{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190023,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20190023,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.023","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Ja zum Verh\u00fcllungsverbot. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag","Description":"Botschaft vom 15. M\u00e4rz 2019 zur Volksinitiative \u00abJa zum Verh\u00fcllungsverbot\u00bb und zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz \u00fcber die Gesichtsverh\u00fcllung)","InitialSituation":"<p>Die Volksinitiative \"Ja zum Verh\u00fcllungsverbot\" wurde am 15. September 2017 mit 105 553 g\u00fcltigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, dass \u00fcberall in der Schweiz - im ganzen \u00f6ffentlichen Raum und an allen Orten, die \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sind - niemand mehr sein Gesicht verh\u00fcllen darf. Ausnahmen sind ausschliesslich aus Gr\u00fcnden der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums m\u00f6glich und sollen auf Gesetzesstufe konkretisiert werden. In seiner Botschaft vom 15. M\u00e4rz 2019 lehnt der Bundesrat diese Einheitsl\u00f6sung, die f\u00fcr s\u00e4mtliche Kantone gelten w\u00fcrde, ab. In der Schweiz ist es traditionell Sache der Kantone, den \u00f6ffentlichen Raum zu regeln. Sie sollen auch k\u00fcnftig selber entscheiden, ob sie ein Verh\u00fcllungsverbot m\u00f6chten. Bei einem Ja zur Initiative w\u00e4ren differenzierte kantonale L\u00f6sungen nicht mehr m\u00f6glich. Insbesondere k\u00f6nnten die einzelnen Kantone auch nicht mehr selber regeln, wie sie mit verh\u00fcllten Touristinnen aus arabischen L\u00e4ndern umgehen wollen. </p><p>Der Bundesrat stellt der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegen\u00fcber. Die vorgeschlagene Regelung auf Gesetzesstufe verlangt, dass Personen ihr Gesicht zeigen, wenn dies zu Identifizierungszwecken notwendig ist, beispielsweise in den Bereichen Migration, Zoll, Sozialversicherungen und Personenbef\u00f6rderung. Wer einer wiederholten Aufforderung zur Enth\u00fcllung des Gesichts keine Folge leistet, wird mit Busse bestraft. Damit legt das neue Bundesgesetz \u00fcber die Gesichtsverh\u00fcllung klare Verhaltensregeln fest. Dadurch sollen Spannungen vermieden sowie sichergestellt werden, dass die Beh\u00f6rden ihre Aufgaben erf\u00fcllen k\u00f6nnen.</p><p>(Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 15. M\u00e4rz 2019)</p>","Proceedings":"<p><b>Das Parlament lehnt das Gesichtsverh\u00fcllungsverbot ab und empfiehlt Volk und St\u00e4nden die Ablehnung der Initiative. In den Augen der Gegnerinnen und Gegner der Initiative greift diese in die Hoheit der Kantone ein und will ein Problem regeln, welches sich angesichts der verschwindend geringen Zahl betroffener Personen gar nicht stellt. F\u00fcr die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter der Initiative ist diese aus Sicherheitsgr\u00fcnden gerechtfertigt und stellt zudem ein Instrument zur Bek\u00e4mpfung der Islamisierung der Schweiz dar. In beiden R\u00e4ten wurde von der jeweils zust\u00e4ndigen Kommission ein Minderheitsantrag eingereicht, wonach die Annahme der Initiative zu empfehlen sei. Dieser Antrag wurde abgelehnt, die Mehrheit der Ratsmitglieder sprach sich gegen die Initiative aus.</b></p><p><b>Beide R\u00e4te nahmen den Gesetzesentwurf, welcher der Initiative als indirekter Gegenvorschlag gegen\u00fcbergestellt wird, in einer ge\u00e4nderten Fassung an. (\u00dcber dieses Gesetz wird am 7. M\u00e4rz 2021 nicht abgestimmt).</b></p><p></p><p><b>Entwurf 1 Bundesbeschluss zur Volksinitiative \"Ja zum Verh\u00fcllungsverbot\"</b></p><p><b></b></p><p>In der Herbstsession 2019 nahm der <b>St\u00e4nderat</b> den Bundesbeschluss, welcher Volk und St\u00e4nden die Ablehnung dieser Initiative empfiehlt, mit 34 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Dar\u00fcber hinaus stimmte er dem indirekten Gegenvorschlag, der die heutige Rechtslage kl\u00e4ren soll, mit 35 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Die Initiative unterst\u00fctzten neben der SVP-Fraktion auch zwei Mitglieder der FDP-Liberalen Fraktion und ein Mitglied der Sozialdemokratischen Fraktion.