{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184330,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184330,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4330","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Invalidenversicherung. Die berufliche Eingliederung muss den Vorrang haben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Bereich der Invalidenversicherung Gesetzes\u00e4nderungen auszuarbeiten, die vorsehen, dass das Recht auf Massnahmen zur beruflichen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ausdr\u00fccklich unabh\u00e4ngig ist von den erwarteten Renteneinsparungen.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz hat das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK) im Jahr 2014 ratifiziert. Artikel\u00a027 BRK legt den Grundsatz des Rechts auf Arbeit f\u00fcr Menschen mit Behinderungen fest. Insbesondere hat sich die Schweiz verpflichtet, \"f\u00fcr Menschen mit Behinderungen Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt (...) zu f\u00f6rdern\" (Art. 27 Abs. 1 Bst. e BRK) und \"die Besch\u00e4ftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor durch geeignete Strategien und Massnahmen zu f\u00f6rdern\" (Art. 27 Abs. 1 Bst. h BRK).</p><p>Die Schweiz unternimmt grosse Anstrengungen f\u00fcr die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) h\u00e4lt auf seiner Website in Bezug auf die Invalidenversicherung fest: \"Der Grundsatz der Eingliederung geht somit einer Rentenzahlung klar vor.\" Nicht nur aufgrund dieser Formulierung kann der Eindruck entstehen, dass die Eingliederungsbem\u00fchungen in allererster Linie zur Verhinderung der Auszahlung einer IV-Rente unternommen werden. Viele Menschen - vor allem Menschen mit schweren Behinderungen - sind mit dieser Praxis konfrontiert. F\u00fcr die IV ist die Versuchung gross, sich auf die berufliche Eingliederung von Menschen mit hohem Produktivit\u00e4tspotenzial zu konzentrieren. Diejenigen, die trotz Besch\u00e4ftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt von einer Rente abh\u00e4ngig sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, sind f\u00fcr die IV nicht attraktiv.</p><p>Arbeit ist jedoch mehr als nur ein Gehalt, und Eingliederung bedeutet mehr als das Einsparen von Renten. Eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt, die f\u00fcr die meisten Menschen ohne Behinderungen selbstverst\u00e4ndlich ist, ist auch f\u00fcr die meisten Menschen mit Behinderungen sehr wertvoll. Sie wollen Teil der Gesellschaft sein und ihren Beitrag leisten, unabh\u00e4ngig davon, ob ihre Arbeit ihnen einen existenzsichernden Lohn einbringt oder nicht. Und schliesslich sind diese Menschen und die gr\u00f6ssere Vielfalt, die ihre Besch\u00e4ftigung mit sich bringt, eine Bereicherung f\u00fcr jedes Unternehmen. Wenn unterschiedliche Menschen zusammenarbeiten, ist dies ein Gewinn f\u00fcr die Gesellschaft als Ganze.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motion\u00e4rin, dass Arbeit sinnstiftend ist und ein wichtiges Element der gesellschaftlichen Teilhabe darstellt. Aufgabe der Invalidenversicherung ist es, Menschen mit Behinderung so weit als m\u00f6glich auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar zu machen. Gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) sind die Renten nur vorzusehen, wenn eine berufliche Eingliederung nicht m\u00f6glich sei oder zu wenig Erfolg bringe. Der Grundsatz \"Eingliederung vor Rente\" gilt f\u00fcr alle versicherten Personen, unabh\u00e4ngig von Gesundheitsschaden, Invalidit\u00e4tsursache und Invalidit\u00e4tsgrad. Somit stehen nicht nur Personen mit hohem Produktivit\u00e4tspotenzial im Fokus, sondern es geht darum, die Wiedereingliederung aller Menschen mit einer Behinderung zu f\u00f6rdern, um eine Verschlechterung ihrer geistigen und k\u00f6rperlichen Gesundheit zu vermeiden und ihnen eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensf\u00fchrung zu erm\u00f6glichen.</p><p>Die Vorlage zur Weiterentwicklung der IV (BBl 2017 2535), die sich in der parlamentarischen Beratung befindet, umfasst verschiedene Verbesserungen, die noch vermehrt auf die Integration von Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsmarkt abzielen. Dabei handelt es sich nicht um eine weitere Spar\u00fcbung. Ziel ist eine Systemoptimierung durch verst\u00e4rkte Wiedereingliederung, durch Vermeidung von Invalidit\u00e4t und durch eine bessere Koordination zwischen den beteiligten Akteuren. Die vorgesehenen Massnahmen erh\u00f6hen demnach die Eingliederungschancen.</p><p>Ausserdem hat das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern 2017 eine breitabgest\u00fctzte nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung durchgef\u00fchrt (Arbeitgeberverb\u00e4nde, Arbeitnehmerdachverb\u00e4nde und Gewerkschaften, Konferenzen kantonaler Direktoren, Behindertenorganisationen, Nationaler Branchenverband der Institutionen f\u00fcr Menschen mit Behinderung, Versicherer, \u00c4rzteschaft, Compasso, Bundes\u00e4mter). Ziel der Konferenz war unter anderem die Schaffung eines gemeinsamen Verst\u00e4ndnisses \u00fcber die Herausforderungen und Chancen der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Beeintr\u00e4chtigungen und die Bekanntmachung bestehender Good-Practice-Beispiele zur Verst\u00e4rkung der Zusammenarbeit zwischen den Eingliederungsakteuren. Mit der Unterzeichnung der gemeinsamen Erkl\u00e4rung haben sich die relevanten Eingliederungsakteure f\u00fcr Massnahmen ausgesprochen, die auf die Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt zielen.</p><p>Das Thema \"Gleichstellung und Arbeit\" ist ausserdem auch einer der Schwerpunkte der Behindertenpolitik, die der Bundesrat im Mai 2018 verabschiedet hat. Koordiniert vom Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB) entwickeln Bund, Kantone, Arbeitgeberverb\u00e4nde, Gewerkschaften, Universit\u00e4ten und Behindertenorganisationen Grundlagen, Hilfsmittel und Anreize f\u00fcr Arbeitgebende zur Schaffung von inklusiven Arbeitsumfeldern.</p><p>Der Bundesrat ist also der Ansicht, dass mit den Leistungen des IVG und der Weiterentwicklung der IV sowie mit den an der Konferenz erzielten Resultaten das Anliegen der Motion\u00e4rin erf\u00fcllt ist.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1551225600000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1607904000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513895983)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}