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Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 22. Mai 2019 zum Bundesgesetz \u00fcber polizeiliche Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Terrorismus","InitialSituation":"<p><b>Die Polizei soll mehr M\u00f6glichkeiten f\u00fcr den Umgang mit Personen, von denen eine terroristische Gef\u00e4hrdung ausgeht, erhalten. Das Bundesgesetz \u00fcber polizeiliche Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Terrorismus (PMT) erg\u00e4nzt das Instrumentarium der Schweiz in der Terrorismusbek\u00e4mpfung durch pr\u00e4ventive Massnahmen der Polizei. Vorgesehen sind insbesondere eine Meldepflicht, ein Rayonverbot oder - als letztes Mittel - die Eingrenzung auf eine Liegenschaft. Der Bund soll diese Massnahmen von Fall zu Fall auf Antrag der Kantone anordnen k\u00f6nnen.</b><b>Das Parlament verabschiedete dieses Gesetz am 25. September 2020. Da das Referendum formell zustande kam, stimmt die Schweizer Bev\u00f6lkerung am 13. Juni 2021 \u00fcber diese Vorlage ab.</b></p><p></p><p>Die terroristische Bedrohungslage bleibt in ganz Europa und damit auch in der Schweiz erh\u00f6ht. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren ihr Instrumentarium zur Terrorismusbek\u00e4mpfung verst\u00e4rkt. Ende November 2017 wurde der Nationale Aktionsplan gegen Radikalisierung und gewaltt\u00e4tigen Extremismus verabschiedet, der Pr\u00e4ventions- und Integrationsmassnahmen umfasst. Im September 2018 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Verst\u00e4rkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180071\">18.071</a>). Die neuen Massnahmen im PMT erg\u00e4nzen diese Instrumente und sollen die ausserhalb eines Strafverfahrens bestehenden polizeilichen Massnahmen verst\u00e4rken. </p><p></p><p>Diese Massnahmen sollen dann eingesetzt werden k\u00f6nnen, wenn von einer Person eine Gefahr ausgeht, die Hinweise jedoch nicht f\u00fcr die Er\u00f6ffnung eines Strafverfahrens ausreichen. Zudem sollen sie auch pr\u00e4ventiv nach der Entlassung aus dem Strafvollzug oder unter bestimmten Voraussetzungen auch w\u00e4hrend eines Strafverfahrens angeordnet werden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Vorgesehen sind etwa die Pflicht, sich zu vorgegebenen Zeiten pers\u00f6nlich bei einem Polizeiposten oder einer anderen Beh\u00f6rde zu melden, ein Ausreiseverbot, verbunden mit der Beschlagnahme des Reisepasses, ein Kontaktverbot sowie die sogenannte Ein- und Ausgrenzung. Letzteres bedeutet, dass die betreffende Person ein bestimmtes Gebiet nicht betreten oder verlassen darf. M\u00f6glich ist auch die Eingrenzung auf eine Liegenschaft (\"Hausarrest\"). Diese ist als letztes Mittel anzusehen. Daf\u00fcr ist zus\u00e4tzlich zur Bewilligung durch das Fedpol eine richterliche Genehmigung notwendig.</p><p></p><p>Die Einf\u00fchrung einer sogenannten gesicherten Unterbringung (GUG) f\u00fcr terroristische Gef\u00e4hrderinnen und Gef\u00e4hrder, welche die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) in der Vernehmlassung vorgeschlagen hatte, wurde vertieft gepr\u00fcft. Sie kann jedoch nicht umgesetzt werden, weil sie im Unterschied zur vorgeschlagenen Eingrenzung auf eine Liegenschaft nicht mit der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Dies geht aus einem von den Kantonen in Auftrag gegebenen Gutachten hervor.