{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190027,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20190027,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.027","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbst\u00e4tigkeit und Angeh\u00f6rigenbetreuung. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 22. Mai 2019 zum Bundesgesetz \u00fcber die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbst\u00e4tigkeit und Angeh\u00f6rigenbetreuung","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.05.2019</b></p><p><b>Entlastung f\u00fcr erwerbst\u00e4tige Personen, die kranke Angeh\u00f6rige betreuen </b></p><p><b>Der Bundesrat will die Situation von pflegenden Angeh\u00f6rigen verbessern. An seiner Sitzung vom 22. Mai 2019 hat er die Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbst\u00e4tigkeit und Angeh\u00f6rigenpflege ans Parlament \u00fcberwiesen. Das neue Gesetz regelt die Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten und schafft einen bezahlten Betreuungsurlaub f\u00fcr Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern. Zudem werden die Betreuungsgutschriften in der AHV erweitert und die Hilflosenentsch\u00e4digung angepasst. </b></p><p>Die Arbeit von pflegenden Angeh\u00f6rigen ist ein sehr wichtiger Beitrag f\u00fcr die Gesellschaft und deckt einen erheblichen Teil der Gesundheitsversorgung ab. Die Vereinbarkeit der Betreuung von Angeh\u00f6rigen und Erwerbst\u00e4tigkeit ist jedoch schwierig. Kurzabsenzen f\u00fcr die Betreuung von verwandten und nahestehenden Personen werden von rund zwei Dritteln der Unternehmen bereits heute gew\u00e4hrt und teilweise auch abgegolten. Das neue Gesetz sieht vor, im Obligationenrecht einen Anspruch auf bezahlten Urlaub f\u00fcr die Betreuung von Familienmitgliedern oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners zu verankern. Der Urlaub darf jedoch drei Tage pro Ereignis und zehn Tage pro Jahr nicht \u00fcbersteigen. Damit sollen f\u00fcr alle Erwerbst\u00e4tigen die gleichen Voraussetzungen und Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Mehrkosten f\u00fcr die Wirtschaft werden auf 90 bis 150 Millionen Franken gesch\u00e4tzt.</p><p></p><p>Betreuungsentsch\u00e4digung f\u00fcr ein schwer krankes oder verunfalltes Kind</p><p>Wenn ein Kind durch Krankheit oder Unfall in seiner Gesundheit stark beeintr\u00e4chtigt ist, befinden sich berufst\u00e4tige Eltern in einer sehr schwierigen Situation. Derzeit haben sie keine andere Wahl als unbezahlten Urlaub zu nehmen, sich selbst krankschreiben zu lassen oder die Arbeit vor\u00fcbergehend ganz aufzugeben. Davon sind j\u00e4hrlich ungef\u00e4hr 4500 Familien betroffen. Zur Entlastung dieser Familien plant der Bundesrat die Einf\u00fchrung eines Betreuungsurlaubs von maximal 14 Wochen mit Anspruch auf eine Betreuungsentsch\u00e4digung; der Urlaub muss innerhalb von 18 Monaten bezogen werden. Die Entsch\u00e4digung wird in die Erwerbsersatzordnung f\u00fcr Dienstleistende und bei Mutterschaft integriert. Die gesch\u00e4tzten Kosten von 74 Millionen Franken k\u00f6nnen finanziert werden, ohne den aktuellen Beitragssatz von 0,45\u00a0Prozent zu \u00e4ndern.