{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20190048,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20190048,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.048","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Strafprozessordnung. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 28. August 2019 zur \u00c4nderung der Strafprozessordnung (Umsetzung der Motion 14.3383, Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderats, Anpassung der Strafprozessordnung)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.08.2019</b></p><p><b>Strafprozessordnung soll praxistauglicher werden</b></p><p><b>Der Bundesrat will die Praxistauglichkeit des Strafprozessrechts verbessern. Er hat an seiner Sitzung vom 28. August 2019 von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und eine entsprechende Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet. Weil sich die Strafprozessordnung im Wesentlichen bew\u00e4hrt hat, beschr\u00e4nkt sich die Revision auf punktuelle \u00c4nderungen. </b></p><p>Bereits kurz nach dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) am 1. Januar 2011 wiesen kritische Stimmen aus der Praxis auf problematische Aspekte einzelner Bestimmungen hin. Auch im Parlament wurden schon fr\u00fch Vorst\u00f6sse \u00fcberwiesen, die punktuelle \u00c4nderungen der StPO verlangen. Mit der \u00dcberweisung der Motion 14.3383 der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderats (Anpassung der Strafprozessordnung) entschied sich das Parlament schliesslich f\u00fcr eine Gesamt\u00fcberpr\u00fcfung der StPO.</p><p>Die Auswertung der Vernehmlassungsantworten zeigt grunds\u00e4tzliche Zustimmung. Der Bundesrat h\u00e4lt deshalb an den Grundz\u00fcgen des Vorentwurfs fest. Entsprechend der Forderung der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden beschr\u00e4nkt sich die Revision aber auf diejenigen Punkte, die in der Praxis tats\u00e4chlich auf Schwierigkeiten stossen.</p><p></p><p>Massvolle Einschr\u00e4nkung der Teilnahmerechte</p><p>Im Zentrum der \u00f6ffentlichen Diskussionen standen namentlich die so genannten Teilnahmerechte in Strafverfahren. Das geltende Recht erlaubt es beschuldigten Personen, an allen Beweiserhebungen teilzunehmen, insbesondere auch an Einvernahmen von mitbeschuldigten Personen. Dies ist problematisch, weil es der beschuldigten Person erm\u00f6glicht, ihre Aussagen an jene anderer Personen anzupassen. Das kann dazu f\u00fchren, dass in einem Verfahren mit mehreren beschuldigten Personen einzelne bevorteilt werden.</p><p>In der Vernehmlassung war die vom Bundesrat vorgeschlagene neue Regelung umstritten. Die Kritik wurde ber\u00fccksichtigt und die Regelung angepasst. K\u00fcnftig soll das Teilnahmerecht einer beschuldigten Person so lange eingeschr\u00e4nkt werden k\u00f6nnen, bis sie sich selber zum Gegenstand der Einvernahme ge\u00e4ussert hat. Weil diese Teilnahmerechte einen wichtigen Ausgleich zur strukturell starken Stellung der Staatsanwaltschaft bilden, werden sie aber nicht auf das von der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention garantierte Minimum reduziert, wie dies in der Vernehmlassung vereinzelt gefordert wurde.</p><p></p><p>DNA-Profile auch f\u00fcr vergangene oder k\u00fcnftige Taten</p><p>Eine Neuerung gibt es auch bei den Voraussetzungen f\u00fcr den Einsatz von DNA-Profilen. Nunmehr h\u00e4lt das Gesetz ausdr\u00fccklich fest, dass ein DNA-Profil nicht nur zur Aufkl\u00e4rung jener Straftat erhoben werden darf, die Gegenstand des Verfahrens bildet, sondern auch zur Aufkl\u00e4rung anderer mutmasslich begangener oder m\u00f6glicher k\u00fcnftiger Taten - sofern dazu konkrete Anhaltspunkte bestehen. Ein DNA-Profil zur Aufkl\u00e4rung m\u00f6glicher k\u00fcnftiger Delikte darf allerdings nur erstellt werden, wenn die beschuldigte Person f\u00fcr eine andere Tat verurteilt wird. Eine routinem\u00e4ssige Erstellung von DNA-Profilen soll somit auch weiterhin nicht m\u00f6glich sein. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung gleichzeitig den Entwurf f\u00fcr die Anpassung des DNA-Profilgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.