der Regelung des Zugangs zu unseren Sozialsystemen die zwingende EU-Rechts\u00fcbernahme und die De-facto-Gerichtsbarkeit durch den Europ\u00e4ischen Gerichtshof vorsieht. Der Bundesrat schrieb diesbez\u00fcglich in seiner Mitteilung vom 7. Dezember 2018 Folgendes: \"Damit der Marktzugang der Schweiz langfristig gesichert ist, m\u00fcssen die Marktzugangsabkommen Schweiz-EU regelm\u00e4ssig an die relevanten Entwicklungen des EU-Rechts angepasst werden.\" </p><p>Alternativen, um den Marktzugang zur EU ohne institutionelle Anbindung zu erhalten, existieren. Ein Beispiel ist das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU von 2017 (\"Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement\", Ceta).</p><p>Diesbez\u00fcglich stellen sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, den EU-Anbindungsvertrag vom 7. Dezember 2018 zu beerdigen?</p><p>2. Ist er bereit, anschliessend Freihandelsabkommensverhandlungen inklusive Mutual Recognition Agreements (MRA), aber ohne institutionelle Fesseln aufzunehmen?</p><p>3. Sieht er die Vorteile dieses Vorgehensvorschlags, weil damit das f\u00fcr die Wirtschaft bedeutendste bilaterale Abkommen (Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Union \u00fcber die gegenseitige Anerkennung von Konformit\u00e4tsbewertungen, MRA) aus den Bilateralen I und damit aus der Guillotine herausgel\u00f6st wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2018 das derzeitige Verhandlungsergebnis zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zur Kenntnis genommen und erachtet es in weiten Teilen als im Interesse der Schweiz. Insbesondere aufgrund der offenen Punkte in Bezug auf die flankierenden Massnahmen (Flam) und die Unionsb\u00fcrgerrichtlinie (UBRL) verzichtet der Bundesrat aber vorerst auf eine Paraphierung und f\u00fchrt Konsultationen zum Abkommensentwurf durch. Das institutionelle Abkommen soll f\u00fcnf bestehende sowie zuk\u00fcnftige Marktzugangsabkommen abdecken. Der darin vorgesehene Grundsatz der dynamischen Rechts\u00fcbernahme soll es erm\u00f6glichen, diese Abkommen regelm\u00e4ssig an relevante Entwicklungen des EU-Rechts anzupassen. Damit werden Handelshemmnisse vermieden und der Zugang zum EU-Markt f\u00fcr Schweizer Unternehmen sichergestellt. Die Schweiz entscheidet in Fragen der Rechts\u00fcbernahme jedoch \u00fcber jede Anpassung einzeln und entsprechend ihren verfassungsrechtlich vorgesehenen Genehmigungsverfahren, einschliesslich Referendumsm\u00f6glichkeit. Eine automatische \u00dcbernahme des EU-Rechts bleibt ausgeschlossen. Im Rahmen der Konsultationen haben die interessierten Kreise nun Gelegenheit, sich zum Abkommensentwurf zu \u00e4ussern. Der Bundesrat wird im Fr\u00fchling 2019 vom Stand der Konsultationen Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen festlegen.</p><p>2. Die bilateralen Abkommen bilden einen massgeschneiderten rechtlichen Rahmen, der den wirtschaftlichen und politischen Interessen der Schweiz in ihren engen Beziehungen zur EU Rechnung tr\u00e4gt. Mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommens will der Bundesrat den bilateralen Weg konsolidieren und langfristig sichern. Im Bericht in Beantwortung des Postulates Keller-Sutter 13.4022, \"Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen\", hat er 2015 dargelegt, dass selbst ein umfassendes Freihandelsabkommen (FHA) wie jenes zwischen der EU und Kanada (\"Ceta\") einen R\u00fcckschritt im Vergleich zu den heutigen bilateralen Vertr\u00e4gen darstellen w\u00fcrde. Eine Teilnahme am EU-Binnenmarkt im selben Ausmass w\u00e4re mit einem solchen FHA ohne Rechtsharmonisierung (d. h. ohne Rechts\u00fcbernahme oder Gleichwertigkeitsanerkennung) nicht m\u00f6glich.</p><p>Das Ceta sieht keine Rechtsharmonisierung vor, sondern erm\u00f6glicht lediglich die gegenseitige Anerkennung von Konformit\u00e4tsbewertungsstellen (KBS) in wenigen Sektoren. KBS einer Vertragspartei k\u00f6nnen zwar Produkte gem\u00e4ss den Vorschriften der anderen Partei pr\u00fcfen, die Exportprodukte m\u00fcssen aber weiterhin die Vorschriften des Importlandes erf\u00fcllen. Bei einem solchen Ansatz m\u00fcssten Produkte, die in der Schweiz und der EU vermarktet werden, neu doppelt gepr\u00fcft werden (einmal f\u00fcr die Schweiz, einmal f\u00fcr die EU) und die Vorschriften beider Parteien erf\u00fcllen. Bei abweichenden Produktevorschriften w\u00e4re unter Umst\u00e4nden sogar die Herstellung von zwei unterschiedlichen Produkteserien erforderlich. Im Gegensatz dazu basiert das Abkommen \u00fcber die gegenseitige Anerkennung von Konformit\u00e4tsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) auf der Gleichwertigkeit des schweizerischen und des EU-Rechts. Dies erlaubt die gegenseitige Marktzulassung ohne abweichende Produktespezifikation und ohne weitere Kontrollen.</p><p>Ein Abkommen nach Vorbild des Ceta w\u00fcrde im Vergleich zum heutigen MRA zu Mehrkosten f\u00fchren. Zus\u00e4tzliche Konformit\u00e4tsbewertungen allein kosten im Durchschnitt ungef\u00e4hr 0,5 Prozent bis 1 Prozent des Produktwerts. Dies w\u00fcrde die internationale Konkurrenzf\u00e4higkeit der Schweizer Unternehmen beeintr\u00e4chtigen.</p><p>3. Der Bundesrat sieht in einem solchen Vorgehen keine Vorteile gegen\u00fcber der Sicherung und Konsolidierung des EU-Marktzugangs gest\u00fctzt auf ein institutionelles Abkommen. Ein umfassendes FHA mit der EU am Vorbild des Ceta h\u00e4tte den Wegfall bestehender bilateraler Abkommen mit der EU (darunter das FHA von 1972 und das MRA von 1999) zur Folge. Wie der Bericht in Beantwortung des Postulates Keller-Sutter aufzeigt, wahren die bilateralen Abkommen die Interessen der Schweiz aber weit umfassender, als dies mit einem neuen FHA ohne Rechtsharmonisierung je erreicht werden k\u00f6nnte.</p><p>Es ist zudem fraglich, inwieweit die EU \u00fcberhaupt dazu bereit w\u00e4re, bestehende bilaterale Abkommen durch neue Vereinbarungen im Rahmen eines ausgebauten FHA zu ersetzen und welche Forderungen (z. B. im Bereich der Landwirtschaft) gegen\u00fcber der Schweiz die EU damit verbinden w\u00fcrde.</p><p>Das institutionelle Abkommen ist nicht nur f\u00fcr das MRA wichtig, sondern auch f\u00fcr alle anderen bestehenden und k\u00fcnftigen Marktzugangsabkommen - darunter das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA), das aus volkswirtschaftlicher Sicht bedeutendste Abkommen mit der EU.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550016000000)\/","SubmittedBy":"Aeschi Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514103967)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Migration|Sozialer Schutz"}}