</p><p></p><p>AHV-Betreuungsgutschriften</p><p>Mit der neuen Gesetzesgrundlage soll zudem der Anspruch auf Betreuungsgutschriften in der AHV ausgeweitet werden. Heute haben pflegende Angeh\u00f6rige Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift der AHV, wenn die pflegebed\u00fcrftige Person eine Hilflosenentsch\u00e4digung f\u00fcr mittlere oder schwere Hilflosigkeit beansprucht. Neu wird der Anspruch auf eine Hilflosenentsch\u00e4digung leichten Grades ausgeweitet. Diese Massnahme hat Mehrkosten f\u00fcr die AHV von 1 Million Franken pro Jahr zur Folge. Der Anspruch auf Betreuungsgutschriften wird zudem auf Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ausgeweitet, sofern sie seit mindestens f\u00fcnf Jahren einen gemeinsamen Haushalt f\u00fchren. Mit dieser Massnahme werden mehr pflegebed\u00fcrftige Person selbstst\u00e4ndig zuhause leben k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Anpassung des Anspruchs auf Hilflosenentsch\u00e4digung und Intensivpflegezuschlag</p><p>Die Auszahlung einer Hilflosenentsch\u00e4digung und eines Intensivpflegezuschlags der IV f\u00fcr Kinder soll ebenfalls angepasst werden. Heute wird der Anspruch f\u00fcr jeden Tag, den das Kind im Krankenhaus verbringt, sistiert. K\u00fcnftig soll der Anspruch erst dann sistiert werden, wenn das Kind einen ganzen Kalendermonat im Krankenhaus verbracht hat. F\u00fcr die IV entstehen dadurch Kosten von j\u00e4hrlich 2,5 Millionen Franken. Die Massnahme verbessert die Situation der Eltern von behinderten Kindern, indem sie ihnen die M\u00f6glichkeit gibt, ihr Kind w\u00e4hrend eines Krankenhausaufenthaltes zu begleiten, ohne einen erheblichen Einkommensverlust zu erleiden.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 23.09.2019</b></p><p><b>Grosse Kammer stimmt Betreuungsurlaub f\u00fcr Eltern kranker Kinder zu </b></p><p><b>Eltern von schwer kranken Kindern sollen einen bezahlten Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen erhalten. Das hat der Nationalrat als Erstrat entschieden. Zur Pflege anderer Familienmitglieder, zum Beispiel betagter Eltern, will er bis zehn freie Tage im Jahr gew\u00e4hren.</b></p><p>Mit den Gesetzes\u00e4nderungen sollen erwerbst\u00e4tige M\u00e4nner und Frauen unterst\u00fctzt werden, die kranke Angeh\u00f6rige betreuen, namentlich Kinder. Der Nationalrat folgte am Montag fast durchwegs dem Bundesrat und hiess die Vorlage mit 129 zu 48 Stimmen gut, bei 7 Enthaltungen. Die Nein-Stimmen kamen aus den Fraktionen der SVP und der FDP.</p><p></p><p>\"\u00dcber Nacht zum Betroffenen\"</p><p>Alle Fraktionen ausser der SVP wollten auf die Vorlage eintreten. Diese helfe, unentgeltlich geleistete Betreuungsarbeit und Erwerbsarbeit besser zu vereinen, lautete der Tenor. Auch sorge sie f\u00fcr eine Gleichbehandlung aller Betroffenen und schaffe Rechtssicherheit.</p><p>Rosmarie Quadranti (BDP/ZH) zitierte Erfahrungen eines Vaters mit einem krebskranken Kind. Eine Krebsdiagnose stelle das Familienleben auf den Kopf, und es k\u00f6nne jeden und jede treffen, sagte sie. \"\u00dcber Nacht wird man zum Betroffenen.\"</p><p>Verena Herzog (SVP/TG) vertrat die ablehnende Minderheit: \"Es kann und muss nicht alles gesetzlich gel\u00f6st werden.\" Heute werde mit einvernehmlichen L\u00f6sungen Sozialpartnerschaft gelebt. Die Sozialwerke sollten nicht noch st\u00e4rker belastet werden. Der Antrag wurde mit 127 gegen 45 Stimmen abgelehnt, bei 14 Enthaltungen.