</p><p>Der Initiativtext zielt nicht nur auf Musliminnen, die eine Burka oder einen Nikab tragen, sondern auch auf vermummte Personen allgemein. Dennoch wurde die Debatte im St\u00e4nderat von der Vollverschleierung dominiert, die f\u00fcr manche ein Mittel zur Unterdr\u00fcckung der Frau darstellt und f\u00fcr andere wiederum als Zeichen einer schleichenden Islamisierung zu deuten ist. S\u00e4mtliche Rednerinnen und Redner sprachen sich gegen die Vollverschleierung aus, doch Initiativgegner wie Daniel Jositsch (S, ZH) hoben hervor, dass weder die Initiative noch das Gesetz das Problem der Unterdr\u00fcckung der Frau l\u00f6st. Er erg\u00e4nzte, dass die einzige L\u00f6sung die Schaffung einer Gesellschaft ist, in welcher sich Frauen emanzipieren k\u00f6nnen. Ein Verbot w\u00e4re Ausdruck unserer eigenen Schw\u00e4che, f\u00fcgte Bundesr\u00e4tin Karin Keller-Sutter an. Dar\u00fcber hinaus sei die Initiative \u00fcberfl\u00fcssig, da man Burkas in der Schweiz so gut wie nie sehe. Ausserdem sei die Zust\u00e4ndigkeit der Kantone f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Raum zu wahren. F\u00fcr die SVP-Fraktion stellt die Islamisierung der Schweiz eine reelle Bedrohung dar. Das Burka- und Nikab-Verbot sei folglich nur ein Mittel, um die Werte der Demokratie und der westlichen Kultur zu verteidigen. </p><p>Nachdem die Differenzen zum indirekten Gegenvorschlag (siehe Entwurf 2 weiter unten) bereinigt worden waren, befasste sich der <b>Nationalrat</b> in der Sommersession 2020 mit dem Bundesbeschluss zur Initiative. Nach einer \u00fcber f\u00fcnfst\u00fcndigen Debatte empfahl er mit 114 zu 76 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Ablehnung der Initiative. Nur die SVP-Fraktion und eine Mehrheit der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP unterst\u00fctzten die Initiative.</p><p>Im Mittelpunkt der Diskussion standen - wie bereits im St\u00e4nderat - die Burka- und die Nikab-Tr\u00e4gerinnen. Neue Argumente gab es kaum, weder vom Pro- noch vom Contra-Lager. Alle kritisierten die Vollverschleierung als Symbol f\u00fcr die Unterdr\u00fcckung der Frau. Die Initiativgegner- und -gegnerinnen verurteilten jedoch, dass auf das Instrument der Initiative, die sie f\u00fcr unn\u00f6tig und unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig halten, zur\u00fcckgegriffen wird. Unn\u00f6tig, weil sie ein Problem regeln wolle, welches sich angesichts der geringen Zahl betroffener Personen in der Schweiz gar nicht stelle. Zudem sei es bereits heute strafbar, eine Person zu zwingen, ihr Gesicht zu verh\u00fcllen. Nach geltendem Recht - namentlich nach dem Aufenthaltsrecht und den Einb\u00fcrgerungsbestimmungen - bestehe die M\u00f6glichkeit, einzugreifen, wenn religi\u00f6se Bekleidung die Integration einschr\u00e4nke. Unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, weil die Initiative die Sache der Frau instrumentalisiere und eine Gemeinschaft d\u00e4monisiere. Zudem greife die Initiative in die Hoheit der Kantone ein. Mehrere Rednerinnen und Redner wiesen auch auf die abschliessende Liste der Ausnahmen hin, die in ihren Augen problematisch ist. Weder der Tourismus noch das Maskottchenkost\u00fcm seien darin aufgef\u00fchrt. Der franz\u00f6sischsprachige Berichterstatter fasste die Argumente wie folgt zusammen: \"Eine liberale Gesellschaft ist stark, wenn sie \u00fcberzeugt, und nicht, wenn sie zwingt.\" </p><p>Die Initiativbef\u00fcrworterinnen und -bef\u00fcrworter aus der SVP-Fraktion pr\u00e4sentierten die Initiative als Instrument zur Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung, Fanatismus und Intoleranz. Sie argumentierten damit, dass die Burka- und Nikab-Tr\u00e4gerinnen fremdbestimmt sind, und verlangten, diese Kleidungsst\u00fccke im Namen der W\u00fcrde der Frau zu verbieten. Sie prangerten den immer gr\u00f6sseren Einfluss des Islams in der Schweiz an und sprachen von einem regelrechten Kampf der Kulturen. Zu guter Letzt ist die Initiative f\u00fcr sie ein Mittel, um f\u00fcr mehr Sicherheit zu sorgen und Terrorakte oder andere Straftaten zu verhindern. Die Mitglieder der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP, die sich f\u00fcr die Initiative aussprachen, sind der Meinung, dass es einzig und allein um den Schutz der Menschenrechte geht. Bundesr\u00e4tin Karin Keller-Sutter h\u00e4lt die Burka oder den Nikab zwar f\u00fcr ein Zeichen von Radikalisierung und Unterwerfung, doch w\u00fcrden diese Kleidungsst\u00fccke in der Schweiz vorwiegend von arabischen Touristinnen getragen. F\u00fcr diese sei jedoch keine Sonderregelung vorgesehen. Vor allem aber greife die Initiative in die Hoheit der Kantone ein. </p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der St\u00e4nderat den Bundesbeschluss, mit welchem die Ablehnung der Initiative empfohlen wird, mit 36 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen an, der Nationalrat mit 113 zu 77 Stimmen bei 7 Enthaltungen.