</p><p></p><p>Weitere Revisionspunkte</p><p>Der Bundesrat will zugleich die Stellung der Opfer und dessen Angeh\u00f6rigen im Strafverfahren st\u00e4rken. Namentlich sollen Opfer k\u00fcnftig auch dann unentgeltliche Rechtspflege erhalten, wenn sie im Strafprozess ausschliesslich Strafklage erheben, ohne Zivilanspr\u00fcche geltend zu machen. Zudem soll die Staatsanwaltschaft neu auch \u00fcber Zivilforderungen entscheiden k\u00f6nnen. Bez\u00fcglich der R\u00fcckerstattungspflicht f\u00fcr die unentgeltliche Prozessf\u00fchrung m\u00f6chte der Bundesrat, dass das Opfer und seine Angeh\u00f6rigen neu explizit davon befreit werden.</p><p>Weitere Revisionspunkte sind:</p><p>- Die Staatsanwaltschaft muss die beschuldigte Person im Strafbefehlsverfahren zwingend einvernehmen, sofern sie eine unbedingte Freiheitsstrafe ausspricht. </p><p>- Bei Entscheiden des Zwangsmassnahmengerichts \u00fcber die Untersuchungs- und Sicherheitshaft soll die Staatsanwaltschaft Beschwerde erheben k\u00f6nnen. </p><p>- Die Voraussetzungen f\u00fcr die Anordnung von Untersuchungs- und Sicherheitshaft wegen Wiederholungsgefahr werden gelockert. Sie soll auch bei Erstt\u00e4tern m\u00f6glich sein.</p>","Proceedings":"<p><b>Entwurf 2</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.06.2020</b></p><p><b>Nationalrat schafft Rechtsgrundlage f\u00fcr Sicherheitshaft </b></p><p><b>Der Nationalrats will verhindern, dass gef\u00e4hrliche Straft\u00e4ter wegen einer Gesetzesl\u00fccke auf freien Fuss gesetzt werden m\u00fcssen. Einstimmig hat er am Mittwoch eine Gesetzes\u00e4nderung gutgeheissen, die die Rechtsgrundlage f\u00fcr eine Sicherheitshaft bilden soll.</b></p><p>Es handelt sich um ein einzelnes Element der Revision der Strafprozessordnung, die der Bundesrat dem Parlament vorgeschlagen hat. Die Rechtskommission l\u00f6ste die Sicherheitshaft heraus und brachte sie in einer eigenen Vorlage unter, um diese rasch behandeln zu k\u00f6nnen.</p><p>Die Eile ist wegen eines Urteils des Menschenrechtsgerichtshofs in Strassburg notwendig. Dieser hatte im vergangenen Dezember festgestellt, dass die gesetzliche Grundlage f\u00fcr eine Sicherheitshaft nicht ausreicht in F\u00e4llen, in denen ein Entscheid \u00fcber die Verl\u00e4ngerung einer station\u00e4ren therapeutischen Massnahme h\u00e4ngig ist. Damals hatte der Bundesrat dem Parlament bereits seine Vorschl\u00e4ge zur \u00c4nderung der Strafprozessordnung vorgelegt.</p><p></p><p>Klare Regel</p><p>Demnach darf das Gericht eine Sicherheitshaft anordnen, wenn ein nachtr\u00e4gliches Verfahren h\u00e4ngig ist, zum Beispiel \u00fcber die Verl\u00e4ngerung einer station\u00e4ren therapeutischen Massnahme. Voraussetzung ist, dass voraussichtlich ein Freiheitsentzug angeordnet wird und Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht.</p><p>Die L\u00fccke ist entstanden, weil man davon ausging, dass f\u00fcr das nachtr\u00e4gliche Verfahren gen\u00fcgend Vorlauf besteht, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter im Parlament am Mittwoch erkl\u00e4rte. \"Diese Annahme hat sich als praxisfremd erwiesen.\"</p><p>Eine Kommissionsminderheit hatte sich zun\u00e4chst gegen die Teilung der Vorlage ausgesprochen. Das sei aber vor Corona gewesen, sagte Christian L\u00fcscher (FDP/GE). Damals sei die Behandlung der gesamten Vorlage in der Sommersession noch m\u00f6glich erschienen. Doch nun sei nicht einmal klar, ob deren \u00fcbrige Elemente in der Herbstession behandelt werden k\u00f6nnten. L\u00fcscher zog den Antrag auf Nichteintreten daher zur\u00fcck. Ein R\u00fcckweisungsantrag der SVP wurde abgelehnt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 08.09.2020</b></p><p><b>Parlament schafft Rechtsgrundlage f\u00fcr Sicherheitshaft </b></p><p><b>Das Parlament will verhindern, dass gef\u00e4hrliche Straft\u00e4ter wegen einer Gesetzesl\u00fccke auf freien Fuss gesetzt werden m\u00fcssen. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der St\u00e4nderat der Rechtsgrundlage f\u00fcr eine Sicherheitshaft zugestimmt.</b></p><p>Es handelt sich um ein einzelnes Element der Revision der Strafprozessordnung, die der Bundesrat dem Parlament vorgeschlagen hat. Die nationalr\u00e4tliche Rechtskommission l\u00f6ste die Sicherheitshaft heraus und brachte sie in einer eigenen Vorlage unter, um diese rasch behandeln zu k\u00f6nnen.