</p><p></p><p>Verl\u00e4ngerung abgelehnt</p><p>Eltern von schwer kranken oder nach einem Unfall gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigten Kindern sollen einen Anspruch erhalten auf 14 Wochen Betreuungsurlaub. Die Eltern k\u00f6nnen diese Tage frei unter sich aufteilen. Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten tageweise oder am St\u00fcck bezogen werden.</p><p>Erkrankt ein Kind an Krebs, d\u00fcrften die 14 Wochen indes knapp bemessen sein f\u00fcr die Behandlungs- und Genesungszeit. Ein Minderheitsantrag von Silvia Schenker (SP/BS), den Urlaub auf 28 Wochen zu verdoppeln, lehnte der Rat mit 134 zu 50 Stimmen ab.</p><p>Finanziert werden soll der Urlaub aus der Erwerbsersatzordnung (EO). Der Bundesrat sch\u00e4tzt die Kosten auf 74 Millionen Franken im Jahr. Der EO-Beitragsatz muss laut Bundesrat deswegen nicht erh\u00f6ht werden. Abgelehnt wurde ein Antrag, den Urlaub auch zu gew\u00e4hren, wenn andere Familienmitglieder als Kinder Betreuung ben\u00f6tigen.</p><p></p><p>Frei f\u00fcr Angeh\u00f6rigenbetreuung</p><p>Doch auch f\u00fcr die Betreuung dieser Familienmitglieder gibt es eine Erleichterung. F\u00fcr die Pflege kranker Angeh\u00f6riger - Familienmitglieder und Lebenspartnerinnen und -partner - bewilligte der Nationalrat bis zu zehn bezahlte Freitage im Jahr und folgte dem Bundesrat. Pro Ereignis soll bis zu drei Tage frei genommen werden k\u00f6nnen. Bei Kindern gilt die Begrenzung auf zehn Tage nicht.</p><p>Eine Minderheit von SVP- und FDP-Vertretern h\u00e4tte die Freitage lediglich f\u00fcr die Betreuung kranker Familienmitglieder in auf- und absteigender Linie zulassen wollen, unterlag aber mit 74 gegen 110 Stimmen. Umstritten waren auch die Zahl der gew\u00e4hrten Urlaubstage und deren Aufteilung. Minderheitsantr\u00e4ge dazu wurden aber verworfen.</p><p>Eine Minderheit um Verena Herzog (SVP/TG) h\u00e4tte pro Jahr nur bis zu sechs Tage Urlaub gew\u00e4hren wollen. Eine zweite um Kathrin Bertschy (GLP/BE) h\u00e4tte die H\u00f6chstzahl von drei Tagen pro Fall streichen, aber bei zehn Tagen im Jahr bleiben wollen. Eine dritte um Silvia Schenker (SP/BS) h\u00e4tte das Limit von zehn Tagen streichen wollen.</p><p>Die Kosten f\u00fcr die Wirtschaft durch diese Freitage f\u00fcr die Betreuung sch\u00e4tzt der Bundesrat auf 90 bis 150 Millionen Franken im Jahr. Nach seinen Angaben sind in dieser Summe auch die Kosten f\u00fcr Ersatz am Arbeitsplatz enthalten.</p><p></p><p>Betreuungsgutschriften</p><p>Ausgeweitet wird weiter der Anspruch auf Betreuungsgutschriften f\u00fcr betreuende Angeh\u00f6rige. Voraussetzung f\u00fcr solche Gutschriften ist heute eine mindestens mittlere Hilflosigkeit der betreuten Person. Neu soll ein anerkannter Anspruch auf Hilflosenentsch\u00e4digung bei AHV, IV, Unfallversicherung oder Milit\u00e4rversicherung gen\u00fcgen.</p><p>Der AHV entstehen laut Bundesrat damit zus\u00e4tzliche Kosten von 1 Million Franken im Jahr. Betreuungsgutschriften gibt es neu auch bei der Betreuung von Lebenspartnerinnen und -partnern, sofern diese seit mindestens f\u00fcnf Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.</p><p>Der Rat folgte in diesem Punkt dem Bundesrat. Eine Senkung auf mindestens zwei Jahre respektive ein gemeinsames Kind als Voraussetzung fand im Rat keine Mehrheit. Ebenso lehnte er einen Minderheitsantrag von SVP und FDP ab, beim geltenden Recht zu bleiben.