</b></p><p></p><p>Entwurf 2 Bundesgesetz \u00fcber die Gesichtsverh\u00fcllung (Dieses Gesetz wird der Initiative als indirekter Gegenvorschlag gegen\u00fcbergestellt. Es geh\u00f6rt nicht zu den Vorlagen, \u00fcber die am 7. M\u00e4rz 2021 abgestimmt wird.)</p><p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>beriet in der Herbstsession 2019 zudem den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative. Obwohl er den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates unterst\u00fctzte, mangelte es nicht an Kritik an der Vorlage. Die einen bem\u00e4ngelten, dass es sich um einen Gegenvorschlag mit Placebo-Wirkung handelt, der nur verlangt, was bereits gemacht wird, und keineswegs den R\u00fcckzug der Initiative rechtfertigt. Die anderen wiesen darauf hin, dass er das Problem der Unterdr\u00fcckung der Frau nicht l\u00f6st. Auf Antrag der Kommission \u00e4nderte der St\u00e4nderat Artikel\u00a02 des Gesetzesentwurfs und pr\u00e4zisierte die Konsequenzen, falls die Enth\u00fcllung des Gesichts verweigert wird. In der Gesamtabstimmung hiess er das Gesetz mit 35 zu 8 Stimmen gut.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>befasste sich in der Wintersession 2019 ausschliesslich mit dem indirekten Gegenvorschlag. Seine Staatspolitische Kommission hatte diesen in der Gesamtabstimmung abgelehnt, was einem Nichteintreten gleichkommt. Der Nationalrat in seiner neuen Zusammensetzung nach den eidgen\u00f6ssischen Wahlen hingegen trat mit 94 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen auf die Vorlage ein und nahm anschliessend die Detailberatung vor. Er nahm die Antr\u00e4ge seiner Kommission an und f\u00fchrte so mehrere Bestimmungen zur Verbesserung der Stellung der Frau ein. Diese Massnahmen sollen im Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder und \u00fcber die Integration sowie im Bundesgesetz \u00fcber die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanit\u00e4re Hilfe verankert werden. Einige hielten diese Erg\u00e4nzungen f\u00fcr unn\u00f6tig, da so vermeintlich der Eindruck entstehen k\u00f6nnte, dass Handlungsbedarf besteht. Andere wiederum sahen die Einheit der Materie verletzt, da in ihren Augen der Zusammenhang zwischen einem Gesichtsverh\u00fcllungsverbot und einer \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanit\u00e4re Hilfe kaum gegeben ist. Der Gegenvorschlag wurde in der Gesamtabstimmung mit 105 zu 81 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Neben der SVP lehnte auch ein Teil der Gr\u00fcnen Fraktion und der FDP-Liberalen Fraktion den Gesetzesentwurf ab. </p><p>In der Sommersession 2020 pr\u00e4zisierte der <b>St\u00e4nderat </b>die erg\u00e4nzenden Bestimmungen zur F\u00f6rderung der Gleichstellung von Mann und Frau. Konkret schl\u00e4gt er vor, im Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz vorzusehen, dass sich der Bund an der Finanzierung der kantonalen Programme zur Integration der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder beteiligt, die den besonderen Anliegen der Frauen, Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen. Zudem soll im Gleichstellungsgesetz festgeschrieben werden, dass F\u00f6rderprogramme auch Massnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Mann und Frau ausserhalb des Erwerbslebens enthalten k\u00f6nnen. Zu guter Letzt soll im Bundesgesetz \u00fcber die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanit\u00e4re Hilfe vorgesehen werden, dass die Situation der Frauen zu verbessern ist. Die Mehrheit der St\u00e4nderatsmitglieder ist \u00fcberzeugt, dass diese Massnahmen mehr zur Verbesserung der Situation der Frauen beitragen werden als ein Gesichtsverh\u00fcllungsverbot. Der <b>Nationalrat</b> stimmte diesen Beschl\u00fcssen zu. </p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat das Gesetz mit 113 zu 77 Stimmen bei 7 Enthaltungen und der St\u00e4nderat mit 35 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Dieses Gesetz wird nur bei einer Ablehnung der Initiative (ein R\u00fcckzug ist nicht mehr m\u00f6glich) im Bundesblatt ver\u00f6ffentlicht. Mit dieser Ver\u00f6ffentlichung beginnt die Referendumsfrist zu laufen, innert welcher die f\u00fcr eine Volksabstimmung ben\u00f6tigten Unterschriften zu sammeln sind. </b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 7. M\u00e4rz 2021 mit 51,2\u00a0Prozent Ja- Stimmen sowie 16 ganzen und 4 halben Standesstimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|28|1236|2831","Category":"I/IIIa","Modified":"\/Date(1770753578103)\/","SubmissionDate":"\/Date(1552608000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5016,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Soziale Fragen|Menschenrechte|Kultur"}}