{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184375,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184375,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4375","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"E-Voting. Ein schneller und entschlossener Einsatz f\u00fcr ein System auf Open-Source-Basis und in \u00f6ffentlicher Hand","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<text><p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen - im Rahmen des M\u00f6glichen - ab 2020 ein E-Voting-System zur Verf\u00fcgung zu stellen. Dieses System muss der \u00f6ffentlichen Hand geh\u00f6ren und ein Open-Source-Programm sein. Der Bund kann dazu entweder sein eigenes System entwickeln oder ein bereits bestehendes E-Voting-System auf Open-Source-Basis \u00fcbernehmen und weiterentwickeln.</p></text>","ReasonText":"<text><p>Am 28. November 2018 teilte der Kanton Genf mit, dass er sein E-Voting-System ab 2020 nicht mehr weiterentwickeln und auch nicht mehr betreiben wird. Es kam zu dieser Entscheidung, da sowohl die Kantone, die das Genfer System nutzen, als auch die Bundeskanzlei es ablehnten, sich gemeinsam an den Investitionen und Betriebskosten zu beteiligen, die notwendig sind, um ein extrem hohes Sicherheitsniveau der Wahlen im Internet aufrechtzuerhalten. </p><p>Durch die Einstellung des Genfer Systems verliert die Schweiz das einzige E-Voting-System auf Open-Source-Basis, das von der \u00f6ffentlichen Hand betrieben wird. Das heute verf\u00fcgbare Konkurrenzsystem ist das der Post. Es beruht auf einer Anwendung, die einer spanischen Privatgesellschaft (Scylt) geh\u00f6rt, deren Gelder aus Nordamerika stammen.</p><p>In einem so sensiblen Bereich wie der Aus\u00fcbung politischer Rechte ist es sicherlich unerl\u00e4sslich, dass das E-Voting-System die individuelle und universelle Verifizierung sicherstellt. Es ist aber genauso wichtig, dass es sich um ein Open-Source-Programm handelt und sich dieses in der \u00f6ffentlichen Hand befindet. Die entscheidende Aufgabe, die Wahlen durchzuf\u00fchren, sollte keiner Privatgesellschaft anvertraut werden, die auf Grundlage eines geheimen Quelltextes operiert. Das w\u00e4re ein zu grosses Risiko f\u00fcr die Demokratie. Es w\u00e4re zum Beispiel undenkbar, dass die Migros oder die Securitas die Organisation der Abstimmungen und der Wahlen, den Transport der Urnen und die Ausz\u00e4hlung der Stimmzettel durchf\u00fchren w\u00fcrden.</p><p>Es scheint daher vordringlich zu sein, dass der Bundesrat (\u00fcber die Bundeskanzlei) schnell und entschlossen handelt, damit die Kantone und der Bund zusammengebracht werden und das Genfer E-Voting-System in einer noch zu definierenden Weise wiederaufgenommen wird. In jedem Fall muss dies in Zusammenarbeit mit den Kantonen geschehen und derart gestaltet werden, dass die Kontinuit\u00e4t eines bew\u00e4hrten Systems der \u00f6ffentlichen Hand auf Open-Source-Basis gew\u00e4hrleistet werden kann.</p><p>Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Haltung der Bundeskanzlei, die sich immer f\u00fcr die Existenz zweier konkurrenzierender E-Voting-Systeme ausgesprochen hat. Ausserdem wird es durch solch eine Dynamik m\u00f6glich, der Kritik am E-Voting entschieden entgegenzuwirken, die sich daran st\u00f6rt, dass solch eine wichtige Aufgabe trotz des m\u00f6glichen Risikos der Manipulation oder des Datenmissbrauchs dem Privatsektor \u00fcbertragen wird.</p></text>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<text><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motion\u00e4rs, dass die Aus\u00fcbung der politischen Rechte ein sensibler Bereich ist. Bei der Ausgestaltung der elektronischen Stimmabgabe haben deshalb Sicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit oberste Priorit\u00e4t. In wessen Eigentum das System f\u00fcr die elektronische Stimmabgabe steht, ist f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Sicherheits- und Transparenzanforderungen aus Sicht des Bundesrates nicht entscheidend (vgl. dazu die Stellungnahmen des Bundesrates zur Motion Darbellay 15.3492 und zur Interpellation Levrat 15.3634). Die Kantone sind f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der eidgen\u00f6ssischen Urneng\u00e4nge zust\u00e4ndig und tragen die Verantwortung f\u00fcr die Zuverl\u00e4ssigkeit des Verfahrens. Sie m\u00fcssen auch bei der elektronischen Stimmabgabe alle wirksamen und angemessenen Massnahmen ergreifen, damit der Urnengang korrekt durchgef\u00fchrt und abgeschlossen werden kann (Art. 27j der Verordnung \u00fcber die politischen Rechte, VPR, SR 161.11). Die Kantone k\u00f6nnen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der elektronischen Stimmabgabe ein eigenes System betreiben oder das System eines anderen Kantons oder eines privaten Unternehmens nutzen (Art. 27kbis Abs. 1 Bst. b VPR). Die Durchf\u00fchrung des Urnengangs inklusive der Ausz\u00e4hlung bleibt ein hoheitlicher Akt, auch wenn bei der elektronischen Stimmabgabe wie bei der brieflichen Stimmabgabe ein privates Unternehmen beigezogen wird.</p><p>Ein wirksames Mittel zur Erf\u00fcllung der Anforderungen an die Gew\u00e4hrleistung der Nachvollziehbarkeit, der Transparenz und der Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe ist die Umsetzung der vollst\u00e4ndigen Verifizierbarkeit. Sie gew\u00e4hrleistet, dass systematische Fehlfunktionen infolge von Softwarefehlern, menschlichen Fehlleistungen oder Manipulationsversuchen im gesamten Ablauf der elektronischen Stimmabgabe erkannt werden. Das System der Schweizerischen Post wird momentan f\u00fcr den Einsatz mit vollst\u00e4ndiger Verifizierbarkeit vorbereitet. Damit verbunden ist die Offenlegung des Quellcodes, die gem\u00e4ss Artikel\u00a07a der Verordnung der Bundeskanzlei (BK) \u00fcber die elektronische Stimmabgabe (SR 161.116) zwingend erforderlich ist. Der \u00f6ffentliche Zugang zum Quellcode stellt ein wichtiges Instrument dar, um ein System zur elektronischen Stimmabgabe unabh\u00e4ngig von einem konkreten Urnengang \u00f6ffentlich zu pr\u00fcfen. Die \u00d6ffentlichkeit soll Einsicht in die Ausgestaltung der Systeme erhalten, und unabh\u00e4ngige Fachkreise sollen zu konstruktiven Beitr\u00e4gen f\u00fcr die technische Umsetzung und Entwicklung der Systeme eingeladen werden. Es ist nicht notwendig, die Systeme unter einer Open-Source-Lizenz zur Verf\u00fcgung zu stellen.</p><p>Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen wirksame Instrumente zur Verf\u00fcgung stellen, damit die \u00f6ffentliche Hand bei der elektronischen Stimmabgabe die vollst\u00e4ndige Kontrolle aus\u00fcben kann. Dies wird auch mit den vorgesehenen Anpassungen der Rechtsgrundlagen gew\u00e4hrleistet (abrufbar unter www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Laufende Vernehmlassungen (bis Mai 2019, danach: Abgeschlossene Vernehmlassungen &gt; 2018) &gt; BK).</p></text>","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550620800000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1560816000000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|34|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1688206412070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Medien und Kommunikation|Menschenrechte"}}