</p><p>Der Nationalrat hat auch die Ausrichtung der Hilflosenentsch\u00e4digung und des Intensivpflegezuschlags der IV f\u00fcr Kinder neu geregelt. Betroffen sind Familien, die ein schwer behindertes Kind zuhause pflegen. Muss das Kind ins Spital, erh\u00e4lt die Familie nach geltendem Recht die Zahlungen nicht.</p><p>Neu werden die Beitr\u00e4ge trotz Spitalaufenthalt gew\u00e4hrt, damit Eltern ihren Kindern im Spital beistehen k\u00f6nnen. Der Rat folgte in diesem Punkt stillschweigend seiner Kommission.</p><p></p><p>Notizia ATS</p><p><b>Dibattito al Consiglio degli Stati, 04.12.2019</b></p><p><b>Ja zum Betreuungsurlaub f\u00fcr Eltern schwerkranker Kinder </b></p><p><b>Wer Angeh\u00f6rige betreut, soll daf\u00fcr bis zu zehn Tage bezahlten Urlaub pro Jahr erhalten, pro Ereignis h\u00f6chstens drei Tage. Eltern schwerkranker Kinder sollen bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen k\u00f6nnen. Das hat das Parlament beschlossen.</b></p><p>Nach dem Nationalrat hat auch der St\u00e4nderat dem Bundesgesetz \u00fcber die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbst\u00e4tigkeit und Angeh\u00f6rigenbetreuung zugestimmt. Er folgte damit der vorberatenden Sozialkommission. In der Gesamtabstimmung gab es in der kleinen Kammer keine Gegenstimme.</p><p>Mit den Gesetzes\u00e4nderungen sollen einerseits erwerbst\u00e4tige Eltern unterst\u00fctzt werden, die kranke Kinder betreuen. Andererseits gibt es auch f\u00fcr die Betreuung weiterer Familienmitglieder Erleichterungen.</p><p></p><p>75 Millionen Franken</p><p>Eltern von schwerkranken oder nach einem Unfall gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigten Kindern sollen einen Anspruch erhalten auf 14 Wochen Betreuungsurlaub. Die Eltern k\u00f6nnen diese Tage frei unter sich aufteilen. Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten tageweise oder am St\u00fcck bezogen werden.</p><p>Finanziert werden soll der Kinderbetreuungsurlaub \u00fcber die Erwerbsersatzordnung (EO). Der Bundesrat sch\u00e4tzt die Kosten auf 75 Millionen Franken im Jahr. Der EO-Beitragsatz muss deswegen nicht erh\u00f6ht werden.</p><p></p><p>Ersatz am Arbeitsplatz</p><p>F\u00fcr die Pflege anderer Angeh\u00f6riger - Familienmitglieder und Lebenspartnerinnen und -partner - bewilligte das Parlament bis zu zehn bezahlte Freitage im Jahr. Pro Ereignis soll bis zu drei Tage frei genommen werden k\u00f6nnen. </p><p>Die Kosten f\u00fcr die Wirtschaft durch diese Freitage f\u00fcr die Betreuung sch\u00e4tzt der Bundesrat auf 90 bis 150 Millionen Franken im Jahr. Nach seinen Angaben sind in dieser Summe auch die Kosten f\u00fcr Ersatz am Arbeitsplatz enthalten.</p><p></p><p>Mehr Betreuungsgutschriften</p><p>Ausgeweitet wird weiter der Anspruch auf Betreuungsgutschriften f\u00fcr betreuende Angeh\u00f6rige. Voraussetzung f\u00fcr solche Gutschriften ist heute eine mindestens mittlere Hilflosigkeit der betreuten Person. Neu soll ein anerkannter Anspruch auf Hilflosenentsch\u00e4digung bei AHV, IV, Unfallversicherung oder Milit\u00e4rversicherung gen\u00fcgen.</p><p>Der AHV entstehen laut Bundesrat damit zus\u00e4tzliche Kosten von einer Million Franken im Jahr. Betreuungsgutschriften gibt es neu auch bei der Betreuung von Lebenspartnerinnen und -partnern, sofern diese seit mindestens f\u00fcnf Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.