{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184344,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184344,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4344","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Blasphemieverbot abschaffen. Antirassismus-Strafnorm und Schutz vor Ehrverletzung und Beschimpfung reichen aus","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Schweizerischen Strafgesetzbuch Artikel\u00a0261 (St\u00f6rung der Glaubens- und Kultusfreiheit) zu streichen. Artikel\u00a0261bis (Rassendiskriminierung) ist als neuer Artikel\u00a0261 zu \u00fcbernehmen und vollumf\u00e4nglich beizubehalten.</p>","ReasonText":"<p>Durch Artikel\u00a0261bis (Rassendiskriminierung) des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) werden Religionen wie andere Gruppen unserer Gesellschaft v\u00f6llig zu Recht vor Hass, Diskriminierung, systematischer Herabsetzung oder Verleumdung gesch\u00fctzt. Dazu kommen die Artikel\u00a0173 bis 177 StGB, die uns alle vor Ehrverletzungen und Beschimpfung sch\u00fctzen, und auch das Zivilrecht enth\u00e4lt mit den Artikeln 28ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) Bestimmungen zur Abwehr von Pers\u00f6nlichkeitsverletzungen.</p><p>In der Schweiz ist dar\u00fcber hinaus aber auch Blasphemie bis heute strafbar. Artikel\u00a0261 StGB (St\u00f6rung der Glaubens- und Kultusfreiheit) stellt zwar nicht direkt Gottesl\u00e4sterung unter Strafe, aber das Verspotten der \"\u00dcberzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott\". Das heisst, dass religi\u00f6se \u00dcberzeugungen im Gegensatz zu anderen Weltanschauungen nicht im gleichen Mass \u00f6ffentlich kritisiert werden d\u00fcrfen.</p><p>Dieser separate Straftatbestand ist in einem s\u00e4kularen und liberalen Staat nicht mehr zeitgem\u00e4ss. Das zeigt sich auch in anderen europ\u00e4ischen Staaten. D\u00e4nemark, Frankreich, Norwegen, Island und Malta haben das Blasphemieverbot bereits abgeschafft. Ende Oktober 2018 folgte nun sogar das katholische Irland, das in einer Volksabstimmung mit Zweidrittelmehrheit f\u00fcr die Streichung des Blasphemieverbots aus seiner Verfassung stimmte. </p><p>Es ist an der Zeit, dass die Schweiz nachzieht. Auch um ein klares Statement an die L\u00e4nder auf der Welt zu senden, die \u00fcber das Blasphemieverbot religi\u00f6se Minderheiten und s\u00e4kulare Personen verfolgen und oft mit Gef\u00e4ngnis oder gar der Todesstrafe belegen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a0261 des Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) bestraft denjenigen mit Geldstrafe, der \u00f6ffentlich und in gemeiner Weise die \u00dcberzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenst\u00e4nde religi\u00f6ser Verehrung verunehrt, und denjenigen, der eine verfassungsm\u00e4ssig gew\u00e4hrleistete Kultushandlung b\u00f6swillig verhindert, st\u00f6rt oder \u00f6ffentlich verspottet, sowie denjenigen, der einen Ort oder einen Gegenstand, die f\u00fcr einen verfassungsm\u00e4ssig gew\u00e4hrleisteten Kultus oder f\u00fcr eine solche Kultushandlung bestimmt sind, b\u00f6swillig verunehrt.</p><p>Die durch Artikel\u00a0261 StGB gesch\u00fctzten Rechtsg\u00fcter sind die Glaubensfreiheit und der religi\u00f6se Friede. Demgegen\u00fcber sch\u00fctzen der Antidiskriminierungsartikel (Art. 261bis StGB) die Menschenw\u00fcrde und den \u00f6ffentlichen Frieden und die Artikel\u00a0173ff. StGB die pers\u00f6nliche Ehre.</p><p>Heute werden religi\u00f6se und ethische Fragen frei und offen diskutiert. Das entspricht der verfassungsrechtlich garantierten Meinungs\u00e4usserungsfreiheit (Art. 16 der Bundesverfassung, BV; SR 101). Darum darf ein \"gemeiner\" Angriff auf religi\u00f6se Gef\u00fchle im Sinne von Artikel\u00a0261 StGB nicht leichthin angenommen werden. Gem\u00e4ss bundesgerichtlicher Rechtsprechung soll \"nicht jede Kritik, die allenfalls als beleidigend, provokativ oder sp\u00f6ttisch aufgefasst werden kann, bereits strafbar sein, sondern nur eine auf Hohn und Schm\u00e4hung ausgerichtete, durch Form und/oder Inhalt das elementare Gebot der Toleranz ... verletzende \u00c4usserung\" (ZR 85, 1986, Nr. 44, 111). Die Meinungsfreiheit ist f\u00fcr einen freiheitlichen Staat zentral. Sie gilt aber nicht schrankenlos, sondern ihre Aus\u00fcbung ist mit Verantwortung verbunden. In diesem Zusammenhang bietet Artikel\u00a0261 StGB ein Instrumentarium, um das friedliche Zusammenleben der Religionen zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>Artikel\u00a0261 StGB sch\u00fctzt nicht nur das friedliche \"vivre ensemble\" aller Religionen, sondern ebenfalls den Anspruch auf Achtung religi\u00f6ser \u00dcberzeugungen; damit werden auch religi\u00f6se Minderheiten strafrechtlich vor Verfolgung gesch\u00fctzt. Dieser Schutz ist eine Auspr\u00e4gung der Glaubens- und Gewissensfreiheit, die nach Artikel\u00a015 BV explizit gew\u00e4hrleistet ist.</p><p>Vergleiche mit ausl\u00e4ndischen Regelungen sind immer schwierig. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Analyse nicht im Kontext der jeweiligen Rechtsordnungen und -traditionen erfolgt. So erkl\u00e4rte beispielsweise der in Irland abgeschaffte Verfassungsartikel die Verbreitung von \"gottesl\u00e4sterlichen, aufr\u00fchrerischen und unanst\u00e4ndigen Themen\" als strafbar und ging somit viel weiter als Artikel\u00a0261 StGB. Diese Bestimmung beschr\u00e4nkt sich auf den Schutz der Glaubensfreiheit und des religi\u00f6sen Friedens.</p><p>Der Bundesrat hat im Rahmen der Strafrahmenharmonisierung nach eingehender Analyse keinen \u00c4nderungs- oder Streichungsbedarf im Zusammenhang mit Artikel\u00a0261 StGB ausgemacht (Botschaft 18.043 zur Harmonisierung der Strafrahmen und zur Anpassung des Nebenstrafrechts an das ge\u00e4nderte Sanktionenrecht vom 25. April 2018; diese Vorlage wird gegenw\u00e4rtig im Parlament beraten).</p><p>Zusammenfassend kommt der Bundesrat zum Schluss, dass Artikel\u00a0261 StGB beibehalten werden sollte. Daf\u00fcr sprechen nicht nur sachliche Gr\u00fcnde; es soll damit auch das Aussenden eines negativen Signals verhindert werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550620800000)\/","SubmittedBy":"Flach Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1604016000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1236|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513719153)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Menschenrechte|Kultur"}}