</p><p>Die Eile ist wegen eines Urteils des Menschenrechtsgerichtshofs in Strassburg notwendig. Dieser hatte vergangenen Dezember festgestellt, dass die gesetzliche Grundlage f\u00fcr eine Sicherheitshaft nicht ausreicht in F\u00e4llen, in denen ein Entscheid \u00fcber die Verl\u00e4ngerung einer station\u00e4ren therapeutischen Massnahme h\u00e4ngig ist.</p><p></p><p>Klare Regel</p><p>Damals hatte der Bundesrat dem Parlament bereits seine Vorschl\u00e4ge zur \u00c4nderung der Strafprozessordnung vorgelegt. Demnach darf das Gericht eine Sicherheitshaft anordnen, wenn ein nachtr\u00e4gliches Verfahren h\u00e4ngig ist, zum Beispiel \u00fcber die Verl\u00e4ngerung einer station\u00e4ren therapeutischen Massnahme. Voraussetzung ist, dass voraussichtlich ein Freiheitsentzug angeordnet wird und Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht.</p><p>Diesem Antrag hat der St\u00e4nderat einstimmig zugestimmt. Da es keine Differenzen zwischen den R\u00e4ten gibt, ist der Entwurf 2 bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p></p><p><b>Entwurf 1 </b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.03.2021</b></p><p><b>Nationalrat heisst revidierte Strafprozessordnung gut</b></p><p><b>Der Nationalrat hat die revidierte Strafprozessordnung gutgeheissen. Im Gegensatz zum Bundesrat schr\u00e4nkt er aber das Teilnahmerecht von Beschuldigten an Beweiserhebungen nicht ein, und er will das Konzept der restaurativen Gerechtigkeit in die Vorlage aufnehmen.</b></p><p>Angepasst werden sollen einzelne Punkte in der erst zehnj\u00e4hrigen Strafprozessordnung. Schon kurz nach deren Inkrafttreten wies die Praxis auf Probleme hin, es folgten parlamentarische Vorst\u00f6sse. Der Bundesrat hat die Anliegen nun in einer Vorlage zusammengefasst.</p><p><b></b></p><p>Balance f\u00fcr SVP nicht erreicht</p><p>Diese hat der Nationalrat am Donnerstag mit 139 zu 54 Stimmen gutgeheissen. Die Nein-Stimmen kamen von der SVP. Sie kritisierte, dass die Balance zwischen Opferschutz und dem Anliegen, T\u00e4ter so schnell wie m\u00f6glich dingfest zu machen, nicht erreicht werde, wie Pirmin Schwander (SZ) sagte.</p><p>In einem zentralen Punkt widerspricht der Nationalrat dem Bundesrat. Er will das Teilnahmerecht der Beschuldigten an Einvernahmen nicht einschr\u00e4nken. Nach geltendem Recht d\u00fcrfen alle Parteien im Verfahren an allen Beweiserhebungen teilnehmen. Dabei will der Nationalrat bleiben, um faire Verfahren zu garantieren.</p><p>Der Bundesrat beantragte, dass Beschuldigte bei Beweiserhebungen nicht dabei sein d\u00fcrften, bevor sie sich selbst einl\u00e4sslich ge\u00e4ussert haben. Gemeint sind zum Beispiel Einvernahmen von Zeugen oder Personen, die im gleichen Verfahren beschuldigt sind.</p><p><b></b></p><p>Teilnahmerecht nicht beschr\u00e4nken</p><p>Sich einl\u00e4sslich zu \u00e4ussern, sei f\u00fcr Unschuldige schwierig, da sie nicht mehr sagen k\u00f6nnten, als dass sie unschuldig seien, gab Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) zu bedenken. Die Einschr\u00e4nkung bedeute f\u00fcr Beschuldigte, dass auf sie ihr Recht, die Aussage zu verweigern, verzichten m\u00fcssten, um ihr Recht auf Teilnahme am Verfahren wahrnehmen zu k\u00f6nnen, sagte Elisabeth Schneider Sch\u00fcttel (SP/FR).</p><p>SVP, GLP sowie Mitglieder von FDP- und Mitte-Fraktion h\u00e4tten dem Bundesrat folgen wollen. Das Aussageverweigerungsrecht respektive das Nichtmitwirkungsrecht sch\u00fctze Beschuldigte gen\u00fcgend, sagte Lukas Reimann (SVP/SG). Barbara Steinemann (SVP/ZH) sprach von Problemen mit Einsch\u00fcchterung, \"etwa wenn der Boss der Bande anwesend ist\".</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte dazu, der Bundesrat wolle eine massvolle und zur\u00fcckhaltende Einschr\u00e4nkung und gehe nicht bis zum \"Minimum des Zul\u00e4ssigen\", das Strafverfolger gew\u00fcnscht h\u00e4tten.