{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184350,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184350,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4350","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rechtshilfe bei illegalen Parteispenden aus der Schweiz ins Ausland","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Kann die Schweiz bei illegalen Polit-Spenden aus der Schweiz an Parteien im Ausland Rechtshilfe leisten, sofern diese Spenden gegen dortiges Recht verstossen?</p><p>2. Falls nicht: Welche gesetzgeberischen Massnahmen sind n\u00f6tig, damit Rechtshilfe in solchen F\u00e4llen in Zukunft m\u00f6glich wird?</p>","ReasonText":"<p>Die AfD-Spendenaff\u00e4re in Deutschland betrifft auch die Schweiz. Denn hinter einer der omin\u00f6sen Geldspenden in der Gr\u00f6sse von 130 000 Euro an die AfD soll eine Person wohnhaft im Kanton Z\u00fcrich stecken. Doch laut dem deutschen Parteiengesetz sind Spenden von ausserhalb der EU verboten. Und Namen von Spendern, die mehr als 10 000 Euro spenden, m\u00fcssen ver\u00f6ffentlicht werden. Spenden \u00fcber 50 000 Euro m\u00fcssen unverz\u00fcglich publik gemacht werden. Dies ist bei der AfD-Spende nicht passiert. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Konstanz inzwischen Ermittlungen gegen Alice Weidel, Co-Vorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, und gegen drei weitere Personen aus dem Kreisverband Bodensee aufgenommen und bereitet in diesem Zusammenhang offenbar ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz vor. Die Frage stellt sich nun, ob die Schweiz im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens dazu beitragen kann und beitragen wird, diese omin\u00f6se AfD-Spende aus der Schweiz zu kl\u00e4ren. Voraussetzung f\u00fcr Rechtshilfe ist jedoch, dass der Sachverhalt auch in der Schweiz strafbar ist. Da aber in der Schweiz auf Bundesebene bekanntlich keinerlei rechtliche Beschr\u00e4nkungen bez\u00fcglich Parteispenden bestehen, ist es fraglich, ob einem allf\u00e4lligen Rechtshilfeersuchen stattgegeben werden k\u00f6nnte. Diese unbefriedigende Situation ist nicht nur st\u00f6rend und unverst\u00e4ndlich, sondern auch ein ernstzunehmendes Reputationsrisiko f\u00fcr die Schweiz.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nach dem Rechtshilfegesetz (IRSG; SR 351.1) d\u00fcrfen beim Vollzug eines ausl\u00e4ndischen Rechtshilfeersuchens Zwangsmassnahmen nur dann angeordnet werden, wenn aus der Darstellung des Sachverhalts hervorgeht, dass die im Ausland verfolgte Handlung auch in der Schweiz strafbar w\u00e4re (Art. 64 Abs. 1 IRSG). Diese Voraussetzung ist auch in s\u00e4mtlichen bilateralen Rechtshilfevertr\u00e4gen der Schweiz vorgesehen und gilt auch in den diversen multilateralen Rechtshilfe\u00fcbereinkommen, da die Schweiz dort einen entsprechenden Vorbehalt angebracht hat. Unter Zwangsmassnahmen versteht man Verfahrenshandlungen der Rechtshilfebeh\u00f6rden, welche in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen und dazu dienen, Beweise zu erheben oder Verm\u00f6genswerte zu beschlagnahmen (z. B. Vorladungen, Einvernahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahme von Dokumenten oder Verm\u00f6genswerten sowie geheime \u00dcberwachungsmassnahmen, nicht hingegen die Zustellung von Schriftst\u00fccken). F\u00fcr die Frage der beidseitigen Strafbarkeit ist der im Rechtshilfeersuchen geschilderte Sachverhalt so zu subsumieren, wie wenn die Schweiz wegen eines analogen Sachverhaltes ein Strafverfahren eingeleitet