</p><p></p><p>Anpassungen bei den Erg\u00e4nzungsleistungen</p><p>Eine Differenz zwischen den R\u00e4ten besteht noch. Bei den Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) beschloss der St\u00e4nderat stillschweigend, die mit der letzten EL-Reform im Fr\u00fchjahr eingef\u00fchrten Mitzinsmaxima anzupassen und einen garantierten Mietzinsbetrag f\u00fcr jene EL-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcger festzulegen, die in Wohngemeinschaften leben.</p><p>Damit solle sichergestellt werden, dass Personen mit Beeintr\u00e4chtigungen, die bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften wohnen, nicht aus finanziellen Gr\u00fcnden ihre Wohnsituation \u00e4ndern oder sogar in ein Heim ziehen m\u00fcssten, sagte Kommissionssprecher Paul Rechsteiner (SP/SG).</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.12.2019</b></p><p><b>Eltern schwerkranker Kinder bekommen Betreuungsurlaub </b></p><p><b>Wer Angeh\u00f6rige betreut, bekommt daf\u00fcr k\u00fcnftig bis zu zehn Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Eltern schwerkranker Kinder k\u00f6nnen bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen. Das hat das Parlament beschlossen.</b></p><p>Beide R\u00e4te hatten dem Bundesgesetz \u00fcber die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbst\u00e4tigkeit und Angeh\u00f6rigenbetreuung bereits zugestimmt. Der Nationalrat hat am Dienstag eine letzte Differenz ausger\u00e4umt.</p><p>Bei den Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) hatte der St\u00e4nderat beschlossen, die mit der letzten EL-Reform eingef\u00fchrten Mitzinsmaxima anzupassen. Er legte damit einen garantierten Mietzinsbetrag f\u00fcr jene EL-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcger fest, die in Wohngemeinschaften leben.</p><p>Damit stellte er sicher, dass Personen mit Beeintr\u00e4chtigungen, die bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften wohnen, nicht aus finanziellen Gr\u00fcnden ihre Wohnsituation \u00e4ndern oder sogar in ein Heim ziehen m\u00fcssten.</p><p></p><p>Neue Mehrheiten</p><p>Yvonne Feri (SP/AG) rechnete vor, dass Bewohnerinnen und Bewohner einer Vierer-WG in den grossen St\u00e4dten lediglich noch 490 Franken pro Monat erhielten. Je gr\u00f6sster die WG, umso kleiner w\u00fcrde der Beitrag ausfallen. Es sei nicht das Ziel der EL-Reform gewesen, die H\u00fcrden f\u00fcr das WG-Leben zu erh\u00f6hen, sagte Sozialminister Alain Berset.</p><p>Die Ratsrechte bek\u00e4mpfte die Anpassung. Die Frage m\u00f6ge materiell ihre Berechtigung haben, sagte FDP-Sprecherin Regine Sauter (ZH). Allerdings sei dazu keine Vernehmlassung durchgef\u00fchrt worden. Auch sei es bei der EL-Reform um Einsparungen gegangen. Die neue Mitte-Links-Mehrheit lehnte die Streichung jedoch ab, ebenso eine von der SVP eingebrachte Beschr\u00e4nkung, die die Mehrkosten von 3,6 Millionen auf 1 Million Franken pro Jahr gedr\u00fcckt h\u00e4tte.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576800000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2836|2841","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770753974270)\/","SubmissionDate":"\/Date(1558483200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}