</p><p></p><p>Mit den im neuen Bundesgesetz vorgesehenen Massnahmen, insbesondere mit der Eingrenzung auf eine Liegenschaft, sowie mit den bereits verf\u00fcgbaren M\u00f6glichkeiten k\u00f6nnen die angestrebten Ziele erreicht werden. Im geltenden Recht gibt es n\u00e4mlich bereits verschiedene M\u00f6glichkeiten zur Anordnung von Haft oder anderen Freiheitsbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr Personen, die nach Verb\u00fcssen ihrer Strafe weiterhin ein ernsthaftes Risiko darstellen, etwa die so genannte Gewahrsamnahme nach kantonalem Polizeirecht, die f\u00fcrsorgerische Unterbringung nach Artikel\u00a0426 ff. des Zivilgesetzbuches oder die Verwahrung nach Artikel\u00a064 des Strafgesetzbuches. Auf die Einf\u00fchrung einer GUG wird deshalb im Einvernehmen mit der KKJPD verzichtet.</p><p></p><p>F\u00fcr terroristische Gef\u00e4hrder und Gef\u00e4hrderinnen, die ausgeschafft werden sollen, soll in jedem Fall eine Ausschaffungshaft angeordnet werden k\u00f6nnen. Nach geltendem Recht ist dies nicht sichergestellt. Deshalb wird ein neuer Haftgrund f\u00fcr F\u00e4lle geschaffen, in denen von einer Person eine Gef\u00e4hrdung der inneren oder \u00e4usseren Sicherheit der Schweiz ausgeht.</p><p></p><p>Weiter soll eine rechtskr\u00e4ftig ausgewiesene ausl\u00e4ndische Person, die nicht in ihr Herkunftsland zur\u00fcckgeschafft werden kann, k\u00fcnftig nicht mehr vorl\u00e4ufig aufgenommen werden k\u00f6nnen. Ohne vorl\u00e4ufige Aufnahme verliert die betreffende Person namentlich die M\u00f6glichkeit, eine Erwerbst\u00e4tigkeit auszu\u00fcben oder die Familie nachzuziehen. Zudem wird ihr statt Sozialhilfe lediglich Nothilfe gew\u00e4hrt. Mit dieser neuen Regelung ist sichergestellt, dass terroristische Gef\u00e4hrderinnen und Gef\u00e4hrder mit einer ausl\u00e4nderrechtlichen Ausweisung nicht bessergestellt werden als Personen mit einer strafrechtlichen Landesverweisung. Diese Neuerung wurde nach der Vernehmlassung in die Vorlage aufgenommen.</p><p></p><p>Um Netzwerke von kriminellen Organisationen - einschliesslich jener terroristischer Natur - fr\u00fchzeitig zu erkennen, soll das Fedpol im Internet und in den elektronischen Medien verdeckt fahnden k\u00f6nnen. Damit werden die M\u00f6glichkeiten zur Informationsbeschaffung verbessert. Durch erweiterte Zugriffsrechte auf die Informationssysteme des Bundes wird auch der Informationsaustausch zwischen den Beh\u00f6rden verbessert.</p><p></p><p><b>Quellen:</b><a href=\"https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2019/1718/de\">Botschaft</a> des Bundesrates vom 22.5.219 / <a href=\"https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-75156.html\">Medienmitteilung</a> des Bundesrates vom 22.5.2019</p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat </b>als <b>Erstrat</b> befasste sich in der Wintersession 2019 mit dieser Vorlage. Er trat ohne Gegenstimme auf den Entwurf zum PMT ein. Mit 34 zu 10 Stimmen nahm er den Antrag von Roberto Zanetti (S, SG) an, den Entwurf an die Kommission zur\u00fcckzuweisen mit dem Auftrag, die Vorlage unter Ber\u00fccksichtigung des Mitberichts der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderates (RK-S) noch einmal vorzuberaten. </p><p></p><p>In der<b> Detailberatung</b>, die in der Fr\u00fchjahrssession 2020 durchgef\u00fchrt wurde, blieb der St\u00e4nderat bei der Eingrenzung auf eine Liegenschaft auf Bundesratslinie. Er sprach