{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184362,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184362,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4362","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Unter die brachialen Behandlungsmethoden des letzten Jahrhunderts einen Schlussstrich ziehen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das ZGB so zu \u00e4ndern, dass die brachialen*) Methoden des letzten Jahrhunderts wie Lobotomie, Leukotomie und Elektroschock, die zur Behandlung von psychisch kranken Patienten eingesetzt werden und keineswegs einen Heilerfolg aufweisen, nicht mehr angewandt werden d\u00fcrfen.</p>","ReasonText":"<p>Wir sind mittlerweile auch in der Heilkunst im 21. Jahrhundert angelangt, und die medizinischen und neurologischen Wissenschaften sind weit fortgeschritten, und die Erkenntnisse zeigen, dass eine Zerst\u00f6rung von Teilen des Gehirns, des weitaus komplexesten Organs eines menschlichen K\u00f6rpers, durch Lobotomie, Leukotomie oder Elektroschock nicht mehr akzeptiert werden darf. Diese Behandlungsmethoden des letzten Jahrhunderts f\u00fcgen dem Patienten irreversible Sch\u00e4den zu, die ihn zu einem \"roboter-\u00e4hnlichen, kontrollierbaren Individuum mit abgestumpften Gef\u00fchlen und ohne Fantasie\" machen (Aussage von Psychiater Walter Freeman).</p><p>In der \u00d6ffentlichkeit glaubt man, dass solche Methoden heute l\u00e4ngst der Vergangenheit angeh\u00f6ren. Das ist aber nicht bei all diesen Methoden der Fall, denn mittlerweile wird Elektroschock bereits wieder unter neuem Namen \"Elektrokrampftherapie\" eingesetzt. Aber der Strom ist immer noch derselbe, auch wenn der Patient unter Narkose steht. Dem Patienten wird mit bis zu 460 Volt ein Strom von bis 0,9 Ampere durchs Gehirn gef\u00fchrt, und die Zerst\u00f6rung ist auch heute genauso wie im letzten Jahrhundert.</p><p>Von etablierten Methoden kann da nicht gesprochen werden, denn das Resultat solcher Behandlungen ist Ged\u00e4chtnisverlust, Desorientierung, Verwirrung und irreversible Zerst\u00f6rung von Tausenden von Hirnzellen ohne wirklichen Heilerfolg.</p><p>*)Brachial: Allgemeinsprachlich steht brachial f\u00fcr \"handgreiflich, mit roher K\u00f6rperkraft\", im \u00fcbertragenen Sinn f\u00fcr \"skrupellos, bedenkenlos, r\u00fccksichtslos\" oder auch \"gewaltig\".</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat kann die Bedenken des Motion\u00e4rs hinsichtlich der von ihm genannten Behandlungsmethoden nachvollziehen. Die Bilder, welche mit den genannten Therapieformen Lobotomie, Leukotomie und Elektroschock assoziiert werden, l\u00f6sen Betroffenheit aus.</p><p>Die Erarbeitung von Empfehlungen, unter welchen Voraussetzungen eine Therapiemethode wirksam ist und bei welchen Patientinnen und Patienten sie angewendet werden soll, obliegt den zust\u00e4ndigen medizinischen Fachgesellschaften. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass in der Beurteilung medizinischer Behandlungen ebenso die Wahrung der Menschenw\u00fcrde (Art. 7 BV) und ethische Aspekte einfliessen m\u00fcssen. Zudem muss bei der individuellen Therapieentscheidung stets das Wohl der betroffenen Patientin oder des betroffenen Patienten im Zentrum stehen, und Nutzen und Risiken einer Therapieform m\u00fcssen sorgf\u00e4ltig gegeneinander abgewogen werden.</p><p>Bei der im Motionstext erw\u00e4hnten Lobotomie resp. Leukotomie handelt es sich um einen veralteten Eingriff zur Behandlung von Menschen mit einer psychiatrischen Erkrankung, der in der Schweiz nicht mehr vorgenommen wird, da er nicht mehr dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaften entspricht. Eine heutzutage durchgef\u00fchrte Lobotomie resp. Leukotomie stellte eine schwere K\u00f6rperverletzung dar und h\u00e4tte eine entsprechende strafrechtliche Verfolgung zur Folge. Faktisch kommt dies einem Verbot gleich.</p><p>Die Elektrokrampftherapie oder Elektrokonvulsionstherapie (EKT) hingegen ist eine international etablierte Therapieform, welche auch in der Schweiz bei Patientinnen und Patienten mit schweren Depressionen eingesetzt wird. Dabei hat die heutige Anwendung mit der brachialen Form der Therapie, wie sie fr\u00fcher angewendet wurde, nichts gemein. Den Patientinnen und Patienten wird vorab ein entspannendes Mittel verabreicht, welches die Muskeln erschlaffen l\u00e4sst und Zuckungen verhindert. Jede Behandlung wird minuti\u00f6s \u00fcberwacht. Die EKT wird zudem nur nach strenger Indikationsstellung und nicht als Erstlinientherapie eingesetzt, sondern nur dann, wenn Patientinnen und Patienten unzureichend auf antidepressive Medikamente und Psychotherapie ansprechen. F\u00fcr eine EKT braucht es das explizite Einverst\u00e4ndnis der Patientin oder des Patienten. Das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bei der Therapieentscheidung ist stets gewahrt.</p><p>Falls die Durchf\u00fchrung einer Behandlung zu Beanstandungen durch die betroffene Person oder deren Angeh\u00f6rige f\u00fchrt, ist es die Aufgabe der Kantone, entsprechende Schritte einzuleiten. Die zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rden (Gesundheitsdirektionen, Kantons\u00e4rzte) sind verantwortlich f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber die \u00c4rzteschaft. Sollte ein Arzt oder eine \u00c4rztin veraltete und nicht mehr dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaften entsprechende Therapien anwenden, so haben die kantonalen Aufsichtsbeh\u00f6rden die Pflicht, Disziplinarmassnahmen bis hin zu einem definitiven Berufsaus\u00fcbungsverbot zu ergreifen. Auch droht eine strafrechtliche Verfolgung, sollte die Behandlung zu einer K\u00f6rperverletzung oder gar zum Tode f\u00fchren (Art. 122ff. StGB). Der Bundesrat hat keine Kenntnisse von entsprechenden F\u00e4llen in Bezug auf die Anwendung der EKT.</p><p>Aufgrund der genannten Gr\u00fcnde ist eine entsprechende Anpassung des Bundesrechts nicht angezeigt. Das Zivilgesetzbuch (ZGB) als Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts w\u00fcrde daf\u00fcr ohnehin keinen geeigneten Ankn\u00fcpfungspunkt bieten. Auch bestehen auf Bundesebene keine bereichsspezifischen Gesetzgebungen wie z. B. das Heilmittelgesetz, in die ein Verbot der angef\u00fchrten Therapien integriert werden k\u00f6nnte. Der Bundesrat begr\u00fcsst jedoch eine starke Aufsicht der zur Anwendung kommenden EKT durch die in den Kantonen zust\u00e4ndigen Stellen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1551225600000)\/","SubmittedBy":"von Siebenthal Erich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1607904000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690513291270)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Gesundheit"}}