{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184348,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184348,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4348","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Tempor\u00e4re Nutzung des Flugplatzes San Vittore nicht mit b\u00fcrokratischer Bewilligungspraxis gef\u00e4hrden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit 30 Jahren veranstalten Segelflugpilotinnen und -piloten im Fr\u00fchling das zweiw\u00f6chige Segelfluglager in San Vittore/GR. Das auf der Alpens\u00fcdseite gelegene und sehr beliebte Lager konnte bis 2018 erfolgreich durchgef\u00fchrt werden und wird von den Anrainergemeinden, Armasuisse und den heutigen P\u00e4chtern unterst\u00fctzt. Die S\u00fcdschweiz bietet im Fr\u00fchjahr sehr gute thermische Bedingungen und der ehemalige Milit\u00e4rflugplatz in San Vittore eine unkomplizierte Infrastruktur. Die Alternativen auf den Flugpl\u00e4tzen Locarno und Lodrino sind aus operationellen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich.</p><p>Die Schweizer Segelflieger und die Gemeinden San Vittore, Lumino und Roveredo arbeiten seit jeher erfolgreich zusammen und m\u00f6chten auch weiterhin ein Lager erm\u00f6glichen. Dazu ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt (Bazl) n\u00f6tig, so wie das mit Armasuisse seit Jahrzehnten m\u00f6glich war. Bisher wurde das Lager mit einer einfachen Anfrage problemlos bewilligt. Da der alte Milit\u00e4rflugplatz zur normalen Wiese abklassiert wurde, braucht es neu eine Bewilligung des Bazl \u00e4hnlich der Aussenlandeverordnung (AuLaV). Diese wurde bis heute vom Bazl verwehrt. Dem Segelfluglager mit nationaler Bedeutung droht das Aus. Dies wegen der nun acht Monate andauernden Bearbeitungsdauer mit immer wieder gemachten Versprechungen und neu postulierten Anforderungen durch das Amt.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum wird ein seit Jahrzehnten problemlos funktionierendes Segelfluglager verunm\u00f6glicht, nur weil die Zust\u00e4ndigkeit von Armasuisse zum Bazl wechselt?</p><p>2. Warum kann eine solche Veranstaltung nicht im Rahmen der AuLaV oder mit \u00e4hnlicher tempor\u00e4rer Bewilligung durchgef\u00fchrt werden?</p><p>3. Sieht er im Sinne eines B\u00fcrokratieabbaus eine M\u00f6glichkeit, das Bazl anzuweisen, die internen Prozesse zu entschlacken, um den aus dem SIL entlassenen Flugplatz jeweils f\u00fcr zwei Wochen im Fr\u00fchling durch den Segelflug ben\u00fctzen zu k\u00f6nnen?</p><p>4. Das nationale Segelfluglager in San Vittore bringt auch Wertsch\u00f6pfung in eine Randregion. Will er mit den restriktiven, sich permanent \u00e4ndernden Anforderungen der Bewilligungspraxis seiner \u00c4mter diese Erfolgsgeschichte gef\u00e4hrden?</p><p>5. Welche M\u00f6glichkeiten sieht er im Rahmen laufender Revisionen, regulatorische und zeitliche Missst\u00e4nde zu beheben, um den aviatischen Nachwuchs mit einfachen Infrastrukturen und g\u00fcnstigen Rahmenbedingungen zu f\u00f6rdern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bei der Anlage in San Vittore handelte es sich bis Ende 2017 um einen Milit\u00e4rflugplatz ohne zivile Mitbenutzung (vgl. Art. 30 der Verordnung \u00fcber die Infrastruktur der Luftfahrt, VIL; SR 748.131.1). Aufgrund der Neuausrichtung der Armee wurde der milit\u00e4rische Flugbetrieb Ende 2003 eingestellt und die Betriebsorganisation aufgehoben. Mit der Verabschiedung des Sachplans Milit\u00e4r (SPM) am 8. Dezember 2017, der San Vittore nicht mehr als Milit\u00e4rflugplatz auflistet, hat der Bundesrat die 2003 erfolgte Aufgabe des Milit\u00e4rflugplatzes raumplanungsrechtlich konsolidiert.