{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184331,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184331,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4331","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Asylgesetz und Bewilligung zur Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit f\u00fcr bestimmte Kategorien von Personen. Die Kantone sollen entscheiden d\u00fcrfen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat soll die notwendigen Massnahmen ergreifen, damit die Kantone in Eigenregie f\u00fcr bestimmte Kategorien von Personen Bewilligungen zur Erwerbst\u00e4tigkeit \u00fcber den Ablauf der Ausreisefrist hinaus verl\u00e4ngern d\u00fcrfen, sofern besondere Umst\u00e4nde dies rechtfertigen. Artikel\u00a043 Absatz\u00a03 des Asylgesetzes k\u00f6nnte daher wie folgt ge\u00e4ndert werden: </p><p>\"Die Kantone sind erm\u00e4chtigt, f\u00fcr bestimmte Kategorien von Personen Bewilligungen zur Erwerbst\u00e4tigkeit \u00fcber den Ablauf der Ausreisefrist hinaus zu verl\u00e4ngern, sofern besondere Umst\u00e4nde dies rechtfertigen. Dies gilt sinngem\u00e4ss auch f\u00fcr Asylverfahren nach Artikel\u00a0111c.\"</p>","ReasonText":"<p>Tritt heute eine asylsuchende Person in der Schweiz in das Asylverfahren ein, erh\u00e4lt sie einen Ausweis N. Dieser Ausweis berechtigt sie dazu, nach Massgabe der Anstellungsbedingungen der zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden eine Ausbildung zu absolvieren oder einer Erwerbst\u00e4tigkeit nachzugehen. Die Bewilligung zur Erwerbst\u00e4tigkeit erlischt nach Ablauf der mit dem rechtskr\u00e4ftigen negativen Ausgang des Asylverfahrens festgesetzten Ausreisefrist.</p><p>Bis die Wegweisung tats\u00e4chlich vollzogen wird, kann aber viel Zeit verstreichen, insbesondere, wenn die Schweiz mit dem Heimatstaat der asylsuchenden Person kein R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen abgeschlossen hat, was die zwangsweise Vollstreckung der Wegweisung verunm\u00f6glicht.</p><p>Es ist also so, dass die betroffenen Personen eine Ausbildung absolvieren, arbeiten, zum wirtschaftlichen Gedeihen der Schweiz beitragen - und sich von einem Tag auf den anderen in der Situation befinden, dass sie Nothilfe beanspruchen m\u00fcssen oder von Sozialhilfe abh\u00e4ngig sind, weil sie nicht mehr einer Erwerbst\u00e4tigkeit nachgehen d\u00fcrfen. F\u00fcr einen Arbeitgeber, der sich entschlossen hat, eine asylsuchende Person anzustellen, sie auszubilden, hat dies grosse finanzielle Einbussen zur Folge. W\u00fcnscht ein Arbeitgeber dies, sollte er die asylsuchende Person bis zu ihrer tats\u00e4chlichen Wegweisung weiterbesch\u00e4ftigen d\u00fcrfen.</p><p>F\u00fcr gewisse besondere Lagen sieht das geltende Gesetz die M\u00f6glichkeit vor, die Bewilligung zur Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit \u00fcber den Ablauf der Ausreisefrist hinaus zu verl\u00e4ngern. Die Gesuchstellung ist jedoch komplex und erfordert den Einbezug zweier Departemente.</p><p>Die Delegation von Bundeskompetenzen an die Kantone w\u00fcrde das Verfahren vereinfachen. Jeder Kanton kennt den eigenen Arbeitsmarkt und die wirtschaftlichen Bed\u00fcrfnisse am besten; er sollte in dieser Hinsicht autonom sein d\u00fcrfen. Dadurch w\u00fcrden unter anderem langwierige und \u00fcberfl\u00fcssige Verwaltungsverfahren, die dem Bund nur B\u00fcrokratieaufwand bescheren, vermieden. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 1. M\u00e4rz 2019 treten die Gesetzes\u00e4nderungen zur Neustrukturierung des Asylbereichs in Kraft. Danach wird eine Mehrheit der asylsuchenden Personen f\u00fcr maximal 140 Tage in Zentren des Bundes untergebracht werden. Ihnen ist w\u00e4hrend des Aufenthaltes in den Zentren des Bundes die Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit untersagt, da sie sich f\u00fcr die Durchf\u00fchrung rascher und getakteter Asylverfahren und f\u00fcr einen effektiven Vollzug einer allf\u00e4lligen Wegweisung den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zur Verf\u00fcgung halten m\u00fcssen.</p><p>Personen, bei denen weitere umfangreiche Abkl\u00e4rungen vorgenommen werden m\u00fcssen, werden dem sog. erweiterten Verfahren zugeteilt. Diese Personen werden wie bereits heute f\u00fcr die Dauer ihres Asylverfahrens den Kantonen zugewiesen. Sie unterstehen im Kanton keinem Arbeitsverbot mehr. Die Erteilung der entsprechenden Bewilligungen liegt in der Kompetenz der Kantone.</p><p>Eine Bewilligung zur Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit erlischt bei ausreisepflichtigen Personen mit Ablauf der angesetzten Ausreisefrist von Gesetzes wegen (Art. 43 Abs. 2 des Asylgesetzes, AsylG; SR 142.31). Dies ist folgerichtig, da Personen, die sich nicht mehr in der Schweiz aufhalten d\u00fcrfen, auch keine Erwerbst\u00e4tigkeit mehr aus\u00fcben sollen. Zudem f\u00e4llt damit ein weiterer Anreiz, in der Schweiz zu bleiben, weg, und die freiwillige Erf\u00fcllung der Ausreisepflicht wird so beg\u00fcnstigt.</p><p>Das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) kann aber in Absprache mit dem WBF bereits nach geltendem Recht und auch nach dem Inkrafttreten der Gesetzes\u00e4nderungen zur Neustrukturierung des Asylbereichs bei Vorliegen besonderer Umst\u00e4nde die Kantone erm\u00e4chtigen, f\u00fcr bestimmte Kategorien von ausreisepflichtigen Personen Bewilligungen zur Erwerbst\u00e4tigkeit \u00fcber den Ablauf der Ausreisefrist hinaus zu verl\u00e4ngern (Art. 43 Abs. 3 AsylG). Diese Regelung bezweckt, dass bestimmte Kategorien von Personen, deren Wegweisungsvollzug w\u00e4hrend einer l\u00e4ngeren Zeit nicht durchf\u00fchrbar ist und die nicht zu einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme berechtigt sind, weiterhin einer Erwerbst\u00e4tigkeit nachgehen k\u00f6nnen. Eine Verl\u00e4ngerung der Bewilligung zur Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit f\u00fcr bestimmte Kategorien von Personen kann die Kantone entlasten, und unn\u00f6tige Sozialhilfe- oder Nothilfeleistungen k\u00f6nnen so vermieden werden. Dies setzt aber einen generellen Entscheid des EJPD f\u00fcr bestimmte Personenkategorien voraus (siehe auch Art. 82 Abs. 2bis AsylG). Diese Vorgehensweise ist nicht zuletzt auch im Interesse eines effektiven Wegweisungsvollzuges.</p><p>Der Bundesrat erachtet es somit nicht als zielf\u00fchrend, den Entscheid zur Verl\u00e4ngerung der Bewilligung zur Erwerbst\u00e4tigkeit \u00fcber den Ablauf der Ausreisefrist hinaus alleine im Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Kantone anzusiedeln.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550016000000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1604016000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|44|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513909913)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration"}}