</p><p>Gegen den Willen des Bundesrats nahm der Nationalrat das Konzept der \"justice restaurative\" oder restaurativen Gerechtigkeit auf. Es sieht vor, dass sich beide Parteien im Verfahren auf eine Mediation einigen k\u00f6nnen. Deren Ergebnis kann die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde ber\u00fccksichtigen. Eine Pflicht zur \"justice restaurative\" soll es aber nicht geben.</p><p><b></b></p><p>Umgang mit DNA-Profilen</p><p>Die SVP und ein Teil der Mitte-Fraktion sowie der Bundesrat h\u00e4tten auf diese Bestimmung verzichten wollen. Eine solche Mediation widerspreche dem Beschleunigungsgebot, sagte Schwander (SVP/SZ). Den Bundesrat \u00fcberzeuge das Konzept nicht, sagte Justizministerin Keller-Sutter. Der Anwendungsbereich sei zu offen formuliert. Auch zu den Auswirkungen gebe es keine klare Bestimmung.</p><p>Beim Umgang mit DNA-Profilen will der Bundesrat die Praxis des Bundesgerichts ins Gesetz schreiben. Profile sollen nicht nur zur Aufkl\u00e4rung jener Delikte erstellt und gespeichert werden d\u00fcrfen, um derentwillen das Verfahren gef\u00fchrt wird. Sie sollen auch f\u00fcr die Aufkl\u00e4rung fr\u00fcherer oder k\u00fcnftiger Taten verwendet werden k\u00f6nnen.</p><p>Bei fr\u00fcheren Taten m\u00fcssten gem\u00e4ss Antrag des Bundesrats \"konkrete Anhaltspunkte\" bestehen, damit ein Profil erstellt wird. Die RK-N wollte, dass eine \"gewisse Wahrscheinlichkeit\" f\u00fcr fr\u00fchere Straftaten gen\u00fcgen solle, und drang damit durch.</p><p><b></b></p><p>Nein zu neuem Beschwerderecht</p><p>Geht es dagegen um m\u00f6gliche k\u00fcnftige Straftaten, will der Rat beim geltenden Recht bleiben. DNA-Profile sind heute bei Verurteilungen m\u00f6glich, wenn ein gewisses Mindeststrafmass erreicht wurde, beziehungsweise bei bestimmten Delikte oder bei der Anordnung einer therapeutischen Massnahme oder Verwahrung.</p><p>Nicht durchgedrungen ist der Bundesrat auch mit dem Beschwerderecht f\u00fcr Staatsanw\u00e4ltinnen und Staatsanw\u00e4lte gegen Nichtanordnung, Nichtverl\u00e4ngerung und Aufhebung einer Untersuchungs- oder Sicherheitshaft. Die Mehrheit der RK-N wollte dieses Recht allein f\u00fcr Beschuldigte und setzte sich durch.</p><p>Der Bundesrat habe den Passus trotz Bedenken und Unsicherheiten in den Entwurf aufgenommen, sagte Keller-Sutter. In der Vernehmlassung habe eine Mehrheit die Beschwerdeberechtigung bef\u00fcrwortet.</p><p><b></b></p><p>Tarife nicht neu regeln</p><p>Die Tarife f\u00fcr die amtliche Verteidigung will der Nationalrat nicht neu regeln. Bezahlt werden soll nach Tarif des Bundes oder des Kantons, in dem der Prozess stattfindet. Die RK-N h\u00e4tte den gleichen Ansatz wie f\u00fcr Wahlverteidiger gewollt.</p><p>Andrea Geissb\u00fchler (SVP/BE) setzte das Nein gegen diese \"von der Anwaltslobby vorgeschlagene Lohnerh\u00f6hung\" mit einem Einzelantrag durch. Erg\u00e4nzt hat der Rat auf Antrag von Jean-Luc Addor (SVP/VS) zudem, dass in langen Verfahren der amtlichen Verteidigung Vorsch\u00fcsse ausgerichtet werden k\u00f6nnen. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 14.12.2021</b></p><p><b>St\u00e4nderat schr\u00e4nkt Teilnahmerecht f\u00fcr Beschuldigte ein</b></p><p><b>Das Parlament hat die revidierte Strafprozessordnung grunds\u00e4tzlich gutgeheissen. Nach dem Nationalrat hat ihr am Dienstag auch der St\u00e4nderat mit 29 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Er schr\u00e4nkte aber das Teilnahmerecht von Beschuldigten an Beweiserhebungen im Gegensatz zum Nationalrat ein.</b></p><p>Anders als der Nationalrat will der St\u00e4nderat zudem auch das Konzept der sogenannten restaurativen Gerechtigkeit nicht in diese Vorlage aufnehmen. Er hat entschieden, die Regulierung des Mediationsverfahrens in einer separaten Vorlage zu behandeln. Es sei kein Entscheid gegen das Thema selbst, eine Mediation k\u00f6nne durchaus sinnvoll sein, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH).</p><p>Der Rat hat deshalb - quasi als Anstoss - eine Motion \u00fcberwiesen, die den Bundesrat auffordert, eine Gesetzesgrundlage zur Verankerung der restaurativen Gerechtigkeit in der Strafprozessordnung (StPO) auszuarbeiten. Dieses Konzept sieht vor, dass sich beide Parteien eines Verfahrens auf eine Mediation einigen k\u00f6nnen. Deren Ergebnis kann die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde ber\u00fccksichtigen.