{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20184390,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20184390,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.4390","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verlust der Mutterschaftsentsch\u00e4digung bei der Teilnahme an Parlamentssitzungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Gesetzesgrundlagen m\u00fcssen ge\u00e4ndert werden, dass die Teilnahme von Parlamentarierinnen w\u00e4hrend des Mutterschaftsurlaubs an Ratssitzungen von Parlamenten, welchen sie als gew\u00e4hltes Mitglied angeh\u00f6ren, nicht als Aufnahme der Erwerbst\u00e4tigkeit gilt (Art. 16d EOG und Art. 25 EOV)?</p><p>2. Wie m\u00fcsste eine \u00c4nderung der Gesetzesgrundlagen aussehen, damit Parlamentarierinnen aller politischen Stufen gleichbehandelt werden bzw. nicht neue Ungleichheiten geschaffen werden?</p><p>3. W\u00e4re eine L\u00f6sung in der Bundesgesetzgebung ein Eingriff in die Autonomie der Kantone?</p><p>4. Was m\u00fcsste zus\u00e4tzlich geregelt werden, dass keine neuen Ungerechtigkeiten bzw. Rechtsungleichheiten entstehen, da sich auch in anderen Bereichen eine \u00e4hnliche Problematik pr\u00e4sentiert (nicht politische \u00f6ffentliche \u00c4mter, Lehrpersonen, die an vereinzelten Sitzungen teilnehmen m\u00f6chten usw.)?</p><p>5. K\u00f6nnte eine solche Neuregelung im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur Botschaft \"\u00c4nderung des EOG: L\u00e4nger dauernde Mutterschaftsentsch\u00e4digung bei l\u00e4ngerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen\" eingebracht und behandelt werden?</p><p>6. Bef\u00fcrwortet der Bundesrat eine solche \u00c4nderung, um die Gleichstellung der Parlamentarierinnen in Sachen Mutterschaftsentsch\u00e4digung zu erreichen?</p>","ReasonText":"<p>W\u00e4hrend erwerbst\u00e4tige Frauen bei Mutterschaft aufgrund der EO-Gesetzgebung w\u00e4hrend 14 Wochen nach der Geburt auf Mutterschaftsentsch\u00e4digungen z\u00e4hlen d\u00fcrfen, bestehen f\u00fcr Parlamentarierinnen auf den verschiedenen politischen Stufen v\u00f6llig unterschiedliche L\u00f6sungen. Auf Bundesebene haben Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub zwar Anspruch auf Ersatz der entgangenen Taggelder, verlieren aber den Anspruch auf Mutterschaftsentsch\u00e4digung bei einem zweiten Arbeitgeber, wenn sie innerhalb der 98 Tage ihrer politischen Pflicht nachkommen und an Abstimmungen teilnehmen.</p><p>In den Parlamenten der Kantone und Gemeinden sind teilweise Entsch\u00e4digungen vorgesehen, teilweise nicht, und es gelten ganz unterschiedliche Regelung betreffend M\u00f6glichkeit der Sitzungsteilnahme innerhalb der ersten Wochen nach der Geburt f\u00fcr M\u00fctter.</p><p>Diese Rechtsungleichheit kann nicht hingenommen werden, denn sie diskriminiert M\u00fctter, die sich in einem politischen Parlament engagieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Anspruch auf Mutterschaftsentsch\u00e4digung (MSE) ist im Bundesgesetz \u00fcber den Erwerbsersatz f\u00fcr Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG, SR 834.1) geregelt. Nimmt die Mutter w\u00e4hrend des 14-w\u00f6chigen Mutterschaftsurlaubs ihre Erwerbst\u00e4tigkeit wieder auf, verliert sie nach Artikel\u00a016d EOG ihren Anspruch. Diese Regelung widerspiegelt den Zweck der Erwerbsersatzversicherung, wonach der Erwerbsausfall w\u00e4hrend des Mutterschaftsurlaubs ausgeglichen werden soll. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGE 139 V 250) ist auch die vorzeitig aufgenommene Teilzeitarbeit eine Erwerbst\u00e4tigkeit im Sinne von Artikel\u00a016d EOG, welche den Anspruch auf die MSE beendet. Eine Ausnahme besteht jedoch bei einer Erwerbst\u00e4tigkeit mit \"geringf\u00fcgigem Lohn\", der maximal 2300 Franken im Kalenderjahr betragen darf. Die Parlamentst\u00e4tigkeit gilt als Erwerbst\u00e4tigkeit, und deshalb beendet deren Wiederaufnahme in aller Regel den Anspruch auf MSE, sofern ein Einkommen erzielt wird, das den \"geringf\u00fcgigen Lohn\" \u00fcbersteigt.</p><p>1./2. Damit die Teilnahme von Parlamentarierinnen w\u00e4hrend des Mutterschaftsurlaubs an Ratssitzungen von Parlamenten nicht zur Beendigung des Anspruchs auf MSE f\u00fchrt, m\u00fcsste eine \u00c4nderung im EOG vorgenommen werden (Art. 16d EOG und Art. 25 der Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz, EOV, SR 834.11), wonach die freiwillige Teilnahme an Ratssitzungen von Parlamenten auf Bundes-, Kantonal- und Kommunalebene unabh\u00e4ngig von einer allf\u00e4lligen Entsch\u00e4digung nicht zur Beendigung des Anspruchs auf MSE f\u00fchrt. Mit einer solchen Regelung w\u00fcrde jedoch eine Ungleichbehandlung zwischen Parlamentarierinnen und den \u00fcbrigen erwerbst\u00e4tigen M\u00fcttern geschaffen. Eine Regelung, die sich nicht nur auf die Parlamentst\u00e4tigkeiten beschr\u00e4nkt, w\u00fcrde dem Zweck der geltenden Erwerbsersatzordnung noch st\u00e4rker widersprechen und zu \u00dcberentsch\u00e4digungen f\u00fchren.</p><p>3. \u00c4nderungen der Erwerbsersatzordnung liegen in der Kompetenz des Bundes. Eine \u00c4nderung des EOG, wie sie unter den vorgehenden Antworten auf die Fragen 1 und 2 beschrieben wurde, w\u00e4re folglich kein Eingriff in die Autonomie der Kantone.</p><p>4. Damit es bei einer \u00c4nderung des EOG zu keinen Rechtsungleichheiten zwischen Parlamentarierinnen und den \u00fcbrigen erwerbst\u00e4tigen M\u00fcttern kommt, m\u00fcsste die Rechtsfolge der Beendigung der MSE im Falle der Wiederaufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit g\u00e4nzlich aufgehoben werden. Eine solche Regelung w\u00fcrde jedoch dem Zweck der MSE zuwiderlaufen, da mit der Wiederaufnahme der Erwerbst\u00e4tigkeit nicht l\u00e4nger ein Erwerbsausfall besteht, der entsch\u00e4digt werden muss. Eine zweite Option w\u00e4re eine entsprechende Erh\u00f6hung des \"geringf\u00fcgigen Lohns\" von 2300 Franken.</p><p>5. Die Botschaft zur \u00c4nderung des Erwerbsersatzgesetzes (Mutterschaftsentsch\u00e4digung bei l\u00e4ngerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen) wurde dem Parlament am 30. November 2018 \u00fcbertragen. Eine entsprechende Neuregelung k\u00f6nnte in der parlamentarischen Beratung behandelt werden.</p><p>6. Aus Sicht des Bundesrates gibt es in der Gew\u00e4hrung der MSE nach geltendem Recht keine Ungleichbehandlung. Die MSE steht allen Versicherten unter gleichen Voraussetzungen zu, auch den Parlamentarierinnen von Kantonen und Gemeinden. Auch f\u00fcr alle Anspruchsberechtigten gilt, dass der Anspruch auf MSE im Fall der Wiederaufnahme der Erwerbst\u00e4tigkeit unabh\u00e4ngig von der T\u00e4tigkeit verlorengeht, mit Ausnahme von Erwerbst\u00e4tigkeiten mit geringf\u00fcgigem Lohn. In Bezug auf allf\u00e4llige Unterschiede bei den Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Parlamentssitzungen auf kantonaler und kommunaler Ebene obliegen allf\u00e4llige Anpassungen den Kantonen und Gemeinden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1551225600000)\/","SubmittedBy":"Arslan Sibel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"421|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690514038303)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Parlament|Sozialer Schutz"}}