h\u00e4tte. Zu pr\u00fcfen ist somit, ob der im Ausland ver\u00fcbte inkriminierte Sachverhalt, sofern er - analog - in der Schweiz begangen worden w\u00e4re, die Tatbestandsmerkmale einer schweizerischen Strafnorm erf\u00fcllen w\u00fcrde. Liegt also einem ausl\u00e4ndischen Rechtshilfeersuchen ein Strafverfahren wegen der widerrechtlichen Finanzierung einer politischen Partei zugrunde und schildert der Sachverhalt im Rechtshilfeersuchen nur solche Handlungen (illegale Parteispenden), kann die schweizerische Rechtshilfebeh\u00f6rde keine Zwangsmassnahmen anordnen, weil ein derartiges Verhalten nach Schweizer Recht nicht strafbar ist. Ein solches Rechtshilfeersuchen m\u00fcsste abgelehnt werden.</p><p>Das bedeutet aber nicht, dass Rechtshilfeersuchen, denen Strafverfahren wegen illegalen Parteispenden zugrunde liegen, in jedem Fall abgewiesen werden m\u00fcssen. Bei der Pr\u00fcfung der beidseitigen Strafbarkeit ist n\u00e4mlich nicht die \u00dcbereinstimmung der Strafnormen entscheidend, sondern die Frage, ob die im Rechtshilfeersuchen angef\u00fchrten Handlungen - bei geh\u00f6riger Umsetzung - nach Schweizer Recht strafbar w\u00e4ren. Die Rechtshilfe kann daher auch f\u00fcr die Verfolgung eines Sachverhalts gew\u00e4hrt werden, der nach dem Recht des ersuchenden Staates zwar als widerrechtliche Finanzierung politischer Parteien definiert ist und in der Schweiz dennoch strafbar w\u00e4re, weil er beispielsweise auch die objektiven Tatbestandselemente einer anderen Straftat wie z. B. der Bestechung, der Urkundenf\u00e4lschung oder der unwahren Angaben \u00fcber kaufm\u00e4nnische Gewerbe erf\u00fcllt. Die beim Vollzug eines solchen Rechtshilfeersuchens erhobenen Beweise k\u00f6nnen im ersuchenden Staat (auch) f\u00fcr die Verfolgung der widerrechtlichen Finanzierung einer politischen Partei verwendet werden, da der Spezialit\u00e4tsvorbehalt einer Verwendung f\u00fcr die Verfolgung solcher Taten nicht entgegensteht. Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass die Schweiz bei illegalen Polit-Spenden aus der Schweiz an Parteien im Ausland nur dann Rechtshilfe leisten kann, wenn der Sachverhalt unter andere Straftatbest\u00e4nde des schweizerischen Rechts subsumiert werden kann.</p><p>2. Der Grundsatz der beidseitigen Strafbarkeit ist international anerkannt. Er hat vor allem eine rechtsstaatliche Funktion: Weil die Tat im ersuchten Staat nicht strafbar ist, besteht keine hinreichende Rechtsgrundlage f\u00fcr die Anwendung prozessualen Zwangs. Zudem ist es auch aus Sicht der Rechtsgleichheit problematisch, einzig f\u00fcr die internationale Rechtshilfe Zwangsmassnahmen zuzulassen, w\u00e4hrend bei einem analogen Sachverhalt im ersuchten Staat kein nationales Strafverfahren er\u00f6ffnet und somit kein staatlicher Zwang angewendet w\u00fcrde.</p><p>Damit in F\u00e4llen, welche einzig illegale Parteispenden zum Gegenstand haben, Rechtshilfe geleistet werden k\u00f6nnte, m\u00fcsste deshalb das schweizerische Recht ge\u00e4ndert werden. Dabei m\u00fcsste definiert werden, unter welchen Voraussetzungen die Finanzierung von politischen Parteien widerrechtlich ist und strafrechtlich geahndet wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550016000000)\/","SubmittedBy":"Masshardt Nadine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553212800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|421|1231","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513530800)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Parlament|Internationales Recht"}}