</p><p>1. Armasuisse als Eigent\u00fcmerin der Anlage hatte in vergangenen Jahren das Segelfluglager des Vereins Segelfluggruppe San Vittore j\u00e4hrlich bewilligt. Die Verantwortung f\u00fcr den Betrieb und die Sicherheit des Flugplatzes lag dabei vollst\u00e4ndig beim Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport. Eine Pr\u00fcfung, ob der Milit\u00e4rflugplatz den zivilen Normen entspricht, war nicht erforderlich und hat mangels Zust\u00e4ndigkeit des Bundesamtes f\u00fcr Zivilluftfahrt (Bazl) nie stattgefunden. Mit der Streichung des Milit\u00e4rflugplatzes San Vittore aus dem SPM besteht dort raumplanungsrechtlich kein Flugplatz mehr.</p><p>2. Die Flugbewegungen des geplanten Segelfluglagers finden damit neu ausserhalb eines Flugplatzes statt. Luftfahrzeuge d\u00fcrfen dort nur im Rahmen der vom Bundesrat bestimmten Ausnahmen starten oder landen (vgl. Art. 8 Abs. 1 des Luftfahrtgesetzes, LFG; SR 748.0). Ausnahmeregelungen enth\u00e4lt einerseits die Aussenlandeverordnung des Bundesrates (AuLaV; SR 748.132.3). Danach kann das Bazl Aussenlandungen mit Flugzeugen nur dann bewilligen, wenn sachliche Gr\u00fcnde daf\u00fcr bestehen, dass sie lediglich an einer bestimmten Stelle ausserhalb eines Flugplatzes durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen (Standortgebundenheit, vgl. Art. 7 Abs. 1). M\u00f6glich sind andererseits Aussenlandungen basierend auf den Bestimmungen f\u00fcr \u00f6ffentliche Flugveranstaltungen nach den Artikeln 85ff. der Luftfahrtverordnung (LVF; SR 748.01). Auch dazu bedarf es sowohl eines Gesuchs der Veranstalter als auch einer Anh\u00f6rung des Bundesamtes f\u00fcr Umwelt (Bafu).</p><p>Das Gesuch der Veranstalter ging am 10. Januar 2019 beim Bazl ein. Es pr\u00fcft zurzeit, ob und unter welchen Bedingungen das Segelfluglager f\u00fcr das Jahr 2019 genehmigt werden kann.</p><p>3./4. Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf f\u00fcr eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen oder f\u00fcr eine \u00c4nderung der Bewilligungspraxis. Die Betreiber des Segelfluglagers hatten bereits seit 2009 Kenntnis davon, dass die Veranstaltung mit dem Wegfall des Milit\u00e4rflugplatzes San Vittore aus dem SPM zuk\u00fcnftig nicht mehr m\u00f6glich sein w\u00fcrde.</p><p>5. Die Schweiz hat durchaus ein Interesse daran, den fliegerischen Nachwuchs zu f\u00f6rdern. Aus diesem Grund wird beispielsweise die Ausbildung von Pilotinnen und Piloten vom Bund finanziell unterst\u00fctzt. Auch Aus- und Weiterbildungsfl\u00fcge sind daher von \u00f6ffentlichem Interesse. Der Bundesrat ist jedoch \u00fcberzeugt, dass dem Verein der Segelfluggruppe k\u00fcnftig gen\u00fcgend andere Flugpl\u00e4tze f\u00fcr die Durchf\u00fchrung eines Lagers zur Verf\u00fcgung stehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550016000000)\/","SubmittedBy":"Jauslin Matthias Samuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513651170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Verkehr"}}