{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184373,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184373,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4373","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kriegsverbrechen in Syrien. Wird die Bundesanwaltschaft in ihrem Handeln politisch behindert?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es ist fast f\u00fcnf Jahre her, dass die Bundesanwaltschaft (BA) ein Verfahren wegen Kriegsverbrechen gegen Rifaat Al-Assad (ehemals die rechte Hand des syrischen Regimes) er\u00f6ffnet hat. Ihm wird vorgeworfen, f\u00fcr das Massaker von Hama verantwortlich zu sein, dem zwischen 10 000 und 40 000 Menschen zum Opfer gefallen sind.</p><p>Allerdings steht das Verfahren unter dem Verdacht einer \"ungerechtfertigten Verz\u00f6gerung ..., die mit der Absicht unvereinbar ist, die betreffende Person vor Gericht zu stellen, und die durch eine politische Einflussnahme der Schweizer Regierung in die Untersuchungen des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) ausgel\u00f6st wurde. ... Der politische Druck und die Steine, die dem f\u00fcr das Verfahren zust\u00e4ndigen Anwalt in den Weg gelegt wurden, h\u00e4tten ... zu seinem R\u00fccktritt gef\u00fchrt.\" So ist es einem Schreiben zu entnehmen, das dem EDA vom UN-Sonderberichterstatter \u00fcber Folter und vom UN-Sonderberichterstatter \u00fcber die Unabh\u00e4ngigkeit der Richterschaft \u00fcbermittelt wurde.</p><p>Diese Vorw\u00fcrfe sind sehr beunruhigend und stellen das unumst\u00f6ssliche Prinzip der Unabh\u00e4ngigkeit der Justiz infrage. Ausserdem steht der mangelnde Wille, diese Angelegenheit zu kl\u00e4ren, im kompletten Widerspruch zur schweizerischen Menschenrechtspolitik.</p><p>Daher bitte ich die Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. F\u00fchrt die BA die Untersuchungen mit der Gewissenhaftigkeit, der Schnelligkeit und den Mitteln durch, die eine derartige Angelegenheit erfordert?</p><p>2. Wurde politischer Druck auf das BA ausge\u00fcbt, der darauf abzielte, die ordnungsgem\u00e4sse Durchf\u00fchrung des Verfahrens zu behindern?</p><p>3. Steht der R\u00fccktritt des Anwalts, der f\u00fcr das Verfahren zust\u00e4ndig war, in Verbindung zu dem politischen Druck, der vom Sonderberichterstatter genannt wurde?</p><p>4. F\u00fcr den Fall, dass die Antwort auf Frage 1 \"Ja\" lautet und die Antworten auf die Fragen 2 und 3 \"Nein\" lauten: Wie erkl\u00e4rt die Aufsichtsbeh\u00f6rde den unglaublichen Verzug dieses Verfahrens?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./4. Zun\u00e4chst ist zu unterstreichen, dass die Hauptverantwortung f\u00fcr eine fachgerechte und wirksame Strafverfolgung, f\u00fcr den Aufbau und den Betrieb einer zweckm\u00e4ssigen Organisation sowie f\u00fcr den wirksamen Einsatz von Finanz- und Sachmitteln nach dem Willen des Gesetzgebers beim Bundesanwalt liegt. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft (AB-BA) \u00fcberpr\u00fcft in erster Linie die Wahrnehmung der F\u00fchrungsverantwortung durch ihn und auferlegt sich eine gewisse Zur\u00fcckhaltung, wenn es um die Aus\u00fcbung seines Ermessens geht. Im Bereich der Rechtsanwendung im konkreten Einzelfall fehlen der AB-BA entsprechende Kompetenzen. Es ist ihr nach Artikel\u00a029 des Strafbeh\u00f6rdenorganisationsgesetzes ausdr\u00fccklich verwehrt, der Bundesanwaltschaft (BA) Weisungen im Einzelfall betreffend Einleitung, Durchf\u00fchrung und Abschluss eines Verfahrens, die Vertretung der Anklage vor Gericht und die Ergreifung von Rechtsmitteln zu erteilen.