sich daf\u00fcr aus, dass sie h\u00f6chstens zweimal um drei Monate verl\u00e4ngert werden darf - dies entgegen der Meinung der Kommissionsmehrheit, die keine Beschr\u00e4nkung wollte. Zudem lehnte der Rat den Antrag der Kommissionsmehrheit ab, die Ausnahmen f\u00fcr die Eingrenzung auf eine Liegenschaft auf gesundheitliche Gr\u00fcnde zu beschr\u00e4nken. Er beschloss, dass das Fedpol in begr\u00fcndeten F\u00e4llen, d. h. bei Vorliegen gesundheitlicher, beruflicher, religi\u00f6ser oder famili\u00e4rer Gr\u00fcnde, Ausnahmen gew\u00e4hren kann. Diskutiert wurde auch, wo das Mindestalter f\u00fcr diese Massnahmen angesetzt werden soll. Die Kommissionsminderheit wollte dieses auf 18 Jahre festlegen. Der St\u00e4nderat folgte in diesem Punkt jedoch dem Bundesrat und seiner Kommission und legte das Alter auf 12 Jahre und - im Falle der Eingrenzung auf eine Liegenschaft - auf 15 Jahre fest.</p><p></p><p>Der St\u00e4nderat nahm den Gesetzesentwurf in der <b>Gesamtabstimmung </b>mit 35 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.</p><p></p><p>Der <b>Nationalrat als Zweitrat</b> behandelte die Vorlage in der Sommersession 2020 und trat mit 107 zu 84 Stimmen bei 1 Enthaltung auf den Gesetzesentwurf ein. Er lehnte im \u00dcbrigen zwei Minderheitsantr\u00e4ge auf R\u00fcckweisung der Vorlage an den Bundesrat ab. Die Sozialdemokratische, die Gr\u00fcne und die Gr\u00fcnliberale Fraktion sprachen sich gegen das Eintreten aus. </p><p></p><p>In der <b>Detailberatung</b> standen die Freiheit und die Menschenrechte im Mittelpunkt der nationalr\u00e4tlichen Debatte. Es stellte sich die Frage, wie weit man gehen darf, um Terrorismus zu verhindern. Einer der zentralen Punkte dieser Vorlage war der Antrag der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-N), eine gesicherte Unterbringung f\u00fcr Gef\u00e4hrderinnen und Gef\u00e4hrder einzuf\u00fchren. Dieser Antrag wurde von der SVP- und von der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP unterst\u00fctzt. Der Berichterstatter der Kommission, Mauro Tuena (V, ZH), meinte, diese Bestimmung rette Menschenleben und es sei eine zentrale Aufgabe des Staates, f\u00fcr Sicherheit zu sorgen. Jean-Luc Addor (V, VS) f\u00fcgte hinzu, die Pr\u00e4ventivhaft sei insbesondere angesichts der im Ausland von polizeibekannten Personen begangenen Terroranschl\u00e4ge gerechtfertigt. Die Sozialdemokratische, die Gr\u00fcne und die Gr\u00fcnliberale Fraktion sowie ein grosser Teil der FDP-Liberalen Fraktion lehnten diesen Antrag ab. Der Vertreter der Kommissionsminderheit, Beat Flach (GL, AG), wies darauf hin, dass die Pr\u00e4ventivhaft gegen die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (EMRK) verst\u00f6sst, was Bundesr\u00e4tin Karin Keller-Sutter best\u00e4tigte. Der Nationalrat folgte schliesslich dem Bundesrat und der Kommissionsminderheit und lehnte die Einf\u00fchrung einer gesicherten Unterbringung mit 113 zu 78 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.