</p><p>In weiteren wesentlichen Punkten ging der St\u00e4nderat zur\u00fcck auf die L\u00f6sungen des Bundesrats, wie Jositsch in der Eintretensdebatte darlegte. Entsprechend zahlreich sind die Differenzen, die nun wieder zur\u00fcck in die grosse Kammer gehen.</p><p>Heikelster Punkt zwischen den R\u00e4ten ist das sogenannte Teilnahmerecht von Beschuldigten. Hierbei geht es auch um die Frage, wie weit die Austauschm\u00f6glichkeiten unter Beschuldigten im Rahmen von Einvernahmen eingeschr\u00e4nkt werden sollen. Der entsprechende Artikel zielt insbesondere auf den Umgang mit Bandenkriminellen w\u00e4hrend der Beweisaufnahme ab.</p><p></p><p>Wie w\u00fcrden Batic und Leitmayr verh\u00f6ren?</p><p>\"Wie w\u00fcrden wohl die 'Tatort'-Kommissare Batic und Leitmayr diese Verh\u00f6re f\u00fchren?\", fragte Heidi Z'Graggen (FDP/UR). \"Sicher nicht, wenn alle Beschuldigten im Raum w\u00e4ren.\" Insbesondere, wenn hinten im Raum der Bandenchef sitze. Bei einer solchen Konstellation Widerspr\u00fcche beziehungsweise die Wahrheit zu finden, sei quasi unm\u00f6glich.</p><p>Der Nationalrat will das Teilnahmerecht der Beschuldigten an Einvernahmen im Gegensatz zum Bundesrat und St\u00e4nderat aber nicht einschr\u00e4nken. Nach geltendem Recht d\u00fcrfen alle Parteien im Verfahren an allen Beweiserhebungen teilnehmen. Dabei will der Nationalrat bleiben, um faire Verfahren zu garantieren.</p><p>Der Bundesrat beantragte, dass Beschuldigte bei Beweiserhebungen nicht dabei sein d\u00fcrfen, bevor sie sich selbst einl\u00e4sslich ge\u00e4ussert haben. Gemeint sind die bereits erw\u00e4hnten Einvernahmen von Zeugen oder Personen, die im selben Verfahren beschuldigt sind.</p><p></p><p>Keine Frist bei Teilnahmerecht</p><p>Der St\u00e4nderat verhalf nun einem neuen Antrag seiner Kommission teilweise zum Durchbruch. Dieser sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft die beschuldigte Person vor der Einvernahme einer anderen beschuldigten Person ausschliessen kann, solange die beschuldigte Person ausserhalb des Haftverfahrens nicht einvernommen worden ist.</p><p>Abgelehnt hat das Plenum dagegen den Vorschlag der Kommission, dass als Ausgleich zur Wahrung der Verteidigungsrechte die Einvernahme unverz\u00fcglich beziehungsweise innert maximal zehn Tagen erfolgen muss, wenn der Verd\u00e4chtige bereits in Untersuchungshaft sitzt.</p><p>F\u00fcr die siegreiche Kommissions-Minderheit ist die Frist aus praktischen Gr\u00fcnden nicht umsetzbar. Technische Auswertungen und Zeugenbefragungen dauerten in aller Regel l\u00e4nger. Man riskiere deshalb, dass dem Beschuldigten nichts vorgehalten werden k\u00f6nne. Der Rat folgte dieser Argumentation und kippte die Frist.</p><p></p><p>DNA-Profile auch f\u00fcr k\u00fcnftige Taten</p><p>Beim Umgang mit DNA-Profilen will der Bundesrat die Praxis des Bundesgerichts ins Gesetz schreiben. Profile sollen nicht nur zur Aufkl\u00e4rung jener Delikte erstellt und gespeichert werden d\u00fcrfen, um derentwillen das Verfahren gef\u00fchrt wird. Sie sollen auch f\u00fcr die Aufkl\u00e4rung fr\u00fcherer oder k\u00fcnftiger Taten verwendet werden k\u00f6nnen.</p><p>Dabei bedarf es laut Beschluss des St\u00e4nderates vom Dienstag wie f\u00fcr den Bundesrat \"konkreter Anhaltspunkte\". Dem Nationalrat gen\u00fcgt daf\u00fcr eine \"gewisse Wahrscheinlichkeit\".</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.03.2022</b></p><p><b>Teilnahmerecht f\u00fcr Beschuldigte an Einvernahmen bleibt umstritten</b></p><p><b>Bei der Revision der Strafprozessordnung sind sich die R\u00e4te weiterhin nicht einig, ob Beschuldigte an Einvernahmen anderer Beschuldigter teilnehmen d\u00fcrfen. Nach geltendem Recht d\u00fcrfen alle Parteien im Verfahren bei allen Beweiserhebungen dabei sein.</b></p><p>In der seit 2011 geltenden Strafprozessordnung werden einzelne Punkte angepasst. Schon kurz nach deren Inkrafttreten wies die Praxis auf Probleme hin, es folgten parlamentarische Vorst\u00f6sse. Der Bundesrat hat die Anliegen nun in einer Vorlage zusammengefasst.