</p><p>Dazu ist wie bereits anl\u00e4sslich der Beantwortung der Interpellation 17.3890 von Nationalrat Carlo Sommaruga daran zu erinnern, dass sich Artikel\u00a07 des Parlamentsgesetzes (ParlG), welcher die Informationsrechte des einzelnen Ratsmitglieds regelt, nur auf Ausk\u00fcnfte des Bundesrates oder der Bundesverwaltung bezieht. Die Bestimmung ist hingegen nicht anwendbar f\u00fcr Auskunftsbegehren gegen\u00fcber den eidgen\u00f6ssischen Gerichten und der BA bzw. der AB-BA (von Wyss, in: Kommentar zum Parlamentsgesetz, N. 19 zu Art. 7 ParlG); denn die parlamentarische Oberaufsicht wird nach Artikel\u00a052 ParlG von den Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen wahrgenommen, und der Verkehr zwischen der Bundesversammlung und den eidgen\u00f6ssischen Gerichten sowie der AB-BA richtet sich nach Artikel\u00a0162 ParlG. Dementsprechend sind f\u00fcr Ausk\u00fcnfte der eidgen\u00f6ssischen Gerichte oder der AB-BA allein die Informationsrechte der Kommissionen, nicht aber diejenigen des einzelnen Ratsmitglieds massgebend.</p><p>Wie die BA schon zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt best\u00e4tigt hat, f\u00fchrt sie seit Dezember 2013 aufgrund einer Strafanzeige ein Verfahren gegen einen syrischen Staatsangeh\u00f6rigen. Es geht um mutmassliche Kriegsverbrechen, die in den 1980er Jahren in Syrien stattgefunden haben sollen und f\u00fcr die der syrische Staatsangeh\u00f6rige als Kommandant einer milit\u00e4rischen Einheit mutmasslich verantwortlich gewesen sein soll. Die Zust\u00e4ndigkeit der Schweiz f\u00fcr solche Kriegsverbrechen ergibt sich aus den Artikeln 108 und 109 des alten Milit\u00e4rstrafgesetzes in Verbindung mit dem gemeinsamen Artikel\u00a03 der Genfer Konventionen von 1949. Wie zumeist in solchen F\u00e4llen gestalten sich die Ermittlungen angesichts des lange zur\u00fcckliegenden Tatzeitpunktes, der Lage des Tatorts und des komplexen Charakters der aufzukl\u00e4renden Vorf\u00e4lle als aufwendig und langwierig.</p><p>2./3. Das Prinzip der Unabh\u00e4ngigkeit der (Straf-)Justiz ist eine Prozessmaxime, welche auch f\u00fcr die BA gilt. Soweit die BA als Staatsanwaltschaft des Bundes in der Rechtsanwendung t\u00e4tig ist, ist sie - wie es Artikel\u00a04 der Strafprozessordnung (StPO) festlegt - unabh\u00e4ngig und allein dem Recht verpflichtet. Die Unabh\u00e4ngigkeit der BA wurde im Rahmen einer L\u00e4nderpr\u00fcfung (vierte Evaluationsrunde) durch die Greco (Staatengruppe gegen Korruption) untersucht und positiv gew\u00fcrdigt. Die Greco kam in ihrem am 15. M\u00e4rz 2017 publizierten Bericht \"Pr\u00e4vention von Korruption bei Mitgliedern von Parlamenten, Gerichten und Staatsanwaltschaften\" (Rz. 192) zum Schluss, dass Eingriffe politischer Beh\u00f6rden in die konkrete Strafverfolgungst\u00e4tigkeit der BA unbedingt ausgeschlossen seien. Dies gilt auch f\u00fcr das vorliegend infrage stehende Verfahren und dessen Verfahrensleitung. Die fachliche Kontrolle der Verfahrensf\u00fchrung im Einzelfall obliegt ausschliesslich dem zust\u00e4ndigen Gericht und umfasst auch die Einhaltung der Prozessmaximen. Die StPO bietet hierf\u00fcr umfassende Beschwerdem\u00f6glichkeiten gegen Entscheide und Verfahrenshandlungen der BA.</p>  Antwort der Aufsichtsbeh\u00f6rde","FederalCouncilProposal":24,"FederalCouncilProposalText":"Antwort der Aufsichtsbeh\u00f6rde","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1548633600000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":12,"ResponsibleDepartmentName":"Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"AB-BA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|1231","Category":null,"Modified":"\/Date(1779241859220)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Internationales Recht"}}