</p><p></p><p>Ausf\u00fchrlich diskutiert wurde auch, ab welchem Alter die polizeilichen Massnahmen angewendet werden d\u00fcrfen. Die Sozialdemokratische, die Gr\u00fcne und die Gr\u00fcnliberale Fraktion versuchten, das Alter auf 14 Jahre und - im Falle der Eingrenzung auf eine Liegenschaft - auf 18 Jahre anzuheben. L\u00e9onore Porchet (G, VD) erachtet es als moralischen Fehler und als kontraproduktiv, Minderj\u00e4hrige auf eine Liegenschaft einzugrenzen. Dem Interesse der Kinder werde man eher mit dem Recht auf Bildung und auf Wiedereingliederung als mit Repression gerecht. Jacqueline de Quattro (RL, VD) erkl\u00e4rte im Namen der Kommission, dass diese Massnahmen subsidi\u00e4r und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig angewendet werden und die Kinderrechtskonvention polizeiliche Pr\u00e4ventivmassnahmen nicht verbietet. Bundesr\u00e4tin Karin Keller-Sutter wiederum wies darauf hin, dass sich auch Minderj\u00e4hrige radikalisieren k\u00f6nnen. Der Nationalrat beschloss schliesslich, sich an die Fassung des Bundesrates und des St\u00e4nderates zu halten, die vorsieht, dass diese Massnahmen ab 12 Jahren und - im Falle der Eingrenzung auf eine Liegenschaft - ab 15 Jahren anwendbar sind. </p><p></p><p>Der Nationalrat beriet zudem mehrere Minderheitsantr\u00e4ge, die entweder den Begriff der Gef\u00e4hrderin bzw. des Gef\u00e4hrders pr\u00e4zisieren, die Dauer und die Verl\u00e4ngerungsm\u00f6glichkeiten der polizeilichen Massnahmen einschr\u00e4nken, die Voraussetzungen versch\u00e4rfen oder mehr Ausnahmen f\u00fcr die geplanten Massnahmen vorsehen wollten. Der Nationalrat lehnte all diese Antr\u00e4ge ab und blieb bei der Fassung des Bundesrates und des St\u00e4nderates. </p><p></p><p>In der <b>Gesamtabstimmung </b>nahm der Nationalrat die Vorlage mit 111 zu 85 Stimmen an. Die Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP sowie die FDP-Liberale und die SVP-Fraktion unterst\u00fctzten die Vorlage, w\u00e4hrend sich die Sozialdemokratische, die Gr\u00fcne und die Gr\u00fcnliberale Fraktion dagegen aussprachen. </p><p></p><p>In der Herbstsession 2020 schloss sich der <b>St\u00e4nderat </b>der vom Nationalrat verabschiedeten Vorlage ohne Gegenstimme an. Die verbleibenden Differenzen waren rein sprachlicher Natur. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahmen der Nationalrat und der St\u00e4nderat die Vorlage mit 112 zu 84 Stimmen bzw. mit 33 zu 11 Stimmen an. Die Sozialdemokratische, die Gr\u00fcne und die Gr\u00fcnliberale Fraktion stimmten im Nationalrat geschlossen gegen das Gesetz.</b></p><p></p><p>Das Referendumskomitee \"Nein zur Pr\u00e4ventivstrafe\" bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Jungen Gr\u00fcnen, der JUSO, der Jungen Gr\u00fcnliberalen und der Piratenpartei sowie das zweite Referendumskomitee \"Freunde der Verfassung\" ergriffen das Referendum. Am 14. Januar 2021 reichten die Referendumskomitees insgesamt 141 264 Unterschriften ein, davon 3033 mit Stimmrechtsbescheinigung. Nachdem die Bundeskanzlei einen Teil der Unterschriften bei den zust\u00e4ndigen Stellen hatte bescheinigen lassen, gab sie am 3. M\u00e4rz 2021 bekannt, dass das Referendum mit 76 926 g\u00fcltigen Unterschriften formell zustande gekommen ist. </p><p></p><p><b>Quellen:</b> Keystone-ATS / Presseartikel / <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=47958\">Amtliches Bulletin</a> / <a href=\"https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-82564.html\">Medienmitteilung</a> der Bundeskanzlei vom 3.3.2021</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 mit 56,6\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600992000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770754874123)\/","SubmissionDate":"\/Date(1558483200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}