</p><p></p><p>Faire Verfahren garantieren</p><p>Der Bundesrat und auch der St\u00e4nderat m\u00f6chten das Teilnahmerecht von Beschuldigten an Einvernahmen einschr\u00e4nken. Gemeint sind zum Beispiel Einvernahmen von Zeugen oder Personen, die im gleichen Verfahren beschuldigt sind.</p><p>Der Nationalrat will aber bei der heutigen Regelung bleiben, um faire Verfahren zu garantieren. Mit 116 zu 70 Stimmen hielt er am Mittwoch daran fest. Die Mehrheit \u00fcberzeugte der vom St\u00e4nderat eingebrachte Vorschlag nicht.</p><p>Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) erinnerte an den Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten m\u00fcsse. Dazu geh\u00f6re, sich im Verfahren angemessen verteidigen zu k\u00f6nnen. Das Schweigerecht des Beschuldigten w\u00fcrde mit einer Einschr\u00e4nkung eingeschr\u00e4nkt, gab auch Min Li Marti (SP/ZH) zu bedenken.</p><p></p><p>Umstrittener Kern der Vorlage</p><p>Eine von Andrea Geissb\u00fchler (SVP/BE) angef\u00fchrte Minderheit h\u00e4tte dem St\u00e4nderat folgen wollen. Der Hauptgrund f\u00fcr die Revision der Strafprozessordnung sei just die Einschr\u00e4nkung der Teilnahmerechte gewesen, sagte Geissb\u00fchler. Die Einschr\u00e4nkung trage dazu bei, Delikte effizient aufzukl\u00e4ren, etwa in F\u00e4llen von Bandenkriminalit\u00e4t.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter wollte der Minderheit folgen. Gerade unter mehreren beschuldigten Bandenmitgliedern k\u00f6nne es zu Absprachen kommen, gab sie zu bedenken. \"Es geht nicht darum, Beschuldigen ihre Rechte zu nehmen.\" Ein politischer Entscheid sei besser, als die Frage der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu \u00fcberlassen.</p><p>Gem\u00e4ss dem Vorschlag des St\u00e4nderats soll die Staatsanwaltschaft eine beschuldigte Person von der Einvernahme weiterer Beschuldigter ausschliessen k\u00f6nnen. Gelten soll dies, solange die beschuldigte Person ausserhalb des Haftverfahrens nicht einvernommen worden ist.</p><p>Diese Regelung ist in den Augen von Keller-Sutter ausgewogen. Der Bundesrat beantragte, dass Beschuldigte bei Beweiserhebungen nicht dabei sein d\u00fcrfen, bevor sie sich selbst einl\u00e4sslich ge\u00e4ussert haben.</p><p></p><p>Vorl\u00e4ufig keine \"justice restaurative\"</p><p>Eine zweite Differenz hat der Nationalrat ausger\u00e4umt: Das Konzept der \"justice restaurative\", bei dem die Parteien in allen Stadien eines Verfahrens in eine Mediation einwilligen k\u00f6nnen und aktiv zur Wiedergutmachung beitragen, wird vorl\u00e4ufig nicht Teil der Strafprozessordnung.</p><p>Der Nationalrat hat seinen fr\u00fcheren Entscheid korrigiert und ist mit 110 zu 79 Stimmen dem St\u00e4nderat gefolgt. In den Augen der SVP ist das Konzept weniger auf die Opfer als auf die T\u00e4ter ausgerichtet, wie Jean-Luc Addor (VS) sagte. Verziehen werden k\u00f6nne nur, was zuvor in einem Urteil festgestellt worden sei.</p><p>Die Diskussion \u00fcber die \"justice restaurative\" k\u00f6nne nicht so auf die Schnelle gef\u00fchrt werden, wandte Christian L\u00fcscher (FDP/GE) ein. Vielmehr brauche es eine seri\u00f6se Analyse und eine Vernehmlassung.</p><p>Eine Minderheit von SP, Gr\u00fcnen und GLP h\u00e4tte das Konzept in der Vorlage behalten wollen, um so den Zugang zur restaurativen Gerechtigkeit rasch zu erm\u00f6glichen. Es gehe um ein Novum im Schweizer Recht, sagte Judith Bellaiche (GLP/ZH). Nicolas Walder (Gr\u00fcne/GE) sprach von einer Erg\u00e4nzung der Strafjustiz.</p><p>Vor einem Jahr hatte der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrats die \"justice restaurative\" oder restaurative Gerechtigkeit in die Vorlage aufgenommen. Eine Pflicht zur \"justice restaurative\" h\u00e4tte es aber nicht geben sollen.</p><p></p><p>R\u00e4te bestellen Gesetzesprojekt</p><p>Die Motion f\u00fcr eine separate Vorlage zur \"justice restaurative\" \u00fcberwies der Rat mit 120 zu 52 Stimmen, gegen den Willen des Bundesrates. F\u00fcr einen definitiven Gesetzgebungsauftrag sei es zu fr\u00fch, sagte Keller-Sutter. \"Es gibt noch zahlreiche ungekl\u00e4rte Fragen.\" Ein Postulat mit einem Pr\u00fcfauftrag sei bereits h\u00e4ngig.</p><p>Eine Differenz besteht auch noch beim Umgang mit DNA-Profilen. Profile von Beschuldigten sollen nicht nur zur Aufkl\u00e4rung der Delikte erstellt und gespeichert werden d\u00fcrfen, um derentwillen das Verfahren gef\u00fchrt wird. Sie sollen auch f\u00fcr die Aufkl\u00e4rung fr\u00fcherer Taten verwendet werden k\u00f6nnen.</p><p>Dabei bedarf es laut Beschluss des St\u00e4nderates und auch in den Augen des Bundesrates \"konkreter Anhaltspunkte\". Der Nationalrat dagegen will eine \"gewisse Wahrscheinlichkeit\" vorschreiben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 07.06.2022</b></p><p><b>St\u00e4nderat beharrt auf beschr\u00e4nktem Teilnahmerecht an Strafprozessen</b></p><p><b>Bei der Revision der Strafprozessordnung ist weiterhin nicht klar, ob Beschuldigte wie heute an Einvernahmen anderer Beschuldigter teilnehmen d\u00fcrfen. Der St\u00e4nderat m\u00f6chte die Teilnahmerechte weiterhin beschr\u00e4nken, der Nationalrat nicht.</b></p><p>Der St\u00e4nderat folgte am Dienstag mit 32 zu 11 Stimmen der Mehrheit seiner Rechtskommission (RK-S). Demnach sollen im gleichen Verfahren beschuldigte Personen unter gewissen Umst\u00e4nden bei einer Einvernahme von weiteren Beschuldigten ausgeschlossen werden k\u00f6nnen.</p><p>Gem\u00e4ss St\u00e4nderat soll die Staatsanwaltschaft einen Ausschluss anordnen k\u00f6nnen, wenn die beschuldigte Person ausserhalb des Haftverfahrens noch nicht einvernommen worden ist. Damit werde die heutige Praxis nicht fundamental ge\u00e4ndert, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH).</p><p>Auch der Bundesrat will die Teilnahmerechte beschr\u00e4nken. Er argumentiert mit F\u00e4llen, in denen mehrere Bandenmitglieder beschuldigt sind. Die Teilnahmerechte seien das Herzst\u00fcck der Revision, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Nichts zu tun \"w\u00fcrde in der Praxis eine gewisse Entt\u00e4uschung ausl\u00f6sen\".</p><p>Die unterlegene Minderheit will beim geltenden Recht bleiben und zu Gunsten fairer Verfahren die Teilnahmerechte nicht einschr\u00e4nken. Der Eingriff in die Strafprozessordnung werde allein von den Staatsanw\u00e4lten verlangt, monierte Beat Rieder (Mitte/VS) und forderte, das Vorhaben zu unterbinden.</p><p>Wie die Minderheit will es auch der Nationalrat halten. Er ist nun wieder am Zug.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2022</b></p><p><b>Nationalrat will Teilnahmerechte Beschuldigter nicht einschr\u00e4nken</b></p><p><b>Der Nationalrat will weiterhin die Teilnahmerechte Beschuldigter bei der Einvernahme anderer Beschuldigter nicht einschr\u00e4nken. Er hat am Mittwoch an dieser und weiteren drei Differenzen zum St\u00e4nderat festgehalten. Die Revision der Strafprozessordnung geht damit ein letztes Mal an die Kantonskammer.</b></p><p>Der Nationalrat lehnte die Einschr\u00e4nkung deutlich mit 137 zu 50 Stimmen ab. Die Mehrheit machte geltend, Verteidigung und Staatsanwaltschaft m\u00fcssten gleich lange Spiesse haben. Die Rechte der Staatsanwaltschaft seien bereits stark ausgebaut worden. Die Rechte Beschuldigter noch weiter einzuschr\u00e4nken, w\u00fcrde die Waffengleichheit aufheben.</p><p>Vergeblich nannte Andrea Geissb\u00fchler (SVP/BE) die Einschr\u00e4nkung namens einer Minderheit massvoll. Zudem sei sie ein zentraler Punkt der Revision. Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte, die Einschr\u00e4nkung sei seitens der Praxis gew\u00fcnscht worden. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts gehe bereits heute \u00fcber die Teilnahmeeinschr\u00e4nkung in der Revision hinaus.</p><p>Eine weitere gewichtige Differenz, an welcher der Nationalrat mit 109 zu 79 Stimmen festhielt, betrifft das Rekursrecht der Staatsanwaltschaft gegen Entscheide des Haftrichters. Nach dem Willen des St\u00e4nderats sollte die Anklage innert sechs Stunden Einsprache erheben k\u00f6nnen, wenn das Haftgericht ihren Antrag auf Haftverl\u00e4ngerung ablehnt.</p><p>Ein solcher Rekurs sollte aufschiebende Wirkung erhalten. Die Nationalratsmehrheit lehnte das ab, weil es gegen die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention verst\u00f6sst. Zudem gehe es nicht an, dass die Staatsanwaltschaft durch die aufschiebende Wirkung einen negativen beschiedenen Antrag auf Haftverl\u00e4ngerung praktisch aus eigener Kraft aufheben k\u00f6nne.</p><p>Auch in der Frage der Erstellung von DNA-Profilen Beschuldigter blieb der Nationalrat auf seiner gegen\u00fcber dem St\u00e4nderat restriktiveren Linie. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 13.06.2022</b></p><p><b>Teilnahmerechte an Einvernahmen werden nicht eingeschr\u00e4nkt</b></p><p><b>Die Teilnahmerechte von Beschuldigten an Einvernahmen von im gleichen Verfahren beschuldigten Personen werden nicht eingeschr\u00e4nkt. Das hat der St\u00e4nderat bei der Bereinigung der revidierten Strafprozessordnung entschieden und die Vorlage f\u00fcr die Schlussabstimmung verabschiedet.</b></p><p>In der seit 2011 geltenden Strafprozessordnung sind einzelne Punkte angepasst worden. Schon kurz nach dem Inkrafttreten der neuen Vorgaben hatte die Praxis auf Probleme hingewiesen, parlamentarische Vorst\u00f6sse waren gefolgt. Der Bundesrat fasste die Anliegen nun in einer Vorlage zusammen.</p><p><b></b></p><p>Verzicht auf zentrales Element</p><p>Auf ein vom Bundesrat vorgeschlagenes zentrales Element verzichten die R\u00e4te nun aber: Die Teilnahmerechte von Beschuldigten an Einvernahmen von anderen im selben Verfahren Beschuldigten werden nicht eingeschr\u00e4nkt. Der Nationalrat hatte die Einschr\u00e4nkung von Beginn weg abgelehnt, um faire Verfahren zu garantieren.</p><p>Der St\u00e4nderat h\u00e4tte wie der Bundesrat die Teilnahmerechte von Beschuldigten einschr\u00e4nken wollen. Diese h\u00e4tten von der ersten Einvernahme von im selben Verfahren Beschuldigten ausgeschlossen werden k\u00f6nnen wenn sie selbst ausserhalb des Haftverfahrens noch nicht einvernommen worden sind.</p><p>Davon wollte der Nationalrat aber nichts wissen und bez\u00fcglich Teilnahmerechte beim geltenden Recht ohne Einschr\u00e4nkungen bleiben. Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter einer Beschr\u00e4nkung argumentierten vergeblich mit F\u00e4llen von Bandenkriminalit\u00e4t und der M\u00f6glichkeit der Beschuldigten, sich abzusprechen.</p><p><b></b></p><p>Umstrittenes Rekursrecht</p><p>Umstritten bis zuletzt war auch das vom Bundesrat beantragte Rekursrecht der Staatsanwaltschaft gegen Entscheide von Haftrichtern und -richterinnen. Nach dem Willen des St\u00e4nderats sollte die Anklage innert sechs Stunden Einsprache erheben k\u00f6nnen, wenn das Haftgericht beispielsweise ihren Antrag auf Haftverl\u00e4ngerung ablehnt.</p><p>Der Nationalrat lehnte das ab, weil es gegen die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention verst\u00f6sst. Zudem gehe es nicht an, dass die Staatsanwaltschaft durch die aufschiebende Wirkung einen negativen beschiedenen Antrag auf Haftverl\u00e4ngerung praktisch aus eigener Kraft aufheben k\u00f6nne. Auch hier folgte der St\u00e4nderat nun dem Nationalrat.</p><p>Neu geregelt wird auch der Umgang mit DNA-Profilen. Profile sollen nicht nur zur Aufkl\u00e4rung jener Delikte erstellt und gespeichert werden d\u00fcrfen, um derentwillen das Verfahren gef\u00fchrt wird. Sie sollen auch zur Aufkl\u00e4rung fr\u00fcherer oder k\u00fcnftiger Taten verwendet werden k\u00f6nnen, wenn \"konkrete Anhaltspunkte\" daf\u00fcr bestehen.</p><p></p><p>Verzicht auf \"justice restaurative\"</p><p>Mit der \"Justice restaurative\" h\u00e4tte der Nationalrat zun\u00e4chst eine Neuerung ins Strafprozessrecht aufnehmen wollen, gab dann aber in der Differenzbereinigung nach. Bei diesem Verfahren k\u00f6nnen die Parteien in allen Stadien eines Verfahrens in eine Mediation einwilligen und aktiv zur Wiedergutmachung beitragen.</p><p>Vom Tisch ist die \"Justice restaurative\" aber nicht: Die R\u00e4te erteilten dem Bundesrat gegen dessen Willen den Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten. F\u00fcr einen Gesetzgebungsauftrag sei wegen zahlreicher offener Fragen zu fr\u00fch, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Auch sei mit einem Postulat ein Pr\u00fcfauftrag h\u00e4ngig.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1655424000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770758048490)\/","SubmissionDate":"\/Date(1566950400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht"}}